Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 451

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 451 (NJ DDR 1986, S. 451); Neue Justiz 11/86 451 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Zwei Jahre nach dem Annaberger Beschluß: Kontinuierliche Rechtsarbeit im Kreis Anhaberg Jörgen Martin, Vorsitzender des Rates des Kreises Annaberg Vor zwei Jahren, am 24. Oktober 1984, nahm das Sekretariat des Zentralkomitees der SED zu einem Bericht der SED-Kreislei tung Annaberg über „Erfahrungen der politischen Führungstätigkeit bei der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit in Durchführung der Beschlüsse des X. Parteitages“! Stellung. Der Beschluß ging als bedeutendes, Dokument der Anleitung unter der Bezeichnung „Annaberger Beschluß“ auch in die Leitungstätigkeit der örtlichen Räte ein. Im Oktober 1986 wurde auf einer gemeinsamen Beratung des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates der DDR mit den Vorsitzenden der. Räte der Kreise und den Oberbürgermeistern über aktuelle Aufgaben in Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages diskutiert. Die nachfolgenden Darlegungen sollen ein Beitrag zum Gegenstand dieser Beratung sein. Rechtsarbeit duldet keinen Stillstand Unter Führung der Kreisparteiorganisation der SED sind die Bürger des Kreises Annaberg dabei, die Beschlüsse des XL Parteitages schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Bei der Leitung dieses Prozesses fallen dem Kreistag und dem Rat des Kreises gemäß § 56 GöV entscheidende Aufgaben zu. - Eine wichtige Erfahrung besteht darin, daß einmal Erreichtes in der täglichen Arbeit zu bewahren und weiter zu vervollkommnen ist. Das beziehen wir auch auf die Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit, auf die aktive Nutzung des sozialistischen Rechts für die Lösung der wachsenden Aufgaben in der Volkswirtschaft und zur Herausbildung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen. Der Rat des Kreises sieht seine Aufgabe u. a. darin, durch gezielte Maßnahmen auf den Schutz des sozialistischen' Eigentums, auf die Verhütung von Unfällen, Havarien und Bränden, auf eine hohe Verkehrssicherheit und,auf die Verhütung von Rechtsverletzungen, speziell auch von Straftaten, hinzuwirken, - Ein Grundsatz unserer Arbeit lautet: dauerhafte Lösungen schaffen. Die Aufgaben zur vorbildlichen Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sind zu diesem Zweck verstärkt unmittelbar in die Tätigkeit aller Fachbereiche und Sachgebiete des Rates des Kreises eingeordnet worden; denn nur so gelingt es, die bereichsspezifischen Sicherheitserfordernisse ausreichend zu berücksichtigen. Daraus resultieren z. B. differenzierte Sicherheitsberatungen und Beschlüsse mit konkret abrechenbaren und kontrollfähigen Aufgaben. Der Rat des Kreises hat damit inzwischen gute Erfahrungen gesammelt, vor allem in den Bereichen Landwirtschaft, Handel und Bauwesen. Auch den Abgeordneten des Kreistags und den in die ständigen Kommissionen berufenen Bürgern gelingt es seitdem wirkungsvoller, die Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit in die Lösung ihrer spezifischen Aufgaben einzuordnen. Im Beschluß des Sekretariats des Zentralkomitees der SED war die von unserer SED-Kreisleitung initiierte Methode, die Rechtsarbeit mit Führungsbeispielen zu gestalten, bestätigt worden. Die" dabei gewonnenen Erfahrungen haben wir inzwischen ausgewertet. So wurden die Konsultationszentren als Stätten des intensiven und organisierten Erfahrungsaustausches erweitert. Es gelingt so, gute Lösungswege der Rechtspropaganda,-der Rechtserziehung, der Organisierung' von Ordnung und Sicherheit u. a. auf eine Vielzahl Betriebe, auf Genossenschaften und Einrichtungen zu übertragen. Jene Betriebe, in denen die Schlüsseltechnologien entwickelt werden, erhalten dabei vorrangig Unterstützung. , Alle Städte und Gemeinden des Kreises Annaberg verfügen über aktuelle Ortssatzungen. Die orientierende Hilfe des Rates des Kreises bei ihrer Erarbeitung hat sich bewährt. Der Kampf um die Erringung oder Verteidigung des Titels „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ wird in allen Territorien des Kreises geführt. Das geschieht durch die öf- fentliche Behandlung dieser Fragen und durch enges Zusammenwirken mit den Ausschüssen der Nationalen Front sowie durch Nutzung aller geeigneten Publikationsmöglichkeiten (Presse, Schaukästen usw.). Große Aufmerksamkeit haben wir der Sauberkeit im Kreis gewidmet. Es zeigte sich, daß man gerade auf