Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 401

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 401 (NJ DDR 1986, S. 401); Neue Justiz 10/86 401 auch die im Baulandgesetz getroffenen Regelungen über die Durchführung von Baumaßnahmen an Gebäuden (§ 15) und die Mitbenutzung von Grundstücken (§ 17). Einzelheiten zu den vorstehenden Bestimmungen, insbesondere unter verfahrensmäßiger Sicht, ergeben sich aus der DVO zum Baulandgesetz vom 15. Juni 1984 (GBl. I Nr. 17 S. 205).23 24 1 2 Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung Den im Fünften Teil des ZGB enthaltenen Bestimmungen über die erweiterte Verantwortlichkeit für Schadenszufügung (§§ 343 f. ZGB) tragen das Gesetz über die Luftfahrt Luftfahrtgesetz vom 27. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 29 S. 277) und das Gesetz über die Anwendung der Atomenergie und den Schutz vor ihren Gefahren Atomenergiegesetz vom 8. Dezember 1983 (GBl. I Nr. 34 S. 325) Rechnung. Beide Gesetze enthalten Tatbestände, die als spezielle Rechtsvorschriften gemäß § 344 Abs. 2 ZGB vorrangig anzuwenden sind. Dabei wird im Luftfahrtgesetz die Regelung des § 343 Abs. 3 ZGB bekräftigt, wonach beim Betrieb von Luftfahrzeugen eine Befreiung von der Verpflichtung zum Schadenersatz auch beim Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses ausgeschlossen ist. Von grundlegender Bedeutung für die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des ZGB über den Schadenersatz ist die Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der DDR zur Rechtsprechung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen vom 14. September 1978 (GBl. I Nr. 34 S. 369) .24 Sie dient der strikten Verwirklichung von Schadenersatzansprüchen im gerichtlichen Verfahren,, der Erhöhung der erzieherischen Einflußnahme und der Vorbeugung von Rechtsverletzungen sowie der weiteren Festigung des Vertrauens der Bürger zum sozialistischen Staat. Sie hat maßgebend dazu beigetragen, die Einheitlichkeit in der An- wendung des Schadenersatzrechts in der Rechtsprechung durchzusetzen. * Die Bestimmungen des ZGB haben sich als eine stabile Regelung der Zivilrechtsverhältnisse erwiesen. Die notwendige Flexibilität des Zivilrechts, die sich aus der Dynamik unserer gesellschaftlichen Entwicklung ergibt, wurde durch den Erlaß von Nachfolgeregelungen, in den meisten Fällen in Form von Allgemeinen Bedingungen, erreicht. Die dadurch beträchtlich angestiegene Zahl der Zivilrechtsnormen hat zu keiner Unübersichtlichkeit oder Rechtsunsicherheit geführt. Die zur konkreten Ausgestaltung spezifischer Vertragsverhältnisse erlassenen Nachfolgeregelungen haben zur rationellen und einheitlichen Vertragsgestaltung bei sich ständig wiederholenden Leistungsarten beigetragen. Im Bereich der Allgemeinen Bedingungen liegt auch künftig der Hauptweg, um das Zivilrecht der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen. Künftige Analysen der Wirksamkeit des ZGB sollten sich deshalb auch auf die Nachfolgeregelungen erstrecken. Wichtig ist es, diese Rechtsvorschriften in die Propagierung und Erläuterung des ZGB einzubeziehen, um die Vielgestaltigkeit und Dialektik in der Entwicklung der vom Zivilrecht erfaßten gesellschaftlichen Verhältnisse zu verdeutlichen. Dabei sollte gleichzeitig dargelegt werden, wie die Rechte und Pflichten der Bürger gewahrt und durchgesetzt werden. 23 Vgl. K. Mehnert/H.