Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 12

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 12 (NJ DDR 1987, S. 12); 12 Neue Justiz 1/87 schenkt werden. Wir sollten uns stärker bemühen, die historischen Dimensionen unseres Weges zur Herausbildung und Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung der Bevölkerung bewußt zu machen. Es sind gerade auch zum Berlin-Jubiläum Betrachtungen nötig, die den auf demokratischen Traditionen der Arbeiterklasse beruhenden Entwicklungsweg der staatlichen und gesellschaftlichen Gerichte, der Staatlichen Notariate sowie der Kollegien der Rechtsanwälte in Berlin seit 1945 vermitteln und die immer umfassendere Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtsprechung zur Gewährleistung ihres Volkscharakters zeigen. So kann verdeutlicht werden, wie von den SdiiedskO'mmissionen seit ihrer Bildung immer nachhaltiger die Verwirklichung der Berliner Stadtordnung und die Initiative jedes Bürgers dazu gefördert wurde, wie die Werktätigen die Rechtsprechung in ihre eigenen Hände nahmen und welcher große Beitrag von den Gerichten, Staatlichen Notariaten und Kollegien der Rechtsanwälte zu dem hohen Stand von Rechtssicherheit und Gesetzlichkeit geleistet wurde, der für die Hauptstadt der DDR im Gegensatz zu dem besonderen Territorium Berlin-West charakteristisch ist. Leitung, Planung und Analyse der Rechtspropaganda Die notwendige Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Rechtspropaganda erfordert eine zielgerichtete Arbeit mit den zentralen Schwerpunkten durch alle Juristen im Verantwortungsbereich des Ministeriums der Justiz. Ein entscheidendes Kettenglied dafür ist eine systematische Leitung und Planung der rechtspropagandistischen Maßnahmen und eine entsprechende analytische Arbeit. In stärkerem Maße ist mit der Planung rechtspropagandistischer Aktivitäten nicht nur zu bestimmen, welche Maßnahmen für welchen Adressatenkreis durchzuführen sind oder welche Werktätigen bzw. Leiter in Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit oder in Ver-fahrensauswertungen einbezogen werden sollten. Es ist vor allem auch vorausschauend festzulegen, welche inhaltlichen Probleme zu behandeln sind und welche Maßnahmen dafür in Frage kommen. Die zentralen Schwerpunkte enthalten dafür Kriterien; gleichzeitig sind die Orientierungen zu berücksichtigen, die für die politisch-ideologische Arbeit im Territorium gelten. Überhaupt ist die richtige Einordnung der schwerpunktorientierten Rechtspropaganda in die massenpolitische Arbeit im Territorium eine wichtige Aufgabe der Leitung und Planung der Rechtspropaganda. Die zentralen Schwerpunkte sind auch ein wichtiger Maß-stab für die analytische Arbeit zur Einschätzung der Qualität und Wirksamkeit der rechtspropagandistischen Maßnahmen. Er wird gebraucht, wenn die Frage beantwortet werden soll, ob in der propagandistischen Arbeit die wichtigen Problemkomplexe behandelt wurden und der höchste Nutzen für die Festigung sozialistischer Überzeugungen und die Erweiterung der Rechtskenntnisse der Bürger erreicht worden ist. Schwerpunktorientierte Rechtspropaganda in den Massenmedien fördern Eine auf die zentralen Schwerpunkte orientierte Planung und Analyse ist auch eine wesentliche Bedingung für die Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Rechtspropaganda in den Massenmedien. Deshalb ist vorgesehen, „die Umsetzung der zentralen Schwerpunkte zur Erläuterung des sozialistischen Rechts in die journalistische Tätigkeit mit zentral herausgegebenen Empfehlungen und Informationen sowie Veröffentlichungen in den Fachpressen“ zu unterstützen. Diese Festlegung haben der Vorsitzende des Verbandes der Journalisten, der Minister der Justiz, der Generalstaatsanwalt der DDR und der Präsident des Obersten Gerichts und der Vereinigung der Juristen der DDR in der von ihnen am 28. Oktober 1986 abgeschlossenen Vereinbarung zur Unterstützung einer massenwirksamen Rechtspublizistik in Presse, Funk und Fernsehen und zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Journalisten und Juristen getroffen. Es entspricht dem Anliegen der zentralen Schwerpunkte, durch die Rechtspropaganda in den Massenmedien noch stärker konkrete Rechtskenntnisse vor allem in den Bereichen des Arbeits-, Informationen Der Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR befaßte sich in seiner Tagung am 31. Oktober 1986 mit dem Thema „Theoretische und methodologische Probleme einer praxiswirksamen Effektivitätskontrolle des sozialistischen Rechts“. Der Diskussion lagen Thesen und ein Einführungsreferat von Prof. Dr. K. A. Mollnau (Institut für Theorie des Staates und des Rechts an der AdW) zugrunde, in denen Stand und Aufgaben der Ausarbeitung einer Theorie der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts sowie der Methodik ihrer Analyse behandelt wurden. Insbesondere wurde die Bedeutung solcher Wirksamkeitsanalysen für die weitere Vervollkommnung der staatlichen Leitungstätigkeit, für den wirksameren Einsatz des geltenden Rechts zur Erreichung der angestrebten sozialen Ziele, für die weltanschauliche Vertiefung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda sowie für die Optimierung künftiger rechtlicher Regelungen herausgearbeitet. Unter theoretischen wie methodologischen Aspekten wurden u. a. Ergebnisse und Probleme von Wirksamkeitsanalysen sowohl auf einzelnen Rechtsgebieten als auch im Hinblick auf die rechtliche Regelung komplexer gesellschaftlicher Beziehungen vorgetragen und erörtert. Das Institut für internationale Studien der Karl-Marx-Uni-versität Leipzig veranstaltete am 25. und 26. September 1986 ein internationales Symposium zum Thema „Tendenzen und Probleme der Rechtsquellen- und Normbildungstheorie im Völkerrecht“, an dem rund 50 Wissenschaftler teilnahmen. Als Diskussionsgrundlage dienten Thesen und Referat von Dozent Dr. sc. Panos Terz. Es wurden u. a. die Funktion des Völkerrechts im nuklearkosmischen Zeitalter, der Interessenausgleich beim Normenbildungsprozeß, der Ünterschied zwischen rechtlichen und nichtrechtlichen Normen, die Normenhierarchie, System- und Strukturprobleme des Völkerrechts sowie methodische und methodologische Aspekte des Normenbildungsprozesses behandelt. Zivil- und Familienrechts sowie bewährte Erfahrungen der Mitarbeit der Werktätigen bei der Durchsetzung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen zu vermitteln; Zur weiteren Vertiefung der Partnerschaftsbeziehungen zwischen Journalisten und Juristen auf allen Ebenen wird auf ein hohes Niveau der Informationstätigkeit und des Erfahrungsaustausches orientiert. Dabei wurden folgende Aufgaben hervorgehoben: „Gewährleistung einer kontinuierlichen Informationsver-mittlung zur Gestaltung einer ausgewogenen, lebensverbundenen und auf Schwerpunkte konzentrierten Rechtspublizistik im Territorium, insbesondere in den Kreisen und Betrieben. Zusammenarbeit bei der Gestaltung einer planmäßigen rechtspublizistischen Arbeit der Medien und Sicherung einer qualifizierten Fachberatung bei der Ausarbeitung rechtspublizistischer Beiträge. Gewährleistung der analytischen Tätigkeit im jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit dem Ziel der Herausarbeitung praktischer Schlußfolgerungen zur weiteren Verbesserung der publizistischen Arbeit. Mitarbeit an der differenzierten Weiterbildung im Rahmen der zentralen und bezirklichen Weiterbildungsveranstaltungen des VDJ und der VdJ.“ Gemeinsame Arbeitstagungen, Werkstattgespräche, Weiterbildungsveranstaltungen sowie Erfahrungsaustausche auf allen Ebenen sollen der Verwirklichung dieser Zielstellung dienen. Eine besondere Form der Anleitung und Unterstützung für die Rechtspropagandisten wie auch für die Gestaltung der Rechtspropaganda in den Massenmedien werden künftig Argumentationen sein, die sich auf die Erfahrungen bei der Erarbeitung der „Argumente und Antworten auf Fragen zur Verwirklichung der sozialistischen Rechtspolitik in der Deutschen Demokratischen Republik“ (für die Öffentlichkeitsarbeit zu den Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen des Stadtgerichts von Berlin sowie der Bezirksgerichte im Jahre 1986) stützen und unter Federführung des Ministeriums der Justiz, ausgehend von den zentralen Schwerpunkten zur Erläuterung des sozialistischen Rechts, herausgegeben werden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 12 (NJ DDR 1987, S. 12) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 12 (NJ DDR 1987, S. 12)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen sowie zur sicheren und vertragsgerechten Abwicklung des Transitverkehrs.

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