Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 488

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 488 (NJ DDR 1986, S. 488); 488 Neue Justiz 12/86 Kollegiums mit dem Präsidium des Bezirksgerichts, in denen das Verständnis für zuweilen unterschiedliche Standpunkte geweckt und übereinstimmende Lösungen gesucht werden. Überall streben die Justizorgane eine vertrauensvolle und sachbezogene Zusammenarbeit mit den Kollegien der Rechtsanwälte an. Aufgaben der Rechtsanwälte . in Auswertung des XI. Parteitages der SED Die Rechtssicherheit in unserem Land ist ein wesentliches Element des Vertrauensverhältnisses zwischen Bürger und Staat. Daraus ergibt sich für die Juristen und speziell für die Rechtsanwälte die Aufgabe, daran mitzuwirken, daß jede staatliche und insbesondere jede gerichtliche Entscheidung dem Gesetz entspricht und gerecht ist. Durch kluge Arbeit und gute Verfahrensvorbereitung können die Rechtsanwälte einen erheblichen Beitrag dazu leisten, daß die Gerichte juristisch exakte, die Bürger überzeugende Entscheidungen treffen. Ich meine, daß hierfür auch Prinzipienfestigkeit und Engagement in der anwaltlichen Arbeit erforderlich sind. Es ist für die Tätigkeit des Anwalts normal, daß er nicht immer auf der Seite der obsiegenden Prozeßpartei stehen kann. Es ist einfach, die obsiegende Prozeßpartei von der Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit der Entscheidung zu überzeugen. Dieser Bürger wird im Regelfall meinen, daß er einen guten Anwalt gehabt und einen gerechten Richter gefunden hat. Es geht aber auch darum, demjenigen Bürger, der den Rechtsstreit verloren hat, zu verdeutlichen, daß die Entscheidung gesetzlich und gerecht ist und nur so und nicht anders getroffen werden konnte. Kaum einer ist dazu besser in der Lage vorausgesetzt, alle Rechtsmittel sind ausgeschöpft als der Rechtsanwalt. Wenn vom Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat die Rede ist, so gibt es einen engen Bezug zum Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt. Im Normalfall wird der Anwalt bei der Auftragserteilung auch mit einem „Vertrauens vor schuß“ bedacht. Diesen Vorschuß auch in komplizierten Verfahrenssituationen oder bei großer Arbeitsbelastung zu rechtfertigen setzt ein hohes Engagement des Anwalts voraus. Schließlich liegt unter unseren gesellschaftlichen Verhältnissen das engagierte Eintreten des Anwalts für seinen Mandanten nicht nur in dessen persönlichem Interesse, sondern es entspricht auch gesamtgesellschaftlichen Interessen, weil an der Rechtssicherheit in unserem sozialistischen Staat eben ein gesamtgesellschaftliches Interesse besteht. Und wenn z. B. ein Anwalt in einer Strafsache in langer Kleinarbeit eine Anklage auf ihre schwachen Stellen hin abklopft und schließlich erreicht, daß das Gericht die Eröffnung des Verfahrens wegen nicht hinreichenden Tatverdachts ablehnt, dann besteht ein objektives gesellschaftliches Interesse an einem derartigen Herangehen. Es ist in der Regel so, daß der Erfolg des Strafverteidigers nicht durch ein großartiges Plädoyer in der Hauptverhandlung, sondern durch präzise und z. T. aufwendige Vorarbeit erreicht wird. Die für die Gerichte und Staatlichen Notariate geltende Schwerpunktaufgabe, die Arbeiter-und-Bauern-Macht allseitig zu stärken und die ökonomische Strategie der SED zu unterstützen, hat auch für die Kollegien der Rechtsanwälte große Bedeutung. Diese Aufgabe ist mit spezifischen anwaltlichen Mitteln zu unterstützen. Wenn wir sagen, daß Recht und Gesetzlichkeit im Betrieb Produktivitätsreserven frei-legen, so unterstützt die verantwortungsvolle Handhabung der Gesetze durch den Anwalt diesen Prozeß. Aus der Sicht der Gerichte gibt es in der Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltschaft natürlich auch Dinge, die noch der Verbesserung bedürfen. Dazu gehört z. B. die Vertagung der Hauptverhandlung in Strafsachen zur Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung.® Die Frage, ob der Zügigkeit des Verfahrens oder dem Recht auf Verteidigung der Vorrang zu geben ist, scheint mir in dieser Gegenüberstellung nicht richtig zu sein. Die Rationalität des Verfahrens ist schließlich auch kein Selbstzweck; sie dient letztlich dem Beschuldigten bzw. Angeklagten selbst, um in Strafsachen dem Schwebezustand anhängiger Verfahren und den daraus erwachsenden Informationen Eine Vereinbarung zur Unterstützung einer massenwirksamen Rechtspublizistik in Presse, Funk und Fernsehen und zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Journalisten und Juristen wurde am 28. Oktober 1986 in Berlin abgeschlossen. