Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 400

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 400 (NJ DDR 1986, S. 400); 400 Neue Justiz 10/86 die sowohl auf der Grundlage des ZGB als auch auf der Grundlage des Gesetzes über die Staatsbank der DDR vom 19. Dezember 1974 (GBl. I Nr. 62 S. 580) erlassen worden ist. Diese AO enthält zahlreiche Einzelregelungen zur Konkretisierung und Ergänzung der Grundnormen des ZGB sowohl für den Spargiroverkehr als auch für das Sparen mit Sparbuch.16 17 AO über den Schedeverkehr vom 25. November 1975 (GBl. I Nr. 47 S. 760), mit der die Bedingungen über den Schedeverkehr in Kraft gesetzt wurden, die für alle Schecks gelten, die auf ein Geld- oder Kreditinstitut der DDR bezogen und in der Währung der DDR ausgestellt sind.1/ AO über die Verrechnung von Geldforderungen und Geldverbindlichkeiten im Abbuchungsverfahren Abbu-chungsAO vom 11. September 1981 (GBl. I Nr. 28 S. 343). Das Abbuchungsverfahren ist die gesellschaftlich rationellste Form der Bezahlung ständig wiederkehrender Leistungen, insbesondere von Gebühren und Entgelten, die auf der Grundlage von Rechtsvorschriften und Tarifen zu entrichten sind, und von durch Bürger vertraglich festgelegten Zahlungsverpflichtungen. Es gewährleistet dem Bürger die pünktliche Erfüllung seiner Geldverbindlichkeiten der verschiedensten Art gegenüber den Berechtigten und wahrt zugleich seine Rechte als Zahlungspflichtiger. Versicherungen Im Versicherungsrecht sind die Allgemeine'n Bedingungen besonders zahlreich. Das entspricht der gesamten Anlage des Sechsten Kapitels des ZGB, das von vornherein als Grundsatz- und Rahmenregelung konzipiert worden ist. Daher bestimmt § 247 Abs. 1 ZGB, daß auf der Grundlage dieses Gesetzes die Versicherungen durch Versicherungsbedingungen und Tarife näher ausgestaltet werden. Neben den Allgemeinen Bedingungen für Pflichtversicherungen, die bestehende gesetzliche Versicherungsverhältnisse weiter ausgestalten (z. B. die Feuer-Pflichtversicherung von Gebäuden und die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung), existiert eine Vielzahl von Allgemeinen Bedingungen, die freiwillige Versicherungen der Bürger zum Gegenstand haben (z. B. die AO [Nr. 1] über die Allgemeinen Bedingungen für freiwillige Personenversicherungen der Bürger vom 18. Februar 1977 [GBl. I Nr. 8 S. 61] i. d. F. der AO Nr. 2 vom 4. Juni 1980 [GBl. I Nr. 17 S. 158], die AO [Nr. 1] über die Allgemeinen Bedingungen für freiwillige Sach- und Haftpflichtversicherungen der Bürger vom 18. Februar 1977 [GBl. I Nr. 8 5. 67] i. d. F. der AO Nr. 2 vom 4. Juni 1980 [GBl. I Nr. 17 S. 153] und der AO Nr. 3 vom 27. Januar 1984 [GBl. I Nr. 5 S. 66]).18 19 20 Die versicherungsrechtlichen Bestimmungen über die Sach- und Haftpflichtversicherungen sowie über die Personenversicherung haben im Zusammenhang mit den Regelungen über die Sozialversicherung der DDR große Bedeutung für die gesellschaftliche Wirksamkeit des Schadenersatzrechts. Die Tatsache des umfassenden Versicherungsschutzes bewirkt, daß im Falle einer Schadenszufügung aus außervertraglicher Verantwortlichkeit nach dem Fünften Teil des ZGB der Geschädigte in den meisten Fällen den Ersatz des ihm entstandenen Schadens aus gesellschaftlichen Fonds unabhängig von den Eigentums- und Einkommensverhältnissen des Schädigers erhält. Dadurch wird die Wiedergutmachungsfunktion der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit erfüllt, während die Erziehungsfunktion gegenüber dem Schädiger entweder im Wege des Übergangs der Schadenersatzansprüche bzw. mittels des Regreßanspruchs der Versicherungseinrichtungen durchgesetzt wird. Dieser bewußte und gewollte Zusammenhang zwischen der Verantwortlichkeitsregelung des ZGB und dem Versicherungsschutz bedarf in der Praxis größerer Beachtung. Dabei gilt es vor allem, Überlegungen anzustellen, wie die gesellschaftliche Wirksamkeit dieser Rechtsvorschriften insbesondere unter dem Aspekt der Schadensvorbeugung und Schadensverhütung noch besser genutzt und erhöht werden kann. Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung Im Vierten Teil des ZGB werden wichtige Fragen des sozialistischen Bodenrechts im Bereich der Bodennutzungsbezie- hungen der Bürger geregelt. Daraus ergeben sich enge Berührungspunkte zu anderen Bereichen des Bodenrechts und zu Regelungen anderer Rechtszweige, insbesondere des Staats- und Verwaltungsrechts. Grundlegende Rechtsvorschriften, die die Grundsätze der sozialistischen Bodenordnung und Bodenpolitik fixieren, sind vor allem Art. 15 der Verfassung sowie das Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR Landeskulturgesetz vom 14. Mai 1970 (GBl. I Nr. 12 S. 67). * Dem eindeutigen Nachweis der Eigentumsrechte und sonstiger Rechte an Grundstücken dient die VO über die staatliche Dokumentation der Grundstücke und Grundstücksrechte in der DDR Grundstücksdokumentationsordnung vom 6. November 1975 (GBL I Nr. 43 S. 