-P. Berger/H. Tarnick, „Bereitstellung von Grundstücken für Baumaßnahmen und Entschädigungsregelung“, NJ 1984, Heft 9, S. 365 ff.; E. Siegert/Y. Zierold/ K. Zieger, „Aspekte des Verhältnisses von Baulandgesetz und Entschädigungsgesetz zu anderen Rechtsvorschriften“, NJ 1985, Heft 8, S. 316 ff.; Heft 9, S. 359 ff. 24 Vgl. W. Strasberg, „Aufgaben der Rechtsprechung zur Verwirklichung außervertraglicher Schadenersatzansprüche“, NJ 1978, Heft 11, S. 472 ff.; G. Hejhal, „Konsequente Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, NJ 1983, Heft 9, S. 377 f.; G. Bley/ H. Grieger, „Wiedergutmachung von Schäden und Schutz des sozialistischen Eigentums“, NJ 1986, Heft 3, S. 92 f. Staatliche Empfehlungen bei der Leitung der Landwirtschaft Prof. Dr. sc. ROLF STEDING, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Der demokratische Zentralismus „unerläßliche Bedingung für die Leitung der sozialistischen Gesellschaft und die zielstrebige Entfaltung ihrer Vorzüge und Triebkräfte“1 liegt im Sozialismus uneingeschränkt auch der Leitung der Landwirtschaft durch den Staat zugrunde. Seine praktische Anwendung jedoch erfährt insofern eine Modifizierung, als die überwiegend genossenschaftlich organisierte Landwirtschaft, die zugleich Arbeits- und Lebensbereich der Klasse der Genossenschaftsbauern als des Hauptverbündeten der führenden Arbeiterklasse ist, als Leitungsobjekt des sozialistischen Staates Besonderheiten aufweist. Diese Besonderheiten erfordern einen speziellen Mechanismus der staatlichen Willensbildung sowie spezielle Formen und Methoden der Durchsetzung gesamtgesellschaftlicher Interessen und ihrer Verbindung mit den kollektiven und individuellen Interessen der Genossenschaftsbauern Ein Ausdruck dessen ist die Regelung der Beziehungen zwischen Staat und LPGs durch die Verfassung der DDR, das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und das LPG-Gesetz. Diese Regelung ist dadurch gekennzeichnet, daß die LPGs durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen (Art. 46 Abs. 2 Verf.), durch ihre Delegierten in Bauernkongressen und Bauernkonferenzen (§ 6 Abs. 3 LPG-G) und durch die Tätigkeit der Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft in den Kreisen (§ 47 Abs. 5 GöV) an der staatlichen Willensbildung demokratisch mitwirken und durch die Staatsorgane nach besonderen, im Vergleich mit VEBs andersartigen Kriterien staatlich geleitet werden (Art. 46 Verf. i. V. m. § 3 LPG-G und §§ 3, 29, 47 und 70 GöV). Damit wird unbeschadet der Gemeinsamkeiten in allen grundlegenden Belangen staatlicher Tätig- keit zugleich eindeutig die Spezifik der Anwendung des demokratischen Zentralismus im Bereich der Landwirtschaft betont, die im Kern auf die Verbindung von staatlicher Leitung und genossenschaftlicher Demokratie hinausläuft. Dieser Aspekt ist u. a. in § 7 Abs. 3 LPG-G rechtlich ausgestaltet. Danach unterbreiten die Staatsorgane zur Anleitung und Unterstützung der LPGs bei der Gestaltung ihrer genossenschaftlichen Verhältnisse staatliche Empfehlungen, mit denen sie fortgeschrittene Erfahrungen der Praxis und wissenschaftliche Erkenntnisse vermitteln. Diese Empfehlungen sind Ausdruck der Besonderheiten, von denen in den Leitungsbeziehungen des sozialistischen Staates und seiner Organe zu den LPGs auszugehen ist. Zugleich sind sie auch Ausdruck der staatlichen Leitung mittels des Rechts, da die Rechtsetzung eine entscheidende Form der Verwirklichung staatlicher Leitung der Gesellschaft im allgemeinen und der Entwicklung der Landwirtschaft im besonderen ist. Zur Notwendigkeit staatlicher Empfehlungen in der Landwirtschaft Der wohl wichtigste Ausgangspunkt zur Beantwortung der Frage, warum es neben zwingenden und dispositiven Normen bei der Leitung der Landwirtschaft auch staatliche Empfehlungen geben muß, wird durch Art. 46 Verf. gesetzt. Danach gestalten die LPGs (als die Hauptproduzenten der Landwirt- 1 E. Krenz, Staat und Recht bei der weiteren Entfaltung der Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft, Berlin 1985, S. 16. 2 Vgl. R. Steding, „Die verfassungsrechtliche Stellung der LPG“, NJ 1984, Heft 10, S. 396.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 401 (NJ DDR 1986, S. 401) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 401 (NJ DDR 1986, S. 401)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X