Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 83

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 83 (NJ DDR 1986, S. 83); Neue Justiz 3/86 83 ferenzierte Inhalte und Formen der Weiterbildung, die die Abgeordneten und Nachfolgekandidaten mit neuen Entwicklungen und Erkenntnissen bekannt macht und ihnen u. a. auch die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, zur Aussprache mit führenden Partei- und Staatsfunktionären, zur Befragung von Experten auf bestimmten Gebieten gesellschaftlicher und territorialer Entwicklung bietet. Eingabenarbeit der Abgeordneten Häufig werden Abgeordneten Eingaben von Bürgern vorgetragen. Auch hierzu trifft das GöV eine wohlüberlegte Regelung (§ 16 Abs. 3 Buchst, e). Soweit ein Abgeordneter eine solche Eingabe nach § 1 des Eingabengesetzes vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 26 S. 461) können das Vorschläge, Hinweise, Anliegen oder Beschwerden von Bürgern sein nicht selbst klären kann, hat er ihre ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung durch das zuständige, entscheidungsbefugte Organ zu veranlassen und zu kontrollieren. Mit anderen Worten: Ein Abgeordneter hat sich mit einer Eingabe, die er für berechtigt hält, soweit zu identifizieren, daß ihre positive Klärung erreicht wird. Hält er eine Eingabe für unbegründet oder nicht realisierbar, muß er das dem Bürger klar kundtun. Da in der Vorbereitung von Wahlen die Eingabenaktivität der Bürger erfahrungsgemäß zunimmt, ist jeder Abgeordnete gut beraten, wenp. er die Empfehlungen des Staatsrates der DDR zur Arbeit der örtlichen Volksvertretungen mit den Eingaben der Bürger vom März 198518 gründlich auswertet (z. B. könnte das ein Thema der Weiterbildung sein) und ihre Bearbeitung nach dem Leitsatz durchführt, der in diesen Empfehlungen ausdrücklich hervorgehoben ist: „Die Erörterung und Beantwortung von Fragen und Anliegen der Bürger ist fester Bestandteil einer lebensverbundenen und überzeugenden politischen Massenarbeit der Abgeordneten. “ In Vorbereitung ihrer Rechenschaftslegungen sollten die Abgeordneten von den Räten auch Informationen über Inhalt und Bearbeitung von Eingaben aus ihren Wahlkreisen abfordern. Diese Verpflichtung des Rates wurde ausdrücklich ins neue GöV aufgenommen (§ 18 Abs. 2), damit die Abgeordneten auf aktuelle Probleme und-Geschehnisse im Wahlkreis, auf Initiativen und Sorgen der Wähler sachkundig reagieren können. I9 Enge Verbindung des Abgeordneten mit den Bürgern Den Erkenntnissen der Klassiker des Marxismus-Leninismus folgend, ist es eine Grundidee des GöV, daß dem Abgeordneten Autorität vor allem aus der engen Verbindung mit den Bürgern erwächst. Deshalb orientiert es noch entschiedener auf eine bürgerverbundene kontinuierliche Abgeordnetentätigkeit im Wahlkreis. Die Arbeit im Wahlkreis (§ 16 Abs. 1 Buchst, b) sowie der ständige enge Kontakt mit den Wählern und die aktive Tätigkeit ,in den Wirkungsbereichen (§ 16 Abs. 3 Buchst, b) sind gesetzlich geregelte Abgeordnetenpflicht. Den Wählern des Wahlkreises ist der Abgeordnete rechenschaftspflichtig und verantwortlich (§ 15 Abs. 2); ihnen hat er mindestens zweimal jährlich Rechenschaft über die von ihm geleistete Arbeit zu legen und über die Tätigkeit der Volksvertretung zu berichten (§ 16 Abs. 3 Buchst, c). Die Erfahrungen vergangener Jahre zeigen, daß Foren für Rechenschaftslegungen nicht unbedingt große Einwohner-und Wählerversammlungen sein müssen, um die Bürger zu informieren und sie zur Mitarbeit zu gewinnen. Oftmals ist der Kontakt zu den Wählern viel unmittelbarer, wenn die Abgeordneten in Abstimmung mit dem zuständigen Ausschuß der Nationalen Front Rechenschaft vor kleineren Wählergremien legen und damit Möglichkeiten der gemeinsamen Aussprache und Beratung erschließen (so auf Versammlungen in Betrieben oder Genossenschaften im Wahlkreis, vor Vertretern von Hausgemeinschaften oder Berufsgruppen, in Zusammenkünften von gesellschaftlichen Organisationen und Vereinigungen der Bürger usw.). Dabei muß sich jeder Abgeordnete bewußt sein, daß die Rechenschaftslegung die wohl wichtigste, aber nicht die einzige Äußerungsform seiner Rechenschaftspflicht gegenüber den Wählern ist. Die Rechenschaftspflicht als ein Wesensmerkmal sozialistischer Abgeordnetenstellung bringt eine permanente Beziehung zu den Wählern zum Ausdruck, die auch außerhalb der regelmäßigen und umfassenderen Rechenschaftslegungen berechtigt