Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 428

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 428 (NJ DDR 1986, S. 428); 428 Neue Justiz 10/86 nicht möglich, die Lautstärke der Stimme zu steigern. Nach ärztlicher Stellungnahme ist mit bleibenden Schäden zu rechnen. Auf Grund dieser Feststellungen verurteilte das Kreisgericht den Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung (Vergehen gemäß §§ 115 Abs. 1, 116 Abs. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie zur Leistung von Schadenersatz. Gegen diese Entscheidung richtet sich der Kassationsantrag des Präsidenten des Obersten Gerichts zuungunsten des Angeklagten, mit dem eine höhere Freiheitsstrafe erstrebt wird. Dem Antrag war stattzugeben. Aus der Begründung: Ausgehend von den mit dem Kassationsantrag nicht angegriffenen Sachverhaltsfeststellungen hat das Kreisgericht zwär zutreffend erkannt, daß auf diese Tat gemäß § 39 Abs. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe zu reagieren ist. Die ausgesprochene Strafhöhe von zehn Monaten wird jedoch der Schwere der Tat nicht gerecht und ist gröblich unrichtig. Sie ist nicht geeignet, wirksam zum Schutz der Bürger vor derartigen schweren Angriffen auf ihre Gesundheit beizutragen, und entspricht damit nicht den mit der 5. Plenartagung des Obersten Gerichts über die Rechtsprechung zum Schutz der Bürger vor Angriffen auf die Gesundheit, Sicherheit und Geborgenheit vom 30. Juni 1983 (OG-Informationen 1983, Nr. 4, S. 3 ff.) gegebenen Orientierungen. Das Kreisgericht hätte die Art und Weise der Einwirkung auf die Geschädigte, die dadurch verursachten Gesundheitsschäden und deren weitere Auswirkungen bei der Bestimmung der Strafhöhe anders bewerten müssen. Der Angeklagte ging rücksichtslos und mit erheblicher Intensität gegen die Geschädigte vor. Das zeigt sich in der Anwendung einer Methode, die für die Gesundheit am gefährlichsten ist des Würgens , und in den eingetretenen Folgen. Der Geschädigten wurden beträchtliche Gesundheitsschäden zugefügt. Die Kehlkopffraktur, die sie durch die massive Gewalteinwirkung mittels Würgens davontrug, bewirkte eine Arbeitsunfähigkeit von mehreren Wochen und erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen noch Monate nach der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Dem Angeklagten war bekannt, daß er unter Alkoholeinfluß zu aggressivem Verhalten neigt, was dann häufig zu Auseinandersetzungen mit der Geschädigten führte. Auch am Tattage kam es, vor allem bedingt durch seine alkoholische Beeinträchtigung, zum Streit und zu Gewaltanwendungen ihr gegenüber. Der Umstand, daß die Auseinandersetzung möglicherweise durch eine unkorrekte Äußerung der Geschädigten bezüglich der Tötung einer Katze durch den Angeklagten mit ausgelöst wurde, berechtigte ihn nicht zu einer solchen Handlungsweise. Sie würde, selbst wenn sie erfolgt wäre, im krassen Mißverhältnis zur Tatbegehung stehen und für die Strafzumessung ohne Bedeutung sein. Strafmilderungsgründe liegen somit nicht vor. Die hohe objektive Schädlichkeit der Tat und der Grad der Schuld erfordern es, eine Freiheitsstrafe von etwa einem Jahr und sechs Monaten auszusprechen. Eine solche Strafe stellt die gerechte staatliche Reaktion auf die Straftat dar. Aus diesen Gründen war das Urteil des Kreisgerichts im Strafausspruch aufzuheben (§ 311 Abs. 2 Ziff. 2 StPO) und die Sache gemäß § 322 Abs. 3 StPO zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen. Unabhängig davon hätte das Kreisgericht auf Grund der im ärztlichen Attest enthaltenen und im Urteil getroffenen Feststellung, daß für die Geschädigte durch die Kehlkopffraktur infolge Luftnot eine Lebensgefahr bestand, die Frage beantworten müssen, ob auch aus diesem Grund der Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllt ist. Berichtigung In dem Urteil des Obersten Gerichts vom 2. Mai 1986 OAK 18/86 NJ 1986, Heft 9, muß es auf S. 381, rechte Spalte, in der 13. Zeile von oben richtig heißen: „Beschlußunfähigkeit der BGL“. COflEPäCAHME X.-fl. XOH3MHrEP Pememu XI cie3fla CEIir HMnyjibew flJia paOoTbi cyflOB m rocyflapcTBeHHux HOTapnaTOB 390 C 6e3onacHocrbio BbinojiHMTb miaH (Eecea 3a KpyrjibiM ctojiom o pa-ÖOTe pemeHHeM CexpeTapwaTa LJeHTpajibHoro kommteTa CEnr ot 24 okthöph 1984 r. 06 onb!Te npaBOBOM paßoTbi b paüoHe AHHaßepr) 392 T.-A. JIIOEXEH/P. BIOCTHEK rpaacflaHCKOe 3aKOHOflaTejibCTBO iyjP B npOIUJIOM fleCHTMJieTHM 397 P. CTEßMHr rocyapcTBeHHue peKOMeHflarpiM npH ynpaBJieHMir CeJIbCKMM X03BMCTB0M 401 X. XOH3MHrEP/y. PßJIE npaBOBue Bonpocw coflepataHHa h oÖieMa OTBeTCTBeHHOCTH Bpana npn skctpchhom cjiynae (Te3MCw iophahhccko-MeflHiiHHCKOM paÖoqeM rpymibi AccoijHaijHM iopmctob rflP) 403 B. nElTEJIB/r. yJIBPMX HoBan kohbchahb o npaBe MexcAyHapoA-hux opraHM3ai;MM, 3aicnioHaTb AoroBOpu 406 r. 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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit erlanqt; sie dienen ausschließlich der f-ÜFfnternen Informationsgewinnung und WahrheitsSicherung und dürfen im Interesse der weiteren Konspirierurig der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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