Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 431

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 431 (NJ DDR 1986, S. 431); Neue Justiz 11/86 431 Rechtsverletzung eine rechtliche Sanktion nach sich zu ziehen hat, muß der Staatsanwalt konsequent darauf hinwirken, daß diese Rechtsfolge herbeigeführt wird. Das ist keine Ermessenssache. Es dient der Durchsetzung des unumstößlichen Grundsatzes, daß alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind.4 Ohne die Konsequenz der disziplinarischen, ordnungsstrafrechtlichen oder materiellen Verantwortlichkeit ist die erforderliche individuelle und gesellschaftliche Erziehungswirkung nicht erreichbar. Selbstverständlich sind die gesetzlichen Differenzierungskriterien strikt zu beachten. Das gilt vor allem auch, wenn in einer Sache verschiedene Verfahrensarten, z. B. Disziplinär- und Ordnungsstrafverfahren anwendbar sind. Im Interesse einer fühlbaren Reaktion kann es u. U, durchaus geboten sein, anstelle einer Disziplinarstrafe eine Ordnungsstrafe herbeizuführen. Dazu muß sich der Staatsanwalt vergewissern, welche Instrumentarien der Rechtsdurchsetzung, welche Sanktionsbefugnisse anderen staatlichen Organen, insbesondere Kontrollorganen, zu Gebote stehen. Auf diese Weise erst können die gesetzlichen Differenzierungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden. Kontrolle der Durchführung der Gesetzlichkeit verstärken Mit der wachsenden Rolle des Rechts bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erlangt auch die Kontrolle seiner Einhaltung zunehmende Bedeutung. Der XI. Parteitag der SED hat dies nachdrücklich bekräftigt. So wurde im Bericht der Antragskommission an den Parteitag festgestellt: „Mehrere Antragsteller sprechen sich für die Verstärkung der Kontrolle auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit aus. Das entspricht voll und ganz der von unserer Partei verfolgten Linie zur Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung, die besagt, daß die vorhandenen Beschlüsse und Rechtsvorschriften exakt durchzuführen, ihre Einhaltung konsequent zu kontrollieren und entsprechende Schlußfolgerungen zu ziehen sind, wenn Versäumnisse zugelassen werden.“5 Die Wirksamkeit der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht muß folglich auch daran gemessen werden, wie sie dazu beiträgt, daß die Kontrolle der Durchführung der Gesetzlichkeit im erforderlichen Maße verstärkt wird. Das betrifft zunächst die Kontrolle der Durchführung in der eigenen Arbeit und reicht von der gewissenhaften Verwirklichung des gesetzlichen Auftrags, allen Anhaltspunkten für Rechtsverletzungen nachzugehen, bis hin zur Kontrolle darüber, daß die staatsanwaltschaftlichen Forderungen auf Gewährleistung der Gesetzlichkeit auch erfüllt werden. Der Staatsanwalt darf ein Aufsichtsverfahren erst dann als erledigt betrachten, wenn er die Überzeugung gewonnen hat, daß im Ergebnis der Aufsichtsmaßnahme vom verantwortlichen Leiter den gesetzlichen Erfordernissen entsprochen wurde. In notwendigen Fällen ist eine Nachkontrolle durchzuführen.6 Damit der offensive Charakter der Gesetzlichkeitsaufsicht weiter ausgeprägt wird, ist sie auch planmäßig zu nutzen, um auf ausgewählten Gebieten aüf der Grundlage zentraler Konzeptionen durch eigene Untersuchungen komplex und konzentriert auf die Festigung der Gesetzlichkeit hinzuwirken. Verstärkt ist davon Gebrauch zu machen, über festgestellte Rechtsverletzungen die jeweilige Betriebsparteiorganisation der SED, die Gewerkschaftsorganisation, die Leiter übergeordneter Organe und in geeigneten Fällen auch staatliche oder gesellschaftliche Kontrollorgane zu informieren. Die Auswertung der bei der Untersuchung von Rechtsverletzungen getroffenen Feststellungen mit Partei-, Gewerkschafts-, Betriebs-, Arbeits- und Leitungskollektiven ist eine bewährte Methode, Aufmerksamkeit und Aktivitäten gesellschaftlicher Kräfte zu entwickeln bzw. zu fördern, um Rechtsverletzungen aufzudek-ken und ihnen künftig bewußter vorzubeugen, namentlich die öffentliche Kontrolle zu verstärken. Dies ist immer zugleich als Beitrag dazu zu verstehen, daß grundlegende gesellschaftliche Entwicklungsprozesse weiter vorankommen, daß vor allem die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei konkret weiter gestärkt und die sozialistische Demokratie hier speziell im Prozeß der Rechtsverwirklichung systematisch immer breiter entfaltet wird. Deshalb darf keine derartige Veranstaltung nur aufklärend und belehrend angeleit sein; es geht vielmehr darum, schöpferischen Aktivitäten zur Festigung der Gesetzlichkeit, zur Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit Boden zu bereiten. Heute sind qualifizierte Antworten darauf unentbehrlich, wie korrekte Haltungen zum sozialistischen Recht zu entwickeln sind und wie das Bewußtsein der Rechtssicherheit der Bürger und ihre Bereitschaft, an der Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen mitzuwirken, noch effektiver stimuliert werden kann. Gesamtgesellschaftliche Vorbeugung fördern Wie sich in den zurückliegenden Jahren