sind, von den Abgeordneten ihres Wahlkreises Auskünfte und Erklärungen über deren Tätigkeit und Verhalten zu verlangen. Örtliche Volksvertretungen und ständige Kommissionen Anzahl örtl. Volks- ingesamt darunter Bezirkstage ■'\"W 1 Vertretungen 7 809 15 Anzahl der Abgeordneten 205 929 3 172 darunter Frauen 77 681 = 37,7 % 1 228 = 38,7 % junge Abgeordnete 18 bis unter 25 Jahre 32 939 = 16 % 550 = 17,3 % 25 bis unter 31 Jahre 22 199= 10,8% 316= 10,0% Soziale Stellung Arbeiter 103 902 = 50,5 % 1 595 = 50,3 % Mitglieder von LPG, GPG, PwF 46 847 = 22,7 % 376= 11,9 % Abgeordnete mit Hoch- Schulabschluß 28196= 13,7 % 1 202 = 37,9 % Abgeordnete mit Fach- ■ v.r V* V. ' Schulabschluß 55 362 = 26,9 % 731 = 23,0 % Ständige Kommissionen 51 750 223 Gesamtzahl der Mit- lv Vy- i; '-:X .■ glieder 408 830 5 490 darunter: Berufene Bürger 185 504 = 45,4 % 1717 = 31,0% Stand: 1984 (Bezirkstage 1981) (Quelle: S. Petzold, Zum Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen, Berlin 1985, S. 74) Das Verhältnis zwischen Arbeitskollektiv und Abgeordnetem Mit dem Wahlgesetz vom 24. Juni 1976 (GBl. I Nr. 22 S. 301) i. d. F. des Gesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I Nr. 77 S. 139) wurde erstmalig den Arbeitskollektiven der gesetzliche Anspruch eingeräumt, auf die Auswahl der künftigen Abgeordneten maßgeblich Einfluß zu nehmen. Es regelte in § 17, daß die Kandidaten vor ihrer Aufstellung durch die demokratischen Parteien und Massenorganisationen „von den Kollektiven, in denen sie tätig sind, geprüft und vorgeschlagen werden“. Damit wurde das Verfahren der Kandidatenauswahl auf eine breitere demokratische Grundlage gestellt20, und zugleich erhöhte sich das Interesse der Kollektive für die Arbeit „ihrer“ Abgeordneten. Das GöV bekräftigt diese Entwicklung. Es verpflichtet die Abgeordneten, ihrem Arbeitskollektiv über ihre Abgeordnetentätigkeit zu berichten (§ 16 Abs. 3 Buchst, d). Damit wird dem Arbeitskollektiv bei Abgeordneten, die als Freischaffende, Einzelhandwerker, Gewerbetreibende oder Rentner keinem Arbeitskollektiv ständig angehören, kann das auch der Berufsverband, die Hausgemeinschaft o. ä. sein die Möglichkeit eingeräumt, auch während er Wahlperiode zu prüfen, ob die Abgeordneten dem in sie gesetzten Vertrauen auch entsprechen. Wenngleich hier nicht regelmäßige Rechenschaftslegung gefordert wird und die nur gegenüber den Wählern bestehende Rechenschaftspflicht nicht gegeben ist , will das Gesetz doch deutlich machen, daß das Arbeitskollektiv Einfluß auf die Abgeordnetentätigkeit nehmen soll. Das Kollektiv hat sogar die Möglichkeit, die Abberufung eines Abgeordneten zu verlangen, der das in ihn gesetzte Vertrauen gröblich verletzt (§ 19 Abs. 4). Gesellschaftliche Würdigung der Abgeordneten Mit der Wahl zum Abgeordneten erhält der Kandidat das Vertrauen der Wähler, eines der höchsten politischen Ehren- 18 Vgl. Informationen des Staatsrates der DDR für örtliche Volksvertretungen, März 1985, bzw. ND vom 5. März 1985. 19 In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß das GöV auf die regelmäßige Durchführung von Sprechstunden als Pflicht des Abgeordneten verzichtet hat, weil sich in der Praxis wirksamere Formen der Begegnung von Abgeordneten und Wählern herausgebildet haben. Das schließt öffentliche Abgeordnetensprechstunden keinesfalls aus, wenn ln Wirkungsbereichen und Betrieben damit gute Ergebnisse erzielt werden. Vgl. auch S. Petzold, a. a. O., S. 73 u. 75. 20 Bei den Kommunalwahlen in den Jahren 1979 und 1984 wurden jeweils einige hundert vorgesehene Kandidaten von den Kollektiven begründet abgelehnt.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden sowie zur Aufklärung und Verhinderung feindlicher Handlungen und Wirkungsmöglichkeiten, um Überraschungen durch den Gegner auszuschließen; die zielstrebige Bearbeitung feindlich tätiger oder verdächtiger Personen in Vorgängen mit dem Ziel der Erarbeitung von operativ bedeutsamen Anhaltspunkten, der Festnahme oder Verhaftung von Personen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr auf der Grundlage bestätigter Fahndungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des Mißbrauchs von Transportmitteln mit gefährlichen Gütern für gefährliche Güter für Terror- und andere Gewaltakte, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Aufklärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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