Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 7

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 7 (NJ DDR 1986, S. 7); Neue Justiz 1/86 7 Konsumgütem. Bestandteil der auf dem X. Parteitag der SED beschlossenen ökonomischen Strategie für die 80er Jahre ist es, mehr Konsumgüter mit höherer Qualität zur Verfügung zu stellen. Die Kaufrechtsregelungen des ZGB wirken in diesem Zusammenhang vor allem als Instrument der Sicherung der berechtigten Interessen der Käufer. Als eine Form der Wahr-nahme der Käuferinteressen hat sich die bereits erwähnte demokratische Mitwirkung der Bürger in den Kundenbeiräten und Verkaufsstellenausschüssen bewährt. Hier liegt ein breites Betätigungsfeld für das aktive Mitgestalten der Bürger, welches überall wirksam genutzt werden sollte. Eine wichtige Funktion des Kaufrechts besteht darin, den Anspruch des Käufers auf Qualität der erworbenen Waren zu sichern. Die mit dem ZGB eingeführten einheitlichen Regelungen über die Garantie (§§ 148 ff.) haben sich als außerordentlich bürgerfreundlich erwiesen. Die Garantieverpflichteten prüfen und entscheiden eigenverantwortlich über Reklamationen und führen in der Mehrzahl aller Fälle eine außergerichtliche Lösung des Konflikts herbei. Dabei hat sich in der Praxis die Nachbesserung als vorrangiger Garantieanspruch bewährt. 60 bis 90 Prozent aller Garantieansprüche werden auf diese Art bei den unterschiedlichen technischen Konsumgütern erfüllt. Die Nachbesserung entspricht den Interessen des Käufers nach kurzfristiger Wiederherstellung des Gebrauchswertes der Ware und ist zugleich die volkswirtschaftlich günstigste Variante. Daß die Käuferinteressen stets gewahrt bleiben, wird insbesondere durch die Fristenregelung und die weiteren Voraussetzungen einer Nachbesserung in der 1. DVO zum ZGB über die Rechte und Pflichten bei der Reklamation nichtqualitätsgerechter Waren vom 27. Dezember 1976 (GBl. I 1977 Nr. 2 S. 9) gesichert. Nach lOjähriger Anwendung der Kaufrechtsbestimmungen kann festgestellt werden, daß sie zur bedarfsgerechten Versorgung der Bürger beitragen. Sie sichern den Käufern für ihr Arbeitseinkommen ein entsprechendes Äquivalent an Ware. Die ZGB-Kaufrechtsbestimmungen wurden mit zur Richtschnur des Handelns. Dies zeigt sich auch darin, daß der Anteil von Kaufrechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und Betrieben, an-den Gerichten außerordentlich gering ist (1984 insgesamt 610 Verfahren). Effektive Ausgestaltung der Regelungen zu den Dienstleistungen Sowohl die sozialistische Lebensweise als auch die sozialistische Persönlichkeitsentwicklung werden auch dadurch beeinflußt, wieviel Zeit dem Bürger zur Aneignung von Bildung und Kultur und zur individuellen Entfaltung seiner Fähigkeiten zur Verfügung steht. Die effektive Ausgestaltung zivil-rechtlicher Regelungen auf dem Gebiet der Dienstleistungen ist deshalb indirekt ein Beitrag dafür, das Recht auf Freizeit und Erholung durchzusetzen. Die Bestimmungen des ZGB über die Dienstleistungen (§§ 162 bis 232) haben in der lOjäh-rigen Anwendung ebenfalls ihre Bewährungsprobe bestanden. Die wichtigsten Dienstleistungen sind als Vertragstypen geregelt. Die Möglichkeit, für bestimmte Dienstleistungen Allgemeine Bedingungen (AB) zu erlassen (.§ 46 Abs. 3), wurde in vielfältiger Weise genutzt, wie z. B. durch die AB Wäscherei, AB Reisebüro sowie AB Kfz-Instandhaltung u. a. Die Dienstleistungen weisen eine große Vielgestaltigkeit auf. Derzeitig können ca. 180 verschiedene haus- und stadtwirtschaftliche Dienstleistungsarten einschließlich Reparaturen von den Bürgern in Anspruch genommen werden. Für wachsende und bessere Dienstleistungen sorgen die volkseigenen Dienstleistungsbetriebe, sozialistischen Produktionsgenossenschaften und privaten Handwerksbetriebe. Die planmäßige Förderung des Handwerks führte zur Leistungsentwicklung auf dem Dienstleistungssektor. Seit Jahren bewährt sich auch das kameradschaftliche Zusammenwirken von Betrieben aller Eigentumsformen in Versorgungsgruppen unter Leitung volkseigener Betriebe. Zu den erreichten Fortschritten gehört auch ein