Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 454

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 454 (NJ DDR 1986, S. 454); 454 Neue Justiz 11/86 lektiven, zwischen VEGs und LPGs, zwischen einer LPG und einer Konsumgenossenschaft in einem Wohnviertel der Stadt usw. Jeder Kooperationspartner arbeitet selbständig nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung, sie bilden aber auch schrittweise gemeinsame Fonds. Sie kooperieren weiterhin in bestimmten Produktionszweigen oder -stufen z. B. bei der Bodenbearbeitung und der Bewässerung, bei der Durchführung von Handwerksarbeiten, bei der Tierproduktion oder der Erbringung von Dienstleistungen usw. Sie bauen auch gemeinsame soziale Einrichtungen wie Ambulatorien, Kindergärten, Verkaufsstellen usw. auf. 3. Kooperation zwischen LPGs, VEGs und Betrieben der Nahrungsgüterwirtschaft bei der Produktion landwirtschaftlicher Rohstoffe sowie bei der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. In dieser Form der Kooperation liefern Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft den LPGs und VEGs technische Ausrüstungen, Kraftstoffe, Düngemittel usw. Die LPGs und VEGs sind verantwortlich für die Pflanzen- oder Tierproduktion und erste Formen der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. 4. Kooperation von LPGs oder landwirtschaftlichen Produktionskollektiven miteinander in einem Produktionszweig, z. B. in der Pflanzen- oder Tierproduktion. LPGs und landwirtschaftliche Produktionskollektive in Mittelvietnam bilden kooperative Einrichtungen der Pflanzen- oder Tierproduktion. Sie bilden gemeinsame Fonds und bauen gemeinsam die materiell-technische Basis für die landwirtschaftliche Produktion wie Bewässerungsanlagen, Wirtschaftswege, Handwerkseinrichtungen, Verkaufs- und Dienstleistungsstellen usw. auf. Einige kooperative Einrichtungen entwickeln sich zu selbständigen LPGs der Pflanzen- oder Tierproduktion. ' 5. Kooperation zwischen LPGs und wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen, Beispiel dafür ist die Kooperation zwischen der LPG Tierproduktion Hungson und der Hochschule für Landwirtschaft Nr. 3. Jeder Kooperationspartner beteiligt sich zur Hälfte mit finanziellen Mitteln und Arbeitskräften an der Tierproduktionseinrichtung und bekommt auch 50 Prozent der erzielten Ergebnisse. Ein Kader der LPG ist der Leiter, und ein Ingenieur der Hochschule ist der für die technischen Probleme verantwortliche Stellvertreter des Leiters der Einrichtung. Die Kooperationseinrichtung arbeitet selbständig nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Die LPG ist verantwortlich für den Aufbau der Viehzuchtanlage und für die Futterlieferung. Die Hochschule ist verantwortlich für die Durchführung der technischen Allgemeinmaßnahmen für die Züchtung von Jungtieren, für die Fütterung, die Tierpflege, die Vorbeugung von Krankheiten und für die Stallhygiene. Die Hochschule bildet für die LPG Arbeitskräfte aus, die über umfangreiche technische Kenntnisse in der Tierproduktion verfügen. 6. Bildung von Kooperationsgenossenschaften. Eine Kooperationsgenossenschaft ist der Zusammenschluß von Genossenschaften mehrerer Wirtschaftszweige (z. B. Land-, Forst-, Konsum-, Kredit- und Transportgenossenschaften). Die landwirtschaftliche Produktion nimmt in diesen Genossenschaften einen zentralen Platz ein. Sie umfaßt die Pflanzen- und Tierproduktion, Handwerksarbeiten, Forstwirtschaft, die kollektive Arbeit und die persönliche Hauswirtschaft. Alle Mitglieder der LPG werden Mitglieder der Kooperationsgenossenschaft. Wer vorher noch nicht Mitglied der Konsumgenossenschaft und der Kreditgenossenschaft war, kann freiwillig an der Konsumtions- und Kredittätigkeit der Kooperationsgenossenschaft teilnehmen. Die Mitglieder leisten einen finanziellen Beitrag und haben alle Rechte und Pflichten wie die Mitglieder der Konsumgenossenschaft und der Kreditgenossenschaft. Die Kooperationsgenossenschaft verteilt die erzielten Einkünfte einheitlich an alle Mitglieder. Die Praxis zeigt, daß die Kooperationsgenossenschaft die wirtschaftliche Effektivität der beteiligten Zweige gewährleisten kann. 7. Kooperation zwischen volkseigenen Betrieben, Genossenschaften und Bauemfamilien in der Produktion der Land-und Forstwirtschaft sowie der Fischerei. Bei dieser Form der Kooperation sind die VEGs und volkseigenen Einrichtungen die wissenschaftlich-technischen Zentren der Land-, Forst- und Fischereiproduktion. Sie haben positiven Einfluß auf die Wirtschaftstätigkeit der LPGs und der Bauernfamilien. Die VEGs und die volkseigenen Einrichtungen helfen den LPGs und den Genossenschaftsbauern beim Schutz und bei der Nutzbarmachung der Wälder, bei der Bepflanzung des unbebauten Bodens, bei der Fischerei, bei der Insektenbekämpfung usw. Bei anderen gelesen Rechtsprinzipien und Gerichtsentscheidungen ■ im USA-Recht In NJ 1986, Heft 4, S. 155 ff., hat K.