Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 494

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 494 (NJ DDR 1986, S. 494); 494 Neue Justiz 12/86 Wirksamkeit des Arbeitsrechts bei der Festigung der Arbeitsdisziplin Prof. Dr. sc. WERA THIEL, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Die sozialistische Arbeitsdisziplin ist ein den sozialistischen Charakter der Arbeit kennzeichnendes Element der Gemeinsamkeit der Werktätigen bei der Verwirklichung insbesondere ökonomischer und sozialer Ziele. Sie einzuhalten ist eine ständige Aufgabe aller Werktätigen. Dabei wird deren Streben nach Ordnung, Disziplin und Sicherheit durch vielfältige objektive und subjektive “Bedingungen beeinflußt, die den Arbeitsprozeß gestalten. Damit die Werktätigen diszipliniert und schöpferisch arbeiten können, hat die ganze Gesellschaft, insbesondere durch die Betriebe, entsprechende Bedingungen und Voraussetzungen zu schaffen. „Die Arbeitsbedingungen sind planmäßig so zu gestalten, daß sie Arbeitsfreude, Einsatzbereitschaft und Schöpfertum sowie das Streben der Werktätigen nach Ordnung, Sicherheit und Disziplin fördern.“1 Hiervon ausgehend, mißt der XI. Parteitag der SED der Dialektik von Arbeitsbedingungen und Disziplin, speziell der Beziehung von Leistungsprinzip als Grundprinzip des Sozialismus und hoher Arbeitsdisziplin, besondere Bedeutung bei.1 2 3 Durch neue Technik und Technologien, insbesondere durch qualitative Veränderung der Arbeitsinhalte durch Robotertechnik, Mikroelektronik, Informatik und andere Schlüsseltechnologien, verändert sich die Stellung des Menschen im Produktionsprozeß ständig. Damit gewinnt die Arbeitsdisziplin besonders in Form der technologischen Disziplin einen neuen Stellenwert. Mit der Entwicklung der Produktivkräfte muß sich auch das Niveau der Organisation und damit die technologisch bedingte Disziplin erhöhen. Dabei ist der „Widerspruch in den Wirkungen der technischen Entwicklung: hier die Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Erweiterung und Vertiefung des Arbeitsinhalts und dort der Trend zur Disziplinierung in den Arbeitsprozessen“ zu lösen.2 Dies erfordert die Nutzung aller Instrumente und Mechanismen, die auf die progressive Veränderung der Arbeitsinhalte gerichtet sind und zugleich die Arbeitsdisziplin als bewußte und freiwillige Disziplin entwickeln und fördern. Im folgenden soll dargelegt werden, welche Rolle das sozialistische Arbeitsrecht bei der Herausbildung und Festigung der Arbeitsdisziplin spielen kannmnd muß. Grundrecht auf Arbeit und Arbeitsdisziplin Die nur im Sozialismus mögliche Qualität des Grundrechts auf Arbeit (Art. 24 Verfassung), das sich als ein allseitig garantiertes Recht auf ununterbrochene Beschäftigung darstellt, erfordert diszipliniertes Verhalten im weitesten Sinne und insbesondere initiativreiche Arbeitsdisziplin. Das jeweils mögliche Niveau des Grundrechts auf Arbeit wird dadurch charakterisiert, daß jeder arbeitsfähige Bürger es wahrnehmen kann und seine aus diesem Grundrecht entstehenden subjektiven Rechte und Pflichten diszipliniert erfüllt. Es ist typisch für das Arbeitsrecht der DDR, daß es bei den Rechten und Pflichten, die die Grundrechte konkretisieren, von der Einheit von objektiven Anforderungen und subjektiver Befähigung des einzelnen ausgeht. Die objektiven Anforderungen fließen insbesondere in der Arbeitsaufgabe zusammen, deren zunehmend persönlich-keitsfördemde Gestaltung (§ 73 AGB) durch den Betrieb wesentliche Voraussetzung für diszipliniertes und effektives Arbeiten ist. Dazu gehören auch die arbeitsrechtlich fixierte Arbeitsorganisation und die Anforderungen an die Betriebe, die Arbeitsverhältnisse der Werktätigen so zu gestalten, daß diese in der Lage sind, normgerecht, zu handeln. Der Betrieb ist dafür verantwortlich, daß der Werktätige alle Voraussetzungen hat, um sich diszipliniert verhalten zu können, daß er diese Voraussetzungen erwerben und an der Gestaltung entsprechender Bedingungen aktiv mitwirken kann. Der Werktätige seinerseits ist verpflichtet, diese Bedingungen zu nutzen, um die sozialistische Arbeitsdisziplin gewissenhaft einzuhalten (§ 2 Abs. 5 Satz 3 AGB). Die Pflicht des Betriebes, die Voraussetzungen für sozialistisches Arbeits- bzw. Leistungsverhalten der Werktätigen und für eine diesem Verhalten entsprechende hohe Arbeitsdisziplin zu schaffen, ist Bestandteil der Arbeitsdisziplin der Leiter aller Ebenen. Zu ihren Aufgaben und damit zu ihrer Arbeitsdisziplin gehört