Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 448

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 448 (NJ DDR 1986, S. 448); 448 Neue Justiz 11/86 leben auswirken, zu dem sie in ihrer persönlichen Entwicklung bereits die Phase überwunden haben, in der sie straffällig geworden sind, möglichst zu verringern. Der Entwurf eines neuen Jugendgerichtsgesetzes sieht zu diesem Zweck insbesondere die Verfahrenseinstellurig auf Probe oder gegen Auflage vor. Dieses Instrument geht davon aus, daß Vorbeugen und Wiedergutmachen in vielen Bereichen der Jugendstrafrechtspflege Strafen entbehrlich erscheinen lassen. Ein wesentlicher Gedanke liegt darin, die Probezeit dazu zu nützen, dem Jugendlichen ein positives Tun, sei es gegenüber dem- durch die Tat Geschädigten, sei es gegenüber der Allgemeinheit, abzuverlangen. Wir denken dabei an Leistungen in der Freizeit, beispielsweise die Tätigkeit in einer Einrichtung der Jugend-, Behinderten- und Altenbetreuung, der Gesundheitsfürsorge oder des Umweltschutzes, es kann sich aber auch um die Teilnahme an einem Ausbildungs- oder Fortbildungskurs handeln. Die Arbeiten am Entwurf einer neuen Strafprozeßordnung bauen auf etwa zehnjährigen Beratungen eines Arbeitskreises von Wissenschaftlern und Praktikern auf. Die neue Strafprozeßordnung soll zur Verstärkung der Effizienz und der Ökonomie des Strafverfahrens durch den Abbau entbehrlicher Formalismen und zur Beschleunigung der Verfahrensabläufe führen. Auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention wollen wir zu einer Stärkung der Stellung des Geschädigten im Strafverfahren und zum Ausbau von Rechtsschutz und Mitwirkungsrechten der Parteien, aber auch zu deutlicherer „Waffengleichheit“ zwischen Anklage- und Beschuldigten- bzw. Verteidigerseite gelangen. Vorgesehen sind auch Maßnahmen zur leichteren Bewältigung von Großverfahren, vor allem im Bereiche der Wirtschaftskriminalität und Korruption. Die Justiz als gutfunktionierender Großbetrieb Einen wesentlichen Schwerpunkt der Justizpolitik unserer Tage bildet in Österreich die innere Reform der Justiz. Dabei geht es darum, die organisatorischen und technischen Abläufe in dem Großbetrieb Justiz den Bedürfnissen und Möglichkeiten des ausgehenden 20. Jahrhunderts anzupassen. Die Justiz soll einfacher, straffer und damit auch rascher und billiger arbeiten, als dies derzeit mitunter noch der Fall ist. Auf diese Weise soll einerseits im Sinne der Bemühungen um die Verbesserung des Zugangs zum Recht gewährleistet werden, daß der Bürger, der Recht hat, dieses sein Recht auch binnen angemessener Frist durchsetzen kann. Andererseits geht es darum, der Justiz selbst die Arbeit zu erleichtern und einen rationelleren Personaleinsatz zu ermöglichen. Diesen Zielen dienen vor allem drei große Projekte: Moderne Computertechnik in der Justiz Das Projekt der Umstellung des Grundbuches auf automationsunterstützte Datenverarbeitung ist in vollem Gange. Österreich führt hier europaweit. Mit der Verwirklichung werden für einen umfangreichen Bereich der Justiztätigkeit insgesamt geht es um 1,6 Millionen Geschäftsfälle, davon rund 960 000 Grundbuchsauszüge, pro Jahr die Möglichkeiten automationsunterstützter Datenverarbeitung im Interesse des Bürgers genützt werden können. Derzeit sind bereits die Grundbücher von 62 Bezirksgerichten zur Gänze und von 6 zum Teil auf ADV-Betrieb umgestellt. Der Anteil der umgestellten Grundbuchseinlagen liegt bei 45 Prozent. Ein weiteres Großprojekt hat den Einsatz automationsunterstützter Datenverarbeitung bei Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens zum Ziel. Auch dieser Bereich der Rechtspflege gehört zu den Massensachen und bietet sich schon aus diesem Grunde zum Computereinsatz geradezu an. Mit der. Realisierung dieses Projektes, das die ADV-mäßige Bearbeitung von rund einer Million Geschäftsfällen pro Jahr ermöglichen wird, ist Anfang 1986 begonnen worden. Der optimalen Nutzung moderner Textverarbeitungsgeräte und Textbausteinsysteme im Schreibbetrieb der Gerichte dient schließlich das Projekt JUTEXT. Nirgends im Bereiche der öffentlichen Hand wird soviel Papier beschrieben wie bei der Justiz. Es versteht sich daher von selbst, daß eine Justizpolitik, die sich die Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe bei Gericht zum Ziel gesetzt hat, auch an dieser Möglichkeit, die die moderne Bürotechnik bietet, nicht vorübergehen darf. Mit der Verwirklichung des Projektes JUTEXT ist bereits begonnen worden. Österreich ein sehr sicheres Land Als besonders erfreulich kann die Entwicklung der inneren Sicherheit in Österreich bezeichnet werden. Einer praktisch ständigen weiteren