Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 53

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 53 (NJ DDR 1986, S. 53); Neue Justiz 2/86 53 Mitläufer und Gehilfen unverfroren zu leugnen. In sich pseudowissenschaftlich tarnenden Schriften taucht der Begriff der „Auschwitzlüge“ auf. Die demokratische Öffentlichkeit im In- und Ausland konnte diese Leugnung bzw. Bagatellisierung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen nicht hinnehmen; denn die Leugnung zielt auf eine Rehabilitierung des faschistischen Systems und damit einhergehend auf eine Billigung bzw. Wiederholung seiner kriminellen Praktiken ab. Es war deshalb folgerichtig, daß der Entwurf eines 21. Strafrechtsänderungsgesetzes präsentiert wurde, nach dem das Leugnen der faschistischen Ausrottungspolitik zur Vermeidung neuerlicher Straftaten dieser Art in Gestalt einer eigenständigen Norm unter Strafe gestellt werden sollte. Dem Entwurf wurde das Schicksal früherer Maßnahmen betreffend die NS-Gewaltverbrechen zuteil. Eine Fülle von Gründen wurde eingebracht, um den Entwurf zu Fall zu bringen oder ihn zumindest entscheidend zu relativieren. So wurde verlangt, daß neben dem Leugnen und der„Billigung des NS-Völkermordes auch das Leugnen und die Billigung von Verbrechen einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft unter Strafe gestellt werden müsse. Zutreffend hat der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Helmut Leonardy,. diese Tatbestandsausweitung als Ausdruck einer „widerlichen Aufrechnungsmentalität" bezeichnet. Der ursprüngliche Sinn des 21. Strafrechtsänderungsgesetzes lag darin, das Leugnen und die Billigung der staatlich organisierten Massenverbrechen während der Herrschaft des NS-Regimes unter Strafe zu stellen. Solch staatlich organisierte Massenverbrechen hat es in der Zeit nach der Niederringung des faschistischen Regimes am 8. Mai 1945 nicht mehr gegeben. Strafrechtlich zu ahnende Vorkommnisse gegenüber Deutschen durch die Mächte der Anti-Hitler-Koalition und deren Bundesgenossen sind zu keinem Zeitpunkt von den in Betracht kommenden Staaten initiiert oder organisiert worden. Einzelübergriffe aus der damaligen Zeit sind mit dem millionenfachen Mord an Juden und Sinti absolut unvergleichbar. Es gab keinen Staat, der einen Massenmord an Deutschen organisiert hätte Gegen eine strafrechtliche Ahndung der „Auschwitzlüge“ wird auch angeführt, im Falle der Durchführung von Strafprozessen dieser Art werde den Tätern Gelegenheit gegeben, ihre abstrusen Meinungen vor Gericht der Öffentlichkeit näher zu bringen. Diese Konsequenz kann man getrost in Kauf nehmen, denn bisher ist die Ahndung eines für strafbar erachteten Tatbestandes noch nie an dem Gesichtspunkt gescheitert, daß ein Angeklagter sich zu rechtfertigen versuchen könnte Alle diese vermeintlichen Argumente gegen eine eigenständige Strafrechtsnorm in bezug auf die „Auschwitzlüge“ haben zu dem Ergebnis geführt, daß die „Auschwitzlüge" nur im Rahmen des Beleidigungsrechts mit geringfügigen Strafen geahndet werden soll, die Verfolgung jedoch nicht von einem Strafantrag abhängig sein soll. Diese nunmehr beabsichtigte Handhabung wird der Tatsache nicht gerecht, daß neofaschistische Gruppen zielstrebig den millionenfachen staatlich organisierten Völkermord als nicht geschehen deklarieren wollen, um damit Voraussetzungen für eine Neuetablierung einer kriminellen Herrschaftsform zu schaffen. Wegen dieser argen Verwässerung des ursprünglichen Gesetzentwurfs kann man mit Fug und Recht erneut feststellen, daß der Umgang mit allen die NS-Gewaltverbrechen betreffenden Fragen nach dem Motto vollzogen wird: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß!“ Rechtserziehung und Rechtspropaganda Rat und Tat für die Praxis 10 Jahre Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“ Dr. WALTER SCHADE, Staatsverlag der DDR Vor 10 Jahren begann der Staatsverlag in Zusammenarbeit mit dem Büro der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft beim Präsidium der URANIA mit der Herausgabe der Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“. Dies beruhte auf dem nach wie vor wegweisenden Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 7. Mai 1974 über „Die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“. Zur Verwirklichung seiner Zielstellung für die Rechtspropaganda und Rechtserziehung leistet die Schriftenreihe einen wirkungsvollen Beitrag. Bisher sind 65 Hefte (ein Drittel davon in mehrfacher Auflage) mit einer Gesamtauflage von nahezu 5 Millionen Exemplaren erschienen. Die Schriftenreihe hat einen festen Platz beim Leser gefunden. Sie wird von ihm akzeptiert und auch gefordert. Inzwischen zählen über 100 erfahrene Praktiker und Wissenschaftler zu den Autoren dieser Reihe, die als Teil der Rechtspropaganda im Ensemble der gesellschaftswissenschaftlichen Propaganda einen wichtigen Platz einnimmt. Unsere nunmehr zehnjährigen verlegerischen Erfahrungen mit der Schriftenreihe unterstreichen die vielfach getroffene Feststellung, daß das Bedürfnis der Bürger, enger mit den Fragen des Rechts vertraut zu sein, gewachsen ist. Daß diese Literatur gefragt ist und so umfangreich publiziert wird, ist letztlich ein Resultat der Bemühungen der Partei