Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 154

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 154 (NJ DDR 1987, S. 154); 154 Neue Justiz 4/87 Alle 443 Befragten waren in den ersten Tagen ihrer Gefangennahme gefoltert, fast alle waren gezwungen worden, die Verhöre stehend, gefesselt und mit verbundenen Augen durchzuhalten. Allein schon diese Verhörtechniken gelten als schwere Verstöße gegen die Menschenrechte. In den weiteren Verhörphasen wurden verfeinerte Foltertechniken angewandt: Schläge auf den Kopf, die Ohren, die Brust, in den Magen, den Rücken, die Beine und in die Geschlechtsteile. Fast alle Gefangenen wurden so malträtiert. Man zog ihnen eine Kapuze über den Kopf oder tauchte sie unter Wasser, man würgte sie und zwang sie, stundenlang zu stehen in vielen Fällen nackt. Man verweigerte ihnen Essen, Trinken und hinderte sie am Schlaf. Man setzte sie nackt, gefesselt und mit verbundenen Augen Insekten, Skorpionen und Hunden aus. Man machte sie zu Ohrenzeugen der Folterqualen ihrer Mitgefangenen. Man versuchte, sie mit Drohungen gegen Verwandte und Freunde aussagewillig zu machen. Man hinderte sie, ihre Notdurft zu verrichten, man vergewaltigte sie, Männer wie Frauen, man fügte ihnen Verbrennungen zu, man isolierte sie tagelang, man setzte sie Elektroschocks und Schein hin ri chtungen aus all das mit dem Ziel, die körperliche Widerstandskraft der Gefangenen zu brechen. Auf einen totalen Kontrollverlust des Gefangenen zielt die psychische Folter. Sie soll seinen Willen brechen, ihn in Furcht, Angst und einen Zustand tiefer Depression versetzen. Der gesamte Folterprozeß wird aufgezeichnet und ausgewertet. Kommen die Folterer zu dem Ergebnis, daß ihr Opfer kurz vor dem Zusammenbruch steht, beginnen sie den Gefangenen körperlich zu traktieren, um den Eindruck zu erwecken, er sei dem Tode nahe, es bleibe ihm keine andere Überlebensmöglichkeit mehr, als mit den Folterern zu kollationieren. Ein Sondererlaß, der es dem salvadorianischen Geheimdienst erlaubt. Gefangene für 15 Tage ohne Rechtsbeistand und Kontakt nach außen gefangenzuhalten, ist präzise auf den Wissenschaftlich erforschten Ablauf der Folterprozedur abgestimmt. Innerhalb dieses Zeitraumes erschöpft sich gemeinhin die Fähigkeit eines Gefangenen, der physischen Tortur zu widerstehen. Nun ist aber bekannt, daß die Mehrheit der salvadorianischen Bevölkerung als Folge von Unter- und Fehlernährung an Blutarmut und Infektionen der Atemwege leidet, untergewichtig und von Magen- und Darmkrankheiten befallen ist. Das gesetzlich vorgeschriebene Zeitlimit der Kontaktsperre, innerhalb derer die Folterprozedur abgeschlossen und eine Aussage erzwungen sein muß, ist somit großzügig bemessen. Oft genügen den Folterern nur wenige Tage, um zum Ziel zu kommen: ein unter Angst, Versprechungen und weiteren Folterdrohungen erpreßtes außergerichtliches Geständnis. Dem Gefangenen ist es nicht erlaubt, die mit Seiner Unterschrift versehene außergerichtliche Erklärung zu lesen, und in keinem der von der Kommission untersuchten Fälle hatten die Gefangenen die angeblichen Zeugen ihrer Unterschrift gesehen. Vor dem Militärrichter haben diese Personen später zu bezeugen, daß die außergerichtliche Erklärung freiwillig, spontan und ohne physischen Druck zustande kam, wie es Art. 28 des Erlasses Nr. 50 verlangt. Von außerordentlicher Bedeutung ist die Studie jedoch vor allem deshalb, weil sie die systematische Anwendung der Folter beweist und damit vor der Weltöffentlichkeit die Beteuerungen des Duarte-Regimes widerlegt, es betreibe „eine Politik der Respektierung der Menschenrechte“. Aus: Frankfurter Rundschau (Frankfurt am Main) vom 19. Januar 1987, S. 15 Zur Diskussion Die Bedeutung der Hausreparaturpläne für die Wohnrauminstandhaltung Dozent Dr. sc. HARTWIG KRÜGER und Forschungsstudent PETER PROSKE, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig JOCHEN THIEME, Leiter des Arbeitsstabes des Zentralen Erzeugnisgruppenrates Wohnungswirtschaft der DDR Durch die Realisierung des Wohnungsbauprogramms in seiner Einheit von Neubau, Rekonstruktion, Modernisierung und Erhaltung des vorhandenen Wohnungsfonds sind seit 1971 die Wohnbedingungen für annähernd 8 Millionen Bürger verbessert worden.1 Der Wohnungsbestand in der DDR „verkörpert mit 220 Milliarden Mark einen bedeutenden Teil unseres Volksvermögens, der sorgsame Pflege und Erhaltung verlangt“.1 2 Mit der verstärkten Konzentration auf Maßnahmen der Erhaltung werden Voraussetzungen für die intensive Nutzung unseres Wohnungsbestandes geschaffen. Hierbei ist ein enges Zusammenwirken von staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften in den Wohngebieten erforderlich. Planung und Bilanzierung der Wohnrauminstandhaltung Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte haben auf der Grundlage des Wohnungsbauprogramms den Neubau, die Rekonstruktion, Modernisierung und Erhaltung des Woimraum-bestandes im Territorium zu leiten und zu planen (§§ 27, 45, 66 GöV). Zur Erhaltung des Wohnraumbestandes werden Baureparaturen vorgenommen, die sich in Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten gliedern.3 Die im Jahresplan der örtlichen Volksvertretungen für die Instandhaltung und Instandsetzung enthaltenen Kennziffern werden durch die staatliche Baubilanzierung materiell untersetzt (§§ 3 Abs. 2, 6 Ziff. 3 der VO über die Baubilanzierung und Bauprojektierungsbilanzierung vom 15. Mai 1980 [GBl. I Nr. 15 S. 127]). Mit den staatlichen Bilanzentscheidungen wird das Aufkommen an Kapazitäten und Material mit dem Bedarf in Übereinstimmung gebracht. Zugleich wird damit die Kooperationsstruktur bei der Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bestimmt. Während die Instandsetzung überwiegend durch volkseigene Baubetriebe in Kooperation mit den PGHs erfolgt, werden Instandhaltungsarbeiten am Wohnraum aller Eigentumsformen unter Verantwortung der VEB Gebäude-wirtschaft/Kommunale Wohnungsverwaltungen (VEB GW/ KWV) in Kooperation mit privaten Handwerksbetrieben durchgeführt. Durch die staatlichen Bilanzentscheidungen ist zu sichern, daß Instandhaltungskapazitäten des Territoriums den VEB GW/KWV langfristig gewerkegerecht und betriebsbezogen zugeordnet werden und ihr Materialbedarf in Höhe des Planes der Instandhaltung an Wohngebäuden entsprechend bilanziert wird. Auf der Grundlage der staatlichen Plan- und Bilanzentscheidungen planen die VEB GW/KWV ihre Instandhaltungsaufgaben. Sie schlüsseln die ihnen vom übergeordneten örtlichen Rat für die Instandhaltung vorgegebenen staatlichen Plankennziffern auf die einzelnen Instandhaltungsleistungen auf. Mit der Planung und Durchführung der Wohnrauminstandhaltung erfüllen sie eine gesetzliche Pflicht, die ihnen als Rechtsträger volkseigener Wohngrundstücke obliegt (§ 2 Abs. 3 der AO über die Rechtsträgerschaft an volkseigenen Grundstücken vom 7. Juli 1969 [GBl. II Nr. 68 S. 433] sowie §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 1 der AO über die Wahrnehmung der Verantwortung der Rechtsträger und Eigentümer für die Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäuden und baulichen Anlagen vom 8. November 1985 [GBl. I Nr. 32 S. 363]). Zugleich werden sie damit ihrer Instandhaltungspflicht aus den Mietverträgen gegenüber ihren Mietern gerecht (§ 101 ZGB). Durch umfassende Intensivierung haben die VEB GW/KWV ihre Leistungsfähigkeit so zu steigern, daß alle notwendigen Ar- 1 Vgl. E. Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED, Berlin 1987. S. 46. 2 E. Honecker, Schlußwort auf .der 8. Baukonferenz, in: Protokoll der 8. Baukonferenz des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates der DDR, Berlin 1985, S. 171. 3 Instandhaltungen umfassen den Teil der Baureparaturen, die vorbeugende Maßnahmen von untergeordneter konstruktiver Bedeutung beinhalten, die die Gebäude und Anlagen mit geringem Aufwand funktionstüchtig erhalten (z. B. Beseitigung von Kleinst-schäden an Oberflächen, DacheindeCkungen, Schornsteinen, Öfen, Fenstern, Türen und Fußböden). Instandsetzungen umfassen den Teil der Baureparaturen, die über die für die Instandhaltung festgelegten Maßnahmen hinausgehen und zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit des Gebäudes bzw. der Wohnung beitragen (z. B. Neudeckung der Dachhaut. Erneuerung von Türen, Fenstern sowie Sanitär-, Hei-zungs- und Lüftungsanlagen bzw. -installationen, Erneuerung der Schornsteine). Vgl. Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik (Ilrsg. Staatliche Zentralverwaltung für Statistik), Berlin 1984, 1. Er-gänzung/III 113.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 154 (NJ DDR 1987, S. 154) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 154 (NJ DDR 1987, S. 154)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Probleme und Besonderheiten berücksichtigen. Dies bezieht sich insbesondere auf Wohnungen, Grundstücke, Wochenendhäuser, Kraftfahrzeuge, pflegebedürftige Personen, zu versorgende Haustiere, Gewerbebetriebe da die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß inhaftierte Personen kein Beweismaterial vernichten beziehungsweise beiseite schaffen und sich nicht durch die Einnahme eigener mitgeführterMedikamente dem Strafverfahren entziehen können.

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