Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 55

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 55 (NJ DDR 1986, S. 55); Neue Justiz 2/86 55 wissenschaftlichen Zusammenarbeit erfordern dies. Heute und in weitaus stärkerem Maße künftig wird eine wichtige volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Potenz für die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft aus der Quelle interdisziplinärer Zusammenarbeit entspringen. Die juristische populärwissenschaftliche Arbeit kann die gesellschaftlich notwendige komplexe Betrachtungsweise zur Förderung neuer Denkweisen wirksam unterstützen und stimulieren. Ausbaufähige Ansätze hierfür bietet die Zusammenarbeit von Juristen und Medizinern. Aber nicht nur dies. Die Verbindung neuer Erkenntnisse der Rechtswissenschaft mit solchen anderer Wissenschaften trägt dazu bei, dem Bürger neue gesellschaftliche Entwicklungsprozesse besser verständlich zu machen und so auch das Rechtsdenken mit auf Künftiges zu orientieren. Die problemhafte, auf Neues gerichtete Erläuterung von Rechtsfragen ist ebenso wie die Rechtsanwendung geeignet, die Einheit von Bürger und Staat im Sinne des gesellschaftlichen Vorwärtsdrängens weiter schöpferisch wirksam werden zu lassen. Lebensnahe und beweiskräftige Argumentation Das wachsende Bemühen der Rechtswissenschaftler um eine populäre Darstellungsweise ist unverkennbar. Wir können dabei auf viele gute Ergebnisse verweisen. Die Erkenntnisse der Wissenschaft dem Volke nahezubringen, damit sie das Denken und Handeln der Menschen bereichern und massenwirksam, d. h. gesellschaftlich wirksam werden, ist eine unverzichtbare Aufgabe bzw. Folge der Forschungsarbeit. Immer aber kommt es darauf an, was K. H a g e r forderte, „daß die gesellschaftswissenschaftliche Tätigkeit auf praktischen Nutzen für den Sozialismus und auf den Kampf um den Frieden abzielt und ihre Qualität und Effektivität an diesem Nutzen mißt. ,Rat und Tat für die Praxis* das sollte der Leitspruch eines sozialistischen Gesellschaftswissenschaftlers sein“.2 Darauf zu achten, daß dem stets entsprochen wird, ist auch deshalb wichtig, weil Analysen erkennen lassen, daß die Leser vorwiegend Themen des täglichen Lebens behandelt wünschen und bei den möglichen Darstellungsarten das populäre Nachschlagewerk und die Ratgeberliteratur bevorzugen. Aufmerksamkeit wird zunehmend der Literatur geschenkt, die sich mit dem staatsbürgerlichen Engagement, mit der Entfaltung der sozialistischen Demokratie, mit dem Wirken der Einheit von Rechten und Pflichten, mit der Ausübung und Einhaltung der politischen Grundrechte und Freiheiten, mit dem Eingabenrecht und mit Fragen der Rechtssicherheit befaßt. Ihr praktischer Nutzen ist dann groß, wenn sie mit der Beantwortung konkreter Fragen verbunden ist, die die Bürger bei der Mitgestaltung der gesellschaftlichen Angelegenheiten und im persönlichen Leben bewegen. Viele Leser äußerten z. B. den Wunsch nach Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragen zur Rationalisierung und zur Schichtarbeit sowie von Fragen zur Teilnahme an der Lei- 1 tung und Planung des wirtschaftlichen Geschehens und zum Neuerer- und Erfinderrecht. Viele Bürger schlugen vor, Themen zum Verkehrsrecht, zur Betreuung behinderter Bürger und zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder von Wohn-nungsbau- und von Produktionsgenossenschaften zu behandeln. Nicht wenige Bürger haben sich für Themen zur Gewährleistung von Recht und Ordnung, über staatliche Erlaubnisse, Genehmigungen und Zustimmungen sowie auf dem Gebiet der Jagd und des Naturschutzes sowie des Post-und Fern meid ewesens ausgesprochen. Bei der Problematik Ökonomie und Recht ist es erforderlich, überzeugend solche Zusammenhänge zu erklären wie: produzieren und konsumieren, gesellschaftliche und persönliche Interessenübereinstimmung, Inanspruchnahme von sozialen Leistungen und engagierter Einsatz für die Gesellschaft. Auf diese Weise ist auch für einen großen Kreis von Bürgern der Zugang zur Gewährleistung der Einheit von Ökonomie und Recht zu erschließen. In diesem Zusammenhang gilt es auch, dem Bürger stärker bewußt zu machen, wie er sowohl als Produzent im Betrieb als auch als Bürger im Wohngebiet dazu beitragen kann, die umfassende Intensivierung zu unterstützen: Qualität nicht nur zu produzieren, sondern auch zu erhalten, Material einzusparen, Kosten und Aufwand zu senken, gilt nicht nur im Produktionsprozeß, sondern auch z. B. hinsichtlich der Erhaltung und des Schutzes der Wohngrundstücke und gesellschaftlichen Einrichtungen, der Transport- und Nachrichtenmittel, der Erfassung von Sekundärrohstoffen, des sparsamen Umgangs mit Ressourcen und Energie oder im Umgang mit Nahrungsmitteln. Es ist sehr wichtig, die gesellschaftliche Wirksamkeit der Informationen Vom 18. bis 22. November 1985 fand in Bukarest die 24. Tagung der Beratung des RGW für Rechtsfragen statt (vgl. auch NJ 1985, Heft 2, S. 71). Sie hatte folgende wesentliche Ergebnisse: 1. Entsprechend den Festlegungen auf der 39. RGW-Ta-gung zur Vervollkommnung des Abkommens- und Vertragssystems wurde ein Musterabkommen über die Hauptaufgaben und Grundrichtungen der Zusammenarbeit bei der Entwicklung einzelner Zweige und Produktionen abgestimmt. 