Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 154

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 154 (NJ DDR 1987, S. 154); 154 Neue Justiz 4/87 Alle 443 Befragten waren in den ersten Tagen ihrer Gefangennahme gefoltert, fast alle waren gezwungen worden, die Verhöre stehend, gefesselt und mit verbundenen Augen durchzuhalten. Allein schon diese Verhörtechniken gelten als schwere Verstöße gegen die Menschenrechte. In den weiteren Verhörphasen wurden verfeinerte Foltertechniken angewandt: Schläge auf den Kopf, die Ohren, die Brust, in den Magen, den Rücken, die Beine und in die Geschlechtsteile. Fast alle Gefangenen wurden so malträtiert. Man zog ihnen eine Kapuze über den Kopf oder tauchte sie unter Wasser, man würgte sie und zwang sie, stundenlang zu stehen in vielen Fällen nackt. Man verweigerte ihnen Essen, Trinken und hinderte sie am Schlaf. Man setzte sie nackt, gefesselt und mit verbundenen Augen Insekten, Skorpionen und Hunden aus. Man machte sie zu Ohrenzeugen der Folterqualen ihrer Mitgefangenen. Man versuchte, sie mit Drohungen gegen Verwandte und Freunde aussagewillig zu machen. Man hinderte sie, ihre Notdurft zu verrichten, man vergewaltigte sie, Männer wie Frauen, man fügte ihnen Verbrennungen zu, man isolierte sie tagelang, man setzte sie Elektroschocks und Schein hin ri chtungen aus all das mit dem Ziel, die körperliche Widerstandskraft der Gefangenen zu brechen. Auf einen totalen Kontrollverlust des Gefangenen zielt die psychische Folter. Sie soll seinen Willen brechen, ihn in Furcht, Angst und einen Zustand tiefer Depression versetzen. Der gesamte Folterprozeß wird aufgezeichnet und ausgewertet. Kommen die Folterer zu dem Ergebnis, daß ihr Opfer kurz vor dem Zusammenbruch steht, beginnen sie den Gefangenen körperlich zu traktieren, um den Eindruck zu erwecken, er sei dem Tode nahe, es bleibe ihm keine andere Überlebensmöglichkeit mehr, als mit den Folterern zu kollationieren. Ein Sondererlaß, der es dem salvadorianischen Geheimdienst erlaubt. Gefangene für 15 Tage ohne Rechtsbeistand und Kontakt nach außen gefangenzuhalten, ist präzise auf den Wissenschaftlich erforschten Ablauf der Folterprozedur abgestimmt. Innerhalb dieses Zeitraumes erschöpft sich gemeinhin die Fähigkeit eines Gefangenen, der physischen Tortur zu widerstehen. Nun ist aber bekannt, daß die Mehrheit der salvadorianischen Bevölkerung als Folge von Unter- und Fehlernährung an Blutarmut und Infektionen der Atemwege leidet, untergewichtig und von Magen- und Darmkrankheiten befallen ist. Das gesetzlich vorgeschriebene Zeitlimit der Kontaktsperre, innerhalb derer die Folterprozedur abgeschlossen und eine Aussage erzwungen sein muß, ist somit großzügig bemessen. Oft genügen den Folterern nur wenige Tage, um zum Ziel zu kommen: ein unter Angst, Versprechungen und weiteren Folterdrohungen erpreßtes außergerichtliches Geständnis. Dem Gefangenen ist es nicht erlaubt, die mit Seiner Unterschrift versehene außergerichtliche Erklärung zu lesen, und in keinem der von der Kommission untersuchten Fälle hatten die Gefangenen die angeblichen Zeugen ihrer Unterschrift gesehen. Vor dem Militärrichter haben diese Personen später zu bezeugen, daß die außergerichtliche Erklärung freiwillig, spontan und ohne physischen Druck zustande kam, wie es Art. 28 des Erlasses Nr. 50 verlangt. Von außerordentlicher Bedeutung ist die Studie jedoch vor allem deshalb, weil sie die systematische Anwendung der Folter beweist und damit vor der Weltöffentlichkeit die Beteuerungen des Duarte-Regimes widerlegt, es betreibe „eine Politik der Respektierung der Menschenrechte“. Aus: Frankfurter Rundschau (Frankfurt am Main) vom 19. Januar 1987, S. 15 Zur Diskussion Die Bedeutung der Hausreparaturpläne für die Wohnrauminstandhaltung Dozent Dr. sc. HARTWIG KRÜGER und Forschungsstudent PETER PROSKE, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig JOCHEN THIEME, Leiter des Arbeitsstabes des Zentralen Erzeugnisgruppenrates Wohnungswirtschaft der DDR Durch die Realisierung des Wohnungsbauprogramms in seiner Einheit von Neubau, Rekonstruktion, Modernisierung und Erhaltung des vorhandenen Wohnungsfonds sind seit 1971 die Wohnbedingungen für annähernd 8 Millionen Bürger verbessert worden.1 Der Wohnungsbestand in der DDR „verkörpert mit 220 Milliarden Mark einen bedeutenden Teil unseres Volksvermögens, der sorgsame Pflege und Erhaltung verlangt“.1 2 Mit der verstärkten Konzentration auf Maßnahmen der Erhaltung werden Voraussetzungen für die intensive Nutzung unseres Wohnungsbestandes geschaffen. Hierbei ist ein enges Zusammenwirken von staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften in den Wohngebieten erforderlich. Planung und