Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 403

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 403 (NJ DDR 1986, S. 403); Neue Justiz 10/86 403 tragen werden und einen bestimmten Medianismus ihrer Verwirklichung auslösen. Solche Anforderungen sind m. E. auch an staatliche Empfehlungen zu stellen. Kriterien zur Erhöhung der Wirksamkeit staatlicher Empfehlungen Die Empfehlungen im Rahmen der Leitung der Landwirtschaft können prinzipiell durch den Ministerrat der DDR, das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und die landwirtschaftsleitenden örtlichen Staatsorgane zu den unterschiedlichsten Fragen der Organisation und Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse in der sozialistischen Landwirtschaft erlassen werden, sofern an diesen Verhältnissen LPGs unmittelbar beteiligt sind. Das mit ihrem Erlaß verfolgte Ziel muß darin bestehen, die Adressaten mit dem neuesten Stand der Entwicklung und den fortgeschrittenen Erfahrungen auf dem geregelten Gebiet 'vertraut zu machen, ihnen eine Lösung für bestehende Probleme anzubieten und sie zu verpflichten, die jeweilige Empfehlung zu beachten, zu prüfen und eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Die Vorstände der LPGs sollen staatliche Empfehlungen zum Anlaß nehmen, die Verwirklichung der empfohlenen Maßnahmen entsprechend den konkreten Bedingungen ihrer LPG zu organisieren und die erforderlichen Entscheidungen durch die Leitungsorgane der LPG herbeizüführen (§ 7 Abs. 3 letzter Satz LPG-G). ■ Ein wichtiges Kriterium zur Erhöhung der Wirksamkeit staatlicher Empfehlungen besteht in ihrer Bekanntmachung. Die in der Vergangenheit geübte Praxis, staatliche Empfehlungen mitunter z. B. auch in Fachzeitschriften oder durch Veröffentlichungen der Landwirtschaftsausstellung der DDR bekanntzumachen, reicht m. E. nicht aus. Vielmehr sollten staatliche Empfehlungen von besonderer Bedeutung, die von zentralen Staatsorganen erlassen werden, in offizieller Form (GBl., Verfügungen und Mitteilungen) bekanntgemacht werden. Empfehlungen örtlicher Staatsorgane könnten in der territorial für staatliche Entscheidungen üblichen Weise (z. B. in der Bezirkspresse) veröffentlicht werden. Damit wäre auch bereits durch den Modus der Bekanntmachung die im Bereich der Landwirtschaft unbedingt notwendige Differenzierung staatlicher Empfehlungen und anderer Empfehlungen, vor allem von wissenschaftlichen Instituten zur Anwendung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, gegeben. Die staatlichen Empfehlungen stehen in enger Wechselwirkung mit zwingenden und dispositiven Rechtsnormen und stellen gemeinsam mit ihnen systemar aufeinander abgestimmt eine Gesamtregelung genossenschaftlicher Verhältnisse in der sozialistischen Landwirtschaft dar, die besonders wirksam dazu beiträgt, den effektiven Rechtsverwirklichungsprozeß in den LPGs und ihren Beziehungen zu sichern. Den staatlichen Empfehlungen kommt dabei eine unverwechselbare Funktion zu, die von andersartigen Normen nicht mit gleicher Effizienz ausgefüllt werden kann. Diese Integration staatlicher Empfehlungen in den rechtlich geregelten Leitungsprozeß gilt prinzipiell auch für deren Verknüpfung mit ökonomischen Hebeln, die in die gleiche Richtung wirken. Die staatlichen Empfehlungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schließlich einer unlösbaren Verbindung mit der staatlichen Anleitung und Kontrolle der LPGs (vgl. z. B. § 47 Abs. 3 GöV). Wenn diesem Erfordernis Rechnung getragen wird, gibt es in aller Regel auch keinerlei Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Empfehlungen, zumal die staatliche Tätigkeit in einem solchen Fall maßgeblich darauf gerichtet ist, Beschlüsse genossenschaftlicher Leitungsorgane herbeizuführen, die die empfohlenen Maßnahmen unter Beachtung der jeweiligen Besonderheiten verwirklichen helfen. Meines Erachtens könnte die Autorität staatlicher Empfehlungen erheblich erhöht werden; wenn sie als Rechtsnormen charakterisiert und behandelt werden. Rechtsfragen zu Inhalt und Umfang ärztlicher Verantwortung beim Notfall Thesen des juristisch-medizinischen Arbeitskreises der Vereinigung der Juristen der DDR Die ärztliche Verantwortung bei einem Notfall, der medizinische Hüfe erfordert, ist für den Arzt eine viichtige Problemstellung, mit der Rechtsfragen, ethisch-moralische Grundsätze sowie Fragen der Leitung und Organisation im Gesundheitswesen verbunden sind. Notsituationen treten in vielfältiger Form auf. Die praktischen Probleme bei der Gewährleistung wirksamer medizinischer Hilfe sind vor allem aus der Sicht