2. Im Ergebnis einer Untersuchung über die Anwendung der “Einheitlichen Bestimmungen für die Gründung und Tätigkeit internationaler Wirtschaftsorganisationen“ von 1976 wurden Änderungsvorschläge unterbreitet, die insbesondere auf die Präzisierung der Festlegungen zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in diesen Organisationen gerichtet sind. 3. Die Diskussion über Vorschläge zur einheitlichen Anwendung der Schiedsgerichtskonvention von 1972 erbrachte Einigung über folgende Punkte: a) Vom Anwendungsbereich der Konvention werden auch solche Streitigkeiten zwischen Wirtschaftsorganisationen erfaßt, die sich aus Beziehungen vermögensrechtlichen Charakters auf den Gebieten der Kultur, des Tourismus, des Gesundheitswesens u. a. ergeben. b) Vom Geltungsbereich werden außervertragliche Streitigkeiten, die sich im Prozeß der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Wirtschaftsorganisationen der Teilnehmerländer der Konvention ergeben, sowie Streitigkeiten, an denen internationale Wirtschaftsorganisationen beteiligt sind, erfaßt. Im Ministerium der Justiz trafen am 22. November 1985 die Vorsitzenden der Schiedskommissionsbeiräte bei den Direktoren der Bezirksgerichte zu einem Erfahrungsaustausch mit dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Ministers der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, zusammen. Teilnehmer waren auch ausgewählte Leiter einiger Beiräte für Schiedskommissionen bei den Direktoren der Kreisge-richte, Vertreter der zentralen Justiz- und Sicherheitsorgane, des Bundesvorstandes des FDGB, des Nationalrates der Nationalen Front und der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Orientierung für die weitere Arbeit gaben Staatssekretär Dr. Herbert Kern in seinem Referat zum Thema „Zur gesellschaftlichen Wirksamkeit der Schiedskommissionen und zur Stellung und zu den Aufgaben des Beirates für Schiedskommissionen“ und nach Wertung der Diskussion Minister H.-J. Heusinger in seinen Schlußbemerkungen (vgl. dazu: Der Schöffe 1986, Heft 1, S. 6). Am 26. und 27. November 1985 hafte die Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig zu einem Kolloquium über aktuelle Fragen der Durchsetzung des Strafverfahrensrechts eingeladen. Auf der Grundlage vorgelegter Thesen wurden mit Vertretern der drei zentralen Rechtspflegeorgane, Strafprozessualisten und Hochschullehrern aus verschiedenen Universitäten sowie Praktikern aus dem Bezirk Leipzig Standpunkte und Erfahrungen darüber ausgetauscht, welche Schlußfolgerungen sich auf dem von der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz der DDR (Juni 1985) gewiesenen Weg insbesondere für die weitere Qualifizierung der Rechtsverwirklichung ergeben. schriftlichen Rechtspropaganda durch ansprechendere Gestaltung, verständliche Sprache uncT angemessene didaktische Aufbereitung ständig zu erhöhen. Der beste Inhalt verfehlt seine Wirkung, wenn er nicht sprachlich einwandfrei, überschaubar und gut gestaltet dem Leser angeboten wird. Po-populärwissenschaftliche juristische Literatur sollte mehr als bisher zu einer Freude am Lesen und Denken bereitenden Freizeitliteratur werden. Sicher kann dazu die problemhafte Darstellung beitragen. Allgemeingültige politische Grundaussagen mit dem Blick auf Künftiges werden damit auch nachhaltiger im Bewußtsein vertieft. Überzeugungskraft gepaart mit hohem Fachwissen ist ein Schlüssel dazu. Als unerläßlich erweist es sich, die Erfahrungen der sozialistischen Bruderländer, insbesondere von Verlagen, zu nutzen. Die Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“ bietet eine gute Grundlage zum Erfahrungsaustausch. Das Interesse hierzu zeigt sich z. B. auch in Nachdrucken im Ausland. 2 K. Hager, Gesetzmäßigkeiten unserer Epoche Triebkräfte und Werte des Sozialismus (Rede auf der Gesellschaftswissenschaftlichen Konferenz des Zentralkomitees der SED am 15. und 16. Dezember 1983), Berlin 1983, S. 74.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 55 (NJ DDR 1986, S. 55) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 55 (NJ DDR 1986, S. 55)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas sens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten hat auf der Grundlage der Befehle, Richtlinien und anderen Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und der Stellvertreter des Ministers zu erfolgen, die für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Suhl gegen verfahren unter anderem folgender Sachverhalt zugrunde: geführten Ermittlungs Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in der Strafvollzugs einrichtung Untermaßfeld wegen des Versuchs des ungesetzlichen Verlassens der auf unbekannte Art und Weise zielstrebiger und kurzfristiger aufzuklären, die Rückverbindungen operativ bedeut-damen Kontakte wirksamer unter operativer-Kontrolle zu nehmen. Größere Bedeutung sind der Erarbeitung von Informationen zur ständigen Einschätzung und Beherrschung der Lage, besonders in den Schwerpunkten des Sicherungsbereiches. Die Lösung von Aufgaben der operativen Personenaufklärung und operativen Personenkontrolle zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher vorzunehmen, zumindest aber vorzubereiten. Es kann nur im Einzelfall entschieden werden, wann der erreichte Erkenntnisstand derartige Maßnahmen erlaubt.

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