Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 430

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 430 (NJ DDR 1986, S. 430); 430 Neue Justiz 11/86 Die staatsanwaltschaftliche Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht wirksam ausüben Dr. HARRI HARRLAND, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Der XI. Parteitag der SED widmete den Fragen des Staates, des Rechts und der sozialistischen Demokratie hohe Aufmerksamkeit.1 Erneut wurde damit bekräftigt, daß die weitere Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung und die breite Entfaltung der sozialistischen Demokratie in ihrem untrennbaren Zusammenhang Wesensmerkmale der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft sind. Die neuen Dimensionen und Anforderungen, die unter Führung der SED in der Innen- und Außenpolitik zu meistern sind, bestimmen den künftigen Beitrag, den die Staatsanwaltschaft dazu zu leisten hat, daß die stabilisierende und mobilisierende Funktion der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Realisierung der Politik zum Wohle des Volkes und zur Sicherung des Friedens voll zur Wirkung gebracht wird. Die grundlegenden Aufgaben dazu hat der Generalstaatsanwalt der DDR, G. Wendland, begründet.1 2 Im folgenden sollen spe-' ziell einige Aspekte für die Handhabung der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht ausführlicher behandelt werden. Wirkungsgrad der Gesetzlichkeitsaufsicht erhöhen Es ist notwendig, den Wirkungsgrad der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht, die fester Bestandteil der staatsanwaltschaft-lichen Aufgaben ist (§ 3 St AG), spürbar zu erhöhen. In Anbetracht der gesamtgesellschaftlichen Erfordernisse und der vorhandenen realen Voraussetzungen ist dies vor allem damit verbunden, die bewährte Einheit von Strafverfolgung, Allgemeiner Gesetzlichkeitsaufsicht und Öffentlichkeitsarbeit noch qualifizierter und effektiver zu verwirklichen. Die Möglichkeiten komplexen Wirkens zur Festigung der Gesetzlichkeit, wie sie der Staatsanwaltschaft kraft ihrer Funktion gesetzlich gegeben sind, können auf diese Weise am besten ausgeschöpft werden. Deshalb ist mit der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht noch planmäßiger und energischer darauf hinzuwirken, daß Ursachen und Bedingungen von Straftaten, die rechtsverletzenden Charakter haben, dauerhaft ausgeräumt werden. Auch unabhängig von der Strafverfolgung muß jederzeit gewährleistet sein, daß allen Rechtsverletzungen bzw. Anhaltspunkten dafür, die der Staatsanwaltschaft durch Eingaben der Bürger, bei der Kontrolle und Auswertung der Beschlüsse der gesellschaftlichen Gerichte, bei der Mitwirkung in arbeitsrechtlichen und anderen Gerichtsverfahren, bei der Rechtsauskunftstätigkeit, beim Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen sowie mit gesellschaftlichen Organisationen oder auf sonstige Weise bekannt werden, gründlich und konsequent nachgegangen wird. Die Wahrung hoher Rechtssicherheit, der Schutz der Bürger und ihrer verfassungsmäßigen Rechte ist dabei eine Aufgabe ersten Ranges. Vorbildliche Gewährleistung der Gesetzlichkeit in der eigenen Arbeit und zielgerichtete Einflußnahme auf die Festigung der Gesetzlichkeit in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen sind Komponenten von zunehmender Bedeutung für die Förderung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen, die Entfaltung der sozialistischen Demokratie und die Stärkung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zum sozialistischen Staat. Das sind zugleich und dieser Zusammenhang wurde auf der 2. Tagung des Zentralkomitees der SED ausdrücklich betont' wesentliche Bedingungen für die wachsende Bereitschaft der Werktätigen, ihre Mitwirkungsrechte bewußt wahrzunehmen und in ihren Arbeits- und Lebensbereichen Mitverantwortung für die Erhöhung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu tragen.3 Jegliche Rechtsarbeit muß so geleistet werden, daß die Menschen überall im Lande die Sorge des sozialistischen Staates um ihr Wohlbefinden und ihre Unantastbarkeit spüren und gewiß sein können, daß kein Rechtsverletzer der wohlverdienten staatlichen Reaktion entgeht. Die Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht ist mit aller Konsequenz, mit Herz und Verstand einzusetzen, wenn es zur Wahrung der gesetzlichen Rechte der Bürger und zur Verwirklichung der Einheit von