Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 150

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 150 (NJ DDR 1987, S. 150); 150 Neue Justiz 4/87 Aus anderen sozialistischen Ländern Rechtliche Regelung individueller Erwerbstätigkeit in der UdSSR Dr. FJODOR MAGAREWSKI, wiss. Mitarbeiter an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Der Oberste Sowjet der UdSSR beschloß am 19. November 1986 auf seiner 6. Tagung in der 11. Legislaturperiode u. a. eine für die Volkswirtschaft wichtige neue Rechtsvorschrift: das Gesetz der UdSSR über die individuelle Erwerbstätigkeit, das am 1. Mai 1987 in Kraft tritt.1 Es beruht auf Art. 17 der Verfassung der UdSSR, wonach die individuelle Arbeit im Bereich des Handwerks, der Landwirtschaft und der Dienstleistungen für die Bevölkerung sowie andere, ausschließlich auf persönlicher Arbeit der Bürger und der Mitglieder ihrer Familien beruhende Tätigkeiten in Übereinstimmung mit dem Gesetz zugelassen sind. Die Ausarbeitung dieses Gesetzes wurde von der Forderung des XXVII. Parteitages der KPdSU bestimmt, die Produktion von Massenbedarfsgütern und den Dienstleistungsbereich weiterzuentwickeln sowie die gesamte arbeitsfähige Bevölkerung des Landes in die gesellschaftliche Produktion einzubeziehen. Um den ständig wachsenden Bedarf der Bevölkerung an Waren und Dienstleistungen in vollem Umfang zu befriedigen, sollen auch die Möglichkeiten der individuellen Arbeit der Bürger stärker genutzt werden. Schon bisher befaßten sich viele Bürger mit der Produktion von Konsum- und Massenbedarfsgütern, mit dem Anbau von Gemüse und Obst, mit der Kleintierhaltung. Andere Bürger führten gegen Entgelt Dienstleistungen für die Bevölkerung aus. Da nicht immer eine staatliche Genehmigung vorlag, arbeiteten diese Bürger gewissermaßen illegal, obwohl ihre Tätigkeit, gesamtgesellschaftlich gesehen, nützlich war. Somit entstand ein Widerspruch: Einerseits sind Menschen bereit, mit ihrer persönlichen Arbeit gegen entsprechende Bezahlung im Interesse der Gesellschaft an der Befriedigung des Bedarfs an Waren und Dienstleistungen mitzuwirken; andererseits wird diese Arbeit fälschlicherweise als dem Leistungsprinzip widersprechend beurteilt. Natürlich ist es wie auf dem XXVII. Parteitag der KPdSU mehrfach hervorgehoben wurde notwendig, den Kampf gegen nicht auf Arbeit beruhende Einkünfte kompromißlos zu führen.1 2 Aber: „Bei der Unterbindung der nichterarbeiteten Einkünfte darf nicht zugelassen werden, daß ein Schatten auf diejenigen fällt, die durch ehrliche Arbeit ihren Nebenverdienst erhalten. Mehr noch, der Staat wird die Entwicklung verschiedener Formen der Bedarfsbefriedigung und der Dienstleistungen für die Bevölkerung fördern. Es gilt, aufmerksam die Vorschläge zur geregelten individuellen Arbeitstätigkeit zu prüfen. Selbstverständlich müssen diese Arten der Arbeitstätigkeit mit den Grundsätzen der sozialistischen Wirtschaftsführung voll übereinstimmen und auf genossenschaftlichen Prinzipien oder auf Verträgen mit sozialistischen Betrieben basieren. Davon werden die Gesellschaft, die Bevölkerung nur gewinnen. “3 Bei der Vorbereitung des Entwurfs des Gesetzes über die individuelle Erwerbstätigkeit wurden die Erfahrungen anderer sozialistischer Länder auf diesem Gebiet genutzt, insbesondere Ungarns und der DDR. Der Entwurf wurde in Arbeitskollektiven sowie in der Presse diskutiert. Zahlreiche Vorschläge führten zu Änderungen und Ergänzungen des Textes. Dem Gesetz liegen folgende Prinzipien zugrunde4: Erstens muß der Staat bei der Regelung der individuellen Erwerbstätigkeit gewährleisten, daß sie im Interesse der ganzen Gesellschaft erfolgt. Sie darf nicht dazu führen, daß Arbeitskräfte aus dem Bereich der gesellschaftlichen Produktion abgezogen werden. Vielmehr muß sie vor allem dazu beitragen, daß ein höherer Grad der Beschäftigung der Bevölkerung mit gesellschaftlich nützlicher Arbeit erreicht wird. Zweitens darf es Beschränkungen für die Ausübung gesellschaftlich nützlicher Arten individueller Erwerbstätigkeit nur auf der Grundlage von Rechtsvorschriften geben. Drittens ist die individuelle Erwerbstätigkeit so geregelt, daß die aus ihr erzielten Einkünfte dem Aufwand an persönlicher Arbeit und damit dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit entsprechen; sie dürfen nicht zu einer gesetzwidrigen Bereicherung führen. Die Hauptquelle zur Befriedigung der materiellen und sozialen Bedürfnisse der Sowjetbürger ist und bleibt auch weiterhin der gesellschaftliche Sektor der Produktion. Wie gegenwärtig wird er auch in Zukunft den absolut überwiegenden Teil des Nationaleinkommens, der Massenbedarfsgüter und Nahrungsmittel produzieren und einen großen Teil der Bedürfnisse der Werktätigen an verschiedenen Dienstleistungen befriedigen. Das neue Gesetz entspricht also voll und ganz den Prinzipien der sozialistischen Wirtschaftsführung. Die Ausübung einer individuellen Erwerbstätigkeit wird allen volljährigen Bürgern gestattet, die an der gesellschaftlichen Produktion teilnehmen; sie dürfen während ihrer arbeitsfreien Zeit individueller Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Genehmigung erhalten auch Hausfrauen, Invaliden- und Altersrentner sowie Studenten und Schüler. Unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Bedarfs können auch Bürger, die nicht an der gesellschaftlichen Produktion teilnehmen, eine individuelle Erwerbstätigkeit ausüben. Hierbei handelt es sich vor allem um Personen, die über eine hohe Meisterschaft bei der Herstellung seltener kunstgewerblicher und kunsthandwerklicher Gegenstände verfügen; ihnen kann auch die Ausbildung anderer Bürger gestattet werden, die dazu Neigung und Berufung verspüren. Die individuelle Erwerbstätigkeit darf von den genannten Personen nur allein oder unter Mitwirkung von mit ihnen zusammenlebenden Familienmitgliedern (Ehepartner, Eltern, andere Verwandte und Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben) ausgeübt werden. Es ist verboten, andere Personen als Lohnarbeiter zu beschäftigen, um nichterarbeitete Einkünfte zu erzielen. Der Kreis der Arten individueller Erwerbstätigkeit umfaßt über 30 Positionen. Im Bereich des Handwerks und der Heimindustrie sind z. B. solche traditionellen Arbeiten genannt wie die Anfertigung von Bekleidungsgegenständen und Schuhwaren, das Weben, Stricken und Sticken von Erzeugnissen, Tischler- und Töpferarbeiten, die Herstellung von Spielzeug und Souvenirs. Auf dem Gebiet der Dienstleistungen für die Bevölkerung werden u. a. Bau- und Reparaturarbeiten, die Einrichtung und innenarchitektonische Gestaltung von Wohnungen, Sommerhäusern und anderen Bauten, die technische Wartung von Kraftfahrzeugen, Fotoarbeiten, Schreibmaschinen- und Buchbinderarbeiten sowie Transportleistungen mit privaten Kraftfahrzeugen gestattet. Aber auch die Betreuung alleinstehender und arbeitsunfähiger Bürger sowie die Pensionsbetreuung von Touristen und anderen Bürgern werden als individuelle Erwerbstätigkeit anerkannt. Hinzu kommen noch im sozialen und kulturellen Bereich Erwerbstätigkeiten, die mit der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten verbunden sind, wie z. B. Unterricht im Zuschneiden und Nähen, Musik- und Tanzunterricht, Nachhilfeunterricht und Übersetzungen fremdsprachiger Texte. 1 Iswestija vom 21. November 1986, S. 2. 2 Vgl. z. B. M. S. Gorbatschow. Politischer Bericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XXVII. Parteitag der KPdSU, Berlin 1986, S. 68; XXVII. Parteitag der KPdSU, Dokumente, Moskau 1986, S. 143, 265. 3 M. S. Gorbatschow, a. a. O., S. 68. 4 Sie sind zusammengefaßt im Bericht des Deputierten 1.1. Gladki, Vorsitzender des Staatlichen Komitees der UdSSR für Arbeit und soziale Fragen, in: Prawda vom 20. November 1986.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 150 (NJ DDR 1987, S. 150) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 150 (NJ DDR 1987, S. 150)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend, ständig vervollkommnet und weiter ausgeprägt werden muß. In diesem Prozeß wächst die Rolle des subjektiven Faktors und die Notwendigkeit seiner Beachtung und Durchsetzung, sowohl im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. - Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volksjjolizei und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Ausgewählte Schwerpunktaufgaben Staatssicherheit im Karl-Marx-Oahr in Auswertung der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

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