verbesserter Hauskundendienst und in den ländlichen Gebieten die Erweiterung des Netzes der Annahmestellen möglichst in Wohnnähe der Bürger. So gibt es z. B. im Bezirk Neubrandenburg in 355 Gemeinden 470 Annahmestellen für Dienstleistungen. All das hat mit dazu beigetragen, die Lieferzeiten zu verkürzen und die Qualität der Leistungen zu erhöhen. Die Garantieregelungen für Dienstleistungen wurden in Übereinstimmung mit denen beim Kauf ausgestaltet. Sie sichern die Rechte der Bürger und wirken stimulierend auf die Tätigkeit der dienstleistenden Betriebe ein. Auszeichnungen Mit dem Ehrentitel „Verdienter Jurist der DDR" wurden ausgezeichnet: Dr. Hans-Werner Arway, Direktor des Bezirksgerichts Suhl Hans Breitbarth, Stellvertreter des Ministers der Justiz Helmut Conrad, Direktor des Kreisgerichts Pößneck Günter Fuhrmann, Leiter des Staatlichen Notariats Querfurt Helmut Gedde, Staatsanwalt des Kreises Nordhausen Generalmajor Emst Girke, Stellvertreter des Militäroberstaatsanwalts Leonhard Golke, Direktor des Kreisgerichts Pasewalk Regina Henk, Staatsanwalt des Kreises Annaberg Fritz Hentzschel, Oberrichter am Bezirksgericht Leipzig Oberstleutnant Manfred Herbst, Leiter des Militärgerichts Neubrandenburg Dagmar Karl, Direktor des Kreisgerichts Genthin Dr. Gerhard Keim, Direktor des Vertragsgerichts Berlin Hans Krüger, Abteilungsleiter beim Staatsanwalt des Bezirks Potsdam Karl Probst, Stellvertreter des Direktors des Stadtgerichts Berlin Rose Lore Schreiber, Leiter des Staatlichen Notariats Görlitz Annelies Seidel, Richter am Kreisgericht Weimar Dr. Werner Strasberg, Vizepräsident des Obersten Gerichts Horst Thierfelder, Direktor des Kreisgerichts Hohenstein-Ernstthal Dr. Günter Wolf, Staatsanwalt des Bezirks Schwerin Rudolf Wunsch, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Stabile Grundlage zur Gestaltung gesellschaftlicher Beziehungen bei der Nutzung von Grundstücken zum Wohnen und zur Erholung Der Verwirklichung der Grundsätze der sozialistischen Bodenpolitik und Bodenordnung im Bereich der Bodennutzungsbeziehungen der Bürger dienen die Bestimmungen des Vierten Teils des ZGB (§§ 284 bis 322). Zusammen mit den Rechtsvorschriften über die staatliche Leitung und Kontrolle des Grundstücksverkehrs bilden sie die Rechtsgrundlage persönlicher Nutzung und persönlichen Eigentums am Boden sowie der Gestaltung der nachbarlichen Beziehungen. Im Vordergrund der Bodennutzung durch Bürger steht die Verbesserung ihrer Wohnverhältnisse. Die Regelungen zur Bereitstellung von Bodenflächen sowie zür Kreditgewährung zum Eigenheimbau und für den Kauf unbebauter Grundstücke für den Neubau eines Eigenheims haben zur Förderung des individuellen Wohnungsbaus und so zur Erschließung weiterer Reserven zur Verwirklichung des Wohnungsbauprogramms beigetragen. Hervorhebenswert ist die staatliche Förderung von Angehörigen der Arbeiterklasse und kinderreicher Familien. Eine bedeutsame Rolle spielt für die Bürger die persönliche Bodennutzung für ihre Erholung. Durch den Aufschluß neuer Erholungsgebiete, die Erweiterung bereits vorhandener sowie durch Erholungsflächen und Parzellen an Einzelstandorten wurden und werden die Möglichkeiten der Nutzung von Bodenflächen zu Erholungszwecken ständig vergrößert. Formen der gemeinschaftlichen Nutzung von Bodenflächen zur Erholung, z. B. die kleingärtnerische Nutzung im Rahmen des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit anwendungsfähig aufzubereiten, wobei die im vorliegenden Abschnitt herausgearbeiteten Grundsätze der Rechtsanwendung für jeden Einzelfall zu beachten und durchzusetzen sind. Nachfolgend werden zunächst die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen EinzelneSnahmen zur Identitätsfest-stellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten hat das vorrangig einen spezifischen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen für Staatsverbrechen auszuräumen in ihrer Wirksamkeit zu paralysieren, die Verantwortung derg, Organe für vorbeugende Aktivitäten zu unterstützen und zu festigen.

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