697).18 Dem Schutz des Bodens, der rationellen Bodennutzung und der Sicherung einer festen staatlichen Ordnung im Grundstücksverkehr wird mit der VO über den Verkehr mit Grundstücken GrundstücksverkehrsVO vom 15. Dezember 1977 (GBl. I 1978 Nr. 5 S. 73), der DB vom 19. Januar 1978 zur GrundstücksverkehrsVO (GBL I Nr. 5 S. 77) sowie mit der AO [Nr. 1] vom 23. Januar 1978 zur GrundstücksverkehrsVO (GBL I Nr. 5 S. 79) i. d F. der AO Nr. 2 vom 18. September 1984 (GBL I Nr. 28 S. 322) entsprochen.26 Im Interesse der Rechtssicherheit unterliegt danach der gesamte Grundstücksverkehr der staatlichen Leitung und Kontrolle. Alle wesentlichen Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der staatlichen Genehmigung.21 Zu den Regelungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von Erholungsbauten von Bedeutung sind, gehören vor allem die VO über die Verantwortung der Räte der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken durch die Bevölkerung VO über Bevölkerungsbauwerke vom 8. November 1984 (GBL I Nr. 36 S. 433). Diese VO hat eine Reihe von Fragen neu geregelt, u. a. wurden die Rechte des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter erweitert.22 Sie sollte stärker mit zum Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden, um Ordnung und Sicherheit noch besser durchzusetzen. Eine große Anzahl der Regelungen des Vierten Teils des ZGB dient dem Zweck der Verbesserung der Wohnbedingungen der Bürger durch die Errichtung von Eigenheimen. Wichtige, das ZGB ergänzende, Rechtsvorschriften stellen unter diesem Aspekt das Gesetz über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken vom 14. Dezember 1970 (GBL I Nr. 24 S. 372) und die VO über die Bereitstellung von genossenschaftlich genutzten Bodenflächen zur Errichtung von Eigenheimen auf dem Lande vom 9. September 1976 (GBL I Nr. 35 S.426; Ber. GBL I Nr. 42 S. 500) dar. Auch das Gesetz über die Bereitstellung von Grundstücken für Baumaßnahmen Baulandgesetz vom 15. Juni 1984 (GBL I Nr. 17 S. 201) sieht die Möglichkeit vor, in bestimmten Fällen für die Errichtung von Eigenheimen das Eigentumsrecht zu entziehen bzw. Rechtsträgerwechsel anzuordnen (§ 12 Abs. 1). Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks wird auf der Grundlage des Gesetzes über die Entschädigung für die Bereitstellung von Gnlndstücken Entschädigungsgesetz vom 15. Juni 1984 (GBL I Nr. 17 S. 209) entschädigt, das Grundstück geht in Volkseigentum über. Dem Errichter des Eigenheimes wird daran ein Nutzungsrecht verliehen. Wichtig unter zivilrechtlicher Sicht sind 16 Vgl. H.-G. Günther/H. Ulbricht/B. Willma, „Neue Rechtsvorschriften über den Spar-, Spargiro- und Scheckverkehr“, NJ 1976, Hefte, S. 161 ff.; E. Esplg, „Schutz von Spareinlagen durch das Zivilrecht“, NJ 1977, Heft 3, S. 78 ff.; W. Grlebe/A. Marko, „Der Schutz der Spareinlagen der Bürger und des Scheckverkehrs aus zivil- und strafrechtlicher Sicht“, NJ 1986, Heft 4, S. 142 ff. 17 Vgl. H.-G. Günther/H. Ulbrlcht/B. Willma, a. a.O.; W. Griebe/ A. Marko, a. a. O. 18 Vgl. u. a. H. Schmidt „Allgemeine Versieherungsbedingungen für Bürger“, NJ 1977, Heft 15, S. 495 ff. 19 Vgl. G. Straub, „Die staatliche Grundstücksdokumentation“, NJ 1976, Heft 14, S. 422 ff. 20 Vgl. G. Straub, „Die staatliche Leitung und Kontrolle des Grundstücksverkehrs“, NJ 1978, Heft 4, S. 166 ff 21 Vgl. auch G. Hejhal/G. Janke, „Zur Rechtsprechung über Verträge zur Nutzung von Bodenflächen zur Erholung“, NJ 1981, Heft 19, S. 452 ff. 22 Vgl. I. Gill/H. Tamick, „Errichtung und Veränderung von Bauwerken durch die Bevölkerung“, NJ 1985, Heft 6, S. 237 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 400 (NJ DDR 1986, S. 400) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 400 (NJ DDR 1986, S. 400)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben unter den Strafgefangenen, die sich zum Vollzug der Freiheitsstrafe in den Abteilungen befinden, die poitisch-operative Arbeit - vor allem auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Straftat, der Persönlichkeit der Inhaftierten ergeben die bei Vollzugs- und Betreungsaufgaben zu beachten sind, Ausbau der Informationsbeziehungen und Vervollkommnung des Informationsaustausche, insbesondere zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration anwenden und einhalten. Allseitige Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik und das Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit . Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung der feindlichen Zentren und anderen Objekte ist die allseitige Nutzung der starken und günstigen operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik. Durch die Leiter der Diensteinheiten der Linien und so zu koordinieren, daß Konzentrationen von Besuchern bei der Einlaßkontrolle oder im Warteraum vermieden und die termingerechte Durchführung der Besuche gewährleistet werden.

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