Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 453

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 453 (NJ DDR 1986, S. 453); Neue Justiz 11/86 453 Aus anderen sozialistischen Ländern Einige Probleme des LPG-Rechts in der Sozialistischen Republik Vietnam TRAN NGOC DUNG, wiss. Aspirant an der Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universit&t Leipzig Durch die schöpferische Anwendung der Lehren des Marxismus-Leninismus auf die konkreten Bedingungen Vietnams haben die Kommunistische Partei Vietnams und der Staat der SRV den Zusammenschluß der Bauern zu landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) erfolgreich geleitet und organisiert Heute gibt es in unserem Land ca. 16 000 LPGs und mehr als 37 000 landwirtschaftliche Produktionskollektive. Im Norden Vietnams sind 98,8 Prozent der Bauernfamilien in LPGs vereinigt, die 90,1 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche bewirtschaften. Im Süden Vietnams haben sich von 1975 bis jetzt bereits 87,2 Prozent der Bauernfamilien mit 85,2 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu LPGs und landwirtschaftlichen Produktionskollektiven zusammengeschlossen.* Das Genossenschaftseigentum der LPGs ist in der SRV die wesentliche Grundlage für die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse zur ständig besseren Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, der Lieferung landwirtschaftlicher Rohstoff6 an die Industrie und- für den Agrarexport. Auf dem Weg zur sozialistischen Großproduktion in der Landwirtschaft spielt auch die Kooperation der LPGs mit anderen, sozialistischen Betrieben und Einrichtungen eine große Rolle. Aus, diesen Gründen widmen Partei und Staatsführung diesen Fragen große Aufmerksamkeit. Das spiegelt sich in den Beschlüssen des IV. und des V. Parteitages der KP Vietnams, in der Verfassung der SRV von 1980, in den Musterstatuten und -Ordnungen der LPGs und anderen Rechtsvorschriften wider. Die Entwicklung des Eigentumsrechts am Boden Das Eigentumsrecht der LPG an den Produktionsmitteln und am Boden hat bei uns eine besondere Geschichte: Nach der Bodenreform (1957) bekamen Millionen Bauern im Norden Vietnams den Boden und andere Produktionsmittel der Großgrundbesitzer zu. Privateigentum und zur eigenen Nutzung übertragen. Mit ihrem freiwilligen Zusammenschluß in LPGs (1958) brachten die Bauern ihre bisher genutzten Produktionsmittel und den Boden zur gemeinsamen Nutzung in die LPGs ein. Sie verwirklichten damit ihre kollektive Machtausübung auf einer höheren Ebene und wurden Mitglieder einer der zwei Hauptklassen der sozialistischen Gesellschaft der Klasse der Genossenschaftsbauern. In den LPGs des niederen Typs blieben Produktionsmittel und Boden Privateigentum. Die Bauern erhielten dafür Bodenanteile (25 Prozent bis 30 Prozent der Ernteerträge) und Miete von der LPG. Ergaben sich im Einzelfall Umstände zum Austritt aus der LPG, konnten die Produktionsmittel und der Boden sowie finanzielle Beiträge, die zur gemeinsamen Nutzung eingebracht waren, zurückerstattet werden. Eine Teilung der Fonds und der anderen materiellen Mittel der LPG konnte in solchen Zusammenhängen nicht verlangt werden. Für die LPGs des höheren Typs ist ein höherer Grad der Vergesellschaftung der Produktionsmittel kennzeichnend. Die Produktionsmittel, auch der Boden, wurden hier Genossenschaftseigentum. Die Genossenschaftsbauern erhielten weder Bodenanteile noch Miete von der LPG. Fünf Jahre nach der Befreiung Südvietnams wurde mit dem Erlaß der neuen Verfassung der SRV von 1980 das Eigentum der LPGs und der werktätigen Bauern am Boden in völlig neuer Qualität rechtlich geregelt. Gemäß Artikel 19 wurde der Boden nunmehr volkseigen. Der Staat verwaltet ihn einheitlich auf der Basis zentraler Planung, Um seine rationelle und sparsame Nutzung zu sichern. Kollektive und Einzelpersonen darunter die LPGs und ihre Mitglieder , die gegenwärtig Boden bearbeiten, dürfen ihn weiterhin nutzen und ihre Arbeitsergebnisse entsprechend den gesetzlichen Be-, Stimmungen in Anspruch nehmen (Artikel /20). Die den Boden bearbeitenden LPGs und ihre Mitglieder sind verpflichtet, ihn zu schützen, ordnungsgemäß zu bearbeiten und zu erschließen. In der Verfassung von 1980 (Artikel 23), im Strafgesetz- buch (Kapitel IV, Teil: Straftaten), in den Musterstatuten