Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 63

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 63 (NJ DDR 1986, S. 63); Neue Justiz 2/86 63 Die Festlegung, wer Folgenutzer der Flächen wird, trifft bei land- und forstwirtschaftlicher Folgenutzung und bei Restlöchern der Rat des Bezirks, bei wasserwirtschaftlicher Folgenutzung das zuständige staatliche Organ der Wasserwirtschaft und bei sonstiger Folgenutzung der Rat des Kreises. Nachdem der Folgenutzer festgelegt wurde, ist unverzüglich zwischen dem zur Wiederurbarmachung verpflichteten Betrieb und dem Folgenutzer ein Wiederurbarmachungsvertrag entsprechend den in der AO festgelegten Anforderungen abzuschließen. Den zuständigen Bergbehörden sind die durchzuführenden technologischen und bergbautechnischen Maßnahmen der Wiederurbarmachung entsprechend den Rechtsvorschriften der Bergbausicherheit anzuzeigen. Nach Abschluß der Wiederurbarmachung werden die wieder urbar gemachten Flächen durch den Folgenutzer abgenommen. Das Abnahmeprotokoll bedarf der Bestätigung durch das staatliche Organ, das den Folgenutzer bestimmt hat. Der zur Wiederurbarmachung verpflichtete Betrieb hat nach den in der AO festgelegten Kriterien Garantie durch Nachbesserung zu gewähren. Mängel der Wiederurbarmachung, deren Beseitigung nicht möglich bzw. volkswirtschaftlich nicht vertretbar ist, begründen für den Folgenutzer anstelle des Rechts auf Mängelbeseitigung einen Anspruch auf Ausgleich der ihm dadurch entstehenden wirtschaftlichen Nachteile. Über die wieder urbar gemachten und abgenommenen Bodenflächen ist der Rechtsträgerwechsel unverzüglich durchzuführen. Die im Planjahr wieder urbar gemachten und abgenommenen Bodenflächen sind jeweils bis zum 31. Januar des folgenden Jahres den in der AO genannten staatlichen Organen anzuzeigen. Über Streitigkeiten bei der Gestaltung und Erfüllung der Wiederurbarmachungsverträge mit Ausnahme der Abnah- meentscheidung entscheidet das Staatliche Vertragsgericht auf der Grundlage des Vertragsgesetzes. Der weiteren Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in der Volkswirtschaft, insbesondere dem Schutz der Werktätigen und der materiellen Werte des Volkseigentums vor Bränden, dient die VO zur Brandschutztechnik vom 10. Oktober 1985 (GBl. I Nr. 28 S. 317). Sie ist eine komplexe Regelung über die Planung, den Einsatz, die Prüfung sowie die Instandhaltung derartiger Technik. In Auswertung praktischer Erfahrungen mit automatischen Feuerlöschanlagen und der Kontrollergebnisse der dafür zuständigen staatlichen Organe werden grundsätzliche Festlegungen zur Projektierung, Lieferung, Montage, Prüfung und Instandhaltung von Feuerlöschanlagen getroffen. Der VEB Prüforganisation für Feuerlöschgeräte als zentrales Prüf-organ ist berechtigt, Auflagen zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit zu erteilen und die Sperrung von Brandschutztechnik vorzunehmen. Die Leiter der Anwenderbetriebe von stationären Feuerlöschanlagen haben auf der Grundlage der technischen Dokumentation sowie der Standards und der Prüfvorschriften betriebliche Ordnungen zu erlassen, in denen eindeutig die Verantwortung für die sachgemäße Bedienung, Prüfung und Instandhaltung solcher Feuerlöschanlagen festzulegen ist. Um eine sachgemäße Bedienung, Prüfung und Instandhaltung von stationären Feuerlöschanlagen zu gewährleisten, dürfen dafür nur solche Werktätige eingesetzt werden, die über die notwendige fachliche Ausbildung und über den entsprechenden Qualifizierungsnachweis verfügen. Ausgearbeitet von JOACHIM LEHMANN, HEINZ MARTIN und Dr. LIESELOTTE SCHRAMM Erfahrungen aus der Praxis Leitungsmaßnahmen zur aktiven Rechtsverwirklichung im VEB Elektrokohle Lichtenberg Intensität und Qualität der Rechtsverwirklichung erhöhten sich im VEB Elektrokohle Lichtenberg einem der größten Betriebe in der Hauptstadt und einem wichtigen Zulieferer für die stahlerzeugende Industrie und den Elektromaschinenbau durch die Arbeit mit einer komplexen betrieblichen Ordnung zur ständigen Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Nach dem X. Parteitag der SED wurden dazu ausgehend von einer Orientierung der Kreisleitung der SED gezielte Arbeiten aufgenommen. Die Ständige Kommission für Ordnung und Sicherheit der Stadtbezirksversammlung Lichtenberg behielt im Zusammenwirken mit den Justiz- und