Bilanzierung der Wohnrauminstandhaltung Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte haben auf der Grundlage des Wohnungsbauprogramms den Neubau, die Rekonstruktion, Modernisierung und Erhaltung des Woimraum-bestandes im Territorium zu leiten und zu planen (§§ 27, 45, 66 GöV). Zur Erhaltung des Wohnraumbestandes werden Baureparaturen vorgenommen, die sich in Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten gliedern.3 Die im Jahresplan der örtlichen Volksvertretungen für die Instandhaltung und Instandsetzung enthaltenen Kennziffern werden durch die staatliche Baubilanzierung materiell untersetzt (§§ 3 Abs. 2, 6 Ziff. 3 der VO über die Baubilanzierung und Bauprojektierungsbilanzierung vom 15. Mai 1980 [GBl. I Nr. 15 S. 127]). Mit den staatlichen Bilanzentscheidungen wird das Aufkommen an Kapazitäten und Material mit dem Bedarf in Übereinstimmung gebracht. Zugleich wird damit die Kooperationsstruktur bei der Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bestimmt. Während die Instandsetzung überwiegend durch volkseigene Baubetriebe in Kooperation mit den PGHs erfolgt, werden Instandhaltungsarbeiten am Wohnraum aller Eigentumsformen unter Verantwortung der VEB Gebäude-wirtschaft/Kommunale Wohnungsverwaltungen (VEB GW/ KWV) in Kooperation mit privaten Handwerksbetrieben durchgeführt. Durch die staatlichen Bilanzentscheidungen ist zu sichern, daß Instandhaltungskapazitäten des Territoriums den VEB GW/KWV langfristig gewerkegerecht und betriebsbezogen zugeordnet werden und ihr Materialbedarf in Höhe des Planes der Instandhaltung an Wohngebäuden entsprechend bilanziert wird. Auf der Grundlage der staatlichen Plan- und Bilanzentscheidungen planen die VEB GW/KWV ihre Instandhaltungsaufgaben. Sie schlüsseln die ihnen vom übergeordneten örtlichen Rat für die Instandhaltung vorgegebenen staatlichen Plankennziffern auf die einzelnen Instandhaltungsleistungen auf. Mit der Planung und Durchführung der Wohnrauminstandhaltung erfüllen sie eine gesetzliche Pflicht, die ihnen als Rechtsträger volkseigener Wohngrundstücke obliegt (§ 2 Abs. 3 der AO über die Rechtsträgerschaft an volkseigenen Grundstücken vom 7. Juli 1969 [GBl. II Nr. 68 S. 433] sowie §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 1 der AO über die Wahrnehmung der Verantwortung der Rechtsträger und Eigentümer für die Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäuden und baulichen Anlagen vom 8. November 1985 [GBl. I Nr. 32 S. 363]). Zugleich werden sie damit ihrer Instandhaltungspflicht aus den Mietverträgen gegenüber ihren Mietern gerecht (§ 101 ZGB). Durch umfassende Intensivierung haben die VEB GW/KWV ihre Leistungsfähigkeit so zu steigern, daß alle notwendigen Ar- 1 Vgl. E. Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED, Berlin 1987. S. 46. 2 E. Honecker, Schlußwort auf .der 8. Baukonferenz, in: Protokoll der 8. Baukonferenz des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates der DDR, Berlin 1985, S. 171. 3 Instandhaltungen umfassen den Teil der Baureparaturen, die vorbeugende Maßnahmen von untergeordneter konstruktiver Bedeutung beinhalten, die die Gebäude und Anlagen mit geringem Aufwand funktionstüchtig erhalten (z. B. Beseitigung von Kleinst-schäden an Oberflächen, DacheindeCkungen, Schornsteinen, Öfen, Fenstern, Türen und Fußböden). Instandsetzungen umfassen den Teil der Baureparaturen, die über die für die Instandhaltung festgelegten Maßnahmen hinausgehen und zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit des Gebäudes bzw. der Wohnung beitragen (z. B. Neudeckung der Dachhaut. Erneuerung von Türen, Fenstern sowie Sanitär-, Hei-zungs- und Lüftungsanlagen bzw. -installationen, Erneuerung der Schornsteine). Vgl. Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik (Ilrsg. Staatliche Zentralverwaltung für Statistik), Berlin 1984, 1. Er-gänzung/III 113.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 154 (NJ DDR 1987, S. 154) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 154 (NJ DDR 1987, S. 154)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit spielten die in der akkreditierten Korrespondenten westlicher Massenmedien; mit konkreten Aktivitäten traten dabei insbesondere sowie der in die eingereiste Journalist des Hessischen Rundfunks, Erscheinung, Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung und bringt den spezifischen antisozialen Charakter der Verbrechen zum Ausdruck. Die kann im Einzelfall ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Das findet seinen Niederschlag bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres im in Güstrow - Material der Bezirksleitung der Schwerin - Rubinstein, ,L.

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