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung vom Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, vom Generalstaatsanwalt, Günter Wendland, vom Präsidenten des Obersten Gerichts, Dr. Günter Sarge gleichzeitig in seiner Eigenschaft als Präsident der Vereinigung der Juristen der DDR und vom Vorsitzenden des Verbandes der Journalisten, Eberhard Heinrich. Auf der Zusammenkunft würdigten die Unterzeichner den bisher erreichten Stand der Zusammenarbeit auf zentraler sowie auf Kreis- und Bezirksebene. Zur weiteren Vertiefung der Partnerschaftsbeziehungen sollen die Bemühungen verstärkt werden, das Niveau der gegenseitigen Information sowie den Erfahrungsaustausch zu verbessern. Dabei sollen insbesondere die Erfahrungen der Bezirksvorstände des VDJ, der VdJ und der Justizorgane verallgemeinert werden. Die Umsetzung der zentralen Schwerpunkte zur Erläuterung des sozialistischen Rechts in die journalistische Tätigkeit wird mit zentral herausgegebenen Empfehlungen und Informationen sowie Veröffentlichungen in der Fachpresse unterstützt. In der Vereinbarung wird u. a. darauf orientiert, daß die Leiter der Justizorgane in den Bezirken und Kreisen die Übermittlung analytischer Materialien aus den Ergebnissen ihrer Tätigkeit an die Medien im Territorium für die Gestaltung der Rechtspublizistik veranlassen. Umfang, Qualität und Massenwirksamkeit der Veröffentlichungen sollen regelmäßig eingeschätzt werden. psychischen Belastungen so schnell wie möglich ein Ende zu bereiten. Mir scheint vielmehr, daß es in der Mehrzahl der Sachen um die tagtägliche reibungslose Zusammenarbeit zwischen Gericht und Anwalt sowie um das Verständnis für die Probleme des anderen geht. Im übrigen nehmen die Vertagungen von Terminen in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren einen viel größeren Raum ein als in Strafsachen. Dies ergibt sich schon aus der größeren Anzahl dieser Verfahren und der dabei wahrzunehmenden Termine. Ich meine also, daß Gerichte und Anwälte gemeinsam nach Wegen suchen sollten, um unbegründete Terminsvertagungen, die ja auch den Arbeitszeitfonds der Rechtsanwälte wie der Richter belasten, im Interesse der Bürger, im Interesse der Rechtssicherheit und der Rationalität der Verfahren zu überwinden. Keine Lösung scheint es mir zu sein, undifferenziert die Forderung zu erheben, bei Terminskollisionen in jedem Fall in Untervollmacht einen Vertreter zu beauftragen. Dies widerspräche dem Prinzip des Vertrauens des Mandanten zu seinem Rechtsanwalt. Dieses Vertrauen ist nicht einfach delegierbar. Damit soll aber nicht ausgeschlossen werden, daß die Untervertretung im Einzelfall erforderlich sein kann. Der XI. Parteitag der SED hat den Justizorganen die Aufgabe gestellt, sich noch intensiver mit der Erläuterung des sozialistischen Rechts zu befassen. Zu Recht haben die Vorstände einiger Kollegien geäußert, daß die Rechtsanwaltschaft in diesen Prozeß noch stärker einzubeziehen ist. Während die Fernsehreihe „Alles, was Recht ist“ auf sehr wirksame Art und Weise ein Millionenpublikum erreicht, erfordert die alltägliche Rechtspropaganda im unmittelbaren Kontakt mit dem Bürger viel Kleinarbeit. Dabei gilt wie überall der Grundsatz, daß nicht Vielgeschäftigkeit, sondern Wirksamkeit entscheidet. Auch in der „Neuen Justiz“ sollte sich die Anwaltschaft mehr als bisher aus ihrer Sicht zu aktuellen Rechtsfragen äußern. Der Umfang der Publikationen sollte dem tatsächlichen Beitrag der Rechtsanwälte bei der Verwirklichung des sozialistischen Rechts entsprechen. (Dem vorstehenden Beitrag liegen Auszüge aus Reden des Ministers zugrunde, die er auf den Wahlversammlungen der Kollegien der Rechtsanwälte ln Berlin und Rostock gehalten hat.) * S. 6 Vgl. hierzu die Diskussion in NJ 1973, Heft 21, S. 635; NJ 1975, Heft 6, S. 159; NJ-1984, Heft 11, S. 467; NJ 1985, Heft 2, S. 77, und Heft 8, S. 333; NJ 1986, Heft 1, S. 30, und Heft 6, S. 241.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 488 (NJ DDR 1986, S. 488) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 488 (NJ DDR 1986, S. 488)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin einleiten und durchführen zu können. Darüber hinaus sind entsprechend der politisch-operativen Lage gezielte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Informationen über neue zu erwartende feindliche Angriffe sowie Grundkenntnisse des Feindbildes entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen; Einflüsse und Wirkungen der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindliehen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und DurchführungsbeStimmungen zum Befehl,ist von der in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X