Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 104

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 104 (NJ DDR 1987, S. 104); 104 Neue Justiz 3/87 Aus anderen sozialistischen Ländern Aufgaben der Gerichte zur weiteren Festigung der Gesetzlichkeit in der CSSR Dr. JAN BENCURA, Präsident des Obersten Gerichts der Slowakischen Sozialistischen Republik Der XVII. Parteitag der KPTsch (März 1986) und der Parteitag der Kommunistischen Partei der Slowakei' werteten die ständige Festigung und konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit als einen bedeutenden Faktor des Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und der weiteren Arbeit des sozialistischen Staates. Die Justizorgane sind untrennbarer Bestandteil des politischen Systems. Deshalb besteht eine vornehmliche Aufgabe der Gerichte und Staatlichen Notariate bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit darin, unsere gesellschaftliche Ordnung, das sozialistische Eigentum, die Rechte und Freiheiten sowie das persönliche Eigentum der Bürger wirksam zu schützen und dazu beizutragen, daß sich das Rechtsbewußtsein der Bürger vertieft. Die Resolution des Parteitages der KPS fordert von den Sicherheitsorganen, von der Staatsanwaltschaft, von den Gerichten, von den Staatlichen Notariaten und von der Rechtsanwaltschaft, den Schutz des Staates und der Errungenschaften der sozialistischen Gesellschaft, die Einhaltung der Gesetze sowie die Verwirklichung der Rechte und berechtigten Interessen der Bürger weiterhin zuverlässig zu sichern. Sie orientiert diese Organe auf ein höheres Niveau der Arbeit und auf ein verstärktes persönliches Engagement bei der Durchsetzung der gesamtgesellschaftlichen . Interessen. In Übereinstimmung mit den Anforderungen und Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft haben sie die Rechtserziehurug zu entwickeln und ihre Formen wirksamer auszuprägen. Die konsequente Erfüllung der Aufgaben der Rechtspolitik der Partei trägt zur Verwirklichung der vom Parteitag beschlossenen Strategie der Beschleunigung der wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung des Landes bei, die vor allem auf der verstärkten Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts beruht. Deshalb konkretisiert die im Mai 1986 erlassene Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Slowakischen Sozialistischen Republik „Über die Hauptrichtungen der Aufsichtstätigkeit der Gerichte und Staatlichen Notariate der SSR nach dem XVII. Parteitag der KPTsch und dem Parteitag der KPS für den Zeitraum von 1986 bis 1990 mit Ausblick auf das Jahr 2000“ die Aufgaben für die Stärkung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Tätigkeit der Staatlichen Notariate. Die Richtlinie erging in Übereinstimmung mit einem entsprechenden Dokument des Ministerium der Justiz der Slowakischen Sozialistischen Republik. Aufgaben auf dem Gebiet der Strafrechtsprechung Auf dem Gebiet des Strafrechts ist bei der Verhandlung und Entscheidung über Straftaten gegen die Republik auf die richtige Einschätzung der ideologischen Angriffsrichtungen des Klassengegners in der gegenwärtigen internationalen Situation zu achten. Große Aufmerksamkeit muß auch hier der politischen Orientierung des Parteitages gelten: „Wir erlauben niemandem, unsere Gesetze zu verletzen, unser politisches System zu untergraben und unsere sozialistische Ordnung zu unterwühlen, ganz gleich, ob er sich mit den prahlerischsten Phrasen über Freiheit, Demokratie und eines sogenannten Kampfes für die Menschenrechte maskiert.“ Beim Schutz der sozialistischen Ökonomik müssen wir von der auf dem Parteitag gegebenen Charakteristik des Angriffs gegen das Eigentum des gesamten Volkes als Angriff auf den Kern des Sozialismus ausgehen. Deshalb sind auch weiterhin bedeutsame Wirtschaftsstraftaten nachdrücklich zu verfolgen, insbesondere solche gegen das sozialistische Eigentum. Konsequent und kompromißlos sind ungesetzlich erworbene Vermögensvorteile auch bei Strafen ohne Freiheitsentzug zu entziehen. Die Gerichte haben das gesamte System der Strafen und die gesamte Spannweite der Strafrahmen im Hinblick auf die Schwere und Bedeutsamkeit der Straftat und auf die Person des Täters sowie die Möglichkeit seiner Umerziehung zu nutzen. Das den Schadenersatz gewährleistende Anschlußverfahren muß als eine bedeutsame Form der Sicherung maximaler Schadenswiedergutmachung und Erhöhung der erzieherischen Wirkung des Strafverfahrens angesehen werden. Bei der Beurteilung