Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 18

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 18 (NJ DDR 1987, S. 18); 18 Neue Justiz 1/87 verankert. Als Beispiel mag das Recht auf Arbeit stehen, das die Produktivkräfte des Menschen stärkt und fördert. Die volle Verwirklichung politischer Rechte erfordert gleichzeitig die volle Verwirklichung sozialer Rechte. Dabei treten bestimmte, in den beiden Menschenrechtskonventionen enthaltene Rechte im Laufe der gesellschaftlichen Entwicklung in ihrer Bedeutung zurück, so z. B. das Verbot der Sklaverei (Art. 8 der Konvention über politische und Bürgerrechte). Andere Rechte gewinnen in unterschiedlicher Weise an Bedeutung, so z. B. das Verbot der willkürlichen oder unrechtmäßigen Eingriffe in das Privat- und Familienleben, Wohnung und Schriftwechsel (Art. 17 der Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte). Neue Rechte entstehen, so z. B. das Recht auf Entwicklung.!6 Das Recht auf Entwicklung als Menschenrecht Das Recht auf Entwicklung, das die Dynamik der Entwicklung der Menschenrechte insgesamt verdeutlicht und das mehrere in den beiden Menschenrechtskonventionen formulierte Rechte in sich aufnimmt, ist geeignet, die Einheit und Unteilbarkeit der Menschenrechte zu belegen. Wenn der Zusammenhang von politischen, und ökonomischen Rechten im Sinne einer dialektischen Einheit verstanden wird, dann haben wir dabei das Resultat der Menschenrechtsforderungen und -Verpflichtungen der UN-Konventionen von 1966 im Auge, in denen sich in der Form einer Kompromißregelung und damit als Mindeststandard für die Erfüllung, Umsetzung und Gestaltung der Menschenrechte in staatsbürgerliche Rechte die Kämpfe der Vergangenheit ausdrücken und die Richtung künftiger Auseinandersetzungen andeutet. In welchem Maße in den letzten Jahrzehnten der Einfluß der sozialistischen Staaten auf den völkerrechtlichen Rechtsbildungsprozeß im Hinblick auf die Menschenrechtsvereinbarungen weiter an Gestalt gewann, zeigt sich sinnfällig z. B. in der rechtlichen Forderung nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit, wie sie in den Verfassungen sozialistischer Staaten fixiert ist und inzwischen in Resolutionen der UN-Vollversammlung so in der Charta der ökonomischen Rechte und Pflichten der Staaten (Resolution 3281 [XXIX]) vom 12. Dezember 1974 und in der Deklaration über sozialen Fortschritt und Entwicklung (Resolution 2542 [XXIV]) vom 11. Dezember 196917 Aufnahme gefunden hat. In den Dokumenten zur Etablierung eines Rechts auf Entwicklung wird vermerkt, daß soziale Umgestaltung wie die Errichtung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung ein wesentliches Element für die effektive Förderung und volle Ausübung von Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ist. Auch im Bericht des UN-Generalsekretärs „Uber die gegenwärtigen internationalen Bedingungen der Menschenrechte“ vom 31. Dezember 198118 findet dieser Aspekt Erwähnung, jedoch wird nicht auf die Ursachen und Hintergründe eingegangen, die die imperialistischen Staaten veranlassen, an ihrer ungerechten Wirtschaftsordnung festzuhalten. Auf der 41. Tagung der UN-Vollversammlung hat inzwischen der 3. Ausschuß den Text einer „Deklaration über das Recht auf Entwicklung“ der Vollversammlung zur Abstimmung überwiesen. Die Deklaration wurde mit 133 Stimmen bei einer Gegenstimme (USA) und neun Stimmenthaltungen angenommen.19 Hierin wird der Zusammenhang zwischen dem Recht auf Entwicklung und dem Komplex Frieden, Sicherheit und Abrüstung sowie zur Schaffung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung hergestellt. Zugleich werden die Menschenrechte in ihrer Unteilbarkeit, gegenseitigen Bedingtheit und Gleichwertigkeit gesehen. Schon aus dieser punktuellen Sicht erhellt sich der Inhalt des Rechts auf Entwicklung. Aber auch seine Spezifik wird hier sichtbar: Es soll die Funktion eines Rechts haben, das Bedingungen für die Realisierung aller Menschenrechte schafft. Dabei geht es nicht allein um ökonomisches Wachstum, sondern um die Veränderung der Lebensqualität, um volle Entwicklung des Menschen in seiner Gemeinschaft.20 Damit sind die Gesichtspunkte benannt, die die Schaffung eines Rechts auf Entwicklung begründen. Es soll den Menschenrechten vorgeschaltet sein, sozialökonomische, kulturelle und politi- sche Voraussetzungen schaffen und somit eine Vorbedingung zur umfassenden Realisierung aller Menschenrechte sein. Neue Resolution der UN-Vollversammlung zur Unteilbarkeit der Menschenrechte Ein erneuter, den aktuellen Problemen adäquater Vorstoß zur Realisierung der Einheit der Menschenrechte erfolgte mit der von der DDR initiierten Resolution 40/114 der UN-Vollversammlung zur Unteilbarkeit und wechselseitigen Abhängigkeit von wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen und Bürgerrechten vom 13. Dezember 1985.21 Diese Resolution weist die Staaten erneut auf die Notwendigkeit der Durchsetzung der Einheit der Menschenrechte hin und schlägt