Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 63

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 63 (NJ DDR 1986, S. 63); Neue Justiz 2/86 63 Die Festlegung, wer Folgenutzer der Flächen wird, trifft bei land- und forstwirtschaftlicher Folgenutzung und bei Restlöchern der Rat des Bezirks, bei wasserwirtschaftlicher Folgenutzung das zuständige staatliche Organ der Wasserwirtschaft und bei sonstiger Folgenutzung der Rat des Kreises. Nachdem der Folgenutzer festgelegt wurde, ist unverzüglich zwischen dem zur Wiederurbarmachung verpflichteten Betrieb und dem Folgenutzer ein Wiederurbarmachungsvertrag entsprechend den in der AO festgelegten Anforderungen abzuschließen. Den zuständigen Bergbehörden sind die durchzuführenden technologischen und bergbautechnischen Maßnahmen der Wiederurbarmachung entsprechend den Rechtsvorschriften der Bergbausicherheit anzuzeigen. Nach Abschluß der Wiederurbarmachung werden die wieder urbar gemachten Flächen durch den Folgenutzer abgenommen. Das Abnahmeprotokoll bedarf der Bestätigung durch das staatliche Organ, das den Folgenutzer bestimmt hat. Der zur Wiederurbarmachung verpflichtete Betrieb hat nach den in der AO festgelegten Kriterien Garantie durch Nachbesserung zu gewähren. Mängel der Wiederurbarmachung, deren Beseitigung nicht möglich bzw. volkswirtschaftlich nicht vertretbar ist, begründen für den Folgenutzer anstelle des Rechts auf Mängelbeseitigung einen Anspruch auf Ausgleich der ihm dadurch entstehenden wirtschaftlichen Nachteile. Über die wieder urbar gemachten und abgenommenen Bodenflächen ist der Rechtsträgerwechsel unverzüglich durchzuführen. Die im Planjahr wieder urbar gemachten und abgenommenen Bodenflächen sind jeweils bis zum 31. Januar des folgenden Jahres den in der AO genannten staatlichen Organen anzuzeigen. Über Streitigkeiten bei der Gestaltung und Erfüllung der Wiederurbarmachungsverträge mit Ausnahme der Abnah- meentscheidung entscheidet das Staatliche Vertragsgericht auf der Grundlage des Vertragsgesetzes. Der weiteren Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in der Volkswirtschaft, insbesondere dem Schutz der Werktätigen und der materiellen Werte des Volkseigentums vor Bränden, dient die VO zur Brandschutztechnik vom 10. Oktober 1985 (GBl. I Nr. 28 S. 317). Sie ist eine komplexe Regelung über die Planung, den Einsatz, die Prüfung sowie die Instandhaltung derartiger Technik. In Auswertung praktischer Erfahrungen mit automatischen Feuerlöschanlagen und der Kontrollergebnisse der dafür zuständigen staatlichen Organe werden grundsätzliche Festlegungen zur Projektierung, Lieferung, Montage, Prüfung und Instandhaltung von Feuerlöschanlagen getroffen. Der VEB Prüforganisation für Feuerlöschgeräte als zentrales Prüf-organ ist berechtigt, Auflagen zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit zu erteilen und die Sperrung von Brandschutztechnik vorzunehmen. Die Leiter der Anwenderbetriebe von stationären Feuerlöschanlagen haben auf der Grundlage der technischen Dokumentation sowie der Standards und der Prüfvorschriften betriebliche Ordnungen zu erlassen, in denen eindeutig die Verantwortung für die sachgemäße Bedienung, Prüfung und Instandhaltung solcher Feuerlöschanlagen festzulegen ist. Um eine sachgemäße Bedienung, Prüfung und Instandhaltung von stationären Feuerlöschanlagen zu gewährleisten, dürfen dafür nur solche Werktätige eingesetzt werden, die über die notwendige fachliche Ausbildung und über den entsprechenden Qualifizierungsnachweis verfügen. Ausgearbeitet von JOACHIM LEHMANN, HEINZ MARTIN und Dr. LIESELOTTE SCHRAMM Erfahrungen aus der Praxis Leitungsmaßnahmen zur aktiven Rechtsverwirklichung im VEB Elektrokohle Lichtenberg Intensität und Qualität der Rechtsverwirklichung erhöhten sich im VEB Elektrokohle Lichtenberg einem der größten Betriebe in der Hauptstadt und einem wichtigen Zulieferer für die stahlerzeugende Industrie und den Elektromaschinenbau durch die Arbeit mit einer komplexen betrieblichen Ordnung zur ständigen Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Nach dem X. Parteitag der SED wurden dazu ausgehend von einer Orientierung der Kreisleitung der SED gezielte Arbeiten aufgenommen. Die Ständige Kommission für Ordnung und Sicherheit der Stadtbezirksversammlung Lichtenberg behielt im Zusammenwirken mit den Justiz- und Sicherheitsorganen das Vorhaben im Blickfeld und unterstützte die sich entwickelnden Initiativen der Betriebsleitung und der gesellschaftlichen Kräfte. Auch hier bewährte sich, was die Berichterstattung der Kreisleitung der SED Annaberg vor dem Sekretariat des Zentralkomitees zum Ausdruck brachte:1 