Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 17

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 17 (NJ DDR 1987, S. 17); Neue Justiz 1/87 17 Aufgabenstellungen sind auch Bestandteil der sozialökonomi-schen Programme der Staaten. Wie die Verpflichtung der Staaten in bezug auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte „nach und nach“ zu realisieren ist, regelt z. B. Art. 6 der Konvention für das Recht auf Arbeit. Unter Anerkennung des Rechts auf Arbeit in Art. 6 Abs. 1 übernehmen die Staaten gemäß Art. 6 Abs. 2 die Verpflichtung, geeignete Schritte zur Gewährleistung dieses Rechts zu unternehmen, die technische, Berufslenkungs- und Ausbildungsprogramme sowie politische und technische Maßnahmen umfassen sollen. Regelungen, in denen die Verpflichtung zur Realisierung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte mit den dazu erforderlichen Maßnahmen verknüpft ist, finden sich auch in den Normen über den Mütterschutz (Art. 10 Abs. 2)‘ über Schutz- und Hilfsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Art. 10 Abs. 3), über die Gewährleistung des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 11), über das Recht auf den höchsten erreichbaren Gesundheitszustand (Art. 12); über das Recht auf Bildung (Art. 13 und 14) sowie über das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben und am Nutzen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und seiner Anwendung (Art. 15). Dem Pflichtenkatalog zur Verwirklichung dieser Rechte® durch die generelle Forderung, Maßnahmen zu ergreifen, bzw. durch die Fixierung konkret beschriebener Schritte entspricht das vorgeschriebene völkerrechtliche Durchsetzungssystem, das in die Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte integriert ist (Art. 16 ff.). Das Durchsetzungsverfahren erstreckt sich auf die Berichterstattung der Teilnehmerstaaten und von UN-Spezialorganisationen an den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC), der wiederum der UN-Vollversammlung (Art. 17 18) Empfehlungen allgemeinen Charakters und Informationen (Art. 21) geben sowie auf Leistungen technischer Hilfe, Erfahrungsaustausche (Art. 22) und internationale Aktionen (Art. 23) orientieren kann. Die Dialektik der Einheit und Differenziertheit der Menschenrechte Es wird nicht übersehen, daß es Differenzierungen zwischen den Menschenrechten gibt, die dem Charakter der jeweiligen Menschenrechte entsprechen. Aber diese Unterschiede gehen nicht nur in die Dialektik von politischen und ökonomischen Rechten ein, sondern kennzeichnen auch die Menschenrechts-kataloge innerhalb beider Konventionen. Gegen das Argument, daß die Menschenrechte der Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte eine im Verhältnis zu den Menschenrechten der Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte niedere Rechtsverbindlichkeit und geringere Rechtswirkung haben, wendet sich V. Kartaschkin mit einer detaillierten Untersuchung, indem er an einzelnen Artikeln der erstgenannten Konvention die Bindungswirkung gegenüber dem Staat und Fristen für den Staat zur Erfüllung einzelner Rechtsnormen nachweist.14 Die Tatsache, daß die politischen Rechte gegenüber den sozialen Rechten gleichwertig und gleichbedeutend sind und keinen Vorrang genießen, darf aber nicht zu der Umkehrung verleiten, daß die sozialen Rechte in ihrer Bedeutung über den politischen Rechten stünden. Auch mit dieser Position würde die Einheit und gegenseitige Verflechtung der Menschenrechte in den beiden Menschenrechtskonventionen negiert. Es scheint mir bei aller Betonung der Bedeutung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte fraglich zu sein, ob die Einheit von politischen und sozialökonomischen Rechten voll erfaßt wird, wenn die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte als Voraussetzung der Bürgerrechte und politischen Rechte bezeichnet werden. In welchem Maße der Mensch frei ist, wird dadurch bestimmt, inwieweit diese Freiheit materiell gesichert ist und inwieweit der einzelne objektiv und subjektiv in der Lage ist, seine Rechte zu nutzen. Das innerstaatliche Recht und ebenso das Völkerrecht sind Überbauerscheinungen, d. h. Bürgerrechte und politische Rechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte basieren gleichermaßen auf den sozialökonomischen Verhält- Ehrendoktorwürde für Rechtsanwalt Heinrich Hannover Der Wissenschaftliche Rat der Humboldt-Universität Berlin verlieh am 25. November 1986 dem