Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 437

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 437 (NJ DDR 1986, S. 437); Neue Justiz 11/86 437 die Rechtserziehung im Wohngebiet. Richter, Schöffen und Mitglieder der Schiedskommission helfen den Abgeordneten sowie den Vertretern der Räte und ihrer- Fachorgane, daß die Einhaltung der sich aus den Stadt- und Gemeindeordnungen und Hausordnungen ergebenden Anforderungen an das Verhalten der Bürger zur Gewohnheit wird und die Erkenntnis über die Einheit von Rechten und Pflichten deren Handeln bestimmt. Zur weiteren Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit und der reehtserzieherischen Ausstrahlung der gerichtlichen Verfahren auf den verschiedenen Rechtsgebieten führen die Gerichte in geeigneten Fällen Verhandlungen vo& erweiterter Öffentlichkeit und Verfahrensauswertungen ggf. auch in Betrieben und Wohngebieten durch. Die örtlichen Staatsorgane unterstützen solche Maßnahmen mit ihren Möglichkeiten, indem sie z. B. gewährleisten, daß die zuständigen Leiter und Mitarbeiter der Räte oder der Betriebe .und Einrichtungen teilnehmen öder geeignete Räumlichkeiten bereitstellen. Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung territorialer Rechtskonferenzen 'Rechtskonferenzen im Territorium sind Höhepunkte bei der strikten Durchsetzung der Gesetzlichkeit, von Ordnung und Sicherheit sowie zur Qualifizierung von Rechtsarbeit und Rechtserziehung. So werden territoriale Rechtskonferenzen unter Führung der zuständigen Leitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands von den örtlichen Staatsorganen im Zusammenwirken mit den Justiz- und Sicherheitsorganen, den Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften sowie gesellschaftlichen Organisationen vorbereitet.5 Die Kreisgerichtsdirektoren beteiligen sich vielerorts nicht nur an der Durchführung, sondern unmittelbar bereits an der Festlegung der Zielstellung solcher Konferenzen und an der Ausarbeitung verschiedener vorbereitender Materialien. Sie nutzen solche Konferenzen, um Lehren und Schlußfolgerungen aus der gerichtlichen Tätigkeit zu vermitteln. Entsprechend wird z. B. bei den seit längerer Zeit in größeren Abständen durchgeführten Rechtskonferenzen in den -Städten Rostock und Schwerin verfahren. In Rostock unterstützte das Kreisgericht jeweils die Erarbeitung des Referats des Oberbürgermeisters. Auf der letzten Rechtskonferenz erhielten dort etwa 700 anwesende Funktionäre der örtlichen Staatsorgane, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie der gesellschaftlichen Organisationen der Stadt mit dem Referat eine Orientierung für die künftige Arbeit, die die Erfahrungen des Kreisgerichts einschloß. In Verbindung mit der Erläuterung des einige Wochen zuvor von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten Beschlusses über die Durchsetzung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit in der Stadt Rostock wurden auch einige Gerichtsverfahren ausgewertet, aus denen sich Schlußfolgerungen u. a. für die Verbesserung der Arbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität, beim Kampf gegen Havarien, Brände und Unfälle sowie für die Überwindung von Ursachen und Bedingungen für Rechtsverletzungen und Rechtskonflikte ergaben. Gemeinsam, von Gerichten, anderen Staatsorganen und Betrieben zu erfüllende Aufgaben zur Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug Entlassener, zur Betreuüng kriminell Gefährdeter und zur Durchführung erforderlicher, Maßnahmen der Fürsorge für elternlose, familiengelöste und gefährdete Kinder und Jugendliche u. a. m. wurden erörtert. Im Referat und in der Diskussion wurde auch auf die Unterstützung der Tätigkeit der Schöffen und der gesellschaftlichen Gerichte sowie auf die stärkere Nutzung ihrer Erfahrungen für die Durchsetzung der Gesetzlichkeit im Territorium orientiert, um die Stadtordnung noch konsequenter durchzusetzen und die Bürger stärker für eine vorbildliche Rechtsarbeit zu aktivieren. Langfristige Programme der Kreistage gemeinsame Arbeitsgrundlage Gemäß § 56 Abs. 2 GöV beschließen die Volksvertretungen der Stadt- und Landkreise langfristige Programme. Darin werden Maßnahmen aufgenommen, die im Territorium zur umfassenden Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ordnung und Sicherheit sowie zur aktiven