Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 5 (NJ DDR 1986, S. 5); Neue Justiz 1/86 5 zeugen. Ruhe und Geborgenheit bestimmen das Leben der Menschen in unserem Lande, die sich im Betrieb und im Wohngebiet wohlfühlen. Diese in unserem Land wachsende Bereitschaft, die mit vielen der Vorbereitung des XI. Parteitages dienenden Initiativen verbunden ist, erfordert aber auch, daß sich die Überzeugungskraft unserer Arbeit weiter 'erhöht, eine qualifizierte Eingabenbearbeitung erfolgt, die Auseinandersetzung mit rechtswidrigen Verhaltensweisen und deren ideologischen Hintergründen noch offensiver geführt wird und die Werktätigen konstruktiver in den Kampf für Recht und Gesetzlichkeit einbezogen werden. Das setzt eine qualifizierte Ermittlung und Bearbeitung jeder Strafsache voraus. Verantwortungsbewußt alle Beweise zu sichern und zu prüfen, jedes Verfahren fristgemäß und zügig zu bearbeiten, die Mitwirkungsrechte der Werktätigen im Strafverfahren zu gewährleisten das sind und bleiben Garantien hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit. Die gemeinsame Verantwor- tung aller Justizorgane für die komplexe Gestaltung des Kampfes gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen, für das koordinierte Zusammenwirken zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit erhöht sich objektiv auf dem Wege zum XI. Parteitag. Für uns gilt der Grundsatz, daß die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit zur Erhöhung der staatlichen Autorität beiträgt und gleichermaßen das Vertrauen der Bürger zu ihrem Staat festigt. Unsere Arbeit ist niemals Selbstzweck. Sie ist um so erfolgreicher, je breiter ihre gesellschaftliche Basis ist. Sie ist um so wirkungsvoller, je lebensnaher ihr Ergebnis ist. Sie wird in dem Maße anerkannt und verstanden, wie es gelingt, sie mit dem Denken und Fühlen, mit dem aktiven Handeln unserer Werktätigen in Übereinstimmung zu bringen. Auf der Grundlage der bisher erreichten Ergebnisse werden wir die Aufgaben meistern, die uns der XI. Parteitag der SED stellen wird. 10 Jahre Zivilgesetzbuch Bilanz und Ausblick HANS-JOACHIM HEUSINGER, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz Der VIII. Parteitag der SED stellte die Aufgabe, die erste umfassende Kodifikation des sozialistischen Zivilrechts zu schaffen. Diesem Auftrag entsprechend verabschiedete die Volkskammer am 19. Juni 1975 das Zivilgesetzbuch (ZGB) der DDR, das am 1. Januar 1976 in Kraft trat. Die seitdem vergangenen 10 Jahre sind Anlaß einzuschätzen, welche gesellschaftliche Wirksamkeit dieses Gesetz erlangt hat, wie seine Grundsätze und Regelungen verwirklicht wurden und wie es bisher zur Lösung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben beitrug. Es ist aber auch Anlaß, deutlich zu machen, welche Anforderungen sich im Prozeß der weiteren Gestaltung der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft, der vollen Entfaltung ihrer Vorzüge und Triebkräfte für die Rechtsetzung und Rechtsverwirklichung auf zivilrechtlichem Gebiet ergeben. Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik Richtschnur des sozialistischen Zivilrechts Die Erarbeitung des ZGB stand im untrennbaren Zusammenhang mit der vom VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik zur weiteren Hebung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes. An dieser Aufgabenstellung orientierten sich alle Regelungen des sozialistischen Zivilrechts; sie ist auch Richtschnur des künftigen Herangehens. „Unseren auf das Wohl des Volkes gerichteten Kurs verfolgen wir nun schon anderthalb Jahrzehnte unter den verschiedensten Bedingungen mit hoher Kontinuität Auch -weiterhin wird die Lösung der Hauptaufgabe unsere Arbeit auf lange Sicht bestimmen. Mit dieser Politik wird die SED die Schwelle des Jahres 2000 überschreiten“.! Dieser pinzipielle Ausgangspunkt hat auch für die weitere Arbeit mit dem Zivilgesetzbuch weitreichende Bedeutung. Seine entscheidende gesellschaftspolitische Zielstellung lag und liegt in der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes und in der Entwicklung der Bürger zu allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeiten. Seine wesentliche Aufgabe besteht darin, die kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit materiellen und kulturellen Gütern, insbesondere mit Wohnraum, Konsumgütern und Dienstleistungen zu unterstützen. Die staatlichen und w.irtschaftsleitenden Organe, Betriebe und Einrichtungen nehmen ihre Aufgaben zur Versorgung der Bevölkerung mit materiellen und kulturellen Gütern und Leistungen mit wachsender Verantwortung wahr. In den Betrieben und Kombinaten wird die Durchsetzung des Zivilrechts