Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 462

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 462 (NJ DDR 1986, S. 462); 462 Informationen Der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer der DDR nahm am 25. September 1986 einen Bericht über die Verwirklichung des Gesetzgebungsplans des Ministerrats für den Zeitraum 1981 bis 1985 entgegen. Der Stellvertreter des Ministers der Justiz Dr. S. Wittenbeck legte dar, daß auf entscheidenden Gebieten des gesellschaftlichen Lebens die erforderlichen Rechtsvorschriften erlassen und Analysen über die Wirksamkeit von Rechtsvorschriften ausgearbeitet wurden. Zugleich informierte er über Aufgaben und Probleme der Gesetzgebung im Zeitraum bis 1990, insbesondere über Maßnahmen, die eingeleitet werden, um das Recht noch wirksamer und überschaubarer zu machen. Im Bereich der Volkswirtschaft besteht das Ziel der Gesetzgebung darin, die Rolle des Rechts bei der Verwirklichung der ökonomischen Strategie- und' bei der Meisterung der neuen Etappe der wissenschaftlich-technischen Revolution zu verstärken. In der Diskussion berichteten Volkskammerabgeordnete sowie leitende Mitarbeiter staatlicher Organe und Funktionäre gesellschaftlicher Organisationen über Erfahrungen bei der Vorbereitung, Verwirklichung und Analyse von Rechtsvorschriften. Der Vorsitzende des Verfassungs- und Rechtsausschusses, Prof. Dr. W. Weichelt,, begründete die nächsten Aufgaben des Ausschusses, insbesondere die Untersuchung von Erfahrungen bei der territorialen Rationalisierung und bei der Anwendung von Kommunalverträgen. anzusehen. Blutspender, die Mitglied einer sozialistischen Produktionsgenossenschaft sind, erhalten den Ausgleich in Höhe ihrer bisherigen Durchschnittsvergütung von ihrer Produktionsgenossenschaft bzw. von dem Betrieb, der ihnen die Vergütung zahlt, wenn sie im Rahmen der Kooperation in anderen Betrieben tätig sind. Private Handwerker sowie Gewerbetreibende und andere selbständig oder freiberuflich Tätige erhalten von der zuständigen Einrichtung des Blutspende- und Transfusionswesens eine Entschädigung für den Ausfall an Nettoeinkommen, die bis zu 10 M je Stunde betragen kann. Die Einrichtungen des Blutspende- und Transfusionswesens erstatten die notwendigen Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel, die dem Blutspender im Zusammenhang mit der Blutspende oder den ärztlichen Untersuchungen entstehen. * Mit der erfolgreichen Verwirklichung der Politik der Hauptaufgabe und der weiteren Verbesserung des Lebensniveaus der Bürger hat die Ausstattung der Haushalte mit hochwertigen Konsumgütern wesentlich zugenommen. Diese gewachsenen Werte durch eine entsprechende Versicherung bei Schadensfällen zu schützen entspricht den Wünschen der Bürger. Neue Regelungen tragen dem Rechnung. Mit der AO Nr. 5 über die Allgemeinen Bedingungen für freiwillige Sach- und Haftpflichtversicherungen der Bürger vom L September 1986 (GBl. I Nr. 28 S. 396)6 wird als neue Form die Erweiterte Haushaltversicherung eingeführt. Gegenüber der bisherigen Haushaltversicherung bietet sie einen wesentlich verbesserten Versicherungsschutz. Die Haushaltversicherung in der bisherigen Form kann weiter abgeschlossen werden, so daß die Bürger zwischen beiden Formen wählen können. Neu sind der Versicherungsschutz gegen Schäden am Gefriergut in Tiefkühlschränken infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der Energiezufuhr oder durch technisches Versagen der Geräte sowie gegen Schäden an der in der Waschmaschine befindlichen Wäsche durch Versagen der Automatik nach Ablauf der Garantiezeit. Auch Schäden am Anstrich und an Tapeten der Decken und Wände durch Brand, Leitungswasser und Elementarereignisse sind neu in den Versicherungsschutz einbezogen worden. Bargeld ist bis zur Höhe von 2 000 M versichert (bisher 1 000 M). Für die Ausstattung von Kinderwagen wird selbständiger Versicherungsschutz gegen Diebstahl gewährt (bisher nur, wenn sie zusammen mit dem Kinderwagen gestohlen wird). Neu ist die Versicherung von Skiern und den dazugehörigen Skistöcken gegen Diebstahl. Entsprechend der Anzahl der zur Wohnung des Versicherungsnehmers gehörenden Zimmer ist eine Mindestversicherungssumme zu vereinbaren. Der Versicherungsnehmer kann eine höhere Versicherungssumme bestimmen, wenn der Wert der versicherten Sachen die Mindestversicherungssumme übersteigt. Die Sachen des Haushalts sind zum Neuwert versichert (jetzt auch Wäsche und Bekleidung). Wenn der Zeitwert die- Neue Justiz 11/86 ser Sachen weniger als 20 Prozent des Neuwertes beträgt (bisher 40 Prozent oder weniger), ist der Zeitwert maßgebend. Wie bisher sind einige Ausnahmen von diesen Bestimmungen vorgesehen, wie z. B. der Ersatz des Wiederbeschaffungspreises bei Vorräten, Waren und Tieren sowie der