Rechtsanwalt und Notar Heinrich Hannover aus Bremen (BRD) die Würde eines Doktors der Rechtswissenschaft ehrenhalber. Damit wird ein Jurist geehrt, der sich als Verteidiger in Strafsachen, als Autor und Herausgeber bedeutsamer Publikationen zur politischen Strafjustiz sowie in jün-ster Zeit vor allem als Vertreter der Nebenkiage im Prozeß gegen einen der an der Ermordung Ernst Thälmanns Beteiligten hervorragende Verdienste erworben hat. Seit den 50er Jahren vertritt Heinrich Hannover vor den Gerichten der BRD die Rechte und Interessen derjenigen, die wegen ihres Engagements für Frieden, Demokratie und gesellschaftlichen Fortschritt verfolgt werden. Seine Erfahrungen bei der Verteidigung von Kommunisten und Angehörigen der Friedensbewegung, seine Erkenntnisse zum Klassenwesen des Rechts und der Justiz fanden ihren Niederschlag u. a. in den Arbeiten „Politische Diffamierung der Opposition im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat" (Dortmund 1962) sowie „Klassenherrschaft und Politische Justiz Plädoyers für ein demokratisches Recht“ (Hamburg 1978). Die Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit führte Heinrich Hannover dazu, in die Geschichte der politischen Strafjustiz der Weimarer Republik einzudringen. Seine Studien mündeten in dem Buch „Politische Justiz 1918 1933" (Frankfurt a. M. 1966), mit dem er einen bemerkenswerten Beitrag zur Anatomie der bürgerlichen Klassenjustiz geleistet hat. Als Vertreter der Nebenklage im Prozeß gegen den ehemaligen SS-Stabsscharführer Otto hai Heinrich Hannover in herausragender Weise daran mitgewirkt, daß mit dem Urteil des Landgerichts Krefeld (BRD) vom 15. Mai 1986 „ein Stück Gerechtigkeit" nachgeholt wurde, „das dem lebenden Ernst Thälmann vorenthalten worden ist". In seinem Plädoyer, in dem er überzeugend nachwies, daß Otto als einer der an der Ermordung Ernst Thälmanns Beteiligten strafrechtlich verantwortlich ist, vertiefte Heinrich Hannover die Erkenntnisse zum historisch neuen Phänomen des Schreibtischtäters (vgl. NJ 1986, Heft 7, S. 275 ff.). Zugleich begründete er am konkreten Fall den demokratischen Inhalt des Rechtsinstituts der Nebenklage im Strafprozeßrecht der BRD, ohne das es keine Aufklärung und kein Urteil im Prozeß gegen die Thälmann-Mörder gegeben hätte. Mit seinem Werk und seinem Wirken gehört Heinrich Hannover zu denjenigen Juristen in der BRD, die zur Sicherung des Friedens, zur Völkerverständigung und zum sozialen Fortschritt beitragen. nissen. Es ist hingegen nicht so, daß ein Menschenrechtskatalog auf dem anderen beruht, daß die Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte vorgeschaltet ist oder umgekehrt. Diese Einheit der Menschenrechte betrifft gleichermaßen auch die Wege ihrer Realisierung; es kann nicht der eine Katalog vor dem anderen verwirklicht werden. Eingleisigkeit oder gar ein Entweder-Oder im Sinne politischer oder ökonomischer Freiheit für alle Menschen nämlich auf der Grundlage von Menschenrechten, die die Staaten nach dem Maß ihrer Gesellschafts- und Verfassungsordnung verpflichten kann es nicht geben. Jede Einseitigkeit bedeutet hier Verkümmerung. Die spätbürgerliche Realität gibt davon Zeugnis. Das Schockwort von der „neuen Armut“, die inzwischen auch in den entwickelten kapitalistischen Industriestaaten um sich greift15, hat alle Wahrheiten stärker in das Bewußtsein gebracht. Umgekehrt hat der reale Sozialismus den Widerspruch zwischen politischen und sozialen Rechten, zwischen politischer und sozialer Verantwortung des einzelnem in der Gesellschaft und für die Gesellschaft aufgehoben. Die Verfassungsordnungen der sozialistischen Staaten und ihre Rechtsordnungen insgesamt sind Ausdruck und Beförderer dieser Entwicklung. Die Praxis des realen Sozialismus demonstriert, wie die Einheit aller Seiten sozialistischer Demokratie der ökonomischen, politischen und kulturellen realisiert wird. Diese Einheit ist in den sozialistischen Verfassungen gesetzlich 14 Vgl. V. Kartaschkin, „Les droits Cconomiques, sociaux et cultu-rels“, ln: Les dimensions internationales des droits de l’homme, Paris 1978, S. 123 ff. 15 Vgl. dazu J. Groß, „.Neue Armut“ in kapitalistischen Ländern“, IFW-Berichte 1986, Heft 4, S. 21 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 17 (NJ DDR 1987, S. 17) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 17 (NJ DDR 1987, S. 17)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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