Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1987, Seite 10

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Seite 10 (NJ DDR 1987, S. 10); 10 Neue Justiz 1/87 Hauptrichtungen der Erläuterung des sozialistischen Rechts nach dem XI. Parteitag der SED Dr. SIEGFRIED WITTENBECK, Stellvertreter des Ministers der Justiz Die qualitativ neue Etappe der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, die wir jetzt mit der Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitags der SED, geleitet vom Programm der SED, beschreiten, ist untrennbar mit neuen Anforderungen an den planmäßigen Ausbau und die Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung verbunden. In diesem Zusammenhang gewinnen die Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts, zu seiner freiwilligen Einhaltung und bewußten Durchsetzung weiter an Bedeutung. Das gilt auch für die Rechtserziehung und Rechtspropaganda, die Bestandteil der politisch-ideologischen Arbeit ist. Das sozialistische Recht dient der Verwirklichung der Friedenspolitik der DDR und der abseitigen Stärkung der Arbei-ter-und-Bauern-Macht sowie der Erfüllung der Aufgaben auf dem Hauptkampffeld, der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Deshalb ist es ein vorrangiges Anliegen der Rechtserziehung und Rechtspropaganda, in allen gesellschaftlichen Bereichen mit hoher Qualität und Massenwirksamkeit für diese Prozesse zu wirken und den Beitrag, den die Juristen in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zur Erläuterung des sozialistischen Rechts leisten, noch effektiver zu gestalten. Neue Etappe der Gesellschaftsentwicklung und internationale Klassenauseinandersetzung setzen neue Maßstäbe Die Aufgabe, die Rolle des Rechts und die Qualität und Wirksamkeit der Rechtspropaganda zu erhöhen, leitet sich aus der Gesellschaftsentwicklung in der DDR, aus der auf die Stärkung des Sozialismus, das Wohl des Volkes und die Sicherung des Friedens gerichteten Politik und aus den Erfordernissen der internationalen Klassenauseinandersetzung ab. Der von der Reagan-Administration und von NATO-Krei-sen extrem verschärfte Konfrontationskurs, die sich ständig wiederholenden propagandistischen Angriffe ihrer Akteure gegen Grundpositionen der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung und der sozialistischen Demokratie sowie die in der BRD verstärkt vorkommenden Erscheinungen der juristischen Aggression erfordern auch in der Rechtsarbeit und Rechtspropaganda eine offensive Reaktion. Die Juristen tragen eine große Verantwortung dafür, überzeugend nachzuweisen, wie in der DDR die von der UNO proklamierten Menschenrechte1 als in der Verfassung verankerte Grundrechte der Bürger des sozialistischen Staates mit Leben erfüllt werden, wie das durch die sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse gesichert wird und wie die Rechtspflegeorgane in ihrer spezifischen Arbeit dazu beitragen. Neue Erfordernisse ergeben sich auch bei der Verwirklichung der ökonomischen Politik, der Politik der Hauptaufgabe. Die Einführung der modernen Technik, die Datenverarbeitung und Mikroelektronik, besonders der verstärkte CAD/CAM-Einsatz, werfen vielfältige Fragen bei der strikten Verwirklichung des sozialistischen Rechts auf. Es sind dies Fragen, die das Wirtschaftsrecht, aber ebenso die Durchsetzung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit in jedem Betrieb und Territorium und die Verhütung von Havarien, Unfällen und Bränden betreffen. Besondere Bedeutung erlangt die exakte Verwirklichung des Arbeitsrechts; dies gebieten die in neuen Dimensionen auftretenden Erfordernisse der höheren Qualifiktion der Werktätigen, des Umlemens, des Einstellens auf neue Arbeitsaufgaben. Es fällt immer stärker ins Gewicht, daß die Verwirklichung der umfassenden Intensivierung unter frühzeitiger Einbeziehung der Werktätigen in alle sie betreffenden Neuerungsprozesse erfolgt und technologischer Fortschritt zu ihrem Wohl praktisch erlebbar gemacht wird. Das spiegelt sich auch in der unabdingbaren Ge- währleistung des Rechts auf Arbeit und auf ununterbrochene Tätigkeit eines jeden Bürgers wider. Dem dienen vielfältige rechtliche Maßnahmen und eine immer verantwortungsbewußtere Wahrnehmung der umfangreichen gewerkschaftlichen Rechte.1 2 Die große Bereitschaft der Werktätigen zur aktiven Mitwirkung an der Verwirklichung des sozialistischen Rechts zeigt sich in ihrem Engagement beim Kampf um die Verhütung von Schädigungen des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft durch Rechtsverletzungen, besonders durch Havarien, Unfälle und Brände. Der Kampf um hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Betrieben, das Bestreben, „mit Sicherheit den Plan zu erfüllen“, zeigt die neue Qualität des Rechtsverständnisses der Bürger und den Erfolg der Bemühungen der Partei der Arbeiterklasse, Recht und Gesetzlichkeit weiter zu festigen.3 Das ist ebenso in den Wohngebieten in der Bürgerinitiative „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!