Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 124

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 124 (NJ DDR 1987, S. 124); 124 Neue Justiz 3/87 Buch Umschau Autorenkollektiv (Leitung: Prof. Dr. sc. Walter Poeggel/ Dr. Rolf Meißner): Staatennachfolge im Völkerrecht Staatsverlag der DDR, Berlin 1986 203 Seiten; EVP (DDR): 19 M Mit diesem Buch unterbreiten die Autoren eine geschlossene . Darstellung der völkerrechtlichen Probleme der Staatennachfolge. Es schließt sich in gewissem Sinne an die Monographie an, die Poeggel und Meißner, 1980 zur Staatennachfolge in Verträge vorgelegt haben (vgl. die Rezension in NJ 1981, Heft 4, S. 191). Teilweise wird auf die ältere Arbeit verwiesen, teilweise sind ältere Ausführungen aufgenommen und durch neue Erkenntnisse weiterentwickelt worden. Auf diese Weise umfaßt in der vorliegenden Gesamtdarstellung der Kommentar zu den spezifischen Bestimmungen der Konvention von 1978 über die Staatennachfolge in Verträge mehr Seiten als iii der Arbeit von 1980. Die vorliegende Monographie ist in sieben Kapitel gegliedert. Diese betreffen: die Kodifizierung der Rechtsfolgen der Staatennachfolge; die Staatennachfolge als historisch-soziales Ereignis und ihre Regelung in den beiden Konventionen; völkerrechtstheoretische Ausgangspunkte der Regelung der Staatennachfolge; die allgemeinen Bestimmungen beider Konventionen; die Staatennachfolge in Verträge;' die Staatennachfolge in Staatsvermögen, Staatsarchive und Staatsschulden; die friedliche Streitbeilegung und Schlußbestimmungen beider Konventionen. Im Anhang sind die deutschen Übersetzungen der Wiener Konventionen zur Staatennachfolge von 1978 und 1983 abgedruckt. Bei der Konvention über die Nachfolge in Verträge sind die allgemeine Fragen betreffenden Artikel ausgelassen worden. Die Darstellung zeichnet sich dadurch aus, daß die Autoren die Staatennachfolge in ihrem Zusammenhang mit den Grundprinzipien des Völkerrechts behandeln. Hervorzuheben sind hierbei die Beziehung zum völkerrechtlichen Gewaltverbot und zum Recht auf Selbstbestimmung. Auch wird der mögliche Beitrag der Konventionen zur Überwindung der Überreste des Kolonialismus aufgezeigt. Die völkerrechtstheoretische Verarbeitung der Materie ist weiter ausgebaut worden. Allerdings ist der bereits in der Arbeit von 1980 enthaltene rechtstheoretische Schönheitsfehler, auch dort von „Verantwortlichkeit“ zu sprechen, wo eigentlich „Verantwortung“ seinen Platz hat (S. 33 f.), unverständlicherweise beibehalten worden. Bemerkenswert ist das durchgängige Bemühen der Autoren, die Einheitlichkeit des in zwei Konventionen geregelten Gegenstandes deutlich zu machen, indem ihre Artikel gemeinsam behandelt werden,-oweit dies möglich ist. Die gesamte Darstellung ist sachkundig. Es ist gelungen, die Motive der einzelnen Artikel an Hand der Arbeiten der UN-Völker-rechtskommission (ILC) und der Beratungen auf den diplomatischen Konferenzen herauszuarbeiten. Auf diese Weise ist auch zu erkennen, welche Rolle den betreffenden Artikeln in der internationalen Klassenauseinandersetzung zukommt Die Systematisierung der Materie ist glücklicher als in -der Arbeit von 1980. Dennoch gibt es auch hier einige Wiederholungen, so z. B. zum Begriff des Rechtsinstituts der Staatennachfolge (S. 62 und 76). Das Buch stellt eine wertvolle Bereicherung der völkerrechtlichen Literatur dar. Es ist übersichtlich gegliedert und auch für Nichtvölkerrechtler von Interesse. Ungeachtet der Tatsache, daß beide Konventionen noch nicht in Kraft getreten sind, stellen sie eine entscheidende Orientierung für die Staatenpraxis dar. Prof. Dr. sc. KARL BECHER, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Berichtigung In dem Beitrag Die ersten Jahre“ von W. Weiß (NJ 1987, Heft 1, S. 7 ff.) muß es auf S. 9. linke Spalte. 10. und 11. Zeile von oben, richtig heißen: Zur Verordnung über die Zuständigkeit der Rechtspfleger". COÄEPHCAHME 3. 3AP 3afla*ni npocJ)COK)30M npn flaji&HeihneM pa3BMTMH coijnajincrM- qeCKOH flCMOKpaTHH 8g P. X3HEPT/3. KPAyc noflroTOBKa h XIII cbeafly KpecrbaH Tpe-ÖOBaHHH K npaBOBOH paÖOTe B CeJIbCKOM X03HHCTBe 90 B. KMCJIMHr KypT Po3eHc)ejibfl aflBOKaT paßonero abmächmh 93 fl. 3AftflEJIb/P. PMHflEPT 3Ha*ieHHe MOTHBOB fleHCTBHH 3a ;BHA Jf pa3Mep BMHbi b yrojiOBHOM npaße 96 ii. APHOJlbfl O Ha3HaH6HHH Mepu HaKa3aHM HecoBepmeHHOJierHHM BHHOBHMKaM 100 Hapo#Hoe npe/jCTamiTejibCTBO h 3aK0HH0CTb y. PMrEP 3a nopaAOK h 6e3onacHOCTb b ropoae rpaücJjcBajibA 102 M3 APyrux coquajiHCTMqecKiix CTpaH H. EEHHyPA 3afla*ra cyaob b ijejixx flajibHeikmero yxpemieiuix COIJHaJIHCTMHeCKOM 3aKOHHOCTM B HCCP 104 rocy/tapcTBo h npaso b ycjiOBHux HMnepHajiH3Ma K. BHJIJIE/M. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 124 (NJ DDR 1987, S. 124) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 124 (NJ DDR 1987, S. 124)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung gemäß bis Strafgesetzbuch bearbeitet wurden. im Rahmen ihrer durchgeführten Straftaten Elemente der Gewaltanwendung und des Terrors einbezogen hatten. Auf die Grundanforderungen an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit des stellen. Diese neuen qualitativen Maßstäbe resultieren aus objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten bei Her weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er und er Oahre. Höhere qualitative und quantitative Anforderungen an Staatssicherheit einschließlich der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung und wichtige Grundlage für eine wissenschaft-lich begründete Entscheidungsfindung bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Deutschen Volkspolizei und der Verwaltung Strafvollzug, miß auf der Grundlage bestehender dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Er führt die Bearbeitung, Registrierung und Weiterleitung von Eingaben und Beschwerden von Inhaftierten und Strafgefangenen durch.

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