Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 183

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 183 (NJ DDR 1987, S. 183); Neue Justiz 5/87 183 Mitteis rief zur „Neubewertung unseres gesamten geistigen Besitzes“ auf, was nichts Geringeres bedeute, „als daß alle Wissenschaften vor das Forum des Lebens geladen werden, um sich dort über ihre Bedeutung für das kulturelle Leben der Nation auszuweisen“ (NJ 1947 S. 27). Das Recht als einen der Höchstwerte der Nation zu achten, die Entfremdung zwischen Volk und Recht zu überwinden, das Rechtsbewußtsein zu stärken, für das gegenseitige Verständnis der Nationen zu arbeiten das waren Mitteis’ Postulate, denen zweifellos gesellschaftliche Bedeutung zukommt. Er formulierte in seinen Überlegungen dialektische Ansätze: die Rechtsgeschichte „wird versuchen müssen, die großen Gesetze der historischen Dynamikzu erforschen, die gerade die Rechtsentwicklung in besonderer Klarheit erkennen läßt, das dialektische Spiel der Gegensätze und ihre Aufhebung, die ständig fließende Bewegung, den Wandel der Gestalten zu schildern, der neben der Dauer der Substanz das Bild des geschichtlichen Ablaufes bestimmt“ (NJ 1947 S. 28). Auch Elemente des Materialismus ließ Mitteis anklingen: das Ziel der rechtsgeschichtlichen Arbeit-könne „kein anderes sein, als zu zeigen, wie das Recht, von den historischen Bedingtheiten seiner Umwelt, der wirtschaftlichen und sozialen Grundstruktur her geprägt wird, wie es aber auch selbst wieder formend und gestaltend auf diesen seinen Unterbau zurückwirkt. Die Rechtsgeschichte muß davon ausgehen, daß ihr Stoff kein anderer ist als der der politischen, der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, daß er nur nach einem speziellen Prinzip bearbeitet wird. Rechtsgeschichte ist Geschichte unter rechtlichen Aspekten“ (ebenda). Doch konnte und wollte Mitteis den Boden seiner letztlich idealistischen Rechtsbetrachtung nicht verlassen; für ihn blieb die Verwirklichung des „richtigen und natürlichen Rechtes, der Rechtsvernunft, die in den tiefsten Tiefen des menschlichen Gewissens verankert ist“, der Bezugspunkt der Wissenschaft. Die „Rechtsvernunft beherrscht als regulative Idee jedes empirische, positive, historisch gewordene Recht, das nur insofern gerechte Ordnung ist, als es eben nach der Teilhabe an jener Leitidee strebt. In diesem Lichte betrachtet, ist die Rechtsgeschichte der Gang der Rechtsidee durch die Geschichte. Und das Ergebnis ihrer Forschungen wird immer das gleiche sein müssen: Es wird sich zeigen, daß die Rechtsidee sich allen Hemmungen und Widerständen gegenüber immer wieder siegreich durchgesetzt hat“ (ebenda). Wenn die Rechtsgeschichte sich selbst und ihre Aufgabe richtig verstehe, „kann sie zum sozialen Rechtsdenken, zur Wahrung der Menschenwürde, zur Erkenntnis der Beziehungen zwischen Persönlichkeit und Gemeinschaft hinführen und so zum Neubau unseres Rechts aus dem Geiste der Demokratie beitragen“ (NJ 1947 S. 29). Es handelte sich hier also um eine rechtswissenschaftliche Konzeption auf idealistischer Grundlage. In ihr erscheinen demokratische und soziale Umgestaltungen vor allem als ethisch begründet. Der Abstand dieser Auffassungen zum Neokantianismus ist nicht beträchtlich. Angesichts der damals konkret zu lösenden gesellschaftlichen Widersprüche mußte ihnen eine Triebkraftwirkung versagt bleiben. Zu Mitteis’ Konzeption äußerte sich wenig später der marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheoretiker Karl Polak. Seinem Aufsatz „Wesen und Wert der Rechtsgeschichte“ (NJ 1947 S. 54 ff.) kam für die Begründung einer deutschen Rechtswissenschaft auf dialektisch-materialistischen Positionen eine Schlüsselrolle zu. Polak trat Mitteis in der Auffassung bei, daß die auf dem flachen Dogmatismus beruhende Begrenzung der Rechtswissenschaft und des Rechtsbewußtseins nur durch die Vertiefung des geschichtlichen Wissens durchbrochen werden könne und daß Rechtswissenschaft nur als geschichtliche Wissenschaft wahre Wissenschaft sei. Geschichtsforschung kenne weder im Raum noch in der Zeit Beschränkung. Sie könne auch nicht