Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 401

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 401 (NJ DDR 1986, S. 401); Neue Justiz 10/86 401 auch die im Baulandgesetz getroffenen Regelungen über die Durchführung von Baumaßnahmen an Gebäuden (§ 15) und die Mitbenutzung von Grundstücken (§ 17). Einzelheiten zu den vorstehenden Bestimmungen, insbesondere unter verfahrensmäßiger Sicht, ergeben sich aus der DVO zum Baulandgesetz vom 15. Juni 1984 (GBl. I Nr. 17 S. 205).23 24 1 2 Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung Den im Fünften Teil des ZGB enthaltenen Bestimmungen über die erweiterte Verantwortlichkeit für Schadenszufügung (§§ 343 f. ZGB) tragen das Gesetz über die Luftfahrt Luftfahrtgesetz vom 27. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 29 S. 277) und das Gesetz über die Anwendung der Atomenergie und den Schutz vor ihren Gefahren Atomenergiegesetz vom 8. Dezember 1983 (GBl. I Nr. 34 S. 325) Rechnung. Beide Gesetze enthalten Tatbestände, die als spezielle Rechtsvorschriften gemäß § 344 Abs. 2 ZGB vorrangig anzuwenden sind. Dabei wird im Luftfahrtgesetz die Regelung des § 343 Abs. 3 ZGB bekräftigt, wonach beim Betrieb von Luftfahrzeugen eine Befreiung von der Verpflichtung zum Schadenersatz auch beim Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses ausgeschlossen ist. Von grundlegender Bedeutung für die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des ZGB über den Schadenersatz ist die Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der DDR zur Rechtsprechung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen vom 14. September 1978 (GBl. I Nr. 34 S. 369) .24 Sie dient der strikten Verwirklichung von Schadenersatzansprüchen im gerichtlichen Verfahren,, der Erhöhung der erzieherischen Einflußnahme und der Vorbeugung von Rechtsverletzungen sowie der weiteren Festigung des Vertrauens der Bürger zum sozialistischen Staat. Sie hat maßgebend dazu beigetragen, die Einheitlichkeit in der An- wendung des Schadenersatzrechts in der Rechtsprechung durchzusetzen. * Die Bestimmungen des ZGB haben sich als eine stabile Regelung der Zivilrechtsverhältnisse erwiesen. Die notwendige Flexibilität des Zivilrechts, die sich aus der Dynamik unserer gesellschaftlichen Entwicklung ergibt, wurde durch den Erlaß von Nachfolgeregelungen, in den meisten Fällen in Form von Allgemeinen Bedingungen, erreicht. Die dadurch beträchtlich angestiegene Zahl der Zivilrechtsnormen hat zu keiner Unübersichtlichkeit oder Rechtsunsicherheit geführt. Die zur konkreten Ausgestaltung spezifischer Vertragsverhältnisse erlassenen Nachfolgeregelungen haben zur rationellen und einheitlichen Vertragsgestaltung bei sich ständig wiederholenden Leistungsarten beigetragen. Im Bereich der Allgemeinen Bedingungen liegt auch künftig der Hauptweg, um das Zivilrecht der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen. Künftige Analysen der Wirksamkeit des ZGB sollten sich deshalb auch auf die Nachfolgeregelungen erstrecken. Wichtig ist es, diese Rechtsvorschriften in die Propagierung und Erläuterung des ZGB einzubeziehen, um die Vielgestaltigkeit und Dialektik in der Entwicklung der vom Zivilrecht erfaßten gesellschaftlichen Verhältnisse zu verdeutlichen. Dabei sollte gleichzeitig dargelegt werden, wie die Rechte und Pflichten der Bürger gewahrt und durchgesetzt werden. 23 Vgl. K. Mehnert/H.