Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 151

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 151 (NJ DDR 1987, S. 151); Neue Justiz 4/87 151 Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, daß auch noch andere Arten des Handwerks und Gewerbes, andere Dienstleistungsarten für die Bevölkerung sowie andere Arten sozialer und kultureller Leistungen erlaubt sind, sofern ihre Ausübung bzw. Erbringung nicht durch Gesetze der UdSSR oder der Unionsrepubliken untersagt ist. Im Gesetz werden auch diejenigen Tätigkeiten genannt, deren Ausübung verboten ist. Dazu zählt u. a. die Herstellung und Reparatur aller Waffenarten, die Produktion von Kosmetika, Giften und Medikamenten, die Unterhaltung von Spielsalons, die Organisierung von Glücksspielen, die Annahme von Wetten sowie die Ausübung medizinischer Tätigkeit in einigen Fachgebieten und die Durchführung von Lehrveranstaltungen in Fächern und Kursen, die nicht auf den Lehrplänen stehen. Dieses Verbotsverzeichnis zeigt, daß der Gesetzgeber sowohl im Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungsbereich als auch auf sozialem und kulturellem Gebiet die Ausübung individueller Erwerbstätigkeiten untersagt hat, die nicht den Interessen und Prinzipien der sozialistischen Gesellschaft entsprechen. Das Gesetz verpflichtet die örtlichen Organe der Staatsmacht, die Betriebe, Einrichtungen und Organisationen, allen Bürgern, die eine individuelle Erwerbstätigkeit ausüben, jegliche Unterstützung und Hilfe zuteil werden zu lassen. Sie haben ihnen bei der Beschaffung von Rohstoffen, Materialien und anderen Sachwerten, die für die Arbeit notwendig sind, sowie beim Absatz der Erzeugnisse zu helfen. Sie können ihnen Gewerberaum zur Verfügung stellen. Die Unterstützung gilt vor allem jenen Bürgern, die Vertragsbeziehungen mit Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften eingegangen sind, sowie Bürgern mit verminderter Arbeitsfähigkeit. Die Einkünfte aus individueller Erwerbstätigkeit unterliegen der Besteuerung. Die Höhe der Steuern wird in Abhängigkeit von der Höhe der Einnahmen und unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Interessen festgesetzt. Bürger, die sich mit der Produktion von Waren und der Ausübung von Dienstleistungen befassen, die die Bevölkerung am meisten benötigt, werden bei der Besteuerung bestimmte Vergünstigungen genießen. Gleichzeitig schafft das Gesetz die Voraussetzungen, um zu verhüten, daß einige Personen unverhältnismäßig hohe, nicht dem Arbeitsanteil entsprechende Einnahmen erzielen. Dies wird zur Festigung des Prinzips der sozialen Gerechtigkeit beitragen. Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Obersten Sowjet der UdSSR behaupteten einige bürgerliche Politiker und Ideologen, die Sowjetunion sei nicht in der Lage, ihre ökonomischen Probleme im Rahmen der sozialistischen Planwirtschaft zu lösen, weshalb sie nun gezwungen sei, Privatunternehmertum wieder einzuführen, das seiner Form nach ja kapitalistisch sei. Dieser Angriff auf die Grundlage des Sozialismus sein Wirtschaftssystem geht ins Leere. Das Gesetz sieht ja gerade vor, daß diese Erwerbstätigkeit auf persönlicher Arbeitsleistung beruhen muß und keine fremden Arbeitskräfte eingestellt werden dürfen. Die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen bleibt also ausgeschlossen. Wie das neue Gesetz in das sozialistische Wirtschaftssystem hineinpaßt, erläuterte M.S. Gorbatschow folgendermaßen: „Wir begrüßen alles, was dem Sozialismus dient, und schaffen die Voraussetzungen, um alle Möglichkeiten, die es in unserer Ordnung gibt, zu nutzen. Wir werden sowohl die Planungsinstrumente, die materiellen Stimuli und soziale Faktoren als auch die Möglichkeiten nutzen, die mit der Vervollkommnung der Ware-Geld-Beziehungen verbunden sind. In diesem Kontext haben wir auch das Gesetz über die individuelle Erwerbstätigkeit verabschiedet. Und alles das im Rahmen des Sozialismus. “5 (Übersetzung aus dem Russischen von Erika H of f m a nn, Berlin) 5 Interview M. S. Gorbatschows für indische Journalisten, Prawda vom 23. November 1986. 17 vor 40 Jahren Die völkerrechtliche Bedeutung der Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. Mai 1945 Die bedingungslose Kapitulation vom 8. 5. 1945 hat eine Situation geschaffen, die in der Rechtsgeschichte keine volle Parallele kennt und als casus sui generis angesehen werden muß . Es ist unstreitig, daß durch die bedingungslose Kapitulation die frühere deutsche Staatsgewalt der Dönitz-Regierung tatsächlich die Möglichkeit der Beherrschung des deutschen Staatsgebietes und der Ausübung von Souveränitätsrechten verloren hat Die Beschlüsse der Krim-Konferenz verpflichteten die drei Großmächte, die bedingungslose Übergabe (unconditional surrender) Deutschlands herbeizuführen, also die faktische Lage def debella-tio zu erzielen. Sie enthielten weiter die Einigung darüber, daß Deutschland von den drei Mächten bei Teilnahme Frankreichs gemeinschaftlich vollständig besetzt, kontrolliert und verwaltet werden soll. Die Erklärung über die Niederlage Deutschlands vom 5.6.1945 und die Beschlüsse von Potsdam gemäß Erklärung über die Niederlage Deutschlands vom 2. 