Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 403

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 403 (NJ DDR 1986, S. 403); Neue Justiz 10/86 403 tragen werden und einen bestimmten Medianismus ihrer Verwirklichung auslösen. Solche Anforderungen sind m. E. auch an staatliche Empfehlungen zu stellen. Kriterien zur Erhöhung der Wirksamkeit staatlicher Empfehlungen Die Empfehlungen im Rahmen der Leitung der Landwirtschaft können prinzipiell durch den Ministerrat der DDR, das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und die landwirtschaftsleitenden örtlichen Staatsorgane zu den unterschiedlichsten Fragen der Organisation und Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse in der sozialistischen Landwirtschaft erlassen werden, sofern an diesen Verhältnissen LPGs unmittelbar beteiligt sind. Das mit ihrem Erlaß verfolgte Ziel muß darin bestehen, die Adressaten mit dem neuesten Stand der Entwicklung und den fortgeschrittenen Erfahrungen auf dem geregelten Gebiet 'vertraut zu machen, ihnen eine Lösung für bestehende Probleme anzubieten und sie zu verpflichten, die jeweilige Empfehlung zu beachten, zu prüfen und eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Die Vorstände der LPGs sollen staatliche Empfehlungen zum Anlaß nehmen, die Verwirklichung der empfohlenen Maßnahmen entsprechend den konkreten Bedingungen ihrer LPG zu organisieren und die erforderlichen Entscheidungen durch die Leitungsorgane der LPG herbeizüführen (§ 7 Abs. 3 letzter Satz LPG-G). ■ Ein wichtiges Kriterium zur Erhöhung der Wirksamkeit staatlicher Empfehlungen besteht in ihrer Bekanntmachung. Die in der Vergangenheit geübte Praxis, staatliche Empfehlungen mitunter z. B. auch in Fachzeitschriften oder durch Veröffentlichungen der Landwirtschaftsausstellung der DDR bekanntzumachen, reicht m. E. nicht aus. Vielmehr sollten staatliche Empfehlungen von besonderer Bedeutung, die von zentralen Staatsorganen erlassen werden, in offizieller Form (GBl., Verfügungen und Mitteilungen) bekanntgemacht werden. Empfehlungen örtlicher Staatsorgane könnten in der territorial für staatliche Entscheidungen üblichen Weise (z. B. in der Bezirkspresse) veröffentlicht werden. Damit wäre auch bereits durch den Modus der Bekanntmachung die im Bereich der Landwirtschaft unbedingt notwendige Differenzierung staatlicher Empfehlungen und anderer Empfehlungen, vor allem von wissenschaftlichen Instituten zur Anwendung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, gegeben. Die staatlichen Empfehlungen stehen in enger Wechselwirkung mit zwingenden und dispositiven Rechtsnormen und stellen gemeinsam mit ihnen systemar aufeinander abgestimmt eine Gesamtregelung genossenschaftlicher Verhältnisse in der sozialistischen Landwirtschaft dar, die besonders wirksam dazu beiträgt, den effektiven Rechtsverwirklichungsprozeß in den LPGs und ihren Beziehungen zu sichern. Den staatlichen Empfehlungen kommt dabei eine unverwechselbare Funktion zu, die von andersartigen Normen nicht mit gleicher Effizienz ausgefüllt werden kann. Diese Integration staatlicher Empfehlungen in den rechtlich geregelten Leitungsprozeß gilt prinzipiell auch für deren Verknüpfung mit ökonomischen Hebeln, die in die gleiche Richtung wirken. Die staatlichen Empfehlungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schließlich einer unlösbaren Verbindung mit der staatlichen Anleitung und Kontrolle der LPGs (vgl. z. B. § 47 Abs. 3 GöV). Wenn diesem Erfordernis Rechnung getragen wird, gibt es in aller Regel auch keinerlei Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Empfehlungen, zumal die staatliche Tätigkeit in einem solchen Fall maßgeblich darauf gerichtet ist, Beschlüsse genossenschaftlicher Leitungsorgane herbeizuführen, die die empfohlenen Maßnahmen unter Beachtung der jeweiligen Besonderheiten verwirklichen helfen. Meines Erachtens könnte die Autorität staatlicher Empfehlungen erheblich erhöht werden; wenn sie als Rechtsnormen charakterisiert und behandelt werden. Rechtsfragen zu Inhalt und Umfang ärztlicher