Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 137

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 137 (NJ DDR 1987, S. 137); Neue Justiz 4/87 137 Weitere Festigung der Gesetzlichkeit im Konsumgüterbinnenhandel Dr. HANS-WERNER TEIGE, Leiter der Abt. Recht des Ministeriums für Handel und Versorgung Dr. ERNST WITTKOPF, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Im Reproduktionsprozeß der Volkswirtschaft hat der sozialistische Konsumgüterbinnenhandel eine bedeutsame Funktion zu erfüllen. Als Mittler zwischen Produktion und individueller Konsumtion ist er Organisator ständig anwachsender Waren- und Geldströme, Hauptträger des Warenzirkulationsprozesses, Sachwalter der für die Bevölkerung bestimmten Konsumgüter und aller aus dem Absatz der Waren erzielten und rüdefließenden Erlöse. Von seiner Leistungsfähigkeit hängt es entscheidend ab, daß das durch höhere Qualität und Effektivität gekennzeichnete ökonomische Wachstum und das von den Werktätigen erarbeitete Nationaleinkommen den Bürgern weitestgehend ungeschmälert zugute kommt, daß das mit der Handelstätigkeit verbundene Risiko auf ein Mindestmaß reduziert wird und hohe Effekte bei der Versorgung der Bevölkerung erzielt werden. Deshalb ist es ein unabdingbares Gebot, durch Rationalisierung und Intensivierung aller Handelsprozesse, durch Erhöhung des Verantwortungsbewußtseins und durch volle Wahrnahme der Rechte und Pflichten aller Mitarbeiter des Handels die Leistungsfähigkeit des sozialistischen Konsumgüterbinnenhandels weiter zu steigern. Dazu gehört, vor allem auch jene Forderungen des sozialistischen Rechts konsequent durchzusetzen, die darauf gerichtet sind, einen möglichst störungsfreien und verlustarmen Ablauf der handelsökonomischen Prozesse zu sichern. Einheit von Versorgung, Ökonomie und Recht Die Stärkung der Leistungsfähigkeit des sozialistischen Konsumgüterbinnenhandels setzt ein hohes Niveau der Leitung und Planung, die zuverlässige Realisierung der wirtschaftlichen Rechnungsführung und des sozialistischen Leistungsprinzips sowie die ständige Verbesserung der Organisation aller Prozesse voraus. Zugleich leitet sich aus der Einheit und Komplexität von Wirtschafts- und Versorgungsleitung die Aufgabe ab, die Möglichkeiten des sozialistischen Rechts umfassend für eine noch effektivere Tätigkeit des Konsumgüterbinnenhandels zu nutzen und die rechtlichen Forderungen strikt zu verwirklichen. Dafür tragen die Leiter der zentralen und bezirklichen Organe sowie der Kombinate und Betriebe des Konsumgüterbinnenhandels eine große Verantwortung. Dieser Verantwortung werden sie gerecht, indem sie mit ihren Leitungsmaßnahmen und -entscheidungen die Einheit von Versorgung, Ökonomie und Recht weiter festigen. Die Wahrung dieser Einheit ist eine grundlegende Rechtspflicht aller Leiter und Mitarbeiter des Handels und eine wesentliche Bedingung für die gewissenhafte Realisierung des volkswirtschaftlichen Auftrags des Handels und dient der Sicherung des ihm anvertrauten sozialistischen Eigentums. Um zu gewährleisten, daß die Leitungsaktivitäten und -entscheidungen sowie die Tätigkeit aller Mitarbeiter des Handels immer wirkungsvoller den Forderungen des Rechts entsprechen, hat der Minister für Handel und Versorgung Maßnahmen erarbeitet, die entsprechende Hinweise des Generalstaatsanwalts der DDR berücksichtigen. Danach haben die Leiter der Organe, Kombinate und Betriebe die Ausarbeitung und Verwirklichung ihrer Entscheidungen auf der Grundlage sowie in Übereinstimmung mit den Normen des sozialistischen Rechts vorzunehmen, in Auswertung von Kontrollergebnissen die rechtlich vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen und die dort festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen. Die Maßnahmen machen es den Handelsfunktionären zur Pflicht, allen Mitarbeitern die gestaltenden, organisierenden, kontrollierenden und schützenden Funktionen des sozialistischen Rechts, einschließlich der Folgen von Rechtsverletzungen, in den vielfältigen Formen der ideologischen Arbeit zu vermitteln. Die' Leiter der Organe, Kombinate und Betriebe haben außerdem zu sichern, daß die Arbeit mit dem Recht ständig eingeschätzt wird und soweit rechtliche Regelungen nicht mehr mit den objektiven Entwicklungserfordernissen übereinstimmen die übergeordneten Leiter davon in Kenntnis ge- setzt und konkrete Vorschläge zur Überarbeitung der