ihnen Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte vor. Unter dem Gesichtspunkt, neue konzeptionelle Tendenzen und Trends der internationalen Praxis aufzunehmen, ist es bedeutsam, daß die Resolution 40/114 die Notwendigkeit der Schaffung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung und die Anerkennung eines Rechts auf Entwicklung bejaht. Diese Resolution der UN-Vollversammlung steht im direkten Zusammenhang mit den beiden Resolutionen 1985/42 und 1986/15 der UN-Menschenrechtskommission, die die Förderung und Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie die Forderung, der Beseitigung ihnen entgegenstehender Hindernisse mehr Aufmerksamkeit zu widmen, zum Inhalt haben.22 Es ist eine Tatsache, daß in den bürgerlichen Staaten, ihrem Menschenrechtsverständnis entsprechend, ein Ungleichgewicht in der Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte im Verhältnis zu den Bürgerrechten und politischen Rechten besteht. Die nationale Theorie und Praxis der bürgerlichen Staaten, die den Bürgerrechten und den politischen Rechten Priorität einräumt, wirkt sich nach wie vor auch auf die internationale Praxis aus. Um eine Gleichheit und gleichberechtigte Stellung beider Kataloge von Menschenrechten zu erreichen, bedarf es daher der besonderen Stimulierung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Die jüngsten Resolutionen der UN-Menschenrechtskommission sind folglich ein wichtiger fördernder Faktor zur Realisierung der in der Resolution 40/114 der UN-Vollversammlung formulierten Aufgaben. 16 Vgl. dazu B. Graefrath, „Das Recht auf Entwicklung als Menschenrecht in der internatonalen Diskussion“, NJ 1982, Hefts, S. 197 ff.; T. Ansbach, „Das Recht auf Entwicklung als Menschenrecht“, Asien, Afrika, Lateinamerika 1983, Heft 3, S. 373 ff.; M. Haedrich, „Das Prinzip der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker und das Konzept des Rechts auf Entwicklung“, Staat und Recht 1983, Heft 10, S. 81 ff. 17 Beide veröffentlicht in: Resolutionen zu Grundfragen der internationalen Wirtschaftsbeziehungen (Die Vereinten Nationen und ihre Spezialorganisationen, Dokumente, Bd. 5), Berlin 1978, S. 286 ff. und S. 482 ff. 18 E/CN. 4/1488. 19 Vgl. ND vom 1. Dezember 1986, S. 5. 20 Vgl.: Meeting of African Experts Preparing the Draft African Charter on Human and Peoples Rights (Address Delivered by Leopold S. Senghor, President of the Republic of Senegal, 28. November 1979), OAU-Doc. CAB/LEG/67/5, S. 4. 21 Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte 1986, Heft 1, S. 72 ff.; vgl. dazu N. Graf, NJ 1986, Heft 5, S. 181 ff. 22 Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte 1985, Heft 3, S. 222 ff. und 1986, Heft 2, S. 158 ff. Jahrbuch der internationalen Politik und Wirtschaft 1986 Erschienen im Staatsverlag der DDR 573 Seiten; EVP (DDR): 25 M Zum 14. Mal haben das Institut für Weltwirtschaft und Internationale Bezie-hungen der Akademie der Wissenschaften der UdSSR und das Institut für Internationale Beziehungen an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR als gemeinsame Herausgeber des Jahrbuchs eine fundierte Analyse internationaler Prozesse, Ereignisse und Probleme vorgelegt. Einem Übersichtsartikel über die Entwicklung der internationalen Beziehungen im Jahre 1985 folgen Grundsatzbeiträge über die auf dem XXVII. Parteitag der KPdSU beschlossene Strategie der Beschleunigung der sozialökonomischen Entwicklung der UdSSR und der Festigung des Friedens sowie über die außenpolitischen Aktionen der Sowjetunion zur Verhinderung der Militarisierung des Weltraums. Daran schließen sich analytische Untersuchungen über die Ost-West-Beziehungen in Europa, das sozialistische Weltsystem, den RGW, die kapitalistische Weltwirtschaft, die NATO, Westeuropa, die Bewegung nichtpaktgebundener Staaten, den Nahostkonflikt, die Lage' in der Golfregion, die ASEAN-Staaten, das subsaharische Afrika und Lateinamerika im Jahre 1985 an. Weiter enthält das Jahrbuch spezielle Beiträge, in denen Wirtschaft, Innenpolitik, Außenpolitik und internationale Beziehungen von 53 Ländern (sozialistische Länder, ausgewählte kapitalistische Länder und viele Entwicklungsländer) eingeschätzt werden. Den Abschluß bilden eine Untersuchung über die Tätigkeit der UNO und ihrer Spezialorganisationen sowie eine Chronik internationaler Ereignisse des Jahres 1985.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 18 (NJ DDR 1987, S. 18) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 18 (NJ DDR 1987, S. 18)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, die erforderlichen Informationen und Beweise zu erarbeiten und bei denen günstige Möglichkeiten der konspirativen Kontaktaufnahme, Werbung und inoffiziellen Zusammenarbeit bestehen; die weitere Aufklärung und Überprüfung von Personen, die in Reisesperre stehen sowie in der wirksamen Unterstutzung der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs im grenzüberschreitenden Verkehr.

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