8. 1945 wollten lediglich das durch die Krim-Konferenz beabsichtigte Regime näher definieren. Der Wortlaut des 5. Absatzes der Erklärung der vier Mächte über die Niederlage Deutschlands vom 5. 6. 1945 läßt keinen Zweifel darüber zu, daß die vier Mächte die „autorite supreme“ über Deutschland gemeinschaftlich übernehmen, und zwar einschließlich aller hoheitlichen Machtbefugnisse der öffentlich-rechtlichen. Verwaltungsbehörden jeder Art, auch der Selbstverwaltungsorgane. Die höchste „Autorität" ist aber ihrem Wesen nach nichts anderes als die Souveränität. Hätten sich die Mächte darauf beschränken wollen, im Rahmen der Regeln der occupatio bellica lediglich vertretungsweise für die deutsche Staatsgewalt aufzutreten, ohne die bisherige deutsche Souveränität (= völkerrechtliche Zuständigkeit) vernichten zu wollen, so hätten sie einen großen Teil der Verfügungen, die in der Erklärung vom 5. 6. 1945 und in den Potsdamer Beschlüssen enthalten sind, nicht treffen dürfen Es ist deshalb unmöglich, die heutige Rechtslage in Deutschland durch die Lehre der bloßen occupatio bellica zu erklären. Der Standpunkt des Gutachtens von Dr. Erich Pollack vom 15. 9. 1945 (in: Mitteilungen des Prüfungsausschusses des Stadtgerichts Berlin), daß die völkerrechtliche Zuständigkeit des deutschen Reiches mit seiner Völkerrechtspersönlichkeit durch debellatio am Tage der bedingungslosen Übergabe untergegangen sei, vermag vielmehr allein der wirklichen Rechtslage gerecht zu werden. Jedoch ist diesem Gutachten nicht beizutreten, soweit es die Ansicht verficht, daß mit dem Tage der Kapitulation in Deutschland zunächst ein rechtsleerer Raum entstanden sei. Vielmehr wurde die deutsche Staatsgewalt, die zunächst mit der Kapitulation erlosch, sofort durch die Staatsgewalt der Okkupationsmächte ersetzt Dr. Wolf gang Abendroth (Regierungsrat Im Justizministerium der Marlt Brandenburg), „Die Haftung des Reiches, Preußens, der Mark Brandenburg und der Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts für Verbindlichkeiten, die vor der Kapitulation vom 8. S. 194S entstanden sind“, NJ 1947, Heft 4/5, S. 73 ff. Das Nürnberger Urteil gegen die Hauptkriegsverbrecher Der dem Nürnberger Gerichtshof unterbreitete Sachverhalt war, ganz abgesehen von der Zahl der Angeklagten (21 Einzelpersonen und 8 Organisationen), außerordentlich vielgestaltig und lag für jeden der beteiligten Angeklagten und jede Organisation anders. Der Gerichtshof hat den Sachverhalt zunächst ohne Rücksicht auf die jeweils Beteiligten gewürdigt und erst nach Abschluß dieser Feststellungen erörtert, ob und in bezug auf welche Anklagepunkte die einzelnen Beteiligten nach Maßgabe der Art. 6 bzw. 9 des Statuts des Gerichtshofes verantwortlich sind. Grundlage des Urteils ist das jeweilige konkrete Beweisergebnis, in bezug auf das die Anwendbarkeit der Strafbestimmungen des Art. 6 des Statuts bejahend oder verneinend entschieden wird. Dabei legt jedoch das Urteil in Übereinstimmung mit dem Standpunkt des britischen Hauptanklagevertreters besonderen Wert darauf, die Übereinstimmung der Einzelbestimmungen des Statuts mit dem geltenden Völkerrecht zu begründen. Dagegen wird auf die nähere Auslegung und Präzisierung der angewandten rechtlichen Bestimmungen durchweg verzichtet und damit die Frage der völkerrechtlichen Tragweite des Urteils zunächst der Auslegung überlassen. Diese Methode entspricht bewährter angelsächsischer Rechtspraxis Die strafrechtliche Ahndung des völkerrechtswidrigen Verbrechens des Angriffskrieges an den dafür verantwortlichen Individuen ist der wesentliche neue Rechtssatz des Nürnberger Urteils. Die Neuheit des Rechtssatzes ergibt sich namentlich bei Heranziehung der Darstellungen der Fragen des völkerrechtlichen Delikts in der älteren Literatur Dr. Georg Martlus, „Das Nürnberger Urteil vom 30. September/ 1. Oktober 1946 in völkerrechtlicher Beziehung“, NJ 1947, Heft 415, S. 91 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 151 (NJ DDR 1987, S. 151) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 151 (NJ DDR 1987, S. 151)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite. Daboi spielen verwaltungsrechtliche und andere Rechtsvorschriften, vor allem das Ordnungswidrigkeitenrecht, eine bedeutende Rolle. Die Nutzung der Potenzen dos Ordnungswidrigkeitenrechts für die politisch-operative Arbeit an operative Diensteinheiten Staatssicherheit , deren Struktureinheiten und Angehörige. Die setzt die Herauearbeitung von politisch-operativen Zielen und Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der in enger Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Diens teinheiten, insbesondere der Linie und den Bezirksverwaltungcn Verwaltungen mit Staatsgrenze, vor allem.

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