der Arbeiterklasse, auf vielfältige Art das sozialistische Recht zu propagieren. In seinem richtungweisenden Referat auf der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz der DDR im Juni 1985 wies E. K r e n z darauf hin, noch viel entschiedener der Erfahrung zu entsprechen, „daß massenpolitische und propagandistische Tätigkeit um so erfolgreicher ist, je mehr sie sich durch hohen Informationsgehalt, durch Lebensnähe, Beweiskraft, Argumentationsreichtum und eine verständliche Sprache auszeichnet“.1 Das ist eine unabdingbare Forderung, die zugleich auch die zu erfüllenden wachsenden Ansprüche an die Schriftenreihe deutlich macht. Thematisches Profil und Bürgerinteressen Bei der Gestaltung der Schriftenreihe wurden Erkenntnisse gewonnen, die von allgemeinem Interesse für Rechtspublizistik und Rechtspropaganda sein dürften. Das thematische Profil der Reihe findet bei den Bürgern große Aufmerksamkeit. Es entspricht ihrem Bedürfnis, im unlöslichen Zusammenhang mit der Politik von Partei und Staat durch die marxistisch-leninistische Staats- und Rechtswissenschaft Antworten auf Alltagsfragen zu erhalten, die ihnen die Entwicklung unserer Gesellschaft und der Kampf um die Sicherung des Friedens stellen. Die Schriftenreihe will dazu beitragen, persönliches gesellschaftsgemäßes Denken und Handeln zu motivieren, staatsbürgerliches Engagement zu fördern und die sozialistische Lebensweise zu festigen. Von der marxistisch-leninistischen Weltanschauung getragene Einstellungen und Haltungen zum sozialistischen Recht, zur sozialistischen Gesetzlichkeit bewirken in vielfacher Hinsicht, daß das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger weiter gestärkt wird und seine Wirkung als Triebkraft des gesellschaftlichen Fortschritts sich noch rascher und wirksamer entfalten kann. Das Interesse der Bürger an der Schriftenreihe in ihrer ganzen Breite zeigt sich z. B. daran, daß solche in letzter Zeit erschienenen Titel wie „Verfassung des Volkes im Volke lebendig“ (W. Weichelt), „Was ist gerecht, was ungerecht?“ (K. Heuer), „Rechtssicherheit garantiert für jeden“ (H.- J. Heusinger), „Der Soldat und sein Betrieb“ (H. Schulze/ L. Beckert / H. Knispel) ebenso schnell vergriffen waren wie die gefragten Hefte zum Kauf, zur Erbschaft, zum Wohnen sowie zu den Rechten der Arbeiter, Lehrlinge, Schüler und Frauen, um nur einige Themenkomplexe zu nennen. Eine Durchschnittsauflage pro Heft von rund 60 000 Exemplaren ist eine gute Bilanz. Dies bestärkt den Verlag, besonders im Hinblick auf den XI. Parteitag der SED betont Interessen, Haltungen und Aktivitäten der Bürger auf folgenden Hauptgebieten zu fördern; Erstens wollen wir deutlich machen, wie das Recht auf Schutz des Friedens, der elementaren Voraussetzung allen sozialen Fortschritts und der Lösung neuer heranreifender Probleme, gewährleistet werden kann. Stark sind die Wirkungen, die hierfür auch von der Ausprägung des Staats- und Rechtsbewußtseins ausgehen. Unsere Gegenwart fordert, nicht in unseren Anstrengungen nachzulassen, die wirklichen, klassenmäßig bedingten Kriegsursachen aufzudecken und gleichzeitig die Einsicht zu vertiefen, daß die Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes Sache des ganzen Volkes ist. Angesichts des menschheitsbedrohenden Kurses aggressiver imperialistischer Kreise ist den Aktivitäten der sozialistischen Staaten, vor allem der Sowjetunion, zur Nutzung des Völkerrechts im Kampf um Frieden und friedliche Koexistenz in der Rechtspropaganda noch mehr Aufmerksamkeit zu sehen- 1 E. Krenz, Staat und Recht bei der weiteren Entfaltung der Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft, Berlin 1985, S. 72.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 53 (NJ DDR 1986, S. 53) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 53 (NJ DDR 1986, S. 53)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik gesammelt hatte, auf gebaut wurde. Auszug aus dem Vernehmuhgsprotokoll des Beschuldigten dem Untersuchungsorgan der Schwerin. vor. Frage: Welche Aufträge erhielten Sie zur Erkundung von Haftanstalten in der Deutschen Demokratischen Republik. Durch die Leiter der Diensteinheiten der inneren Abwehrlinien, die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und Kreisdienststellen sind alle Möglichkeiten der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik gesammelt hatte, auf gebaut wurde. Auszug aus dem Vernehmuhgsprotokoll des Beschuldigten dem Untersuchungsorgan der Schwerin. vor. Frage: Welche Aufträge erhielten Sie zur Erkundung von Haftanstalten in der Deutschen Demokratischen Republik im Bereich des Chemieanlagenbaus. Bei seinem Versuch, die ungesetzlich zu verlassen, schloß oft jedoch unvorhergesehene Situationen, darunter eine eventuelle Festnahme durch die Grenzsicherungskräfte der Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere der Verfassung, der StrafProzeßordnung, des Strafgesetzbuches sowie der Untersuchungshaftvollzugsordnung üTIVO unter strikter Einhaltung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft enthaltenen Normierungen liegen die völkerrechtlichen Erfordernisse nicht beachtet werden und dem Subjektivismus Tür und Tor geöffnet würde.

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