Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 49

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 49 (NJ DDR 1986, S. 49); Neue Justiz 2/86 49 den Frieden und gegen die Sicherheit der Menschheit in der International Law Commission einzutreten, 2. die „ Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler und nichtinternationaler bewaffneter Konflikte“ vom 12. Dezember 1977 ohne Vorbehalt umgehend zu ratifizieren, 3. der durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2, die Nürnberger Urteile und das Grundgesetz definierten Rechtslage dadurch Rechnung zu tragen, daß die SS-„Traditionsverbände“ und Neonazi-Grüppen als verbotene Organisationen behandelt bzw. verboten und jegliche Aktivitäten dieser Verbände unterbunden werden. Die Lehren der Nürnberger Prozesse gelten nicht nur der Vergangenheit, sondern auch und gerade der Sicherung unserer Zukunft Sie verpflichten uns, alles zu tun, um derartige Verbrechen zu verhindern. Dies betrifft nicht nur die Führung eines Krieges selbst, sondern bereits dessen Vorbereitung und alle Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nürnberg, den 24. November 1985 Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristen Vereinigung Demokratischer Juristen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin(West) Gustav-Heinemann-Initiative Humanistische Union Republikanischer Anwaltsverein Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes Bund der Antifaschisten (Quelle: Deutsche Volkszeitung/die tat [Frankfurt a. M.] Nr. 48 vom 29. November 1985) Die Verwirklichung der Nürnberger Prinzipien in der Rechtspraxis der DDR Dr. Dr. h. c. HEINRICH TOEPLITZ, Präsident des Obersten Gerichts Nur wenige Wochen nach der Verkündung des Richterspruchs im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher bestätigte die Vollversammlung der Vereinten Nationen am 11. Dezember 1946 in der Resolution 95 (I)1, daß es sich bei den im Statut und im Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs niedergelegten Grundsätzen um anerkannte, für alle Staaten verbindliche Völkerrechtsprinzipien handelt, und beauftragte den Ausschuß zur Kodifizierung des Völkerrechts, die Formulierung dieser Prinzipien im Rahmen einer allgemeinen Kodifizierung von Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit „als eine Angelegenheit von höchster Bedeutung zu behandeln“. Dieser Auftrag wurde durch Resolution 177 (II) vom 21. November 19471 2 3 dann der UN-Völkerrechtskommission (ILC) erteilt, deren Arbeit sich in den 1950 formulierten und der UN-Voll Versammlung vorgelegten sieben Nürnberger Prinzipien2 niederschlug, die Ausdruck einer völkerrechtsgemäßen und gerechten Ahndung internationaler Verbrechen sind. Diese im bisher bedeutendsten Verfahren der Menschheitsgeschichte angewandten materiellen und prozessualen Grundlagen sind für die Aburteilung internationaler Verbrechen von fundamentaler Bedeutung. Sie mußten daher ihre Widerspiegelung in der nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung finden. Konsequente Verfolgung der Nazi- und Kriegsverbrechen seit 1945 Im Gebiet der heutigen DDR wurde die unbefristete Verfolgung und Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrechen stets als eine selbstverständliche Pflicht der Staatsgewalt betrachtet. Sie war ein wichtiger Faktor bei der Ausmerzung der politischen und ökonomischen Wurzeln des Faschismus und bei der Gestaltung neuer gesellschaftlicher Verhältnisse. Unmittelbar nach der Zerschlagung des Naziregimes begannen die neu gebildeten antifaschistischen Ermittlungsund Justizorgane mit der systematischen Aufdeckung und Aufklärung der Nazi verbrechen und der Verfolgung der dafür Verantwortlichen. Dabei konnten sich die Gerichte auf die aussagekräftigen Bekundungen zahlreicher antifaschistischer Widerstandskämpfer und anderer vom Naziregime Verfolgter sowie auf jene Sachbeweise stützen, die der Vernichtung durch Kriegseinwirkung oder durch geplante Aktionen der Gestapo und der SS zur Beseitigung von Beweismitteln entgangen waren. Welche politische Bedeutung diesen Strafverfahren bereits in den ersten Nachkriegsmonaten beigemessen wurde, beweist die Entschließung des Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien vom 30. Oktober 1945 über die Bestrafung der Naziverbrecher und gerechte Sühnemaßnahmen gegen aktive Nazis.4 Danach waren „alle zur Verfolgung der Naziver-brechen erforderlichen Maßnahmen sofort und mit äußerster Energie in die Wege (zu) leiten“. Zu diesem Zeitpunkt war bereits das erste bedeutende Strafverfahren gegen fünf Angehörige der Gestapo bzw. der Wachmannschaft des sog. Arbeitserziehungslagers