Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 102

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 102 (NJ DDR 1987, S. 102); 102 Neue Justiz 3/87 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Für Ordnung und Sicherheit in der Stadt Greifswald UWE R1EGER, wiss. Mitarbeiter des Oberbürgermeisters der Stadt Greifswald Auf der Beratung des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates mit den Vorsitzenden der Räte der Kreise und Oberbürgermeistern am 23. und 24. Oktober 1986 über Aufgaben der örtlichen Staatsorgane bei der Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED wurde nachdrücklich auf die gewachsene Verantwortung zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit sowie von Ordnung und Sicherheit hingewiesen.* Diesen Anforderungen gerecht zu werden und zugleich die in §§ 3, 56 GöV gegebenen Grundorientierungen wirksam umzusetzen ist das Bemühen der Stadtverordnetenversammlung und des Rates der Stadt Greifswald. So wurde im September 1986 im Rahmen einer Initiative des Rates der Stadt Greifswald, des Kreisausschusses der Nationalen Front und des Volkspolizeikreisamtes eine Konferenz zu aktuellen Aufgaben der staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte bei der weiteren Festigung von Ordnung und Sicherheit in den Wohngebieten der Stadt Greifswald durchgeführt. Teilnehmer waren u. a. Abgeordnete, Vorsitzende von Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front, die Vorsitzenden der Schiedskommissionen, die Leiter der Wahlkreisaktive, Vertreter der Partnerbetriebe der Wohnbezirke, Abschnittsbevollmächtigte und freiwillige Helfer der Volkspolizei, Schuldirektoren und ehrenamtliche Stadtinspektoren und die Leiter der Justiz- und Sicherheitsorgane. Im Mittelpunkt der Beratung stand die konsequente Durchsetzung der Stadtordnung. Dabei ging es vor allem um die umfassende Einbeziehung der Bürger, Betriebe und Einrichtungen des Territoriums sowie um die Koordinierung der vielfältigen Aktivitäten bei der Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und den sich daraus ergebenden wachsenden Anforderungen an die staatliche Arbeit. Der 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters analysierte unter Verwertung der Zuarbeit verschiedener Organe den bisher erreichten Stand und verdeutlichte Probleme und Aufgaben zur weiteren Durchsetzung der Stadtordnung. Durch die verstärkte Industrialisierung des Territoriums in der Periode seit dem VIII. Parteitag der SED und der damit verbundenen Ansiedlung von Arbeitskräften ist Greifswald relativ schnell angewachsen. Die Stadt verfügt heute über drei Neubaugebiete in den nächsten Jahren wird ein weiteres folgen und über einen historisch wertvollen Stadtkern, der zur Zeit schrittweise rekonstruiert bzw. durch spezifischen, dem Stadtbild entsprechenden Neubau wiederhergestellt wird. Das stellt insgesamt höhere Anforderungen an die Sauberhaltung, an die Ordnung und Sicherheit der Stadt, wobei die Innenstadt mit dem spezifischen Baugeschehen einen besonderen Schwerpunkt bildet. In den Neubaugebieten ist nicht zuletzt auf Grund zielgerichteter staatlicher und gesellschaftlicher Aktivitäten eine erkennbar positive Entwicklung zu verzeichnen. Dort gesammelte Erfahrungen sind auf die Innenstadt sinngemäß zu übertragen. Die Vielgestaltigkeit der Aufgaben erfordert deshalb gemeinsame Anstrengungen aller für Ordnung und Sauberkeit Verantwortlichen, insbesondere eine zielgerichtete Leitung durch den örtlichen Rat unter Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte. Dazu leistete die Konferenz einen wichtigen Beitrag, zumal hier neben den Vertretern des Rates der Stadt vor allem auch eine Reihe von Bürgern über ihren Beitrag in den verschiedenen gesellschaftlichen Gremien für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit Erfahrungen darlegen konnte. Neben den bei den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front arbeitenden Aktivs für Ordnung und Sicherheit ist in Greifswald schrittweise damit begonnen worden, gesell- schaftliche Räte zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit in den Stadtteilen zu bilden. Zur Zeit bestehen in drei von elf Wahlkreisen diese gesellschaftlichen Räte. Dabei handelt es sich um kollektiv arbeitende ehrenamtliche Gremien, die nach Abstimmung mit dem Kreisausschuß der Nationalen Front sowie den Sicherheits- und Justizorganen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters durch die Stadtverordnetenversammlung berufen werden. Diese Räte sind der Stadtverordnetenversammlung und dem Rat der Stadt rechenschaftspflichtig. Ihre Anleitung erfolgt durch den Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Inneres im Zusammenwirken mit dem Kreisausschuß der Nationalen Front. Die Tätigkeit der Räte für öffentliche Ordnung und Sicherheit ist darauf gerichtet, im jeweiligen Territorium die Öffentlichkeit für eine hohe Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit zu mobilisieren und damit die Disziplin zu festigen sowie die Einhaltung der Gesetzlichkeit zu gewährleisten. Alle Maßnahmen sind auf die Erhöhung der Rechtssicherheit sowie auf eine wirksame Rechtserziehung der Bürger gerichtet. Die Räte organisieren deshalb den gesellschaftlichen Kampf gegen Rechtsverletzungen, decken deren begünstigende Bedingungen auf und leiten Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ein, und schließlich setzen sie sich für die gesellschaftliche Erziehung von Rechtsverletzern ein. Dabei organisieren die Räte vor allem das Zusammenwirken der gesellschaftlichen und staatlichen Kräfte im Stadtteil. Dieser Aufgabenstellung entspricht die Zusammensetzung der Räte. So arbeiten in ihnen neben Vertretern des Rates der Stadt Mitglieder des Kreissekretariats der Nationalen Front und der Schiedskommissionen, Vertreter der Rechtsträger der Wohnungen, der Deutschen Volkspolizei, der Jugendhilfekommission, der Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front, der Wohngebietsparteiorganisationen der SED sowie Vertreter von Betrieben, Schulen und Handelseinrichtungen mit. Sekretär ist jeweils ein hauptamtlicher Mitarbeiter des Rates der Stadt. Bisher haben sich quartalsweise Zusammenkünfte bewährt, auf denen die aktuelle Situation analysiert, Berichte und Einschätzungen entgegengenommen und Schwerpunkte der weiteren Arbeit festgelegt werden. Die Durchsetzung der im Rahmen der Beratungen getroffenen Festlegungen und Maßnahmen erfolgt über die staatlichen Organe, deren Vertreter im Rat mitarbeiten, über die Aktivs für Ordnung und Sicherheit der Wohnbereichsaus-schüsse der Nationalen Front sowie über den Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Inneres. Darüber hinaus unterbreitet der Rat dem Rat der Stadt, dem Kreisausschuß der Nationalen Front sowie den Leitern der Justiz- und Sicherheitsorgane Entscheidungsvorschläge. In öffentlichen Sprechstunden wird den Bürgern Gelegenheit gegeben, auf die Arbeit ihres Rates für öffentliche Ordnung und Sicherheit im Stadtteil direkten Einfluß zu nehmen. Die Tätigkeit der Räte gestaltet sich inzwischen zunehmend erfolgreich, aber es bedarf auch weiterhin großer Anstrengungen, die Arbeit zu qualifizieren und die öffentliche Wirksamkeit zu erhöhen. Zielstellung ist es, auch in den anderen Wahlkreisen des Stadtkreises Räte für Ordnung und Sicherheit aufzubauen. Grundlage hierfür bildet die bereits am 27. Januar 1983 vom Rat der Stadt erarbeitete Ordnung für die Bildung gesellschaftlicher Räte, die sich beim bisherigen Einsatz vollauf bewährt. Einen bedeutenden Raum nahm auf der Konferenz die Einschätzung des Kampfes der Wohnbezirke um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ ein, der auf der Grundlage der vom Rat der Stadt herausgegebenen Kriterien geführt wird (§ 56 Abs. 2 GöV). Der Stellvertreter des Oberbürgermeisters für Inneres wies dabei auf die notwendige Einbeziehung der Schiedskommissionen bei Vgl. Aus dem Referat des Mitglieds des Politbüros des ZK der SED und Vorsitzenden des Ministerrates, Willi stoph, NJ 1986, Heft 12, S. 481, und aus dem Schlußwort des Mitglieds des Politbüros und Sekretärs des ZK der SED, Egon Krenz, NJ 1986, Heft 12, S. 483.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen erfolgen, hat der Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin dies mit dem Leiter der betreffenden Bezirksverwaltung abzustimmen. Des weiteren hat er die Konspiration und Geheimhaltung der inoffiziellen Arbeit zu sichern. Deshalb muß die Überprüfung und Kontrolle zu einem ständigen Arbeitsprinzip der operativen Mitarbeiter werden und sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die immer auch die Entscheidung einschließen muß, welche konkrete Straftat der das Ermittlungsverfahren begründendeVerdacht betrifft. Aus der Bestimmung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß scheinbar nicht gegeben sind, haben die Untersuchungsorgane Staatssicherheit unter sorgfältiger Abwägung aller festgestellten Umstände insbesondere gegenüber Jugendlichen verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die Durchführung eines Strafverfahrens gerechtfertigt und notwendig sei, was darin zum Ausdruck kommt, daß noch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet sei.

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