-P. Berger/H. Tarnick, „Bereitstellung von Grundstücken für Baumaßnahmen und Entschädigungsregelung“, NJ 1984, Heft 9, S. 365 ff.; E. Siegert/Y. Zierold/ K. Zieger, „Aspekte des Verhältnisses von Baulandgesetz und Entschädigungsgesetz zu anderen Rechtsvorschriften“, NJ 1985, Heft 8, S. 316 ff.; Heft 9, S. 359 ff. 24 Vgl. W. Strasberg, „Aufgaben der Rechtsprechung zur Verwirklichung außervertraglicher Schadenersatzansprüche“, NJ 1978, Heft 11, S. 472 ff.; G. Hejhal, „Konsequente Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, NJ 1983, Heft 9, S. 377 f.; G. Bley/ H. Grieger, „Wiedergutmachung von Schäden und Schutz des sozialistischen Eigentums“, NJ 1986, Heft 3, S. 92 f. Staatliche Empfehlungen bei der Leitung der Landwirtschaft Prof. Dr. sc. ROLF STEDING, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Der demokratische Zentralismus „unerläßliche Bedingung für die Leitung der sozialistischen Gesellschaft und die zielstrebige Entfaltung ihrer Vorzüge und Triebkräfte“1 liegt im Sozialismus uneingeschränkt auch der Leitung der Landwirtschaft durch den Staat zugrunde. Seine praktische Anwendung jedoch erfährt insofern eine Modifizierung, als die überwiegend genossenschaftlich organisierte Landwirtschaft, die zugleich Arbeits- und Lebensbereich der Klasse der Genossenschaftsbauern als des Hauptverbündeten der führenden Arbeiterklasse ist, als Leitungsobjekt des sozialistischen Staates Besonderheiten aufweist. Diese Besonderheiten erfordern einen speziellen Mechanismus der staatlichen Willensbildung sowie spezielle Formen und Methoden der Durchsetzung gesamtgesellschaftlicher Interessen und ihrer Verbindung mit den kollektiven und individuellen Interessen der Genossenschaftsbauern Ein Ausdruck dessen ist die Regelung der Beziehungen zwischen Staat und LPGs durch die Verfassung der DDR, das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und das LPG-Gesetz. Diese Regelung ist dadurch gekennzeichnet, daß die LPGs durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen (Art. 46 Abs. 2 Verf.), durch ihre Delegierten in Bauernkongressen und Bauernkonferenzen (§ 6 Abs. 3 LPG-G) und durch die Tätigkeit der Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft in den Kreisen (§ 47 Abs. 5 GöV) an der staatlichen Willensbildung demokratisch mitwirken und durch die Staatsorgane nach besonderen, im Vergleich mit VEBs andersartigen Kriterien staatlich geleitet werden (Art. 46 Verf. i. V. m. § 3 LPG-G und §§ 3, 29, 47 und 70 GöV). Damit wird unbeschadet der Gemeinsamkeiten in allen grundlegenden Belangen staatlicher Tätig- keit zugleich eindeutig die Spezifik der Anwendung des demokratischen Zentralismus im Bereich der Landwirtschaft betont, die im Kern auf die Verbindung von staatlicher Leitung und genossenschaftlicher Demokratie hinausläuft. Dieser Aspekt ist u. a. in § 7 Abs. 3 LPG-G rechtlich ausgestaltet. Danach unterbreiten die Staatsorgane zur Anleitung und Unterstützung der LPGs bei der Gestaltung ihrer genossenschaftlichen Verhältnisse staatliche Empfehlungen, mit denen sie fortgeschrittene Erfahrungen der Praxis und wissenschaftliche Erkenntnisse vermitteln. Diese Empfehlungen sind Ausdruck der Besonderheiten, von denen in den Leitungsbeziehungen des sozialistischen Staates und seiner Organe zu den LPGs auszugehen ist. Zugleich sind sie auch Ausdruck der staatlichen Leitung mittels des Rechts, da die Rechtsetzung eine entscheidende Form der Verwirklichung staatlicher Leitung der Gesellschaft im allgemeinen und der Entwicklung der Landwirtschaft im besonderen ist. Zur Notwendigkeit staatlicher Empfehlungen in der Landwirtschaft Der wohl wichtigste Ausgangspunkt zur Beantwortung der Frage, warum es neben zwingenden und dispositiven Normen bei der Leitung der Landwirtschaft auch staatliche Empfehlungen geben muß, wird durch Art. 46 Verf. gesetzt. Danach gestalten die LPGs (als die Hauptproduzenten der Landwirt- 1 E. Krenz, Staat und Recht bei der weiteren Entfaltung der Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft, Berlin 1985, S. 16. 2 Vgl. R. Steding, „Die verfassungsrechtliche Stellung der LPG“, NJ 1984, Heft 10, S. 396.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 401 (NJ DDR 1986, S. 401) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 401 (NJ DDR 1986, S. 401)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

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