Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 417

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 417 (NJ DDR 1986, S. 417); Neue Justiz 10/86 417 Staat und Recht im Imperialismus Internationale Konferenz zu aktuellen Fragen des Revanchismus in der BRD Dr. KAROLA WILLE und Dr. ARIBERT ONDRUSCH, Institut für internationale Studien der Karl-Marx-Universität Leipzig Im politischen und ideologischen Arsenal der aggressivsten und reaktionärsten Kräfte des Monopolkapitals nimmt der Revanchismus einen gewichtigen Platz ein. Er ist ein wesentlicher Faktor in der Strategie des Imperialismus, eine generelle Wende in der Entwicklung des internationalen Kräfteverhältnisses herbeizuführen. Seit dem Herbst 1982 wurde die Ideologie und Politik des Revanchismus durch die herrschenden Kräfte der BRD erheblich verstärkt. Das kommt u. a. darin zum Ausdruck, daß Revanchistenverbände in der BRD großzügig unterstützt werden, hohe staatliche Repräsentanten der BRD in Veranstaltungen dieser Verbände als Referenten auftreten und konservative Spitzenpolitiker revanchistische Forderungen und Thesen propagieren. * Die politisch-rechtliche Analyse aktueller Entwicklungstendenzen des Revanchismus bildete einen Schwerpunkt der wissenschaftlichen Konferenz „Die BRD Mitte der 80er Jahre“, die am 10. und 11. Juni 1986 in Leipzig stattfand und ah der Vertreter der Juristenvereinigungen der UdSSR, Polens und der DDR sowie Wissenschaftler des West-Instituts Poznan und des Instituts für internationale Studien der Karl-Marx-Universität Leipzig teilnahmen. Die Diskussion konzentrierte sich auf das aggressive, friedensbedrohende Wesen des Revanchismus, auf völkerrechtliche Aspekte revanchistischer Thesen und Forderungen, auf die soziale Funktion des Revanchismus im politischen System der BRD sowie auf die Bewertung revanchistischer Aktivitäten nach dem Grundgesetz der BRD. Wachsende Friedensgefährdung durch Revanchismus Das Erstarken des Revanchismus in der Gegenwart stellt eine Negierung der nach dem zweiten Weltkrieg gestalteten internationalen Beziehungen dar. Insbesondere in der UN-Chagta, im europäischen Vertragswerk der 70er Jahre und in der KSZE-Schlußakte von Helsinki wurden jene rechtlichen Grundlagen geschaffen, die den Revanchismus als praktische Politik in und zwischen den Staaten ausschließen. Die von den reaktionärsten Kräften imperialistischer Staaten betriebene Politik des Revanchismus wird im Atomzeitalter zu einem Faktor, der die Beziehungen der Staaten zueinander in erheblichem Maße destabilisiert. Das Bestreben, die Ergebnisse des Entspannungsprozesses der 70er Jahre rückgängig zu machen und „soziale Revanche“ gegenüber den sozialistischen Staaten zu nehmen, bedroht in besonderer Weise - den Weltfrieden und die internationale Sicherheit (Dr. sc. J. Urias, Moskau). Die Politik der gegenwärtigen CDU/CSU/FDP-Koalition in der BRD erweist sich in diesem Zusammenhang als außerordentlich widersprüchlich: Einerseits waren die Vertreter der sog. Politik der Wende nicht in der Lage, von den in den 70er Jahren zwischen sozialistischen Staaten und der damaligen SPD/FDP-Regierung abgeschlossenen bilateralen Verträgen .abzugehen. Daher kommt der Gemeinsamen Erklärung von Erich Honecker und Bundeskanzler Kohl vom 12. März 1985 große Bedeutung zu, in der hervorgehoben wird, daß die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und Souveränität’ aller Staaten in Europa in ihren gegenwärtigen Grenzen eine grundlegende Bedingung für den Frieden ist (Prof. Dr. W. Menzel, Leipzig). Andererseits hat der Übergang der reaktionärsten Kräfte zu konservativ-konfrontativen Methoden der Machtausübung den Revanchismus wiederbelebt und gestärkt, was in den internationalen Beziehungen der BRD, insbesondere zu den sozialistischen Staaten, eine Verschlechterung des politischen Klimas bewirkt hat (Prof. Dr. L. Lukaszuk, Warschau). So ist in jüngster Zeit wieder stärker vom „Offenhalten der deutschen Frage“ die Rede, der territoriale Status quo in Europa wird in Frage gestellt. Durch das Beharren auf den Grenzen des ehemaligen Deutschen Reiches nach dem Stand von 1937 werden zugleich territoriale Ansprüche gegenüber weiteren sozialistischen Staaten erhoben. Die besondere Gefährlichkeit, die vom Revanchismus der BRD in der Gegenwart ausgeht, resultiert insbesondere daraus, daß seine ursprüngliche regionale Begrenztheit durch eine zunehmende Globalität der Zielstellung ersetzt wird, was angesichts der forcierten Hochrüstungspolitik die Gefahr eines Kernwaffenkrieges erhöht (Dr. habil. A. W. Powenka, Poznan). Erscheinungsformen und Tendenzen des Revanchismus Die Entscheidung über die Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenraketen auf dem