-H. Röder festgestellt, daß extrem, konservative Kreise der USA schon seit geraumer Zeit den Druck auf die Gerichte verstärken, damit sick die Rechtsprechung stärker an reaktionären, antidemokratischen Maßstäben orientiert. Anhand einiger neuer Urteile hat er nachgewiesen, daß dieser Druck gerade bei den höchsten Gerichten dem Supreme Court der USA und den State Supreme Courts nicht ohne Wirkung bleibt. i Was das für gesellschaftliche Konsequenzen hat, wird deutlich, wenn man sich die besondere Rolle der Gerichte in den USA vor Augen führt, die mit ihrem „Richterrecht“ in beträchtlichem Umfange rechtsetzende Kompetenzen wahrnehmen. Der US-amerikanische Rechtswissenschaftler Prof. Peter E. Quint (University ofMaryland, z. Z. Universität Tübingen) äußert sich in einem Beitrag „Amerikanisches Verfassungsrecht ein aktueller Überblick“ (Juristenzeitüng [Tübingen] 1986, Heft 13, S. 619 ff.) über das Verhältnis von Gesetz und „Richterrecht“ in den USA v folgendermaßen: " Der Ursprung des englischen wie des amerikanischen Rechts ist das „Common Law", eine Art Gewohnheitsrecht, das im .Mittelalter von den zentralen englischen Gerichten entwickelt ‘worden ist. Seine Grundlage-liegt nicht In breiten Rechtsprinzipien sondern in den Entscheidungen einzelner Fälle Erst nachdem eine Reihe von Einzelentscheidungen in einem Bereich ergangen sind, läßt sich aus ihnen zumindest provisorisch ein Prinzip ableiten. Und wenn neue Entscheidungen eiy "gartgen sind, mag das sogenannte Prinzip entsprechend den . neuen Entscheidungen wechseln. Insofern ist das Prinzip von den Entscheidungen abhängig, nicht sind es 'die Entscheidungen vom Prinzip. Zumindest gibt es eine intensive Wechselwirkung zwischen Einzelentscheidung und Prinzip. Wenn ein neues Problem ein neuer Fall - auftaucht; ist es stets eine wichtige Frage, ob und ggf. inwieweit dieser Fall den vorhergehenden ähnelt oder nicht. Auf diese Weise ist die Argumentation oft ebenso stark auf den Sachverhalt „the facts" bezogen wie auf (angebliche) Rechtsprinzipien. Für den Anwalt kommt es darauf an, in seiner Argumentation zu zeigen (oder zu versuchen zu zeigen), daß der Sachverhalt einer scheinbar ungünstigen vorhergehenden Entscheidung in der iat anders liegt als der des jetzigen Falles. Das ist die „com-mon-law-method of distinguishing the cases". ’'/©;/' ' Lange jahre der englischen und amerikanischen Rechtsgeschichte ist fast alles Recht Richterrecht gewesen. Bis zum 20. Jahrhundert spielten Gesetze eine relativ geringe Rolle. Es ist wichtig, daran zu erinnern, daß Amerika keinen großen Codex (oder gar Codices) wie den französischen Code Civile, das BGB oder das StGB hat. Sogar jetzt, ausgangs des 20. Jahrhunderts, wirkt das Common Law-System mehr oder weniger unverändert fort, obwohl die meisten Rechtsbeziehungen mittlerweile von Gesetzen geregelt sind. Denn oft wird die Bedeutung eines Gesetzes erst durch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen bestimmt. Das Gesetz zeigt die Richtung, den allgemeinen Weg, aber die wirkliche Bedeutung wird oft erst durch die Entscheidungen deutlich. Weil die Bestimmungen der Verfassung so allgemein gehalten sind, ist auch das amerikanische Verfassungsrecht immer eine Art Common Ldw-Richterrecht gewesen. Die LPG-rechtlichen Regelungen in der SRV werden künftig vor allem darauf gerichtet sein müssen, die grundlegenden agrarpolitischen Zielstellungen verwirklichen zu helfen, die sich in Vorbereitung des Ende 1986 stattfindenden VI. Parteitages der KP Vietnams immer stärker als profilbestimmend abzeichnen. Insbesondere wird mit rechlichen Mitteln zu gewährleisten sein, daß sich auf der Grundlage der genossenschaftlichen Demokratie die kollektive Machtausübung der Genossenschaftsbauern weiter vertieft, die staatliche und innerbetriebliche Leitung der LPGs entsprechend den gewachsenen ökbnomischen und ideologischen Anforderungen erneuert und der. wissenschaftlich-technische Fortschritt beschleunigt wird sowie durch eine Vergütung der Genossenschaftsbauern nach der geleisteten Arbeit wirksam auf eine effektive und steigende landwirtschaftliche Produktion Einfluß genommen wird.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 454 (NJ DDR 1986, S. 454) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 454 (NJ DDR 1986, S. 454)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Erwirkung der Entlassung Verhafteter aus der Untersuchungshaftanstalt oder der Rücknahme notwendiger eingeleiteter Maßnahmen beim Vollzug der Untersuchungshaft zur Störung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit treffen. Diese bedürfen der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichts. Der Leiter des Untersuchungsorgans ist zu informieren. Der Leiter und Angehörige der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. iC; Für den sauberen und ordentlichen Zustand der persönlichen Bekleidung Verhafteter sind die Mitarbeiter des operativen Vollzuges, Referat -Transport, verantwortlich.

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