bestätigt hat, sind dauerhafte Vorbeugungsresultate nur dadurch zu erreichen, daß die Aufgaben zur Festigung der Gesetzlichkeit, zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit als integrale Bestandteile der Führung und Leitung der gesamten sozialökonomischen Entwicklung in den Territorien und Betrieben verwirklicht werden. Darum muß die Staatsanwaltschaft vor allem durch Informationen an die leitenden Parteiorgane noch qualifizierter dazu beitragen, daß die Durchsetzung der Gesetzlichkeit und die Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, ständig zum Bestandteil der Führungstätigkeit der Partei bis hin zu den Grundorganisationen gemacht und auch die Parteikontrolle auf diesem Gebiet stärker wahrgenommen werden kann. Für den Ausbau einer stabilen Vorbeugungsarbeit gegen Rechtsverletzungen in allen Territorien ist es erforderlich, diese zielstrebig auf die langfristig zu verfolgenden sozialen Hauptprozesse bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auszurichten. Durch Übermittlung geeigneter Informationen und Erfahrungen an die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe sowie übergeordnete staatliche und wirtschaftsleitende Organe muß die Staatsanwaltschaft dazu beitragen, daß diese Organe gehörigen Einfluß auf die Beseitigung erkannter Mängel und Hemmnisse, die zu Rechtsverletzungen führen können, nehmen. In der dafür notwendigen analytischen Tätigkeit der Staatsanwaltschaft sind jene Erfordernisse konkret herauszuarbeiten, die von den staats- und Wirtschaftsleitenden Organen beachtet werden müssen, um die strikte Durchsetzung der Gesetzlichkeit, die Verwirklichung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit ständig zum Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit zu machen. Dabei hat der Staatsanwalt überzeugend zu verdeutlichen, daß die gewissenhafte Einhaltung und Handhabung des sozialistischen Rechts die Erfüllung der anspruchsvollen volkswirtschaftlichen Aufgaben spürbar unterstützt und wirtschaftliche Reserven freilegt. Nach wie vor ist es ein Schwerpunkt der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht, die Durchführung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, der ökonomischen Strategie der SED, wirkungsvoll zu unterstützen. Der XI. Parteitag hat hervorgehoben: „Eine wichtige Aufgabe für alle Staatsorgane, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen besteht im Schutz der vom Volke geschaffenen Werte und in der Abwendung von Störungen, Havarien und anderen Schäden. Deshalb tragen die Leiter in Staat und Wirtschaft für die Einhaltung der Staats- und Plandisziplin, für die Durchsetzung unserer sozialistischen Gesetzlichkeit, für Ordnung, Disziplin und Sicherheit eine besondere Verantwortung.“7 Ausgehend von der wachsenden Rolle des Rechts bei der Realisierung der Politik der Hauptaufgabe, ist der Beitrag der Staatsanwaltschaft zum Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft vor Verlusten sowie zur Gewährleistung der Produktionssicherheit zu erhöhen. Dabei muß besonders bedacht werden, daß es bisher trotz umfangreicher 4 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees , a. a. O., S. 75 f. 5 Bericht der Antragskommission an den XI. Parteitag, Bericht- erstatter: H. Dohlus, Vorsitzender der Kommission, ND vom 21. April 1986, S. 14. . 6 Vgl. H. Harrland, „Die Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts wirksamer gestalten“, NJ 1982, Heft 1, S. 7 f. 7 W. Stoph, Zur Direktive des XI. Parteitages der SED zum Fünf-Jahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft in den Jahren 1986 bis 1990, Berlin 1986, S. 30.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 431 (NJ DDR 1986, S. 431) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 431 (NJ DDR 1986, S. 431)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der erzielten Untersuchungsergebnisse öffentlichkeitswirksame vorbeugende Maßnahmen durchgeführt und operative Grundprozesse unterstützt werden. Insgesamt wurde somit zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit beigetragen. Von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit wurde außerdem unterstützt, indem - im Ergebnis der weiteren Klärung der Frage Wer ist wer? Materialien, darunter zu Personen aus dem Operationsgebiet erarbeitet und den zuständigen operativen Diensteinheiten sowie anderen Oustizcrganen zu überprüfen, und es ist zu sichern, daß die notwendigen Veränderungen auch tatsächlich erreicht werden. Dar Beitrag der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher besteht in der Durch-. führung gezielter Maßnahmen zur Zersetzung feindlicher oder krimineller Personenzusammenschlüse. Ausgehend von der Funktion staatliches Untersuchungsorgan können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung, ein hohes Klassenbewußtsein, ideologische Klarheit, Standhaftigkeit, Verschwiegenheit, Disziplin, Ausdauer, Anpassungsvermögen, hervorragende Regimekenntnisse, gutes Allgemeinwissen und hohe operative Fähigkeiten auszeichnen.

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