Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 184

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 184 (NJ DDR 1987, S. 184); 184 Neue Justiz 5/87 sich selbst aufzuheben“ (NJ 1947 S. 55). Die „festen Formen“, die „unabänderlichen Prinzipien“ des Rechts dürfen nicht „an sich“, nicht als „überwirkliche Prinzipien“ gesehen werden. Uber diese hinaus sei der Weg zur Wirklichkeit selbst zu finden. Geschichte dürfe also niemals als die bloße Beschreibung dieser verfestigten Formen verstanden werden. „Geschichtliche Forschung heißt vielmehr, den Schein dieser Unmittelbarkeit zu entlarven, um zu den wirklich gestaltenden Kräften, zu dem realen Dasein der Menschen durchzudringen. Sie will Befreiung von der Unmittelbarkeit, sie will ein Bewußtsein entwickeln, das über das bloß Vorhandene hinausgeht. Nur so kann Geschichte wie Mitteis unter Berufung auf Hegel sagt der ,Weg zur Freiheit und zum Bewußtsein davon“ sein“ (ebenda). Mit dieser Argumentation wand'te sich Polak sowohl gegen den dogmatisch-positivistischen Stil rechtswissenschaftlicher Arbeit als auch gegen jede ungeschichtliche Art von Beschäftigung mit der Rechtsgeschichte. Beides bedeute nur ein bloßes Reagieren auf Oberflächenerscheinungen. Das herrschende Bewußtsein, die herrschende Theorie beugen sich diesen' Erscheinungen; sie „kapitulieren vor der herrschend gewordenen Ordnung“. Indem die (bürgerliche) Wissenschaft so „die Existenzberechtigung des bestehenden Zustandes nicht in Zweifel zieht und keines Beweises für bedürftig erachtet, wird sie zu nichts anderem als einem rankenden Blumengeflecht, das um diese Zustände gewunden wird, um seine innere Substanz unsichtbar zu machen. Denn in derselben Weise wie die Oberfläche beschrieben, geglättet, ausgeschmückt wird, verschwindet der Kern aus dem Gesichtsfelde. Die Wissenschaft verfällt in die Apologetik“ (NJ 1947 S. 56). In diesem Stil führte Polak die prinzipielle Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Rechtswissenschaft, wie sie sich seit dem Ausgang des 19. Jahrhunderts in Deutschland ausgeprägt hatte. Aber nicht nur das: er formulierte hier gleichzeitig die prinzipiellen theoretischen und methodologischen Prämissen marxistisch-leninistischen rechtswissenschäftlichen Denkens. Dies macht diesen Aufsatz auch heute noch wertvoll. Polak wertete positiv, daß Mitteis die Rechtsgeschichte nicht um der Geschichte, sondern um des besseren Verständnisses der Gegenwart willen zu treiben suchte. Die Frage nach dem Wesen des Rechts, seinem Inhalt, seiner Richtung und auch seiner Form aus der Geschichte zu beantworten sei „in der Tat ein für unsere Rechtslehre neuer Gedanke“. Es dürfe indessen nicht übersehen werden, daß dieser Weg „nur dann zum Erfolg führen kann, wenn er konsequent zü Ende gegangen und das geschichtliche Wesen des Rechts allseitig bis in seine letzten Wurzeln entwickelt wird“ (NJ 1947 S. 56). Und hier konstatierte Polak Unzulänglichkeiten in Mitteis’ Konzeption. Im Kern laufe auch diese Konzeption auf ein Auseinanderreißen von Geschichte und Recht hinaus. Polak stellte auf die gesellschaftlichen Grundlagen der Rechtsentwicklung in Deutschland ab und betonte, daß die deutsche Rechtslehre in der Vergangenheit die einzige demokratische Kraft in Deutschland, die Arbeiterbewegung, geschmäht und sich voll und ganz den reaktionären Kräften angeschlossen habe: „Es ist an der Zeit, daß unsere Theorie erkennt, wo die Kräfte liegen, die uns einer glücklicheren Zukunft entgegenführen. Der .Kampf ums Recht“ ist nicht der Kampf abstrakter Prinzipien und persönlicher Intentionen, sondern der Kampf geschichtlicher Kräfte. Und es ist die Aufgabe der Rechtswissenschaft, diese Kräfte in ihrem Wesen und ihrer Bewegung zu erkennen und zur Entfaltung zu bringen“ (NJ 1947 S. 58). So ließ Polak von Anfang an keinerlei Zweifel, daß für ihn Rechtswissenschaft nur als Gesellschaftswissenschaft und damit als geschichtliche Wissenschaft sinnvoll war. Hin zu den gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts, hin zu seinen eigentlichen Triebkräften, hin zu den objektiven Gesetzen und Gesetzmäßigkeiten des Rechts solcherart waren seine Orientierungen für das rechtswissenschaftliche Vorgehen. Anders war für ihn die Rechtswissenschaft ungeeignet, um als Mittel der progressiven Gestaltung, der revolutionären Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse fungieren zu können. Anfang 1947 in der „Neuen Justiz“ publiziert, kam diesen Überlegungen Polaks wahrlich revolutionierende Kraft zu. Sie halfen wesentlich mit, den notwendigen qualitativen Umbruch in der Rechtswissenschaft zu fördern.5 * Die heutige Generation von marxistisch-leninistischen Rechtswissenschaftlern ist gehalten, diese komplizierte Phase der Konstituierung unserer Wissenschaft aufzuarbeiten, das wissenschaftliche Erbe sogfältig zu erschließen und zu pflegen und in seinem Geiste weiteren Fortschritt hervorzubringen. 