Nutzung des sozialistischen Rechts für die Lösung der wachsenden Aufgaben in der Volkswirtschaft und bei der Herausbildung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen notwendig sind. Solche Programme sind eine wesentliche Grundlage für das koordinierte und gemeinschaftliche Handeln der Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie der Staatsorgane im Kreis, also auch der Gerichte, die gemäß § 17 Abs. 1 GVG verpflichtet sind, „in ihrer Tätigkeit zur Durchsetzung der Beschlüsse der'örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe beizutragen“. Bei der Vorbereitung der Programme bewährt sich eine intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten. Entsprechend wurde z. B. im Kreis Eisenach verfahren. Der Kreistag verabschiedete im März 1986 sein „Programm zur weiteren Entwicklung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins -der Werktätigen und aller Bürger zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit im Kreis Eisenach bis zum Jahre 1990“. Ausgangspunkt für die Erarbeitung war eine Analyse, die auf Einschätzungen von Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen, der örtlichen Staatsorgane, der Sicherheits- und Justizorgane beruht. Auf dieser Grundlage wurden jene Schlußfolgerungen herausgearbeitet, die dann als Aufgabenstellungen in das Programm des Kreistags aufgenommen wurden. Sie sehen Maßnahmen zur Mobilisierung der Bürger im Kampf für Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit in Betrieben und Wohngebieten vor, enthalten Festlegungen zur Rechtserziehung und Rechtspropaganda und zur Verantwortung der Leiter dafür sowie zur breiteren Vermittlung von Rechtskenntnissen an Abgeordnete und Leitungskader der örtlichen Staatsorgane. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Rechtserziehung der Kinder und Jugendlichen und die Gewährleistung einer lebendigen und praxisbezogenen Durchführung des Gründlagenfachs „Sozialistisches Recht“ in den Berufsschulen. Im Programm dieses Kreistags sind außerdem Maßnahmen zur allseitigen Propagierung und Durchsetzung des sozialistischen Rechts in Betrieben und Einrichtungen, zur Verstärkung der rechtspropagandistischen Arbeit der Justitiare, der Mitglieder der Vereinigung der Juristen der DDR und der URANIA, der Schöffen und der Mitglieder der Konflikt- und Schiedskommissionen konkret festgelegt. In anderen Kreisen, wie z. B. in Karl-Marx-Stadt, bewährt sich seit längerer Zeit, in solche Programme u. a. aufzunehmen, daß die Leiter der Justiz-, Sicherheits- und Kontrollorgane dem Rat der Stadt regelmäßig Analysen der Entwicklung der Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Rechtspropaganda und Rechtserziehung zur Auswertung zur Verfügung stellen. Sie unterbreiten auf dieser Grundlage auch Vorschläge für die staatliche Leitungstätigkeit und die massenpolitische Arbeit. * Von den Kreisgerichten und den örtlichen Staatsorganen sollten aus der Vielzahl der bewährten Formen und Methoden der Zusammenarbeit jeweils jene ausgewählt und in die Arbeitsplanung aufgenommen werden, die unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Kreisgerichte und der Erfordernisse im Territorium den höchsten Nutzen gewährleisten. Es ist nicht möglich, in jedem Kreis gleichzeitig alle Methoden des Zusammenwirkens anzuwenden. Daher ist eine planmäßige und schwerpunktorientierte Tätigkeit eine notwendige Voraussetzung dafür, wirksam dazu beizutragen, daß entsprechend den gewachsenen Anforderungen in der neuen Etappe unserer Gesellschaftsentwicklung eine höhere Qualität in der Gemeinschaftsarbeit bei der strikten Verwirklichung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Disziplin im Territorium in Übereinstimmung mit den Forderungen des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen in der DDR erreicht wird. 5 Auf die Konferenzen für Ordnung und Sicherheit bzw. die Rechts-konferenzeh bestimmter Bereiche (z. B. Handel und Versorgung, Volksbildung), Rechtskonferenzen der Gewerkschaften und ähnliche Konferenzen kann hier nicht näher eingegangen werden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 437 (NJ DDR 1986, S. 437) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 437 (NJ DDR 1986, S. 437)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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