Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 153

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 153 (NJ DDR 1987, S. 153); Neue Justiz 4/87 153 Staat und Recht im Imperialismus Wahlkampf auf USamerikanisch Am 4. November 1986 fanden in den USA sog. Zwischenwahlen statt Gewählt wurden Mitglieder des Senats und des Repräsentantenhauses, Gouverneure der Bundesstaaten, Abgeordnete örtlicher Parlamente und Sheriffs. Die Wahlen waren nicht nur dadurch charakterisiert, daß über 60 Prozent der Wahlberechtigten nicht an die Urnen gingen, sondern auch durch die Methoden, mit denen der Wahlkampf geführt worden war: Erneut wurde deutlich, daß im Kampf um Stimmen und Mandate den Wahlkandidaten jedes Mittel recht ist, daß die vielgepriesenen Regeln einer fairen Führung des Wahlkampfes lediglich auf dem Papier existieren. Das Nachrichtenmagazin „U. S. News & World Report“ vom 20. Oktober 1986 gibt unter dem Titel „In der Politik ist wieder Zeit für schmutzige Tricks“ (S. 26) Einblick in „die dunkle Seite des Wahlkampfes 1986“. Zu den „schmutzigen Tricks“ gehören beispielsweise „elektronische Ausschnüffelei, anonyme Schmierkampagnen und der Einsatz von Privatdetektiven, die nach .Skeletten in jedem Wandschrank“ suchen". Das Ziel derartiger Observationen ist es, den Gegenkandidaten durch ihn persönlich belastendes Material in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Das von USA-Verfassungs-rechtlern als eines der stärksten Grundrechte bezeichnete Recht auf Schutz der Privatsphäre bleibt dabei auf der Strecke. Die Zeitschrift nennt einige Fälle: Der Gouverneur des Bundesstaates Texas steht im Verdacht, die Installierung von Abhöranlagen veranlaßt zu haben, die im Büro seines Gegenkandidaten aufgefunden wurden. Das Bundeskriminalamt (FBI) ermittelt seit Oktober 1986 in dieser Sache, die in Erinnerung an „Watergate“ als „Texasgate“ bezeichnet wird. Im Bundesstaat Norddakota wurden im Herbst 1986 umfassende Dossiers mit „potentiellem Belastungsmaterial“ anonym an Zeitungsredaktionen geschickt. Das Material enthielt u. a. detaillierte Informationen über zwei Ehescheidungen eines Kandidaten sowie über Aktivitäten seiner dritten Frau in der Lobby in Washington. In den Bundesstaaten Wisconsin und in New York wurden Privatdetektive eingesetzt, um Material zur Diskreditierung von Gegenkandidaten zusammenzutragen. So erhielten vier weibliche Detektive 18 000 Dollar dafür, daß sie heimlich Tonbandaufzeichnungen von Gesprächen machten, die Wahlkandidaten ganz privat führten. Der Leiter des Wahlbüros der Demokratischen Partei, Tony Coelho, warnte vor dem Anwachsen dieser „verwerflichen und oft illegalen Praktiken“. USA-Politologen schätzen jedoch ein, daß das, was sich hier mit den „schmutzigen Tricks“ abzeichnete, „nur der Anfang ist“ und sich bei künftigen Wahlkämpfen verstärken wird. R.L. Rassistisch motivierter Doppelstandard im USA-Strafrecht Daß die USA-Justiz mit den sog. Weiße-Kragen-Tätern glimpflich umgeht, ist allgemein bekannt. Das namhafte Nachrichtenmagazin „U. S. News & World Report“ vom 1. Juli 1985 (S. 43) spricht deshalb auch von einem „Doppelstandard“ in den Strafmaßnahmen: „einen für die Verbrechen auf den Straßen und einen für die in Maßanzügen begangenen Verbrechen“. Es gibt darüber hinaus einen weiteren „Doppelstandard“ im Strafrecht der USA: einen für weiße USA-Bürger und einen für Afroamerikaner. Der Strafrechtler Professor Lennox Hinds von der Universität Iowa stellte dazu vor einigen Jahren fest: „Der überzeugendste Beweis für den direkten Rassismus des Strafrechts in den Vereinigten Staaten wird durch eine Analyse der Todesurteile und Hinrichtungen erbracht, die auf gesetzlichem Wege zustande gekommen sind Von 1930 bis 1968 (für diesen Zeitraum liegen Statistiken vor) wurden in den USA insgesamt 455 Personen wegen Vergewaltigung hingerichtet; 405 von ihnen waren Schwarze. Von den 3 859 Personen, die in diesem Zeitraum überhaupt für irgendein Verbrechen hingerichtet wurden, waren 2 066 (= 53,5 %) Schwarze. “* Daß sich diese Tendenz bis heute fortsetzt, wird z. B. an einem beim Obersten Gericht der USA anhängigen Verfahren deutlich, dem eine vor acht Jahren begangene Tötung eines weißen Polizeibeamten durch einen Afroamerikaner zugrunde liegt. Die Zeitschrift „U. S. News & World Report“ vom 20. Oktober 1986 (S. 24 f.), die über den McCleskey-Fall berichtet, zitiert George Kendall, Rechtsanwalt in Atlanta, der die Bürgerrechtsorganisation „American Civil Liberties Union“ vertritt, mit folgendem Satz: „Vor hundert Jahren erwartete einen Weißen, der einen Schwarzen tötete, Milde, aber einen Schwarzen, der einen Weißen tötete, der Tod. Es gibt noch starke Überbleibsel dieses Vorurteils.