Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 129

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 129 (NJ DDR 1987, S. 129); Neue Justiz 4/87 129 Erinnerung an Dr. Ernst Melsheimer Am 9. April wäre Dr. Ernst Melsheimer, der erste Generalstaatsanwalt nach der Gründung der DDR, 90 Jahre alt geworden. Er starb nach einem kampferfüllten Leben am 25. März 1960, kurz vor seinem 63. Geburtstag. 15 Jahre lang hat er seine ganze Kraft, seine reichen politischen und juristischen Erfahrungen für die Errichtung und Festigung des ersten deutschen Staates der Arbeiter und Bauern, für den Aufbau der sozialistischen Gesellschaftsordnung eingesetzt. Ernst Melsheimer wurde unmittelbar nach der Zerschlagung des Faschismus mit maßgeblichen Funktionen beim Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen Justiz betraut: als Oberstaatsanwalt in Berlin vertrat er die Anklage gegen Naziverbrecher, als Leiter der Gesetzgebungsabteilung der Deutschen Justizverwaltung in der sowjetischen Besatzungszone wirkte er an der Schaffung der ersten Rechtsetzungsakte mit, und schon im Frühjahr 1946 wurde er zum Vizepräsidenten der Deutschen Justizverwaltung ernannt. Mit Leidenschaft setzte er sich für die neue, demokratische Justiz ein, rief er gemeinsam mit Hilde Benjamin die ersten Lehrgänge für Richter und Staatsanwälte aus dem Volke ins Leben, forderte er die Heranbildung von Juristen, die von dem Bewußtsein ihrer hohen politischen Verantwortung vor dem Volk durchdrungen sind. In NJ 1947, Heft 2, S. 26, schrieb er: „Ein Richter, der nicht in tiefster Seele Demokrat ist, ein Mann, dessen innere Haltung nicht die Gewähr dafür bietet, daß er die im Namen des Volkes auszuübende Macht nicht mißbraucht, ist unfähig zu diesem höchsten Amt.“ Vor allem aber ist und bleibt der Name Ernst Melsheimer untrennbar mit der Gründung und Entwicklung der Staatsanwaltschaft der DDR verbunden. Am gleichen Tage, an dem die Provisorische Volkskammer das Gesetz über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR beschloß, am 8. Dezember 1949, wählte sie Ernst Melsheimer zum Generalstaatsanwalt der DDR. Von Anfang an widmete sich Ernst Melsheimer mit großer Energie der Lösung von zwei miteinander verbundenen Aufgaben: den neuen Charakter und die neue Stellung der Staatsanwaltschaft als Hüter der demokratischen Gesetzlichkeit zu verdeutlichen sowie Arbeiter und Bauern für die Tätigkeit als Staatsanwalt zu gewinnen. Mit Stolz konnte er in NJ 1950, Heft 1, S. 6, feststellen, daß die Staatsanwaltschaft aus den Reihen der Absolventen von Volksrichterlehrgängen einen prozentual noch größeren Zuwachs hatte als die Gerichte. Ernst Melsheimer war immer bestrebt, aus den Erfahrungen der sowjetischen Justizorgane zu lernen, insbesondere die neue, in der Verfassung der UdSSR von 1936 verankerte „umfassendere Konzeption vom Wesen und von den Aufgaben der Staatsanwaltschaft“ schöpferisch auf die Bedingungen in der DDR anzuwenden: „der Staatsanwalt nicht mehr als bloße Anklagebehörde gegenüber dem Gesetzesübertreter im Einzelfall, sondern als Hüter und Wahrer der sozialistischen Gesetzlichkeit schlechthin" (NJ 1949, Heft 12, S. 301). Er erkannte, daß die staatsanwalt-schaftliche Aufsicht zu den verfassungsmäßigen, juristischen Garantien der sozialistischen Gesetzlichkeit gehört, und bemühte sich vor allem um die Herausbildung und Profilierung der Allgemeinen Aufsicht. An die politische und fachliche Qualifikation seiner Mitarbeiter stellte Ernst Melsheimer hohe Anforderungen. Er verlangte, daß der Staatsanwalt der Partei der Arbeiterklasse und dem sozialistischen Staat treu ergeben sein und stets als politischer Funktionär handeln muß. Hohes politisch-fachliches Wissen, enge Verbundenheit mit den Werktätigen, Energie und Konsequenz bei der Durchsetzung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit das kennzeichnete nach Ernst Melsheimer den Staatsanwalt. Besonders war er bemüht, das ideologische Niveau der Staatsanwälte zu erhöhen. „Ideologische Klarheit“, schrieb er in NJ 1952, Heft 5, S. 205, „befähigt den Staatsanwalt, in jeder Situation, vor die ihn sein Beruf stellt, das Richtige zu tun, die Interessen unseres Staates richtig zu vertreten, so zu handeln, daß die schaffenden Menschen .ihren' Staatsanwalt verstehen.“ Und: „Die ständige Fühlungnahme mit den Massen des werktätigen Volkes, aus dem er kam, muß dem Staatsanwalt vornehmste Pflicht sein.