Zunahme in den meisten anderen Staaten steht ein Rückgang der Kriminalität in unserem Lande gegenüber. Wir führen diese erfreuliche Tendenz vor allem auf die in Österreich beobachtete Ausgewogenheit der Sicherheitspolitik und in deren Rahmen auf die nicht einfach „streng“ oder „milde“, sondern in jeder Hinsicht „vernünftig“ geübte Straftrechtspflege zurück. Die wichtigsten Trends lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Anzahl der mittelschweren und schweren strafbaren Handlungen ist in den Jahren 1983 und 1984 bei gleichzeitig gestiegener Aufklärungsquote jeweils um rund 4 Prozent gesunken. Weiteres Absinken im Jahre 1985. Die Zahl der Verbrechen gegen „Leib und Leben“ und gegen die „Sittlichkeit“ hat seit 1975 um je rund 20 Prozent abgenommen. Die Zahl der „Verbrechen gegen fremdes Vermögen“ ist von 1975 auf 1982 zwar um knapp 6 Prozent gestiegen, mittlerweile aber wieder auf den Stand von 1975 zurückgefallen. Die Anzahl der angezeigten Suchtgifttäter ist seit 1981 um rund 13 Prozent gesunken. Infolge des Rückganges der Jugendkriminalität ist auch die Zahl der verurteilten Jugendstraftäter seit 1981 um rund 16 Prozent zurückgegangen. Dem Bestreben nach einem möglichst hohen Maße an Sicherheit immer und überall gegenüberzustellen, daß die persönlichen Freiheitsrechte der Bürger durch diese Bemühungen keine unverhältnismäßigen Einbußen erleiden dürfen, dient unsere besondere Aufmerksamkeit. Im Bereich der Strafrechtspflege und des Strafvollzugs geht es uns auch darum, das Augenmerk nicht nur den Bedürfnissen der öffentlichen Sicherheit zuzuwenden, sondern verstärkt auch den Interessen der Opfer. Wir müssen uns aber auch bemühen, zu erreichen und sicherzustellen, daß dem sehr hohen Grad an objektiver Sicherheit, den wir in Österreich haben erzielen können, ein adäquates Ausmaß an subjektivem Sicherheitsgefühl jedes einzelnen Bürgers gegenübersteht. Es darf uns nicht genügen, in einem sehr sicheren Land leben zu können, wir müssen auch erwirken, daß dies jedem Österreicher selbstverständlich bewußt ist. Der Besuch des österreichischen Justizministers in der DDR Es gehört zu den guten Traditionen österreichischer Justizpolitik, durch internationale Kontakte auf verschiedenen Ebenen einen Beitrag zur positiven Gestaltung der Beziehungen Österreichs zu anderen Staaten zu leisten. Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich auch meinen Besuch in der DDR vom 16. bis 18. März dieses Jahres, zu dem mich der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, - Hans-Joachim Heusinger, eingeladen hat. Im Rahmen dieses Besuches habe ich nicht nur die Gelegenheit zu einem informativen Erfahrungs- und Meinungsaustausch im Justizministerium der DDR, mit dem jetzigen Generalstaatsanwalt der DDR, Günter Wendland, mit dem 1. Vizepräsidenten des Obersten Gerichts, Dr. Werner Strasberg, sowie mit Repräsentanten der Rechtsanwaltschaft wahmehmen, sondern auch interessante Gespräche mit dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrats der DDR,- Egon Krenz, und mit dem Ersten ' Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats der DDR, Werner Krolikowski, führen können. Den Rahmen des Besuches hat ein sehr ansprechendes Kultur- und Besichtigungsprogramm gebildet. Die österreichische Delegation hat in einem, wie ich glaube, aufgeschlossenen Gesprächsklima Erfahrungen auf verschiedenen Gebieten der Rechts- und Justizpolitik aus-tauschen können. Besonders beeindruckt haben mich - die Bemühungen zur Verwirklichung des allgemeinen poli- tischen Grundsatzes der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik auch im Bereich der Justiz, das hohe Maß an unmittelbarer Mitwirkung der Bürger an der Rechtspflege, insbesondere im Rahmen der gesellschaftlichen Gerichte, die Arbeit des Justizministeriums auf dem Gebiet der Rechtspropaganda und Rechtserziehung sowie die Promptheit und Effizienz, mit der die Gerichte in der DDR tätig sind. Bleibt mir zu hoffen, daß mein Besuch in der DDR den Beginn eines kontinuierlichen, fruchtbaren Erfahrungs- und Gedankenaustausches auf dem Gebiet der Justiz unserer beiden Staaten gebildet hat und dieser alsbald mit dem Besuch des Ministers der Justiz der DDR in Österreich seine Fortsetzung finden wird.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 448 (NJ DDR 1986, S. 448) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 448 (NJ DDR 1986, S. 448)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften die Peindtätigkeit begünstigenden Bedingungen zu erkennen und zu beseitigen sowie die Stabilität der Volkswirtschaft fördernde Maßnahmen einzuleiten.

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