es, die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß anspruchsvolle Arbeitsinhalte ein „produktives Gesamtverhalten der Werktätigen stimulieren“.4 Wenn daher von Arbeitsdisziplin gesprochen wird, dann geht es um das entsprechende Verhalten aller Werktätigen: derjenigen, die die Verhaltensbedingungen zu schaffen bzw. zu gewährleisten haben, und derjenigen, die sich diesen Bedingungen und den gesellschaftlichen Erfordernissen gemäß verhalten. Die Verwirklichung des Grundrechts auf Arbeit und das gilt gleichermaßen für alle die Arbeitsbeziehungen gestaltenden Grundrechte wird daher durch aktives Bemühen aller Werktätigen, durch ihr diszipliniertes und initiativreiches Verhalten gekennzeichnet, das darauf gerichtet ist, die betrieblichen und gesamtgesellschaftlichen Ziele zu erreichen. Im Verhältnis von Recht auf Arbeit und Arbeitsdisziplin sowie in seiner arbeitsrechtlichen Ausgestaltung wird die Einheit von Berechtigung und Verpflichtung, durch die auch das Arbeitsrecht gekennzeichnet ist, besonders deutlich. Wissenschaftlich-technischer Fortschritt und Arbeitsdisziplin Die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, besonders die breite Anwendung der Schlüsseltechnologien, von denen die wirtschaftliche Dynamik zunehmend getragen wird, verändert Arbeitsorganisation, Arbeitsaufgaben und Arbeitsfunktionen; sie verändert die Beziehungen der Werktätigen untereinander. Sie fordert neues, bisher nicht allgemein notwendiges Verhalten5 und veränderte Disziplinbeziehungen. Anforderungen an die Arbeitsdisziplin im Zusammenhang mit dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt, besonders der Robotertechnik und der Schlüsseltechnologien, entwickeln sich in zweierlei Richtungen: Zum einen führt die Veränderung der Beziehungen zwischen Mensch und Arbeitsmittel, seine Herauslösung aus bestimmten technologischen Einbindungen in den Fertigungsprozeß dazu, daß die „äußeren“ Antriebe zu disziplinierter Arbeit weitgehend wegfallen und von „inneren“ Arbeitsantrieben abgelöst werden. Die inneren Motive für diszipliniertes Arbeiten gewinnen an Bedeutung. Zum anderen wird die technologische Disziplin für eine große Gruppe von Werktätigen nicht bedeutungslos, sondern nimmt an Tragweite zu. Bei gleichen allgemeinen Grundnormen der Arbeitsdisziplin ergeben sich spezifische Anforderungen an unterschiedliche Personengruppen. Verallgemeinert und sehr verknappt soll hier auf folgendes hingewiesen werden: a) Die zielgerichtete Einführung neuer Technologien und die beschleunigte Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts beinhalten Anforderungen, die zuerst an den Leiter gerichtet sind, seine Denk- und Verhaltensweisen betreffen und seine Pflichten bestimmen. Es verändern sich die Arbeitspflichten der Leiter insofern, als er dafür verantwortlich ist, solche Bedingungen zu organisieren, die Initiative und Schöpferkraft der Werktätigen auf die neuen Aufgaben richtet, damit das geforderte Ergebnis erbracht wird. b) Veränderungen im Inhalt der Arbeitsdisziplin ergeben sich für alle Werktätigen aus dem Erfordernis nach effektiver Nutzung der Grundfonds. Mit der enormen Erhöhung des Wertes der Arbeitsmittel, mit denen die Werktätigen umgehen müssen, werden erhöhtes Verantwortungsbewußtsein 1 Programm der SED, Berlin 1976, S. 24. 2 Vgl. Direktive des XI. Parteitages der SED zum Fünf]ahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR ln den Jahren 1986 bis 1990, Berlin 1986, S. 29. 3 W. Beyreuther, „Wissenschaftlich-technischer Fortschritt und Entwicklungstendenzen der Arbeit ln der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, Arbeitswissenschaft 1984, Heft 1, S. 5. 4 Autorenkollektiv (Leitung: H. Nick), ökonomische und soziale Wirksamkeit des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, Berlin 1986, S. 61. 5 Vgl. Autorenkollektiv (Leitung: H. Nick), a. a. O., S. 64.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 494 (NJ DDR 1986, S. 494) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 494 (NJ DDR 1986, S. 494)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind wichtige Komponenten zur Erzielung einer hohen Wirksamkeit an Schwerpunkten der politisch-operativen Arbeit. Da die Prozesse der Gewinnung, Befähigung und des Einsatzes der höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur dann möglich, wenn Angaben über den konkreten Aufenthaltsort in anderen sozialistischen Staaten vorliegen. sind auf dem dienstlich festgelegten Weg einzuleiten.

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