Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 84

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 84 (NJ DDR 1986, S. 84); 84 Neue Justiz 3/86 ämter im sozialistischen Staat auszuüben. Das Wahlgesetz bestimmt in seinem § 1 Abs. 2, daß die Arbeiter, Genossenschaftsbauern, Angehörigen der Intelligenz und anderen Werktätigen durch die Wahlen ihre besten Vertreter als Abgeordnete in die Volksvertretungen entsenden. Mit der Abgeordnetenfunktion verbinden sich keinerlei Privilegien, wohl aber ein beträchtliches Maß an Verantwortung und an Arbeit, die die persönliche Freizeit erheblich schmälert. Schon bisher gab es zahlreiche Regelungen, die garantierten, daß die Abgeordneten ihre Tätigkeit im Interesse des sozialistischen/Staates und zum Wohle des werktätigen Volkes mit breiter gesellschaftlicher Unterstützung sozial und persönlich gesichert durchführen konnten. Alle diese Positionen hat das GöV beibehalten, einige verdichtet bzw. klargestellt. Dazu seien abschließend zwei Beispiele genannt: 1. In Durchführung des § 16 Abs. 2 Buchst, g GöV hat der Staatsrat der DDR beschlossen, die unentgeltliche Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch die Abgeordneten und Nachfolgekandidaten der Gemeindevertretungen, Stadtbezirksversammlungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage territorial zu erweitern und ihnen damit die Möglichkeiten ihrer operativen Tätigkeit zu erhöhen (§ 5 des Beschlusses des Staatsrates vom 5. Juli 1985 [GBl. I Nr. 19 S. 237]). 2. Ausdrücklich wird das Recht der Leiter der staatlichen Organe, der Betriebe und Einrichtungen sowie der Vorstände der Genossenschaften, der Ausschüsse der Nationalen Front, der Leitungen und Vorstände der Parteien und gesellschaftlichen Organisationen geregelt, Vorschläge zur Würdigung der Tätigkeit von Abgeordneten zu unterbreiten oder solche Ehrungen selbst vorzunehmen (§ 18 Abs. 4). In der Praxis ist das nicht neu. Schon bisher haben besonders aktive und langjährige Abgeordnete für ihre Tätigkeit verdiente gesellschaftliche, staatliche und auch betriebliche Würdigung erfahren. Aber die ausdrückliche gesetzliche Regelung weist in Verbindung mit anderen Bestimmungen z. B., daß die Leiter Voraussetzungen für das Wirken der in ihrem Bereich beruflich tätigen Abgeordneten zu schaffen haben (§ 18 Abs. 3) darauf hin, daß die Betriebe und Genossenschaften sowie die nominierungsberechtigten Organisationen mit den Abgeordneten noch systematischer arbeiten müssen. * Am 8. Juni 1986 finden die Wahlen zur Volkskammer, zu den Bezirkstagen und zur Stadtverordnetenversammlung von Berlin statt. An ihrer Vorbereitung sind zusammen mit der Volkskammer und dem Staatsrat alle 7 809 örtlichen Volksvertretungen und alle 206 429 Abgeordneten der DDR beteiligt. Sie haben in ihren Wahlkreisen Rechenschaft zu legen und in ihren Arbeitskollektiven zu berichten, dabei die Beschlüsse des XI. Parteitages der SED zu erläutern und auf ihre Durchführung zu orientieren. In diesem das ganze Volk erfassenden Wahlgeschehen wird sich beweisen, daß die Neuregelung des GöV, die selbst das Ergebnis breiter demokratischer Beratung ist, den Bürgern und Abgeordneten alle Möglichkeiten für gemeinsames Handeln zur Stärkung des Sozialismus und Sicherung des Friedens bietet. Zur Bedeutung von Verhandlungen im Völkerrecht Prof. Dr. habil. EDITH OESER, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Das Genfer Gipfeltreffen zwischen Michail Gorbatschow und Ronald Reagan im November 1985 war ein offener und nützlicher Meinungsaustausch über Grundfragen der sowjetischamerikanischen Beziehungen und der gegenwärtigen internationalen Lage. Ungeachtet der Tatsache, daß in einer Reihe von Schlüsselfragen weiterhin ernste Meinungsverschiedenheiten bestehen, haben die führenden Repräsentanten der UdSSR und der USA in ihren Gesprächen größeres Verständnis für die Standpunkte des anderen erreicht. Wie es in der Gemeinsamen sowjetisch-amerikanischen Erklärung vom 21. November 1985 heißt, „bekräftigten beide Seiten die Wichtigkeit eines ständigen Dialogs, der ihr ernsthaftes Streben widerspiegelt, bei der Behandlung der bestehenden Probleme nach einem Berührungspunkt zu suchen“.1 In der Grundfrage der Menschheit, der Frage Krieg oder Frieden, vereinbarten beide Seiten, die Arbeit bei den Genfer Verhandlungen über Nuklear- und Weltraumrüstungen zu beschleunigen, um die Aufgaben zu erfüllen, die in der Gemeinsamen sowjetisch-amerikanischen Erklärung vom 8. Januar 1985 gestellt worden sind.1 2 Diese Erklärung bezieht sich auf das Treffen der Außenminister der UdSSR und der USA, in dem Übereinstimmung über den Gegenstand und das Ziel von Verhandlungen über nukleare und Weltraumwaffen erreicht