betreffenden Rechtsvorschriften unterbreitet werden. Zur Unterstützung ihrer Arbeit mit dem sozialistischen Recht haben die Leiter die juristische Tätigkeit noch wirksamer zu organisieren und entsprechend der VO über die Aufgaben und Verantwortung der Justitiare (JustitiarVO) vom 25. März 1976 (GBl. I Nr. 14 S. 204) zu gewährleisten, daß die Justitiare einen ihrer Aufgabenstellung gemäßen Beitrag zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts leisten.1 Die Hauptbuchhalter sind auf der Grundlage der VO über die gesellschaftliche Verantwortung, die Vollmachten und Pflichten des Hauptbuchhalters in den volkseigenen Betrieben (HauptbuchhalterVO) vom 7. Juni 1979 (GBl. I Nr. 18 S. 156) von den Leitern der Organe, Kombinate und Betriebe in die Lösung der Aufgaben zur Gewährleistung von Recht und Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin umfassend einzubeziehen.1 2 3 Es ist zu sichern, daß sie ihre staatlichen Kon-trollfunktionen voll wahrnehmen können und die Ergebnisse ihrer Kontrolle wirksam ausgewertet werden. Die konsequente Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit gebietet auch, den Kampf gegen Rechtsverletzungen jeglicher Art noch effektiver und umfassender zu führen. Dazu müssen die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für Rechts- und Disziplinverstöße stets gründlich aufgedeckt und leitungsmäßig sorgfältig ausgewertet werden. Dabei ist es erforderlich, daß prinzipielle Schlußfolgerungen für die Verbesserung der Arbeit gezogen und Rechts- und Arbeitspflichtverletzungen angemessen geahndet werden. Diese generellen Leitungsaufgaben werden innerhalb der vom Minister für Handel und Versorgung festgelegten Maßnahmen durch eine Reihe komplex angelegter Aufgaben konkretisiert, die in ihrer Gesamtheit ebenfalls der höheren Qualität und Effektivität der Handelsprozesse und dem größeren Schutz des Waren- und Geldfonds des Handels dienen. Damit wurden im Verantwortungsbereich zugleich leitungsmäßige Schlußfolgerungen aus einer Information gezogen, die der Generalstaatsanwalt der DDR unterbreitet hatte. Effektiver Schutz des sozialistischen Eigentums vor Verlusten Die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität sind auch im Handel dort, wo konsequent das sozialistische Recht durchgesetzt und wo hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit, eine ökonomischen und rechtlichen Anforderungen entsprechende Gestaltung und Beherrschung der Handelsprozesse in allen ihren Phasen und bis hin zur letzten Struktureinheit verwirklicht wird. Das verdeutlichen die Erscheinungsformen und Begehungsweisen der gegen die materiellen und finanziellen Fonds des sozialistischen Handels gerichteten Straftaten, zeigt sich jedoch noch markanter an deren Ursachen und begünstigenden Bedingungen.2 Kriminologische Untersuchungen bestätigen darüber hinaus, daß die Konstellation der konkreten Ursachen und begünstigenden Bedingungen zwar von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich ist und auch gleichartige Komponenten jeweils unterschiedlichen Stellenwert besitzen; gleichwohl weisen typische Erscheinungsformen und Begehungsweisen stets nur ihnen gemäße (und daher typische) Ursachen und begünstigende Bedingungen auf, so daß aus deren Wiederkehr auch 1 Vgl. hierzu H.-J. Heusinger, „Schwerpunkte der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft nach dem XI. Parteitag der SED“, NJ 1986, Heft 8, S. 306 ff.; derselbe, „Aktuelle Aufgaben der Justitiare in der neuen Etappe der Verwirklichung der ökonomischen Strategie“, NJ 1985, Heft 6, S. 221 ff. (insb. S. 222 f.). 2 Zu den Aufgaben des Hauptbuchhalters vgl. auch G. Tenner/ E. Wittkopf, „Wirksamer Schutz des Volkseigentums ein Grundanliegen der neuen Hauptbuchhalterverordnung“, NJ 1980, Heft 1, S. 8 ff. 3 Vgl. hierzu auch Autorenkollektiv, Schutz des sozialistischen Eigentums vor Straftaten (Schriftenreihe „Der sozialistische Staat“), Berlin 1983.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 137 (NJ DDR 1987, S. 137) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 137 (NJ DDR 1987, S. 137)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung in Zivil, Organisierung der Außensicherung des Gerichtsgebäudes. Die Sympathisanten versuchten den Verhandlungssaal zu betreten und an der gerichtlichen Hauptverbandlang teilzunehmen.

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