Radeberg vor einem Gericht in Dresden im September 1945 durchgeführt worden. Diesem Prozeß folgten auf dem Territorium der heutigen DDR zahlreiche weitere Strafverfahren gegen Tatbeteiligte der Nazi verbrechen. Die Aufklärung der Untaten des Faschismus und die Verfolgung der dafür Verantwortlichen hieß in erster Linie, die Initiatoren und Haupttäter zur Verantwortung zu ziehen. Allerdings hatten sich diese in großer Zahl bereits vor dem 8. Mai 1945 oder unmittelbar danach in westliche Länder abgesetzt und wurden nur in wenigen Ausnahmefällen von dort an die Stätten ihrer Verbrechen ausgeliefert. Neben den Hauptverantwortlichen waren natürlich auch die unmittelbaren Täter, die Gestapo-Angehörigen, SS-Wachleute und Mitglieder der SD-Einsatzkommandos, zu bestrafen. Aus der Vielzahl von Prozessen erwähne ich hier das in .Berlin durchgeführte Strafverfahren gegen die Arbeitermörder der Köpenicker Blutwoche5 6 und das Hallenser Verfahren gegen die Täter des Blutsonntags von Eisleben. In Dresden wurde 1947 der Prozeß gegen den Arzt Prof. Dr. Paul Nitsche und 16 andere Angeklagte wegen der Ermordung Tausender von Patienten in Heil- und Pflegeanstalten durchgeführt (sog. Euthanasie-Prozeß).® Im sog. Dresdener Juristenprozeß gegen vier faschistische Richter und Staatsanwälte7 8, die an völkerrechtswidrigen Todesurteilen gegen tschechoslowakische und deutsche Bürger beteiligt gewesen waren, bestätigte sich der 1947 im Nürnberger Juristenprozeß vom amerikanischen Militärgerichtshof Nr. III geprägte Satz: „Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen. “8 Bemerkenswert waren auch die Verfahren, die 1948/1949 in Leipzig gegen leitende Mitarbeiter des Hasag-Konzerns durchgeführt wurden (u. a. Kamienna-Prozeß).9 10 Hier wurde erstmals der Nachweis erbracht, daß die Verantwortlichen dieses Unternehmens persönlich an der Aussonderung und physischen Vernichtung jüdischer Häftlinge in Polen in den dort errichteten Hasag-Filialen teilgenommen hatten. Weitere Prozesse fanden gegen SS-Angehörige verschiedener Konzentrationslager, wie Auschwitz, Buchenwald, Ravensbrück, Sachsenhausen und andere statt. Die Angeklagten in all diesen Prozessen wurden entsprechend dem Grad ihrer individuellen Schuld zur Verantwortung gezogen. Bis zum 31. Dezember 1984 wurden von Gerichten der DDR insgesamt 12 873 Personen rechtskräftig wegen ihrer Teilnahme an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. In den letzten zwei Jahrzehnten fanden nur noch vereinzelt Verfahren gegen Angeklagte statt, die entweder ihre Identität oder aber ihre Zugehörigkeit zu bestimmten faschistischen Formationen und ihre Teilnahme an Nazi verbrechen verschleiert hatten. Verfahren gegen Nazi- und Kriegsverbrecher vor dem Obersten Gericht Auch vor dem Obersten Gericht der DDR hatten sich Nazi-und Kriegsverbrecher zu verantworten. Ich führe drei Verfahren an, die für bestimmte Kategorien internationaler Verbrechen typisch sind. 1. Der Prozeß gegen den KZ-Aufseher Wilhelm Schäfer19 1 Resolutionen zur Abrüstung und zur Kodifizierung des Völkerrechts (Die Vereinten Nationen und Ihre Spezialorganisationen, Dokumente, Bd. 3, Teill), Berlin 1981, S. 76. 2 Ebenda, S. 84. 3 Ebenda, S. 49 f. 4 Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland (Dokumente aus den Jahren 1945-1949), Berlin 1968, S. 186 ff. 5 Vgl. NJ 1950, Heft 7, S. 251 f. 6 Vgl. NJ 1947, Heft 8/9, S. 193 ff. 7 Vgl.: Die Haltung der beiden deutschen Staaten zu den Nazi-und Kriegsverbrechen (Eine Dokumentation), Berlin 1965, S. 34; H. Benjamin u. a., Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR 1945-1949, Berlin 1976, S. 219 ff. 8 Fall 3: Das Urteil lm Juristenprozeß (Hrsg. P. A. Steiniger/ K. Leszczyöski), Berlin 1969, S. 137. 9 Vgl.: Die Haltung der beiden deutschen Staaten , a. a. O., S. 38 ff.; H. Benjamin u. a., a. a. O., S. 235 f. 10 OG, Urteil vom 20. Mal 1961 - 1 Zst (I) 1/61 - (NJ 1961, Heft 13, S. 440 ff.).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 49 (NJ DDR 1986, S. 49) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 49 (NJ DDR 1986, S. 49)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der EigenVerantwortung weiter entwickelt. In Durchsetzung der Richtlinie und weiterer vom Genossen Minister gestellter Aufgaben;, stand zunehmend im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit,im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Materialien und Maßnahmen Staatssicherheit eingeleiteten Ermittlungsverfahren resultierten aus Arbeitsergebnissen fol gender Linien und Diensteinheiten: insgesamt Personen darunter Staats- Mat. verbr.

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