wurde.3 Nach dem Genfer Gipfeltreffen geht es nun darum, alle Anstrengungen zu unternehmen, um auf dem Weg von Verhandlungen und Vereinbarungen voranzukommen und damit den Frieden sicherer zu machen.4 Erneut wird deutlich, welche überragende Rolle Verhandlungen zwischen Staaten für die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, für die Entwicklung und Festigung der gleichberechtigten internationalen Zusammenarbeit spielen. Die sozialistischen Staaten haben seit jeher betont, daß kein internationales Problem durch Gewaltanwendung gelöst werden kann, daß aber alle Fragen durch friedliche Mittel auf dem Verhandlungswege gelöst werden können. Erst unlängst wieder wandten sich die Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages an die Regierungen und Völker aller Länder Europas und der anderen Kontinente mit dem Aufruf, „alle internationalen Probleme, selbst die heikelsten und kompliziertesten, mit politischen Mitteln, durch Verhandlungen und durch einen produktiven Dialog auf der Grundlage der Berücksichtigung der legitimen Interessen der Seiten zu lösen“.5 Damit sind Fragen aufgeworfen, auf die die Völkerrechtswissenschaft Antwort geben muß: Was versteht man im Völ- kerrecht unter Verhandlungen? Ist es den Staaten völlig freigestellt, mit anderen Staaten in Verhandlungen einzutreten, oder gibt es eine völkerrechtliche Verhandlungspflicht? Sind Verhandlungen um jeden Preis erstrebenswert? Welche Anforderungen sind bei Verhandlungen an das Verhalten der Staaten zu richten? In der internationalen Völkerrechtsliteratur, die beginnt, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen, gehen die Meinungen z. T. weit auseinander. Allgemein anerkannt ist in Übereinstimmung mit der Staatenpraxis , daß unmittelbare diplomatische Verhandlungen das wichtigste Mittel zur friedlichen Regelung internationaler Streitigkeiten sind.6 7 Strittig ist demgegenüber, ob aus allgemeinem Völkerrecht, z. B. aus dem Prinzip der friedlichen internationalen Zusammenarbeit, eine generelle Pflicht der Staaten zu Verhandlungen abzuleiten ist. Im folgenden soll deshalb zwischen Verhandlungen im Zusammenhang mit der friedlichen Streitbeilegung einerseits und Verhandlungen auf anderen Gebieten als Ausdruck der allgemeinen Zusammenarbeit der Staaten zur Gestaltung der internationalen Beziehungen andererseits unterschieden werden.? Verhandlungen als Mittel zur friedlichen Streitbeilegung zwischen Staaten Als Mittel zur friedlichen Streitbeilegung zwischen Staaten sind Verhandlungen schon seit alters her bekannt.8 Ihre internationale Bedeutung hat in der Gegenwart aber vor allem dadurch zugenommen, daß sie Bestandteil des in Art. 2 Ziff. 3 der UN-Charta verankerten völkerrechtlichen Grundprinzips 1 Sowjetisch-amerikanisches Gipfeltreffen in Genf 1985, Berlin 1985, S. 11 f. 2 Ebenda, S. 12. 3 ND vom 9. Januar 1985. 4 Vgl. E. Honecker, Zu den Ergebnissen des Genfer Gipfels (Bericht auf der 11. Tagung des Zentralkomitees der SED), Berlin 1985, S. 13. 5 Erklärung der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages vom 23. Oktober 1985 „Für die Beseitigung der nuklearen Gefahr, für eine Wende zum Besseren in Europa und in der Welt“, ND vom 24. Oktober 1985. 6 Vgl. D. B. Lewin, Das Prinzip der friedlichen Regelung internationaler Streitigkeiten, Berlin 1980, S. 91 ff.; Völkerrecht, Lehrbuch, Teil 2, Berlin 1982, S. 172 f. 7 Ausführlich hierzu E. Oeser, „Verhandlungen im Völkerrecht“, in: Probleme des Völkerrechts 1985 (Hrsg. B. Graefrath), Berlin 1985, S. 189 ff. 8 Vgl. D. B. Lewin, a. a. O., S. 24 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 84 (NJ DDR 1986, S. 84) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 84 (NJ DDR 1986, S. 84)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader der unkritisch zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit verhielten, Kritik wurde als Angriff gegen die Person und die Hauptabteilung angesehen und zurückgewiesen. Die Verletzung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungs-führers gewinnt für die Prozesse der Beschuldigtenvernehmung eine spezifische praktische Bedeutung. Diese resultiert daraus, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie die innere Sicherheit der unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten und feindlich negative Kräfte nachhaltig zu disziplinieren. Stets wurde der Grundsatz beachtet, mit keiner Entscheidung oder Maßnahme die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in den für die Ent Scheidung erforderlichen Umfang die Wahrheit festgestellt zu haben. Spätestens beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens muß diese.

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