“ sowie in der konsequenteren Einhaltung der Stadt- und Gemeindeordnungen sichtbar. Diese den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende wachsende Bereitschaft der Bürger, eigenständig für die Durchsetzung von Recht und Gesetz im Sinne des Art. 90 der Verfassung zu wirken, bedarf auch weiterhin der wirksamen Förderung durch differenzierte Maßnahmen der Rechtserziehung und Rechtspropaganda Hohe Anforderungen an die Rechtsarbeit ergeben sich bei der Verwirklichung der sozialistischen Kommunalpolitik. In Übereinstimmung damit, daß die SED „solchen Fragen, die die Alltagsbelange der Bürger betreffen, große Bedeutung“ beimißt4 5, nehmen die Rechtsfragen des täglichen Lebens der Bürger einen hohen Stellenwert ein. Das sind besonders Fragen, die angemessenen Wohnraum betreffen oder die bei der Versorgung und Betreuung der Bürger, bei der Nutzung eines Gartengrundstücks, bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder bei der Sicherung der kulturellen, sozialen und medizinischen Belange auftreten. Auf diesen Gebieten, die das Arbeitsleben und den Alltag der Bürger betreffen, hat sich ein umfangreiches und weiter zunehmendes Interesse der Bürger am sozialistischen Recht herausgebildet. Das widerspiegelt sich u. a. in den über 500 000 gerichtlichen Rechtsauskünften, in über 100 000 Rechtsauskünften der Notare und in den fast 130 000 ebenfalls kostenlosen Rechtsauskünften der Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte, die jährlich gegeben werden. Die Bürger stellen hier zu etwa 90 Prozent Fragen auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts. Insgesamt ist festzustellen: Das gewachsene Bedürfnis der Bürger, auf Rechtsfragen aus dem Alltag konkret Antwort zu erhalten und zum sozialistischen Recht vielfältige Informationen zu bekommen, die Notwendigkeit, „unsere Bürger noch besser mit dem in unserem Staat geltenden Recht und der sozialistischen Gesetzlichkeit vertraut zu machen“3, stellt eine neue Herausforderung an die Rechtspropaganda dar, der sich die Juristen mit den verschiedenen ihnen zur Verfügung ste- 1 Vgl. Insbesondere die Internationale Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Internationale Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte, beide vom 16. Dezember 1966, denen die DDR 1973 beigetreten ist (vgl. GBl. II 1974 Nr. 7 S. 105 und Nr. 6 S. 57). 2 Vgl. S. Sahr, „Gewerkschafter nehmen ihre umfangreichen Rechte immer verantwortungsbewußter wahr“, Arbeit und Arbeitsrecht 1986, Nr. 7, S. 141. 3 Vgl. dazu K. SorgeniCht, „Die SED Partei der Gesetzlichkeit“, NJ 1986, Heft 4, S. 126 ff. 4 Vgl. Bericht der Antragskommission an den XI. Parteitag der SED, Berichterstatter: H. Dohlus, Vorsitzender der Kommission, ND vom 21. April 1986, S. 14. 5 H. Dohlus, a. a. O.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 41. Jahrgang 1987, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Die Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1987 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 41. Jahrgang 1987 (NJ DDR 1987, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1987, S. 1-516).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für Hemmnisse und Schwächen sind dabei herauszuarbeiten. Der Bericht ist in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Parteileitung und dem zuständigen Kaderorgan zu erarbeiten. Die Erarbeitung erfolgt auf der Grundlage der vom Minister bestätigten Konzeption des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung. Die zuständigen Kaderorgane leiten aus den Berichten und ihren eigenen Feststellungen Schlußf olgerungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung durchzuführen; die ständige Erschließung und Nutzung der Möglichkeiten der Staatsund wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien und die ständige Information des Leiters der Diensteinheit über den erreichten Stand der Bearbeitung. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge zu gewährleisten. Nutzung der Möglichkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte.

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