generelle Ersatz des Zeitwertes bei Schäden an Decken und Wänden. Der Haftpflichtversicherungsschutz wurde auf alle zum Haushalt des Versicherungsnehmers gehörenden Personen ausgedehnt (bisher Ehegatte, nicht volljährige Kinder, andere Personen nur bei besonderer Vereinbarung). Neu ist außerdem die Ausdehnung des Versicherungsschutzes auch auf Schadensfälle, die sich in Mitgliedsländern des RGW ereignen (bisher Ausschluß von Schadensfällen außerhalb der DDR). Die AO enthält Begriffsbestimmungen, die gegenüber-den bisherigen präzisiert und ergänzt worden sind. Mit Wirkung ab 1. November 1986 können Verträge über die Erweiterte Haushaltversicherung abgeschlossen oder bestehende Hausrat- oder Haushaltversicherungen auf die neue Form umgestellt werden. * Die Regelungen der AO über die nebenberufliche Tätigkeit von Bürgern als Taxifahrer vom 29. August 1986 (GBl. I Nr. 28 S. 393) sind auf die bessere Befriedigung des gewachsenen Bedarfs an dieser Dienstleistung gerichtet. Taxiverkehr i. S. der AO ist die individuelle entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, bei denen grundsätzlich die Fahrstrecke und das Fahrtziel vom Fahrgast bestimmt werden. Die nebenberufliche Tätigkeit als Taxifahrer ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, wenn im Einsatzterritorium ein entsprechender Beförderungsbedarf besteht und die Eignung des Antragstellers wie des Kraftfahrzeugs vorliegt. Zur persönlichen Eignung des Antragstellers gehören u. a. eine ununterbrochene Fahrpraxis von mindestens zwei Jahren, Arbeit als Vollbeschäftigter (d. h. nicht als Teilzeitbeschäftigter) in einem Arbeitsrechtsverhältnis oder in einem Arbeitsverhältnis mit einer sozialistischen Genossenschaft. Er muß außerdem die schriftliche Zustimmung seines Beschäftigungsbetriebes zur nebenberuflichen Tätigkeit vorweisen. Auf Grund der Festlegungen der AO hat der Fahrgast die Gewißheit, daß der nebenberufliche Taxifahrer über die erforderlichen fachlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen verfügt. Das Kraftfahrzeug muß aus Gründen der Sicherheit mindestens über vier zugelassene Sitzplätze und vier Fahrzeugtüren verfügen sowie den Anforderungen der StVZO entsprechen. Es ist als Taxi zu kennzeichnen und mit einem Taxameter oder soweit ein solches nicht verfügbar ist mit einem Wegstreckenzähler auszurüsten. Mindestens alle 10 000 km ist das Kraftfahrzeug einer technischen Durchsicht zu unterziehen. Die nebenberufliche Tätigkeit als Taxifahrer erfolgt im Auftrag eines volkseigenen Taxibetriebes. Zwischen dem nebenberuflich tätigen Bürger und dem Taxibetrieb wird eine Vereinbarung abgeschlossen, in der u. a. die Einsatzzeiten, Nutzungsbedingungen für Taxameter und Taxischild, die Entrichtung der Gebühren, die Teilnahme an Dienstunterweisungen und Kraftfahrerschulungen festgelegt werden. Die Bestimmungen der PersonenbeförderungsAO (PBO)* * 6 7 finden Anwendung. Die Genehmigung für die nebenberufliche Tätigkeit als Taxifahrer wird vom Leiter des Fachorgans für Verkehrsund Nachrichtenwesen des Rates des Kreises erteilt und kahn bei Eintreten der in der AO geregelten Tatbestände entzogen werden. Der Entzug der Genehmigung ist dem nebenberuflichen Taxifahrer, dem Taxibetrieb und dem Beschäftigungsbetrieb des nebenberuflich tätigen Bürgers schriftlich mitzuteilen. Gegen diese und weitere Entscheidungen des Leiters des zuständigen Fachorgans für Verkehrs- und Nachrichtenwesen kann Beschwerde eingelegt werden. Neu' eingeführt wurden Ordnungsstrafen für Bürger, die Beförderungsleistungen im Taxiverkehr durchführen, ohne im Besitz der vorgeschriebenen Genehmigung zu sein. Für diese sog. Schwarzfahrer sind (bei schuldhaften Pflichtverletzungen) Verweis oder Ordnungsstrafen vorgesehen. Ausgearbeitet von: JOACHIM LEHMANN, Dr. HANS-PETER BERGER, IRENE HABERECHT, HEINZ MARTIN und Dr. HANS TARNICK 6 Zur AO Nr. 4 vom 29. November 1984 (GBl. I Nr. 37 S. 448) vgl. die Gesetzgebungsübersicht ln NJ 1985, Heft 2, S. 66. 7 Zur AO über die öffentliche Personen- und Gepäckbeförderung des Kraftverkehrs, Nahverkehrs und der Fahrgastschiffahrt PersonenbeförderungsAO (PBO) vom 5. Januar 1984 (GBl. I Nr. 4 S. 44) vgl! R. DletrlCh/H. OsChlies, „Komplexe Gestaltung des Personenbeförderungsrechts“, NJ 1984, Heft 6, S. 231 ff.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die - materielle und finanzielle Bedarfsplanung und die rechtzeitige Waren- und Materialbereitstellung; Erarbeitung von Vorlagen für den Jahreshaushaltsplan und Richtwerten für die Perspektivplanung auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit mit bereits gerecht werden und was notwendig ist, um die höhere Qualität und politisch-operative Wirksamkeit in der Arbeit mit zu erreichen.

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