“ Eingeordnet in den harten Kurs der Reagan-Administration gegen die Kriminalität gewinnt die Todesstrafe in den USA gegenwärtig an Bedeutung. So haben, wie das Nachrichtenmagazin mitteilt, in den letzten 10 Jahren 37 Bundesstaaten neue Gesetze verabschiedet, die diese Strafe vorsehen. Im Mittelpunkt des McCleskey-Falls steht eine von Professor David Baldus von der Universität Iowa erarbeitete Analyse, in der u. a. festgestellt wird, „daß die Rasse des Opfers eines Verbrechens wesentlich über Leben oder Tod entscheidet“. Das Nachrichtenmagazin schreibt: „Baldus fand heraus, daß es für jene Täter, die der Tötung von Weißen überführt wurden, elfmal wahrscheinlicher ist, zum Tode verurteilt zu werden, als für Personen, die der Tötung von Schwarzen für schuldig befunden wurden. “ In den Todeszellen der USA befinden sich laut „U. S. News & World Report“ gegenwärtig 1 788 zum Tode Verurteilte, darunter 903 Weiße und 741 Afroamerikaner. Bedenkt man, daß von den 235 Millionen Einwohnern der USA 83 Prozent Weiße und 12 Prozent Afroamerikaner sind, dann wird das große Übergewicht der schwarzen Todeskandidaten ganz offensichtlich. Gegen die Statistik, aus der sich ergibt, daß mehr schwarze als weiße Straftäter zum Tode verurteilt werden, wenden USA-Justizbehörden ein, daß „es sich um ein Verfassungsproblem handelt, das nicht auf mathematischer Grundlage entschieden werden kann“. Damit wird auf Zusatzartikel 8 zur USA-Verfassung angespielt, wonach „keine grausamen und ungewöhnlichen Strafen ausgesprochen werden (dürfen) Das Oberste Gericht der USA hat dazu den Rechtssatz aufgestellt, daß die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen der Verfassung widerspreche. Lakonisch stellt „U. S. News & World Report“ abschließend fest: „Da das Oberste Gericht in Fällen von Todesstrafen so zersplittert ist, ist es unmöglich, das Schicksal von McCleskey vorauszusagen.“ R. L. Zitiert nach D. und G. Pumphrey, Ghettos und Gefängnisse Hassismus und Menschenrechte in den USA, Köln 1982, S. 73. Bei anderen gelesen Systematische Anwendung der Folter durch das Duarte-Regime in El Salvador Die Hoffnungen des Duarte-Regimes und die Anstrengungen der „Schwarzen Internationale“, El Salvadors Oligarchie vom Vorwurf ständiger Menschenrechtsverletzungen reinzuwaschen, werden mit der Veröffentlichung einer bislang einzigartigen Studie über „Torture in El Salvador“ zerschlagen. Denn dieses Dokument belegt nicht nur, daß physische wie psychische Folter weiterhin zur Alltagspraxis der Gefangenenbehandlung gehören. Es beweist auch die Mitwirkung des Geheimdienstes und der Armee El Salvadors. Verfaßt wurde die Studie von fünf Mitgliedern der „Co-mision de Derechos Humanos de El Salvador“ (CDHES). Die fünf Männer wurden im Frühsommer 1986 festgenommen und nach mehrtägigem Verhör eingekerkert. Der übliche Schuldvorwurf: staatsfeindliche Betätigung. Kaum inhaftiert, begannen die fünf in ihrer Eigenschaft als Mitglieder der Menschenrechtsorganisation CDHES mit einer juristisch beweisfähigen Befragung ihrer Mitgefangenen. Alle Aussagen wurden protokolliert, die Aussagen anschließend signiert und mit den Fingerabdrücken des jeweiligen Gefangenen versehen. So entstand ein Katalog über vierzig Arten der Folter mit Texten und Handzeichnungen. Dieses Verfahren entspricht den Maßstäben internationaler Untersuchungskommissionen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 153 (NJ DDR 1987, S. 153) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 153 (NJ DDR 1987, S. 153)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung entgegen. Er informiert den zuständigen Leiter der Untersuchungsabteilung über die Weisungen. Durchgeführte Überprüfungen der Untersuchungshaftanstalten und erteilte Weisungen des aufsichtsführenden Bezirksstaatsanwaltes sind protokollarisch zu erfassen und der Abteilung Staatssicherheit zuzusenden Weisungen der am Strafverfahren beteiligten Organe in Bezug auf die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges sind umgehend durchzusetzen, wenn sie nicht gegen die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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