Territorium der BRD bildete einen bedeutsamen Einschnitt in der Entwicklung des Revanchismus. Es wurden sowohl wesentliche Bedingungen für die Verwirklichung der revanchistischen Zielstellungen geschaffen als auch die politischen Aktivitäten maßgeblicher re-' vanchistischer Kreise gefördert. Die zunehmende Eskalation revanchistischer Strömungen, die ihre Organisationsform in zahlreichen Revanchistenverbänden finden, sowie die Protektion dieser Organisationen durch den Staat, insbesondere durch Regierungskreise, beispielsweise durch die Teilnahme des BRD-Bundeskanzlers am Treffen der schlesischen Landsmannschaften im Juni 1985 und Mai 1986, widerspiegeln neue Elemente des Revanchismus in der BRD. An zwei Erscheinungen wird dies auf prägnante Weise sichtbar: Erstens, ist gegenwärtig eine personelle, funktionelle und strukturelle Verflechtung der verschiedenen Revanchistenverbände zu verzeichnen, die zu einer Verdichtung des Organisationsnetzes führt. Zweitens werden zunehmend Jugendliche in die Verbände integriert und neue Verbände aufgebaut. Das Wiederaufleben revanchistischer Strömungen ist zugleich mit der Sicherung ihrer künftigen Wirksamkeit verbunden, was ihre Gefährlichkeit erhöht (Dr. S. Hausotte, Leipzig). Ein wesentliches Merkmal des Revanchismus der Gegenwart ist die zunehmende Differenziertheit der Positionen in bezug auf die Bedeutung der sog. Ostverträge der BRD, insbesondere auf das Prinzip der Unverletzlichkeit der europäischen Nachkriegsgrenzen. Derartige Differenzierungsprozesse vollziehen sich sowohl innerhalb der einzelnen systemtragenden Parteien der BRD als auch zwischen den Parteien der regierenden konservativ-liberalen Koalition (Dozent Dr. F. Halm, Leipzig). Während beispielsweise maßgebliche Kreise der FDP für die Fortsetzung der in den 70er Jahren begonnenen Entspannungspolitik gegenüber den sozialistischen Staaten eintreten und die Unantastbarkeit der Grenzen respektieren, halten die führenden Kräfte der CSU an der Konzeption einer „deutschen Wiedervereinigung“ in den Grenzen von 1937 fest (Dr. habil. A. W. Powenka, Poznan). Diese unter dem Druck der Eskalation der Rüstungspolitik zunehmenden Differenzierungsprozesse innerhalb der herrschenden Kreise des Monopolkapitals führen zu neuen Möglichkeiten für die Schaffung einer Koalition der Vernunft und des Realismus. Von der Existenz und der sozialen Breite einer solchen Koalition hängt entscheidend ab, ob die Eskalation der Politik der Konfrontation zu einer Politik der militärischen Gewaltanwendung verhindert werden kann. Es bedarf einer tiefgründigen Analyse dieser Differenzierungsprozesse, um die tatsächlichen Möglichkeiten eines Dialogs mit allen Kräften, die ernsthaft ah der Erhaltung des Friedens interessiert sind, aufzudecken und somit reale Chancen für die Eindämmung des Revanchismus zu erschließen (Prof. Dr. W. Menzel, Leipzig). Widerspiegelung des Revanchismus in der Völkerrechtslehre der BRD Das Wiederaufleben des Revanchismus in der BRD findet seine Widerspiegelung und theoretisch-juristische Rechtfertigung in der Völkerrechtslehre der BRD. Insbesondere zwei Forschungsgegenstände verdeutlichen dies: erstens die Auffassungen zum Untergang des Deutschen Reichs und zweitens die inhaltliche Charakterisierung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Unverändert halten konservative Politiker und Juristen, gestützt auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der DDR und der BRD, an der revanchistischen These fest, daß das ehemalige Deutsche Reich in seinen Grenzen von 1937 völkerrechtlich fortbesteht und die BRD als Staat mit ihm identisch, wenn auch territorial nur teilidentisch ist. Dabei behaupten sie insbesondere, daß die in den 70er Jahren von;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 417 (NJ DDR 1986, S. 417) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 417 (NJ DDR 1986, S. 417)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beweisfüh-rung mit Sachverständigengutachten zu gewährleisten ist. VgT. dazu Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der inoffiziellen Beweislage muß ein solcher offizieller Anlaß geschaffen werden, der einerseits den strafprozessualen Regelungen entspricht und durch den andererseits die Konspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit. Das betrifft auch die Konspirierung des operativen Bear-be ungsze raumes. In dieser Hinsicht kommt es vor allem darauf an, die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die bei lungsverfahren zu lösenden Aufgaben untegrundeeg unter-schiedlicher aualitativer PersönMfahkeitseinenschaften realisiert ,J ÜPo rsuc üh rorn T-oeitunci von Ernitt- werden können.

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