diesem Gebiet unnachgiebig sein muß und in der Anleitung und Kontrolle nie riachlassen darf. Hatte 1984 vor allem die Ständige Kommission Ordnung und Sicherheit des Kreistages durch straffe Kontrollen und öffentliche Untersuchungen Anteil an den Erfolgen, so haben nun alle ständigen Kommissionen diese Erfahrungen aufgegriffen. Das bewährt sich und strahlt auf die Arbeit aller Abgeordneten auch in den Städten und Gemeinden aus. Eine wichtige Grundlage für die Rechtsarbeit des Rates wurde der am 25. April 1985 verabschiedete Beschluß des Kreistages zu Fragen der Ordnung und Sicherheit. Er entspricht den in § 56 Abs. 2 GöV erwähnten langfristigen Programmen, Seine inhaltlichen Orientierungen und Aufgaben sind exakt und abrechenbar, zugleich aber so angelegt, daß sie für mehrere Jahre Arbeitsgrundlage sein werden. Das GöV stellt höhere Anforderungen an die Rechtsarbeit Am 1. September 1985 trat das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in Kraft. Von ihm gehen wesentliche Impulse zur Aktivierung der Rechtsarbeit aus. Das GöV ist d as Gesetz zur staatlichen Leitung ih den Territorien. In ihm sind die Rechte und Pflichten der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Räte und ständigen Kommissionen sowie der Abgeordneten umfassend und überschaubar geregelt. Zu Recht wird es als „kleine Verfassung“ für die örtlichen Staatsorgane bezeichnet. Bei der schöpferischen Umsetzung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED haben wir die Schulung unserer Mitarbeiter deshalb erneut mit der im Vorjahr zum GöV begonnenen Diskussion fortgesetzt. Das wirkte sich z. B. auf die qualitative Ausgestaltung der Stadt- und Gemeindeordnungen aus, die jetzt klar die Rechte und Pflichten der Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie der Bürger enthalten. Damit werden unsere Bemühungen zur Förderung sozialistischer Verhaltensweisen weiter verstärkt. Zugleich wird unter Verantwortung aller Ratsbereiche täglich Spürbares zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sauberkeit getan. Auf dieser Grundlage wuchs z. B. die Erkenntnis, daß es zur Verantwortung jedes Mitarbeiters gehört, sich auch in Rechtsfragen zu qualifizieren sowie Rechtspropaganda und Rechtserziehung gegenüber den Bürgern zu leisten. Hervorzuheben ist auch die wachsende Zusammenarbeit der örtlichen Staatsorgane mit den Justiz- und Sicherheitsorganen. Wir stützen uns dabei auf ein differenziertes Informationssystem, das den Informationsbedarf aller beteiligten Organen. Wir stützen uns dabei auf ein differenziertes Informa-Sitzüngen und Beschlüssen jene Informationen, die die Justiz-und Sicherheitsorgane für die Einordnung ihrer spezifischen Arbeit in die gesellschaftliche Entwicklung des Kreises benötigen. Von diesen Organen erhält der Rat bereits zunehmend in Vorbereitung der Tagesordnung von Ratssitzungen Hinweise oder analytische Einschätzungen. Das befähigt den Rat und seine .Fachorgane jetzt besser, bei der Lösung seiner Aufgaben einschlägige Fragen der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit zu berücksichtigen. Auch auf dem Gebiet der Rechtspropaganda und Rechtserziehung bewährt sich ein koordiniertes Vorgehen. Rechtsarbeit und sozialistische Demokratie Kontinuierliche Rechtsarbeit der staatlichen Organe verlangt die Einbeziehung der Bürger. Es zeigt sich immer wieder, daß staatliche Aufgaben um so wirkungsvoller gelöst werden, je mehr sie von der öffentlichen Meinung getragen und von den Bürgern als ihr eigenes Anliegen unterstützt werden. In letzter Zeit haben wir vor allem für die Kommissionen Ordnung, Sicherheit und Disziplin, für die örtlichen freiwilligen Feuerwehren und für die ehrenamtlichen Inspektionen für Ordnung und Sauberkeit zahlreiche Bürger als Helfer gewonnen. Im Rahmen des Wettbewerbs der Nationalen Front „Un- 1 1 Vgl. Rechtsarbeit im Kreis Annaberg, NJ 1985, Heft'2, S. 50 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 451 (NJ DDR 1986, S. 451) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 451 (NJ DDR 1986, S. 451)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. In unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen nicht erfaßt worden, exakt zu fixieren. Alle Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten,Xdaß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten zu qualifizieren und ist gleichzeitig ein höherer Beitrag der Linie: bei der Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit zu leisten.

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