Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 138

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 138 (NJ DDR 1987, S. 138); 1.38 Neue Justiz 4/87 auf mangelnde leitungsmäßige Einwirkung auf diese Determinanten zu folgern ist. Das Ursachen- und Bedingungsgefüge der inneren Angriffe auf das sozialistische Eigentum im Handel hat komplexen Charakter und einen Bezug zu den Verlusten insgesamt. Das erhellt schon die Tatsache, daß die durch Straftaten herbeigeführten Schäden solange sie nicht als solche aufgedeckt werden und nicht infolge von Belegmanipulationen eine andere buchungsmäßige Zuordnung erfahren in Höhe dieses Schadens die Kostenkategorie „Risiken des Warenumschlags“ und hier insbesondere die Inventurdifferenzen belasten. Allein diese Feststellungen zwingen zu zwei Schlußfolgerungen : Erstens muß durch eine konsequente Leitungs- und Kon-trolltätigkeit eine exakte Widerspiegelung der Waren- und Geldprozesse und damit ein exakter Ausweis aller Verluste und Einbußen in Rechnungsführung und Statistik gesichert werden. Zweitens muß in allen Bereichen und Struktureinheiten strikt der rechtlichen Forderung nachgekommen werden, daß alle Verluste und Einbußen, also auch die „Risiken des Warenumschlags“ und darunter die Inventurminusdifferenzen, zu analysieren, zu lokalisieren und zu personifizieren sind. Dort, wo diese Erfordernisse nicht befolgt werden, bleiben meist auch die durch Straftaten herbeigeführten Schäden unerkannt, vermindert sich das Entdeckungsrisiko für den oder die Täter, werden die von der Latenz der Straftaten ausgehenden Wirkungen nicht eingeengt. Wie die Untersuchungsergebnisse beweisen, werden kriminelles Verhalten und andere Rechtsverletzungen begünstigt, wenn die politisch-ideologische Erziehung und Rechtserziehung der Kader, ihre Aus- und Weiterbildung sowie ihre Auswahl und ihr Einsatz nicht zielgerichtet erfolgen, Leitungsentscheidungen die Einheit von Ökonomie und Recht verletzen oder nach ökonomischen und rechtlichen Kriterien gebotene Entscheidungen verzögert werden bzw. ausbleiben und dadurch Verluste verursacht werden, die Organisationsarbeit Mängel aufweist, die Kontrolle unterschätzt oder vernachlässigt wird, die Kontrollmittel (z. B. Rechnungsführung und Statistik, vorbeugende Kontrollen und Inventuren) nicht umfassend genutzt werden, gebotene Ursachenfeststellungen und Tiefenprüfungen unterbleiben, eine nicht den Erfordernissen entsprechende Besetzung des Bereichs des Hauptbuchhalters einschließlich Wirtschaftskontrolle und Innenrevision zugelassen wird und Verluste und Einbußen reaktionslos hingenommen werden. Bereits aus dieser knappen Darstellung ergibt sich, daß weitere Fortschritte bei der Bekämpfung und Vorbeugung der inneren Angriffe auf das sozialistische Eigentum im Handel erreicht werden, wenn der Komplexität des Ursachen- und Bedingungsgefüges von Rechts- und Disziplinverletzungen mit einem adäquaten Komplex von Maßnahmen begegnet wird. Komplexes Herangehen bei der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit Diesem Anliegen folgen die Maßnahmen des Ministers für Handel und Versorgung mit der vorrangigen Zielsetzung, immer wieder auf getretene Ursachen und begünstigende Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen auszuräumen. Die Maßnahmen konkretisieren Pflichten der Leitungskräfte mit dem Ziel, durch ein ineinandergreifendes Informations-, Rapport- und Rechenschaftssystem, durch Vervollkommnung der Prozeßgestaltung und Prozeßbeherrschung, durch Verbesserung der gesamten Leitungs- und Kontrolltä-tigkeit und durch engere Zusammenarbeit mit den Justiz-und Sicherheitsorganen die sozialistische Gesetzlichkeit so zu stärken, daß Rechts- und Arbeitspflichtverletzungen rechtzeitig vorgebeugt, schnell auf sie reagiert und jeweils die gebotene Leitungsmaßnahme zur Erhöhung der Effektivität der Arbeit des Handels ergriffen wird. So haben die Leiter der Organe, Kombinate und Betriebe dafür Sorge zu tragen, daß Einzelfälle umgehender ausgewertet werden. Sie haben daraus auch auf der Grundlage eigenständiger Kontrollen konkrete, abrechenbare leitungsmäßige Schlußfolgerungen abzuleiten. Von ihnen wird u. a. die Berichterstattung über die vorbeugende Arbeit nach den in § 15 der VO über die Jahresrechensehaftslegung in der volkseigenen Wirtschaft vom 23. Juni 1983 (GBl. I Nr. 19 S. 193)4 enthaltenen Anforderungen verlangt. Vorkommnisse, für die Informationspflichten bestehen, Informationen Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft Forensische Psychologie führte am 4. Februar 1987 die 4. Weiterbildungsveranstaltung für forensisch-psychologische Sachverständige durch, auf der methodische Örientierungshilfen zur Glaubwürdigkeitsdiagnostik und zum Aufbau von Glaubwürdigkeitsgutachten gegeben wurden. In seinem Referat zur „Verwirklichung des Prinzips der Objektivität in der forensisch-psychologischen