5 Zur Würdigung Karl Polaks vgl. außer den Beiträgen von K.-H. Schöneburg (a. a. O.) und G. Baranowskl/B. Klemann (a. a. O.) auch M. Benjamin/G. Schulze, „Karl Polak - ein hervorragender Wegbereiter der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtswissenschaft in der DDR (Gedanken zu seinem 80. Geburtstag)“, Staat und Recht 1985, Heft 12, S. 947 ff. Unser aktuelles Interview Ausstellung über Recht und Gesetz in der Geschichte Berlins 1987 begeht Berlin den 750. Jahrestag der ersten urkundlichen Erwähnung der Stadt. In den aus diesem Anlaß veröffentlichten Thesen „750 Jahre Berlin“ wird einleitend auf die in dem dreiviertel Jahrtausend vollzogene wechselvolle Geschichte dieser Stadt und ihrer Bürger verwiesen, zu der die Entwicklung von Recht und Rechtsordnung gehören. Es ist ein hervorhebenswertes Bemühen der Vereinigung der Juristen der DDR, Bezirksgruppe Berlin, im Jubiläumsjahr mit einer Ausstellung „Recht und Gesetz in der Geschichte Berlins“ diese Seite der Entwicklung auf interessante Art und für den Betrachter instruktiv zu erschließen. Am 18. März 1987 eröffnete das Mitglied des Staatsrates und Leiter der Abteilung Staats- und Rechtsfragen des Zentralkomitees der SED, Dr. Klaus Sorgenicht, im Lichthof des Berliner Stadtgerichts in der Littenstraße diese Ausstellung. Anwesend waren u. a. der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der. Justiz, Hans-Joachim Heusinger, der Generalstaatsanwalt der DDR, Günter Wendland, der Präsident des Obersten Gerichts und Präsident der Vereinigung der Juristen der DDR, Dr. Günter Saxge, und der Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Hauptstadt, Günter Hoffmann. Wir sprachen unmittelbar nach diesem Ereignis mit dem Vorsitzenden des Bezirksvorstandes Berlin der VdJ, Dr. Rolf Beinarowltz. Genosse Dr. Beinarowitz, die Ausstellung trägt den Namen „Recht und Gesetz in der Geschichte Berlins“. Das klingt vielversprechend. Was will die Ausstellung sagen, und was kann der Besucher erwarten? Mit der Ausstellung haben die Juristen der Hauptstadt den Aufruf des Generalsekretärs des Zentralkomitee der SED und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR sowie Vorsitzenden des Komitees der DDR zum 750jährigen Bestehens Berlins, Genossen Erich Honecker, aufgegriffen, um mit diesem eigenständigen Beitrag die Jubiläumsfeierlichkeiten in unserer Stadt zu bereichern. Durch ausgewählte Exponate, Urkunden, Bilder, historische Dokumente und interessantes Aktenmaterial will die Ausstellung Einblicke in die unmittelbaren Zusammenhänge zwischen der historischen Entwicklung Berlins und seiner Rechtsgeschichte vermitteln. Das kann natürlich nur fragmentarisch geschehen. Sehr deutlich wird dem Besucher veranschaulicht, wie in den zurückliegenden Gesellschaftsepochen die jeweils herrschende Klasse das Recht zur Durchsetzung ihrer Interessen nutzte und welche Bedeutung dem Recht in der Auseinander-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 184 (NJ DDR 1987, S. 184) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 184 (NJ DDR 1987, S. 184)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Hauptabteilung zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße des Wachregimentes Peliks Dziersynski Lehrmaterial der Juristischen Hochschule Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache - oOÖlr Staatssicherheit : Ausf; bis Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zur Beweisführung genutzt werden. Die Verfasser konzentrieren sich dabei bewußt auf solche Problemstellungen, die unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung ausprägen zu helfen, Einen wichtigen und sehr konkreten Beitrag zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der erarbeiteten politisch-operativ bedeutsamen Informationen noch stärker und differenzierter zur Einleitung und Realisierung von Maßnahmen zur Veränderung der Situation herangezogen werden.

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