Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 43

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 43 (NJ DDR 1986, S. 43); Neue Justiz 2/86 43 funktionäre sind weiter gewachsen. Verstärkt werden bei der Qualifizierung der BGL- und AGL-Mitglieder sowie der Vertrauensleute arbeitsrechtliche Fragen behandelt. Es finden regelmäßig Erfahrungsaustausche zu Schwerpunkten der Rechtsarbeit statt. An deren inhaltlicher Gestaltung haben die Justiz- und Sicherheitsorgane, mit denen die gewerkschaftlichen Vorstände kameradschaftlich Zusammenarbeiten, aktiven Anteil. Dafür sei ihnen im Namen des Sekretariats des Bundesvorstandes des FDGB herzlich gedankt. Die besten Ergebnisse bei der Entwicklung einer systematischen Rechtsarbeit haben die Betriebsgewerkschaftsleitungen, die sich auf eine gut arbeitende Rechtskommission stützen können. Zunehmend haben auch die Vorstände der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften sowie die Gewerkschaftsleitungen kleinerer und mittlerer Betriebe arbeitsfähige Rechtskommissionen gebildet. Nach den Gewerkschaftswahlen 1984/85 beträgt ihre Anzahl in den Betrieben nunmehr 3 626 mit 18 448 Mitgliedern. Die Bildung weiterer Rechtskommissionen der Gewerkschaften setzt sich ebenso fort wie ihre kontinuierliche Arbeit. Die Einflußnahme der Gewerkschaften auf die Durchsetzung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches hat wesentlich dazu beigetragen, Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Betrieben zu erhöhen sowie die Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit der Werktätigen zu gewährleisten. Die gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen haben mit Beharrlichkeit den Prozeß unterstützt, den Werktätigen die Einheit von Rechten und Pflichten bewußt zu machen und sozialistische Persönlichkeiten zu entwickeln, die ihr Schöpfertum mit großem Engagement zum Wohle unseres sozialistischen Staates entfalten. Sichtbar wird das vor allem im Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“, in dem die Fragen der Ordnung, Disziplin und Sicherheit eingeschlossen sind. Die vielfältigen Möglichkeiten, hervorragende Leistungen im sozialistischen Wettbewerb sowie die vorbildliche Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin zu würdigen, werden in Zusammenarbeit mit den staatlichen Leitern besser ausgeschöpft und stimulieren die Werktätigen auch zur weiteren Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. Aus eigenem Antrieb werden zunehmend Auseinandersetzungen im Arbeitskollektiv mit denjenigen geführt, die noch nicht bereit sind, ihre Pflichten regelmäßig zu erfüllen. Von den Leitern wird eine ständig sehr gute Arbeitsorganisation als Voraussetzung für hohe Arbeitsergebnisse und schnelles, wirkungsvolles Reagieren auf Arbeitspflichtverletzungen erwartet. Die Erfahrungen zeigen, daß es im Kampf um Ordnung, Disziplin und Sicherheit noch ungerechtfertigte Differenziertheit und damit Reserven gibt. Die gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen erfüllen erfolgreich den Auftrag des 10. FDGB-Kongresses, die Rechtshilfe und Rechtserläuterung in den Arbeitskollektiven weiter auszubauen. Die monatlichen Mitgliederversammlungen und die Vertrauensleutevollversammlungen werden in vielen Betrieben regelmäßig dafür genutzt, Fragen zur Erhöhung der Wirksamkeit "“des sozialistischen Arbeitsrechts, Vorschläge zur Förderung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie zur Wahrung der Rechte der Werktätigen zu behandeln. Die Rechtskenntnisse und die Bereitschaft, das sozialistische Arbeitsrecht bewußt und freiwillig einzuhalten, sind weiter gewachsen. Als eine gute Möglichkeit der Qualifizierung auf diesem Gebiet erweisen sich die Schulen der sozialistischen Arbeit, in denen seit mehreren Jahren in regelmäßigen Abständen arbeitsrechtliche Themen behandelt werden. Mit wachsender Sachkenntnis und notwendiger Umsicht, mit Feinfühligkeit und Aktivität reagiert die Mehrzahl der gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen auf Vorschläge, Hinweise und Kritiken, Anfragen und Eingaben der Werktätigen. Als Ausdruck der sozialistischen Demokratie werden sie als erstrangige politische Aufgabe gründlich geprüft und ihre Klärung zur Verbesserung des Arbeitsklimas und der Leitungstätigkeit genutzt. Höhere Qualität und Wirksamkeit der Konfliktkommissionen Gewerkschaftsfunktionäre, Mitglieder der Konfliktkommissionen und Schöffen arbeiten bei der Rechtserläuterung und Rechtshilfe eng zusammen. Die konkrete Rechtshilfe der Gewerkschaften reicht von der Klärung an sie herangetragener rechtlicher Fragen und Probleme über die Unterstützung zur Vorbereitung auf eine Beratung der Konfliktkommission und in der Beratung selbst bis zur Prozeßvertretung oder gewerkschaftlichen Mitwirkung im Arbeitsrechtsverfahren vor dem staatlichen Gericht. Ausgehend von den höheren Anforderungen an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit der Konfliktkommissionen haben die gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen die Mitglieder der Konfliktkommissionen zielstrebig befähigt, ihren Einfluß auf die Wahrung der Rechtssicherheit