Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 133

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 133 (NJ DDR 1987, S. 133); Neue Justiz 4/87 133 Zur Arbeit des Rechtsausschusses auf der 41. Tagung der UN-Vollversammlung Dt. GUNTER GÖRNER, Dr. WOLFGANG HAMPE und TOMAS SCHMIDT, Berlin Die UN-Vollversammlung hat ihre 41. Tagung mit einer insgesamt positiven Bilanz abgeschlossen. Dank den Aktivitäten der sozialistischen Staaten und ihrem engen Zusammenwirken mit allen sich für internationale Entspannung einsetzenden Staaten konnten wichtige Ergebnisse im Interesse des Friedens und der Sicherheit,. des Dialogs und der Zusammenarbeit erreicht werden. Einen herausragenden Erfolg stellt die Annahme der von den sozialistischen Staaten eingebrachten Resolution 41/92 vom 4. Dezember 1986 zum umfassenden System des Friedens und der internationalen Sicherheit dar, die Ausdruck eines neuen und komplexen Herangehens an die Grundfragen unserer Zeit ist.1 Innerhalb des Rechtsausschusses1 2 3 setzten sich vor allem die sozialistischen Staaten und zahlreiche Entwicklungsländer für die strikte Einhaltung des Völkerrechts sowie für seine fortschrittliche Entwicklung und Kodifikation ein. Die Diskussion konzentrierte sich auf solche politisch bedeutsamen Themen wie die Erhöhung der Effektivität des Prinzips der Nichtanwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen, die Erarbeitung einer Konvention gegen die Rekrutierung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern, die Entwicklung und Stärkung der guten Nachbarschaft zwischen Staaten sowie auf Probleme, die im Rahmen der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen (ILC) behandelt werden. Auf Grund ihres realistischen und ergebnisorientierten Herangehens an die Probleme der Einhaltung und fortschrittlichen Entwicklung des Völkerrechts konnten die Staaten der sozialistischen Gemeinschaft während der 41. Tagung der UN-Vollversammlung ihre Positionen trotz der verstärkten Obstruktionspolitik der USA und deren engsten Verbündeten behaupten und in einigen Bereichen weiter ausbauen. Notwendigkeit der strikten Achtung des Prinzips der Nichtanwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen Die Realitäten unserer Tage verlangen nicht nur gebieterisch die strikte Einhaltung der bestehenden völkerrechtlichen Prinzipien und Normen durch alle Staaten. In einem Maße wie nie zuvor verlangen sie auch, daß das Völkerrecht im Interesse der allgemeinen und umfassenden Sicherheit, d. h. im Interesse der Erhaltung des Lebens auf der Erde, qualitativ weiterentwickelt wird.3 Dabei hat die Stärkung und Konkretisierung des in Art. 2 Ziff. 4 der UN-Charta normierten Verbots der Androhung oder Anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen besondere Bedeutung. Die Debatte zum Bericht des „Sonderausschusses zur Erhöhung der Wirksamkeit des Prinzips der Nichtanwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen“4 5 6 6 war folglich wie in den vergangenen Jahren einer der Schwerpunkte der Arbeit des Rechtsausschusses. Davon zeugt auch die Tatsache, daß sich Vertreter von insgesamt 59 Staaten an der Debatte beteiligten. Unter Hinweis auf die Gefahren für den Fortbestand der menschlichen Zivilisation im nuklear-kosmischen Zeitalter betonten die sozialistischen Staaten, darunter auch der Vertreter der DDR5, die Notwendigkeit und Dringlichkeit, das in der UN-Charta verankerte Prinzip des Gewaltverbots zu bekräftigen und entsprechend den Erfordernissen unserer Zeit auszugestalten. Um schnellstmögliche Fortschritte zu gewährleisten, orientierten sie darauf, während der Tagung des Sonderausschusses im März 1987 eine für alle Staaten akzeptable universelle Deklaration über die Nichtanwendung von Gewalt zu erarbeiten. Auch Vertreter nichtpaktgebundener Staaten befürworteten unter Bezugnahme auf die in den Dokumenten des 8. Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der nichtpaktgebundenen Staaten in Harare (September 1986) enthaltenen Aussagen die Fertigstellung einer universellen Deklaration. Die westlichen Staaten, die in dar Vergangenheit unter Hinweis darauf, daß die Ausarbeitung eines Weltvertrags zum Gewaltverbot nicht akzeptabel sei, den entsprechenden Resolutionen der UN-Vollversammlung ihre. Zustimmung verweigert hatten, waren auf Grund der flexiblen und sehr konstruktiven Haltung der sozialistischen und der nichtpaktgebundenen Staaten gezwungen, ihre Position zu überdenken. Im Ergebnis der Debatte nahm die UN-Vollversammlung am 3. Dezember 1986 die Resolution 41/79 ohne Abstimmung an. Darin wird der Sonderausschuß beauftragt, während seiner diesjährigen Tagung den Entwurf einer Deklaration über das Gewaltverbot fertigzustellen und der 42. Tagung der UN-Vollversammlung seinen Abschlußbericht vorzulegen. Vorlage des Gesamtentwurfs eines Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit Auf der 38. Tagung der ILC, die vom 5. Mai bis 11. Juli 1986 in Genf stattfand, legte der Spezialberichterstatter zu diesem Projekt mit seinem 4. Bericht einen 14 Artikel umfassenden Gesamtentwurf eines Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit vor.® Dieser Entwurf 1 Zum Verlauf der 41. Tagung der UN-Vollversammlung vgl. H. Ott, horizont 1987, Nr. 1, S. 3 f. Vgl. auch die Dokumentation über Initiativen der DDR auf der 41. Tagung, S. 152 dieses Heftes. 2 Zur Arbeit des Rechtsausschusses auf früheren Tagungen der UN-Vollversammlung vgl. NJ 1986, Heft 4, S. 132 ff. und die dort in Fußnote 2 angegebenen Quellen. 3 So auch das von der UdSSR vorgelegte Memorandum zur Entwicklung des Völkerrechts vom 26. November 1986, A/C. 6/41/5. 4 A/41/41. 5 A/C. 6/41/SR. 11, S. 4 ff. 6 Vgl. Report of the International Law Commission on the work of its 38th session (A/41/10), S. 100 ff. - Vgl. auch G. Görner/ G. SChmitt, „Ausarbeitung eines Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit dringliche Aufgabe der UNO“, NJ 1986, Heft 9, S. 353 ff. Fortsetzung von S. 132 wird über die Fragestellung, die sie leitet, bereits durch vorhergegangenes theoretisches Denken orientiert. Für diejenigen, die eine Neigung zur historischen Dimension dieser Problematik haben, zum Schluß noch ein Wort Immanuel Kants aus seiner Schrift „Über den Gemeinspruch: ,Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis'“: „Es kann also niemand sieh für praktisch bewandert in einer Wissenschaft ausgeben und doch die Theorie verachten, ohne sich bloß zu geben, daß er in seinem Fache ein Ignorant sei: indem er glaubt, durch Herumtappen in Versuchen und Erfahrungen, ohne sich gewisse Prinzipien (die eigentlich das ausmachen, was man Theorie nennt) zu sammeln, und ohne sich ein Ganzes (welches, wenn dabei methodisch verfahren wird, System heißt) über sein Geschäft gedacht zu haben, weiterkommen zu können, als ihn die Theorie zu bringen vermag. “® (Der vorstehende Aufsatz basiert auf einem Vortrag, den der Autor am 31. Oktober 1986 auf einer Tagung des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der Akademie der Wissenschaften gehalten hat. Vgl. auch die vom Autor vorgelegten Thesen für diese Tagung, Staat und Recht 1987, Heft 1, S. 68 ff.). 6 I. Kant, Vom Traum der Vernunft, Leipzig/Weimar 1981, S. 344.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 133 (NJ DDR 1987, S. 133) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 133 (NJ DDR 1987, S. 133)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Zollverwaltung bestehen. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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