unterschiedlicher ärztlicher Fachdisziplinen, medizinischer Einrichtungen und territorialer Gegebenheiten vielfältig und differenziert, denn die medizinische Betreuung bei einem Notfall umfaßt nicht nur die Erste ärztliche Hilfe, sondern schließt häufig den Einsatz der Schnellen Medizinischen Hilfe (SMH) und die Überleitung der weiteren Betreuung des Notfallpatienten in einer stationären medizinischen Einrichtung ein. Die vorliegenden Thesen sind das Ergebnis einer interdisziplinären Diskussion zu dieser Thematik im juristischmedizinischen Arbeitskreis beim Zentralvorstand der Vereinigung der Juristen der DDR. Sie geben dem Arzt in zahlreichen Fragen eine Orientierungshilfe. Einige damit verbundene Sachverhalte, die weiter diskutiert werden müssen, sind nich.t in die Thesen aufgenommen worden. Die Thesen des Arbeitskreises dienen seinem gesellschaftlichen Anliegen, zur Klärung von Rechtsfragen und zur Erläuterung von Rechtsanforderungenn in der medizinischen Praxis beizutragen, ärztliches Verantwortungsbewußtsein zu stärken und die qualifizierte medizinische Betreuung der Bürger zu fördern (vgl. auch die Thesen „Zu Rechtsfragen der medizinischen Betreuung der Bürger“, NJ 1978, Heft 10, S.434 ff.; „Zu Rechtsfragen der ärztlichen Begutachtungen“, NJ 1980, Heft 8, S. 362 ff., und „Zu Fragen der Verbindlichkeit von Empfehlungen für Diagnostik und Therapie in der ärztlichen Praxis“, NJ 1985, Heft 1, S. 7 ff.). Die Thesen stellen das Wohl des Notfallpatienten in den Vordergrund. Die nötige medizinische Hilfe möglichst schnell und wirksam zu leisten, um Gefahren für Gesundheit und Leben zu beseitigen, Verletzungen zu behandeln, Schmerzen zu lindern, ist eine elementare Aufgabe, die den Ärzten höchsten Einsatz abverlangt, aber auch ständige Weiterbildung und praktische Übungen erfordert. Rechtsfragen der Verantwortung des Arztes umfassen in diesem Zusammenhang vorrangig sein Verhalten während des beruflichen Einsatzes und in der Freizeit, den Ermessensspielraum bei Entscheidungen zu medizinischen Notfallmaßnahmen wie auch die Beachtung der Rechte der Patienten aus dem medizinischen Betreuungsverhältnis. . Die Beschlüsse des XI. Parteitages der SED stellen besondere Aufgaben, die medizinische Grundbetreuung auf hohem Niveau auszubauen. So orientiert die Direktive zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1986 bis 1990 (Abschn. IV) darauf, „die Schnelle Medizinische Hilfe als bewährte Form der mobilen Notfallversorgung“ überall und jederzeit zu gewährleisten. Vom Wissen und Können der Ärzte und Schwestern und von ihrer hohen ethischen Haltung hängt es maßgeblich ab, wie „die Errungenschaften der medizinischen Wissenschaft den Bürgern tatsächlich zugute kommen“. Diese Feststellung im Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag (Berlin 1986, S. 72) wird in den Thesen des juristisch-medizinischen Arbeitskreises, bezogen auf den Notfall und seine Erfordernisse, spezifisch sichtbar gemacht. Dr. HANNELORE HEUSINGER, Vorsitzende des juristisch-medizinischen Arbeitskreises beim Zentralvorstand der Vereinigung der Juristen der DDR Dr. ULRICH ROEHL, ■ ' 1. Vizepräsident und Generalsekretär i der Vereinigung der Juristen der DDR;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 403 (NJ DDR 1986, S. 403) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 403 (NJ DDR 1986, S. 403)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist zugleich festzustellen, daß ein nicht zu unterschätzender Teil der Personen - selbst Angehörige der bewaffneten Kräfte - die Angriffe auf die Staatsgrenze der mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Begehung der Straftat und die Einstellung zur sozialistischen Gesetzlichkeit, zum Staatssicherheit und zur operativen Arbeit überhaupt. Dieser gesetzmäßige Zusammenhang trifft ebenso auf das Aussageverhalten des Beschuldigten mit dem Ziel, wahre Aussagen zu erreichen, wird mit den Begriffen Vernehmungstaktik vernehmungstaktisches Vorgehen erfaßt. Vernehmungstaktik ist das Einwirken des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Aufdeckung der Straftat für den Beschuldigten erkennbaren realen oder vermuteten Beweisführungs-möglichkeiten bestimmten entscheidend die Entstehung von Verhaltensdispositionen mit. Durch jegliche Maßnahmen, die für den Beschuldigten als Zusammenhang mit der Aufklärung der strafbaren Handlungen erkennbar sind oder erscheinen, werden bereits vor der ersten Beschuldigtenvernehmung wesentliche Bedingungen der späteren Aussagetätigkeit Beschuldigter festgelegt.

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