Rechten und Pflichten erforderlich ist. Die staatsanwaltschaftliche Aufsicht hat als ein wichtiger Faktor der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit dazu beizutragen, daß es in allen Sphären des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens rechtmäßig zugeht. Sie ist eine Garantie und Bekräftigung der Einheitlichkeit der Gesetzlichkeit und des Prinzips der Allgemeinverbindlichkeit des Rechts ohne Unterschied der Person. Der weiteren Erhöhung des Wirkungsgrades der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht dient vor allem ihre noch offensivere und nachhaltigere Handhabung. Gründlich untersuchen konsequent reagieren Die Gründlichkeit der Untersuchung von Rechtsverletzungen und ihrer Ursachen ist eine elementare Voraussetzung für veränderungswirksame Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht. Würde den Dingen nicht genügend auf den Grund gegangen, wären Halbheiten und Halbherzigkeiten in der staats-anwaltschaftlichen Reaktion die Folge. Deshalb darf sich der Staatsanwalt nicht rnilr Feststellungen zufrieden geben, die zwar geeignet sind, einen Protest zu begründen, nicht aber der Frage nach der persönlich rechtlichen Verantwortlichkeit gewissenhaft nachzugehen. Es ist die für eine Untersuchung nötige Sachkunde zu sichern, erforderlichenfalls durch Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, insbesondere mit den jeweils in Betracht kommenden Kontrollorganen. Auch die spezifischen staatsanwaltschaftlichen Mittel zur Prüfung der Gesetzlichkeit von Entscheidungen (§ 30 StAG) sind -noch besser auszuschöpfen. Dies trifft besonders für Auskunftsund Untersuchungsverlangen zu. Von der Konkretheit der Fragestellung und ihrer rechtlichen Relevanz hängt es ab, ob dem Staatsanwalt eine exakte rechtliche Beurteilung möglich ist. Noch stärker zu nutzen ist ebenfalls die Möglichkeit, durch die Anforderung vön Stellungnahmen und persönlichen Erklärungen Licht in eine Sache zu bringen. Dies gilt vor allem für die Bearbeitung der Eingaben von Bürgern, wenn eine Sache die Durchsetzung der Rechte und Pflichten -in einem anderen Verantwortungsbereich (z. B. übergeordnete staatliche Organe) betrifft. Von ihnen sind schon bei der Untersuchung notwendige Auskünfte zur Sachverhaltsaufklärung und zur Gesetzlichkeit des Zustandekommens und des Inhalts der nachzuprüfenden Entscheidung oder Maßnahme zu fordern. Diesbezüglich müssen auf Verlangen des Staatsanwalts von den verantwortlichen Leitern ausführlich begründete Erklärungen vorgelegt werden. Selbstverständlich ist und bleibt es Pflicht des Staatsanwalts, sich unter Berücksichtigung aller getroffenen Feststellungen ein eigenes Urteil über die Gesetzlichkeit der mit der Eingabe gerügten Entscheidung oder Maßnahme zu bilden. Aber eine solche Verfahrensweise ist geeignet, noch bedeutend schneller veränderungswirksam zu werden. In allen gesetzlich bestimmten Fällen, in denen eine 1 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 74 ff. 2 Vgl. G. Wendland, „Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft nach dem XI. Parteitag der SED“, NJ 1986, Heft 8, S. 302 ff. 3 Vgl. E. Honecker, Unsere Innen- und Außenpolitik dient dem Sozialismus und dem Frieden (Aus der Bede auf der 2. Tagung des Zentralkomitees der SED zur Konstituierung der staatlichen Organe), Berlin 1986, S. 28.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 430 (NJ DDR 1986, S. 430) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 430 (NJ DDR 1986, S. 430)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der zwischen der und dem jeweiligen anderen sozialistischen Staat abgeschlossenen Verträge über Rechtshilfe sowie den dazu getroffenen Zueetz-vereinbarungen erfolgen. Entsprechend den innerdienstlichen Regelungen Staatssicherheit ergibt sich, daß die Diensteinheiten der Linie ebenfalls die Befugnisregelungen in dem vom Gegenstand des Gesetzes gesteckten Rahmen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit . Es geht um die Ausschöpfunq der Informationsqewinnunqsmöqlich-keiten des Vorgangs insbesondere zur - politisch-operativen Lageeinschätzung,., Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit gemäß wurden in den Abteilungen der Dresden, Magdeburg und Potsdam bereits und in der Abteilung der Berlin erfahrene Mitarbeiter für zentrale -Leitung der Arbeit mit eingesetzt.

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