Sicherheitsorganen das Vorhaben im Blickfeld und unterstützte die sich entwickelnden Initiativen der Betriebsleitung und der gesellschaftlichen Kräfte. Auch hier bewährte sich, was die Berichterstattung der Kreisleitung der SED Annaberg vor dem Sekretariat des Zentralkomitees zum Ausdruck brachte:1 Rechtsarbeit ist notwendiger integraler Bestandteil der Leitungstätigkeit, ist ein Grunderfordernis für sichere Planerfüllung. Die konsequente Durchsetzung der erwähnten Ordnung als verbindliches Arbeitsdokument (sie ist Bestandteil des Organisationshandbuchs des Betriebes), hat deshalb entscheidend mit dazu beigetragen, daß heute im VEB Elektrokohle Lichtenberg die Arbeit mit dem Recht und der Kampf um hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit unmittelbarer, konkreter in die Leitungstätigkeit aller Ebenen im Betrieb einbezogen sind und maßgeblich die Produktionsergebnisse beeinflussen. Am deutlichsten lassen sich die positiven Veränderungen im Denken und Handeln der Leiter aller betrieblichen Ebenen und der Werktätigen daran nachweisen, daß in den jährlichen Beratungen der Arbeitskollektive, der Partei- und der Gewerkschaftsgruppen über Ziele und Aufgaben des Planes die Probleme der Ordnung, Disziplin und Sicherheit stets mit im Mittelpunkt der Diskussion stehen und klare Aufgabenstellungen dazu in der jährlichen Wettbewerbskonzeption Leistungsreserven erschließen helfen. Das ständige Bemühen um die Einhaltung der Gesetzlichkeit schlägt sich auch in den ge- schaffenen stabilen Brandschutzzuständen sowie in einer Senkung der Unfallquote um 15 Prozent, der Produktionsstörungen um 51,3 Prozent und der Ausschuß-, Nacharbeit- und Garantiekosten um 31,3 Prozent nieder. Diese gute Bilanz konnte auf der Rechts- und Sicherheitskonferenz des Betriebes im Mai 1985 im Vergleich zum Vorjahr gezogen werden. Von großem Gewicht für die mit Unterstützung der Justiz-und Sicherheitsorgane, insbesondere der Stadtbezirksstaatsanwaltschaft, entwickelte wirksame Rechtsarbeit im Betrieb waren die Annaberger Erfahrungen.1 2 Sie zwangen zur Auseinandersetzung mit den eigenen Maßstäben und Ansprüchen an die Verknüpfung der Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsfragen mit den Produktionsaufgaben und auch dazu, der ständigen Arbeit mit den Menschen noch mehr Nachdruck zu verleihen. An oberster Stelle der betrieblichen Ordnung steht die volle Wahrnehmung der persönlichen Verantwortung durch den Betriebsdirektor, die Fachdirektoren und die nachgeord-neten Leiter. In dem Dokument sind ausgehend von den gesetzlichen Regelungen und unter Beachtung zentraler Grundorientierungen speziell für die chemische Industrie die Aufgaben und Erfordernisse konkret und abrechenbar festgelegt, die sich für die Leiter aller Ebenen im Betrieb aus der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ergeben. Sie beziehen sich auf folgende inhaltliche Schwerpunkte: Verbesserung der Leitungstätigkeit, Aufgaben der politisch-ideologischen Arbeit, speziell durch Rechtserziehung und Rechtspropaganda, stärkere Einbeziehung aller Arbeitskollektive in den Kampf um hohe Ordnung, Disziplin und Sicherheit, Schutz des sozialistischen Eigentums und Gewährleistung hoher Arbeits- und Produktionssicherheit, Schutz des persönlichen Eigentums der Werktätigen, Aufgaben zur Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, Sicherung der individuellen Betreuung Strafentlassener und kriminell Gefährdeter, Gewährleistung der äußeren Objektsicherheit. Die Erfahrungen im Betrieb bestätigen die Forderungen nach Qualifizierung der Leitungstätigkeit, d. h. nach Maßnahmen zur steten Befähigung und Aktivierung jedes Leiters, das beharrliche Bemühen um die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in den Arbeitskollektiven unter Beachtung der 1 Vgl. Neuer Weg 1984, Heft 22, S. 857 ff. 2 Vgl. NJ 1985, Heft 2, S. 52 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 63 (NJ DDR 1986, S. 63) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 63 (NJ DDR 1986, S. 63)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf die Bedingungen des Verteidigungszustandes garantieren. Die Voraussetzungen zur Gewährleistung der Zielstellung der Mobilmachungsarbeit werden durch Inhalt und Umfang der Mobilmachung und der Mobilmachungsbereitschaft Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X