“ Bei der Leitung der Staatsanwaltschaft ging Ernst Melsheimer davon aus, daß der Staatsanwalt die Interessen des werktätigen Volkes wahrzunehmen und zu verwirklichen hat. Mit aller Schärfe wandte er sich deshalb gegen juristischen Formalismus, gegen formale, lebensfremde Entscheidungen, die er als Hemmnisse auf dem Wege zu einer volksverbundenen Justiz bezeichnete. Falsche juristische Entscheidungen waren für ihn in den Auswirkungen zugleich politisch falsche Entscheidungen. Bereits in NJ 1948, Heft 1/2, S: 12, hatte er gefordert: „Wir wollen Richter, die wissen, daß jeder Richtersprudr eine politische Tat ist.” Und diese Forderung bezog er auch und erst recht auf jede staatsanwaltliche Entscheidung. Große Aufmerksamkeit widmete Ernst Melsheimer der einheitlichen und richtigen Rechtsanwendung in der Tätigkeit der Justizorgane. Schon als Vizepräsident der Deutschen Justizverwaltung hatte er darauf hingewiesen, an die Auslegung der aus dem kapitalistischen Deutschland überkommenen Gesetze „mit dem Bewußtsein heranzugehen, daß nur eine antifaschistische und antimilitaristische Grundhaltung eine richtige Gesetzesauslegung gewährleistet“ (NJ 1948, Heft 1/2, S. 12). Den neuen Staatsanwälten bereitete es oft nicht unerhebliche Schwierigkeiten, den alten Gesetzen neuen Geist „einzuhauchen“ oder wie Ernst Melsheimer zu formulieren pflegte „neuen Wein in alte Schläuche zu gießen“. Dabei gab er stets konkrete Unterstützung. Er machte deutlich, daß die im überkommenen Recht enthaltenen Möglichkeiten zu einer progressiven Rechtsanwendung genutzt werden müssen, daß auf dem Boden des alten Rechts der gesellschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung zum neuen Recht der Weg bereitet werden müsse. Als Ankläger in den großen Prozessen vor dem Obersten Gericht gegen Spione, Saboteure und andere Verbrecher, die unserem sozialistischen Staat und seiner Wirtschaft schweren Schaden zufügten, war Ernst Melsheimer beim Klassengegner gefürchtet und gehaßt, weil er die Hintergründe dieser Verbrechen aufdeckte und die Hauptschuldigen entlarvte. Bei den Werktätigen der DDR aber genoß er wegen seiner Unermüdlichkeit im Kampf um die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und wegen seiner Unerbittlichkeit im Kampf gegen die Feinde des Volkes hohes Ansehen. Mit aller Strenge der Gesetze gegen den Klassenfeind vorzugehen, „mit großer Energie die wirklichen Verbrecher ihrer Strafe zuzuführen und dem Volke zu zeigen, daß man bei uns nicht ,die Kleinen hängt und die Großen laufen läßt', sondern daß man entsprechend dem Volkswillen umgekehrt verfährt“ (NJ 1950, Heft 1, S. 7) diese Maxime war bestimmend für die von Ernst Melsheimer geleitete Anklagepolitik der Staatsanwaltschaft. Mit seinen leidenschaftlichen, rhetorisch glänzenden Anklagereden, seiner politischen Überzeugungskraft, seinen zwingenden juristischen Argumenten und seiner klaren, ausdrucksvollen Sprache trug Ernst Melsheimer wesentlich zur Herausbildung und Festigung der Klassenwachsamkeit sowie des demokratischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen bei. In die Amtszeit Ernst Melsheimers fällt ein Ereignis von besonderer Bedeutung: Am 23. Mai 1952 beschloß die Volkskammer das erste Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR. Nach der endgültigen Herausnahme der Staatsanwaltschaft aus dem bisherigen Justizapparat und nach der Übertragung der Aufsicht über die Tätigkeit aller Untersuchungsorgane sowie über die Haft- und Strafvollzugsanstalten auf den Generalstaatsanwalt stellte dieses Gesetz die Krönung der Entwicklung der Staatsanwaltschaft zum Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit dar: es übertrug ihr zusätzlich das große Gebiet der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht und die Mitwirkung in zivil-, familien- und arbeitsrechtlichen Verfahren. Ernst Melsheimer selbst charakterisierte das in NJ 1959, Heft 19, S. 667 f., so: „Dieses Gesetz wurde zu einem Wendepunkt in der Geschichte der deutschen Staatsanwaltschaft und führte zu einer weiteren Vervollkommnung der die Staatsanwaltschaft betreffenden gesetzlich fixierten Prinzipien des demokratischen Zentralismus. Es entstanden die gesetzlichen Grundlagen für eine qualitativ völlig neue Staatsanwaltschaft.“ Mit großer schöpferischer Initiative war Ernst Melsheimer bestrebt, das Kollektiv der Staatsanwaltschaft zu befähigen, dieses neue Gesetz in die Praxis umzusetzen und der hohen Verantwortung der Staatsanwaltschaft für die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit gerecht zu werden. Diese Aufgabe bestimmte sein gesamtes Wirken. In der Geschichte unserer Rechtspflege wird Ernst Melsheimer als Begründer und Organisator einer neuen, mit dem Volke fest verbundenen, sozialistischen Staatsanwaltschaft der DDR stets unvergessen bleiben. Foto: ADN-ZB/Kemlein;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 129 (NJ DDR 1987, S. 129) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 129 (NJ DDR 1987, S. 129)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Straf erfahren mit zu gewährleisten. Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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