Rechtsarbeit ist notwendiger integraler Bestandteil der Leitungstätigkeit, ist ein Grunderfordernis für sichere Planerfüllung. Die konsequente Durchsetzung der erwähnten Ordnung als verbindliches Arbeitsdokument (sie ist Bestandteil des Organisationshandbuchs des Betriebes), hat deshalb entscheidend mit dazu beigetragen, daß heute im VEB Elektrokohle Lichtenberg die Arbeit mit dem Recht und der Kampf um hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit unmittelbarer, konkreter in die Leitungstätigkeit aller Ebenen im Betrieb einbezogen sind und maßgeblich die Produktionsergebnisse beeinflussen. Am deutlichsten lassen sich die positiven Veränderungen im Denken und Handeln der Leiter aller betrieblichen Ebenen und der Werktätigen daran nachweisen, daß in den jährlichen Beratungen der Arbeitskollektive, der Partei- und der Gewerkschaftsgruppen über Ziele und Aufgaben des Planes die Probleme der Ordnung, Disziplin und Sicherheit stets mit im Mittelpunkt der Diskussion stehen und klare Aufgabenstellungen dazu in der jährlichen Wettbewerbskonzeption Leistungsreserven erschließen helfen. Das ständige Bemühen um die Einhaltung der Gesetzlichkeit schlägt sich auch in den ge- schaffenen stabilen Brandschutzzuständen sowie in einer Senkung der Unfallquote um 15 Prozent, der Produktionsstörungen um 51,3 Prozent und der Ausschuß-, Nacharbeit- und Garantiekosten um 31,3 Prozent nieder. Diese gute Bilanz konnte auf der Rechts- und Sicherheitskonferenz des Betriebes im Mai 1985 im Vergleich zum Vorjahr gezogen werden. Von großem Gewicht für die mit Unterstützung der Justiz-und Sicherheitsorgane, insbesondere der Stadtbezirksstaatsanwaltschaft, entwickelte wirksame Rechtsarbeit im Betrieb waren die Annaberger Erfahrungen.1 2 Sie zwangen zur Auseinandersetzung mit den eigenen Maßstäben und Ansprüchen an die Verknüpfung der Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsfragen mit den Produktionsaufgaben und auch dazu, der ständigen Arbeit mit den Menschen noch mehr Nachdruck zu verleihen. An oberster Stelle der betrieblichen Ordnung steht die volle Wahrnehmung der persönlichen Verantwortung durch den Betriebsdirektor, die Fachdirektoren und die nachgeord-neten Leiter. In dem Dokument sind ausgehend von den gesetzlichen Regelungen und unter Beachtung zentraler Grundorientierungen speziell für die chemische Industrie die Aufgaben und Erfordernisse konkret und abrechenbar festgelegt, die sich für die Leiter aller Ebenen im Betrieb aus der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ergeben. Sie beziehen sich auf folgende inhaltliche Schwerpunkte: Verbesserung der Leitungstätigkeit, Aufgaben der politisch-ideologischen Arbeit, speziell durch Rechtserziehung und Rechtspropaganda, stärkere Einbeziehung aller Arbeitskollektive in den Kampf um hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit, Schutz des sozialistischen Eigentums und Gewährleistung hoher Arbeits- und Produktionssicherheit, Schutz des persönlichen Eigentums der Werktätigen, Aufgaben zur Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, Sicherung der individuellen Betreuung Strafentlassener und kriminell Gefährdeter, Gewährleistung der äußeren Objektsicherheit. Die Erfahrungen im Betrieb bestätigen die Forderungen nach Qualifizierung der Leitungstätigkeit, d. h. nach Maßnahmen zur steten Befähigung und Aktivierung jedes Leiters, das beharrliche Bemühen um die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in den Arbeitskollektiven unter Beachtung der 1 Vgl. Neuer Weg 1984, Heft 22, S. 857 ff. 2 Vgl. NJ 1985, Heft 2, S. 52 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 63 (NJ DDR 1986, S. 63) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 63 (NJ DDR 1986, S. 63)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit sowie der Wahrnehmung und Aufr erhalt ung entsprechender feindlicher Verbindungen dienen. Eine breite Palette von Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen besteht in der Hutzung der Potenzen weiterer staatlicher Organe, Einrichtungen und Betriebe sowie von gesellschaftlichen Organisationen. Zur Erlangung derartiger Beweismittel von diesen Institutionen Liebewirth Grimmer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung verwaltungsrechtlicher und anderer Rechtsvorschriften zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zuständigen operativen Diensteinheiten hinsichtlich der Abstimmung von Maßnahmen und des Informationsaustausches auf der Grundlage von durch meine zuständigen Stellvertreter bestätigten gemeinsamen Konzeptionen Vereinbarungen.

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