Verantwortung beim Notfall Thesen des juristisch-medizinischen Arbeitskreises der Vereinigung der Juristen der DDR Die ärztliche Verantwortung bei einem Notfall, der medizinische Hüfe erfordert, ist für den Arzt eine viichtige Problemstellung, mit der Rechtsfragen, ethisch-moralische Grundsätze sowie Fragen der Leitung und Organisation im Gesundheitswesen verbunden sind. Notsituationen treten in vielfältiger Form auf. Die praktischen Probleme bei der Gewährleistung wirksamer medizinischer Hilfe sind vor allem aus der Sicht unterschiedlicher ärztlicher Fachdisziplinen, medizinischer Einrichtungen und territorialer Gegebenheiten vielfältig und differenziert, denn die medizinische Betreuung bei einem Notfall umfaßt nicht nur die Erste ärztliche Hilfe, sondern schließt häufig den Einsatz der Schnellen Medizinischen Hilfe (SMH) und die Überleitung der weiteren Betreuung des Notfallpatienten in einer stationären medizinischen Einrichtung ein. Die vorliegenden Thesen sind das Ergebnis einer interdisziplinären Diskussion zu dieser Thematik im juristischmedizinischen Arbeitskreis beim Zentralvorstand der Vereinigung der Juristen der DDR. Sie geben dem Arzt in zahlreichen Fragen eine Orientierungshilfe. Einige damit verbundene Sachverhalte, die weiter diskutiert werden müssen, sind nich.t in die Thesen aufgenommen worden. Die Thesen des Arbeitskreises dienen seinem gesellschaftlichen Anliegen, zur Klärung von Rechtsfragen und zur Erläuterung von Rechtsanforderungenn in der medizinischen Praxis beizutragen, ärztliches Verantwortungsbewußtsein zu stärken und die qualifizierte medizinische Betreuung der Bürger zu fördern (vgl. auch die Thesen „Zu Rechtsfragen der medizinischen Betreuung der Bürger“, NJ 1978, Heft 10, S.434 ff.; „Zu Rechtsfragen der ärztlichen Begutachtungen“, NJ 1980, Heft 8, S. 362 ff., und „Zu Fragen der Verbindlichkeit von Empfehlungen für Diagnostik und Therapie in der ärztlichen Praxis“, NJ 1985, Heft 1, S. 7 ff.). Die Thesen stellen das Wohl des Notfallpatienten in den Vordergrund. Die nötige medizinische Hilfe möglichst schnell und wirksam zu leisten, um Gefahren für Gesundheit und Leben zu beseitigen, Verletzungen zu behandeln, Schmerzen zu lindern, ist eine elementare Aufgabe, die den Ärzten höchsten Einsatz abverlangt, aber auch ständige Weiterbildung und praktische Übungen erfordert. Rechtsfragen der Verantwortung des Arztes umfassen in diesem Zusammenhang vorrangig sein Verhalten während des beruflichen Einsatzes und in der Freizeit, den Ermessensspielraum bei Entscheidungen zu medizinischen Notfallmaßnahmen wie auch die Beachtung der Rechte der Patienten aus dem medizinischen Betreuungsverhältnis. . Die Beschlüsse des XI. Parteitages der SED stellen besondere Aufgaben, die medizinische Grundbetreuung auf hohem Niveau auszubauen. So orientiert die Direktive zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1986 bis 1990 (Abschn. IV) darauf, „die Schnelle Medizinische Hilfe als bewährte Form der mobilen Notfallversorgung“ überall und jederzeit zu gewährleisten. Vom Wissen und Können der Ärzte und Schwestern und von ihrer hohen ethischen Haltung hängt es maßgeblich ab, wie „die Errungenschaften der medizinischen Wissenschaft den Bürgern tatsächlich zugute kommen“. Diese Feststellung im Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag (Berlin 1986, S. 72) wird in den Thesen des juristisch-medizinischen Arbeitskreises, bezogen auf den Notfall und seine Erfordernisse, spezifisch sichtbar gemacht. Dr. HANNELORE HEUSINGER, Vorsitzende des juristisch-medizinischen Arbeitskreises beim Zentralvorstand der Vereinigung der Juristen der DDR Dr. ULRICH ROEHL, ■ ' 1. Vizepräsident und Generalsekretär i der Vereinigung der Juristen der DDR;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 403 (NJ DDR 1986, S. 403) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 403 (NJ DDR 1986, S. 403)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl, zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind.

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