bei den gewordenen Resultaten stehenbleiben; das Werden und Vergehen sei für sie die Daseinsform ihres Stoffes: „Das Werden einer Rechtsformation ist das Vergehen der vorhergehenden; ist sie einmal geworden, so trägt sie auch schon die Keime ihres Zerfalls in sich; dieser Zerfall aber ist nichts anderes als das Werden der neuen Formation“ (NJ 1947 S. 54). Polak verband dies mit dem Gedanken, daß Festveranstaltung aus Anlaß des 40jährigen Erscheinens der Zeitschrift Foto: ADN-ZB/Altwein Aus Anlaß des 40jährigen Bestehens der „Neuen Justiz“ (vgl. dazu auch die Grußadressen in Heft 1/87) fand am 27. März 1987 im Ministerium der Justiz eine festliche Veranstaltung statt. In Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste darunter das Mitglied des Zentralkomitees der SED und Leiter des Lehrstuhls „Geschichte der Rechtspflege“ an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Prof. Dr. sc. Dr. h. c. Hilde Benjamin, und der Ehrenpräsident der VdJ der DDR und frühere Präsident des Obersten Gerichts, Dr. Dr. h. c. Heinrich Toeplitz würdigte der Leiter der Abteilung Staatsund Rechtsfragen des Zentralkomitees der SED, Dr. Klaus Sorgenicht, Mitglied des Staatsrates, in seinem Glückwunsch die jahrzehntelange erfolgreiche Arbeit der Zeitschrift als einen beachtlichen Beitrag zur Popularisierung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung der sozialistischen Staatsund Rechtsordnung auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse. Dr. Günter Sarge, Präsident des Obersten Gerichts, zeichnete in der Festansprache die Etappen der Entwicklung der Zeitschrift seit ihrem Erscheinen im Jahre 1947 nach. Die „Neue Justiz“ habe sich in den vergangenen vier Jahrzehnten zu einem unentbehrlichen Arbeitsmittel für die Juristen in Praxis und Wissenschaft sowie für alle am Recht interessierten Bürger entwickelt. Besondere Verdienste habe sie als Forum des Erfahrungsaustausches zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Während der Veranstaltung kam es zu einer ausdrücklichen Würdigung der Unterstützung der Redaktion durch ihre ehrenamtlichen Korrespondenten in den Bezirken der Republik. Verdienstvolle Mitarbeiter erhielten in diesem Zusammenhang Ehrungen. die Menschen erst dann aufhören, „blinde Objekte eines ihnen gleich einer unabwendbaren Schicksalsmacht gegenüberstehenden Geschichtsprozesses zu sein“ (ebenda), wenn sie ihre Geschichte selbst machen. „Ohne tiefe Kenntnis der in der Geschichte wirkenden und die geschichtliche Wirklichkeit gestaltenden Kräfte kann es auch keine richtige Praxis geben“ (ebenda). Wir sehen hier deutlich eine andere Auffassung von Geschichte, von ihren Triebkräften, Verläufen und Resultaten. Nicht das Wissen, das Ordnen und Systematisieren geschichtlicher Fakten stellte Polak, sich auf Hegel berufend, als das Spezifikum der geschichtswissenschaftlichen Arbeit heraus, sondern „die Durchdringung der konkreten Wirklichkeit, das Entdecken der bewegenden Kräfte der geschichtlichen Entwicklung und der Form ihrer Veränderungen, die Fähigkeit, das Vorhandene mit dem Gewesenen und dem Zukünftigen zu einem Ganzen zu verbinden, die Gegenwart als Bewegung zu begreifen und die herrschenden Daseins- und Bewußtseinsformen in ihrem Fluß zu sehen, die ständig daran arbeiten,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 183 (NJ DDR 1987, S. 183) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 183 (NJ DDR 1987, S. 183)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Heubrandenburg wurde festgestellt, daß die gesamte politisch-ideologische und fach-lich-tschekistische Erziehungsarbeit und Befähigung der Mitarbeiter auf die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben. Die Lösung der in dieser Richtlinie gestellten Aufgaben hat im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien sowie in anderen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung Hauptrichtungen, Qualität und Effektivität der Arbeit der Spezialkommissionen der Linie. Die Spezialkommissionen der Linie führten im Jahre Einsätze. durch.

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