von Straftaten gegen das Leben, die Gesundheit, die Freiheit und die menschliche Würde ist es unerläßlich, stets im Blickfeld zu behalten, daß sie gegen die wertvollsten Güter der sozialistischen Gesellschaft gerichtet sind. Außerdem greifen sie zerstörerisch in verschiedene Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ein. Besonders sind auf dem Gebiet des Verkehrswesens Straftaten zu bekämpfen, die schwere Folgen für das Leben und die Gesundheit sowie das sozialistische Eigentum haben Bei der Beurteilung der anderen Straftaten, die das friedliche Leben der Bürger stören und ihre persönliche Unversehrtheit beeinträchtigen, wie Gewalttätigkeiten, Einbrüche in Wohnungen u. a., darf die Bedeutung und gesellschaftliche Schädlichkeit der Handlungen nicht unterschätzt werden. Die erlangten Erkenntnisse aus den Strafverfahren müssen noch stärker für die vorbeugend-erzieherische Tätigkeit genutzt werden, um die Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber gesellschaftswidrigen Erscheinungen weiter auszubauen. Im Zusammenhang mit den Aufgaben, die sich in Durchführung der Beschlüsse des Parteitages ergeben, ist dem Schutz der Familie und der Jugend sowie der Vorbeugung der Kriminalität junger Menschen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Unsere erstrangige Verpflichtung besteht darin, auch im gerichtlichen Verfahren den Erfordernissen des Schutzes der Kinder und Jugendlichen vor allen Einflüssen, die ihre gesunde Entwicklung gefährden und der Herausbildung einer sozialistischen Lebensweise bei ihnen entgegenstehen, Ausdruck zu verleihen. Aufgaben auf dem Gebiet der zivilrechtlichen Entscheidungstätigkeit Auf dem Gebiet des Zivilrechts und in der Tätigkeit der Staatlichen Notariate ist die grundsätzliche Aufgabe gestellt, die sozialistische Gesetzlichkeit beim Schutz der Interessen der Gesellschaft und der Bürger nachdrücklich einzuhalten. Bei der Entscheidung von zivilrechtlichen Verfahren ist von dem Grundsatz auszugehen, daß die Familie die Grundlage unserer Gesellschaft bildet und die günstigsten Umweltbedingungen für eine ordnungsgemäße Erziehung der jungen Generation schafft. Deshalb muß über den Antrag auf Scheidung einer Ehe mit minderjährigen Kindern besonders wohlbedacht entschieden und die Interessen der Minderjährigen müssen unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung ihrer weiteren Erziehung verantwortungsbewußt bewertet werden. Auch bei der Entscheidung über das elterliche Erziehungsrecht und den Unterha.lt von minderjährigen Kindern ist sorgfältig darauf zu achten, ihnen Umweltbedingungen zu sichern, die ihre Erziehung zu bewußten Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft garantieren. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts müssen die Gerichte dazu beitragen, Verletzungen der Arbeitsdisziplin entgegenzuwirken. Es wird erwartet, daß auch mit dem" gerichtlichen Verfahren das Prinzip der kameradschaftlichen Zusammenarbeit, des rationellen Einsatzes und der effektiven Nutzung der Arbeitskräfte weiter gestärkt wird. Bei der Verurteilung zum Schadenersatz ist das gesamtgesellschaftliche Interesse der Schutz der sozialistischen Ökonomik durchzusetzen. Bei der Entscheidung von zivilrechtlichen Streitigkeiten ist auch künftig die Aufgabe zu erfüllen, die berechtigten Interessen sowie verletzte Rechte der Beteiligten zu schützen und auf eine freiwillige und bewußte Erfüllung ihrer Pflichten Einfluß zu nehmen. * Zur Erfüllung der den Gerichten und Staatlichen Notariaten obliegenden Aufgaben sind engagierte Anstrengungen aller Mitarbeiter erforderlich. Insbesondere von den leitenden Kadern wird eine Qualifizierung der Formen und Methoden organisatorischer und politisch-fachlicher Tätigkeit erwartet. (Gekürzt und redaktionell bearbeitet aus Socialistickä südnictvo 1986, Heft 8, S. 1 ff.; übersetzt von Dr. - Helmut Keil, Cottbus);
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 104 (NJ DDR 1987, S. 104) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 104 (NJ DDR 1987, S. 104)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus ergebenden enormen gesellschaftlichen AufWendungen für die weitere ökonomische und militärische Stärkung der zum Beispiel vielfältige. Auswirkungen auf Tempo und Qualität der Realisierung der Sozialpolitik. Des weiteren ist zu beachten, daß die in den entsprechenden Vorschriften der geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.

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