Sachverständigentätigkeit“ sprach Dozent Dr. G. Rudolf über einige Grundsätze der Abfassung von Gutachten zur Sicherung der Objektivität sowie über den fachwissenschaftlichen und beweisrechtlichen Wert verschiedener Belegtechniken. In einem Überblick über die Geschichte der Glaubwürdigkeitsdiagnostik stellte P. K 1 e p z i g u. a. dar, wie das Konzept von der „allgemeinen Glaubwürdigkeit“ und der „speziellen Glaubwürdigkeit“ durch das Konzept der „tatbezogenen Glaubwürdigkeit“ überwunden wurde. Vorträge zu den Themen „Der sozialwissenschaftliche Ansatz der Glaubwürdigkeitsdiagnostik“ (Dr. D. Besch) und „Einige Kategorien von Falschaussagen“ (J. Reichert) vermittelten wesentliche Aspekte des von Prof. Dr. R. Werner entwickelten Modells zur Klassifikation von Falschaussagen, das zum Verständnis des Entstehens derartiger Aussagen und zu ihrer diagnostischen Eingrenzung beitragen kann. Dozent Dr. G. Rudolf und J. U h 1 e arbeiteten die inhaltlichen Schwerpunkte und die mögliche Gliederung von Glaubwürdigkeitsgutachten heraus. Die theoretischen Ausführungen wurden von H. Peupelmann durch zwei vorbereitete Falldiskussionen illustriert. müssen künftig von den Räten der Bezirke, Abteilung Handel und Versorgung, sowie von den Leitern der Organe, Kombinate und Betriebe sofort aufgegriffen werden und Sonderrapporte auslösen. Es sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen zu analysieren und auf dieser Grundlage kon-trollfähige Festlegungen über die erforderlichen Reaktionen, einschließlich der Geltendmachung der individuellen rechtlichen Verantwortlichkeit, zu treffen. Die besondere Verantwortung, die die Fachorgane Handel und Versorgung der Räte der Bezirke für die Versorgungsprozesse und auch für die ökonomische Effektivität tragen (vgl. § 26 GöV), wird nicht zuletzt dadurch hervorgehoben, daß sie künftig ausgehend von den Analysen der Betriebe eine komplex-territoriale Kriminalitätsanalyse zu erarbeiten haben. Einen weiteren Schwerpunkt der festgelegten Maßnahmen bildet der Ausbau des inneren Kontrollsystems. Dieser Komplex konzentriert sich auf jene Elemente der Prozeßgestaltung und Prozeßbeherrschung, die die Grundlage für jeglichen Soll-Ist-Vergleich, Ansatzpunkte für die Kontrolltätig-keit und auch wichtige Mittel dafür darstellen, daß negative Erscheinungen so früh wie möglich signalisiert werden. So ist es eine folgerichtige Pflicht der Leitungsorgane, durch die Sicherung der wahrheits- und ordnungsgemäßen Widerspiegelung des betrieblichen Reproduktionsprozesses in Rechnungsführung und Statistik die Übersichtlichkeit und Transparenz aller wirtschaftlichen Vorgänge zu gewährleisten. Bereits das allein ermöglicht eine unverzügliche Reaktion auf negative Abweichungen. Dabei wird sich das innere Kontroll-system immer stärker der Möglichkeiten bedienen, die sich aus der rechnergestützten Informationsverarbeitung ergeben. Die Maßnahmen des Ministers für Handel und Versorgung orientieren die Leiter der Organe, Kombinate und Betriebe bei voller Wahrung der Eigenverantwortung der Beteiligten auf eine engere Zusammenarbeit mit den Justiz- und Sicherheitsorganen. Dabei geht es vor allem um einen Erfah-rungs- und Gedankenaustausch, der beiderseits zur Verbesserung der Arbeit beiträgt. Bewährte Formen der Zusammenarbeit sind neben den hier behandelten, gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen z. B. das Auftreten von Vertretern der Justiz- und Sicherheitsorgane auf Sicherheitskonferenzen und in Schulungen sowie gemeinsame Kontrolleinsätze. Darüber hinaus haben die Justiz- und Sicherheitsorgane neue Möglichkeiten, ihre Erfahrungen und Erkenntnisse zu vermitteln, und zwar im Rahmen des Informations-, Rapport- und Rechenschaftssystems und speziell der Staatsanwalt z. B. durch die Teilnahme an der Beratung zur komplex-territorialen Kriminalitätsanalyse der Fachorgane Handel und Versorgung der Räte der Bezirke. 4 Zu dieser VO vgl. E. Wittkopf in NJ 1983, Heft 10, S. 404 f.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 138 (NJ DDR 1987, S. 138) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 138 (NJ DDR 1987, S. 138)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, in allen Situationen rieh tig zu reagieren und zu handeln. Eine sachliche, kritische, kämpferische Atmosphäre in allen Kollektiven trägt entscheidend dazu bei, unsere Potenzen noch wirksamer im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der operativen Bearbeitung erlangten Ergebnisse zur Gestaltung eines Anlasses im Sinne des genutzt werden. Die ursprüngliche Form der dem Staatssicherheit bekanntgewordenen Verdachtshinweise ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu erkennen ist, zu welchen Problemen die Argumente des Gegners aufgegriffen und verbreitet werden, mit welcher Intensität und Zielstellung dies geschieht.

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