und die Erhöhung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Werktätigen zu verstärken. Zur Einführung der neuen Rechtsvorschriften für die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte am 1. Januar 1983 leisteten die gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen mit Unterstützung der Justiz- und Sicherheitsorgane eine umfangreiche Schulungsarbeit. Im Ergebnis setzt sich die jetzt mehr als 30jährige erfolgreiche Arbeit der Konfliktkommissionen fort. Ihre 250 567 Mitglieder machen immer stärker von ihren erweiterten Rechten und Aufgaben entsprechend der Orientierung aus dem vom IX. Parteitag der SED beschlossenen Programm verantwortungsbewußt Gebrauch. Sie treffen politisch überzeugende, der Gesetzlichkeit entsprechende Entscheidungen, die zunehmend freiwillig und bewußt eingehalten werden. Nach wie vor erweisen sich über 92 Prozent aller von ihnen gefaßten arbeitsrechtlichen Beschlüsse als richtig. Die Konfliktkommissionen nutzen auch zunehmend wirksam ihr Recht, Empfehlungen zur Verbesserung der Leitungstätigkeit und zur Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu erteilen. Ständig gewachsen sind die Qualität und die Quantität der Aussprachen zur Klärung rechtlicher Angelegenheiten der Werktätigen. In ihrem gesamten Wirken gelingt es den Konfliktkommissionen immer besser, den untrennbaren Zusammenhang zwischen der Verwirklichung des Arbeitsgesetzbuches und der Entfaltung schöpferischer Initiativen im sozialistischen Wettbewerb für die weitere Verbesserung der Ar-beits- und Lebensbedingungen der Werktätigen bewußt zu machen. Das beweisen auch die im Jahr 1985 durchgeführten gemeinsamen Untersuchungen der Justizorgane, der Gewerkschaften und des Nationalrats der Nationalen Front der DDR in einigen Bezirken. Ihr besonderes Augenmerk richten die Konfliktkommissionen darauf, in Zusammenarbeit mit den Arbeitskollektiven, betrieblichen Gewerkschaftsfunktionären und staatlichen Leitern einen noch wirksameren Schutz des sozialistischen Eigentums zu gewährleisten. Immer mehr Mitglieder unterstützen in den Arbeitskollektiven den Vertrauensmann, rechtzeitig auf die Beseitigung von Mängeln und Hemmnissen Einfluß zu nehmen. Die guten Ergebnisse in der rechtserläuternden und recht-sprechenden Tätigkeit der Konfliktkommissionen sind vor allem darauf zurückzuführen, daß die Zusammenarbeit zwischen ihnen und den betrieblichen Gewerkschaftsfunktionären ständig enger und vertrauensvoller wird. Mit dem Beschluß des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB „Aufgaben der Gewerkschaften bei der Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen“ vom 26. März 1982 wurden dafür wichtige Voraussetzungen geschaffen. Die Verwirklichung dieses Beschlusses nimmt in der gewerkschaftlichen Leitungstätigkeit einen festen Platz ein. * In der Folgezeit konzentriert sich die gewerkschaftliche Rechtsarbeit auf folgende Schwerpunkte: Erstens: Die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen setzen sich mit den ehrenamtlichen Funktionären verstärkt dafür ein, die gesetzlich garantierten Mitwirkungsrechte umfassend zu nutzen, um die Werktätigen von Beginn an in die umfassende sozialistische Intensivierung einzubeziehen. Zweitens: Es werden weitere arbeitsfähige Rechtskommissionen in den Betrieben gebildet und die besten Erfahrungen verallgemeinert. Drittens: Die gewerkschaftlichen Vorstände und Lei- tungen qualifizieren die Gewerkschaftsfunktionäre für die Wahrnehmung der Aufgaben zur Rechtserläuterung in den Arbeitskollektiven und gewinnen weitere Werktätige, vor allem Frauen und Jugendliche, für die gewerkschaftliche Rechtsarbeit. Viertens: Die Vorschläge, Hinweise, Kritiken und Eingaben der Werktätigen sind feinfühlig und sorgfältig zu bearbeiten. Rechtliche Probleme sind schnell zu lösen. Fünftens: Die Aufgaben zur Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen sind von den gewerkschaftlichen Vorständen und Leitungen mit hohem Verantwortungsbewußtsein wahrzunehmen. Mit dieser Aufgabenstellung verstärken die Gewerkschaften die Arbeit auf dem Gebiet des sozialistischen Rechts mit dem Ziel, in allen Kollektiven hohe Rechtssicherheit zu gewährleisten und neue Initiativen für hohen Leistungsanstieg im sozialistischen Wettbewerb im Jahr des XI. Parteitages der SED auszulösen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 43 (NJ DDR 1986, S. 43) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 43 (NJ DDR 1986, S. 43)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der nicht eingeschränkt wird. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der zur kam es im, als zwei Angehörige des Bundesgrenzschutzes widerrechtlich und vorsätzlich unter Mitführung von Waffen im Raum Kellä Krs. Heiligenstadt in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Feindtätigkeit; neue Möglichkeiten und Ansatzpunkte, die vom Gegner zur Organisierung von Feindtätigkeit genutzt werden; bewährte operative Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge zu gewährleisten. Nutzung der Möglichkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte.

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