konsequent mit dem Ringen um hohe Ergebnisse bei der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne verbunden. Das ZGB geht davon aus, daß der Bürger bewußter Mitgestalter der gesellschaftlichen Entwicklung ist. In der aktiven Mitwirkung der Bürger liegt eines der wichtigsten „Erfolgsrezepte“ des sozialistischen Zivilrechts begründet. Immer mehr Werktätige begreifen die Regelungen des Gesetzes als Aufforderung, ihre Aktivitäten in der materiellen Produktion, im Handel, im Dienstleistungswesen, beim Schutz des Volks- eigentums, im Wohngebiet usw. zu erhöhen. Sie haben verstanden, daß sich das ZGB an die Bürger nicht nur als Mieter, Käufer oder Nutzer, d. h. als Konsument, sondern eben auch als Produzent von Waren und Leistungen wendet. Denken wir nur an solche Initiativen im sozialistischen Wettbewerb, wie sie in den Forderungen „Meine Hand für mein Produkt“ oder „Jeder liefert jedem Qualität!“ zum Ausdruck kommen. Im Prozeß der Verwirklichung des ZGB wurde deutlich, daß immer mehr Bürger von ihrem verfassungsmäßigen Grundrecht Gebrauch machen, am gesellschaftlichen und staatlichen Leben umfassend teilzunehmen. Dabei zeigte sich, daß die sozialistische Demokratie auch auf diesem Gebiet eine bedeutende Triebkraft für den gesellschaftlichen Fortschritt ist. Die Mitarbeit in den im ZGB geregelten demokratischen Organisationsformen hat viele zusätzliche Aktivitäten der Bürger zur Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen in den Betrieben und Wohngebieten ausgelöst. Die breite demokratische Mitwirkung der Bürger hat sich als wichtige ökonomische Potenz erwiesen. Das schlägt sich z. B. in der Tatsache nieder, daß im Rahmen der volkswirtschaftlichen Masseninitiative in den Jahren 1979 1984 allein Werte in Höhe von über 14 Milliarden Mark zur Erhaltung und Verbesserung des Wohnungsfonds geschaffen wurden. Das Zivilgesetzbuch hat also zur weiteren Hebung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus im Sinne der Hauptaufgabe beigetragen. Es hat u. a. dazu beigetragen, die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit weiter zu festigen, die sozialistische Lebensweise und das sozialistische Bewußtsein durch die verantwortungsbewußte Einstellung der Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und der Erfüllung ihrer Pflichten auszuprägen, die demokratische Mitwirkung durch die Bürger in den vom Zivilrecht erfaßten gesellschaftlichen Beziehungen zu verbreitern und das Vertrauensverhältnis zum sozialistischen Staat zu vertiefen, Leistungsbereitschaft und Aktivitäten in den Betrieben und Wohngebieten zum Schutz und zur Mehrung des sozialistischen Eigentums auszulösen sowie die Anstrengungen in den Betrieben für eine bedarfsgerechte Produktion von Konsumgütern in höherer Qualität zu fördern, die ökonomischen Wechselbeziehungen zwischen Produktion und Konsumtion entsprechend den gewachsenen Anforderungen der Intensivierung, der ständigen Erhöhung der Qualität der Arbeit und der Erschließung neuer Leistungsreserven wirksam zu gestalten, das sozialistische Leistungsprinzip beim Erwerb von Konsumgütern und anderen materiellen und kulturellen Leistungen zur Befriedigung der Lebensbedürfnisse zu sichern sowie Verantwortung und Disziplin in diesen wichtigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verstärkt durchzusetzen. 1 1 Vgl. E. Honecker, Rede auf der 10. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1985, S. 24.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 5 (NJ DDR 1986, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 5 (NJ DDR 1986, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader der unkritisch zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit verhielten, Kritik wurde als Angriff gegen die Person und die Hauptabteilung angesehen und zurückgewiesen. Die Verletzung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungs-führers gewinnt für die Prozesse der Beschuldigtenvernehmung eine spezifische praktische Bedeutung. Diese resultiert daraus, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung unvermeidbaY Ist. Wie jeder Untersuchungsführer aus A!, praktischer Erfahrung-weiß, bildet er sich auf das jeweilige Ermittlungsvervfätiren und auf den Beschuldigten gerichtete Einschätzungen-, keineswegs nur auf der Grundlage anderer rechtlicher Bestimmungen als den bisher genutzten handeln kann. Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit - wie die anderen staatlichen Untersuchungsorganc des und der Zollverwaltung - für die Durchführung von Ermittlungsverfahren verantwortliche Organe der Strafrechtspflege. Sie haben in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X