der LPGs und in anderen Rechtsvorschriften der SRV wird das Eigentumsrecht der LPGs an den Produktionsmitteln und am anderen Vermögen ausdrücklich festgelegt und geschützt. Entwicklung kooperativer Beziehungen In Vietnam bilden die LPGs untereinander und mit anderen Betrieben und Einrichtungen der sozialistischen Volkswirtschaft verschiedene kooperative Organisationen mit dem Ziel, die Planung darauf auszurichten, daß die Eigeninitiative der LPGs bei der landwirtschaftlichen Produktion erweitert wird, die Produktion und deren Effektivität durch die Intensivierung und planmäßige Anwendung von Wissenschaft und Technik zu erhöhen, alle Möglichkeiten der LPGs und anderer Betriebe und Einrichtungen zu nutzen, um die materiellen Bedingungen zu entwickeln und die technischen Kenntnisse zu erhöhen, schrittweise zur sozialistischen Großproduktion überzugehen und die wirtschaftliche Rechnungsführung im sozialistischen Landwirtschaftsbetrieb durchzusetzen, die Produktionspläne zu erfüllen und überzuerfüllen, damit mehr, bessere und billigere landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Gesellschaft produziert und die Arbeitsund Lebensbedingungen der Werktätigen verbessert werden. Die organisatorischen und die Rechtsformen der Kooperation werden entsprechend den konkreten Bedingungen der LPGs und der anderen Betriebe und Einrichtungen gestaltet. Dazu erließ der Ministerrat der SR.V am 14. Dezember 1984 einen Beschluß zur Organisation der Kooperationstätigkeit in der Landwirtschaft. Die Grundsätze der rechtlichen Gestaltung aller Koope- -rationsbeziehungen und kooperativen Organisationen der LPGs in der SRV sind: Die Gestaltung kooperativer Verhältnisse ist Recht und Pflicht aller LPGs und der anderen Landwirtschaftsbetriebe: Grundlegende Prinzipien der Kooperation sind die Gleichberechtigung und der gegenseitige wirtschaftliche Vorteil. In den kooperativen Organisationen werden gemeinsame Leitungs- und Planungsorgane gebildet, die LPGs und ihre Partner bleiben jedoch juristisch selbständige und wirtschaftlich eigenverantwortliche Einheiten. Die kooperativen Organisationen bilden gemeinsame Fonds. Die erreichten Ergebnisse werden entsprechend der wirtschaftlichen Beteiligung der Partner verteilt. ■Kooperationsformen in der Landwirtschaft Zur Zeit gibt es sieben Organisations- und Rechtsformen der Kooperation der LPGs und landwirtschaftlichen Produktionskollektive mit anderen sozialistischen Betrieben oder Einrichtungen: 1. Die Kooperation von LPGs und anderen Betrieben und Einrichtungen auf der Basis von Wirtschaftsverträgen. Beispiel dafür ist die Kooperation zwischen LPGs und Maschinen-Traktoren-Stationen, Bewässerungs- und Energieversorgungseinrichtungen. Diese Institutionen bilden ein gemeinsames Leitungskomitee, das vom Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises geleitet wird. 2. Die Kooperation von LPGs und anderen Betrieben bei der gemeinsamen Errichtung von Produktions- oder Dienstleistungseinrichtungen. Die LPGs und die kooperierenden Betriebe sind juristische Personen. Beispiele dafür sind Kooperationen von LPGs untereinander, zwischen landwirtschaftlichen Produktionskol- Das landwirtschaftliche Produktionskollektiv (LPK) ist eine Vereinigung von Bauern auf einer niederen Stufe der Vergesellschaftung der Produktionsmittel und der Arbeit, die dem Wesen nach eine Übergangsform der Bauern zum Zusammenschluß in LPGs darstellt. Charakteristische Merkmale der LPKs sind u. a. das Weiterbestehen des Eigentums der Mitglieder an Produktionsmitteln, deren Nutzung durch die LPKs vergütet wird, ihre relativ geringe Betriebsgröße (43 ha LN gegenüber 197 ha LN der LPGs) sowie erst in geringem Umfang vorhandene genossenschaftliche Fonds. Die LPKs sind eine spezielle Ubergangsform der Bauern zur LPG vor allem im Süden der SRV. So waren hier Ende 1985 die Bauern hauptsächlich in LPKs, zusammengeschlossen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 453 (NJ DDR 1986, S. 453) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 453 (NJ DDR 1986, S. 453)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten unterstützt wird. Das ist insbesondere bei einzuleitenden Sofortmaßnahmen im zum Beispiel bei der Verhinderung von Suizid von ausschlaggebender Bedeutung.

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