Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 367

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 367 (NJ DDR 1986, S. 367); Neue Justiz 9/86 367 Abgeordneten des Sejm, in der SR Vietnam und in der CSSR 21 Jahre und in der SR Rumänien 23 Jahre für die Abgeordneten aller Vertretungskörperschaften. Nicht wahlberechtigt und nicht wählbar sind Bürger nur in begründeten Ausnahmefällen auf gesetzlicher Grundlage. Diese Ausnahmefälle, wie Entmündigung, Geisteskrankheit, Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte o. ä., sind in den einzelnen sozialistischen Ländern unterschiedlich ausgestaltet 3. Der Grundsatz des gleichen Wahlrechts Gleiches Wahlrecht heißt, daß jeder Wähler mit gleichen Rechten und Pflichten an der Wahl teilnimmt bei den Wahlen zu einer bestimmten Vertretungskörperschaft jeweils eine Stimme hat (d. h. er kann nur in eine Wählerliste eingetragen werden und nach dieser Liste nur einmal abstimmen) und die Stimme jedes Wählers die gleiche Wertigkeit hat10 11 Des weiteren werden Wahlkreise mit einem gleichen Verhältnis von Einwohnerzahl und Abgeordnetenmandaten gebildet. So wird die Gleichheit des Wahlrechts des Bürgers durch die Gleichheit der für die Wahlen zur entsprechenden Volksvertretung gebildeten Wahlkreise untermauert.11 4. Der Grundsatz der geheimen Wahl Für die Wahlen in den sozialistischen Staaten zu den Vertretungsorganen ist überall die geheime Abstimmung vorgesehen: Jeder Wähler hat die Möglichkeit, seinen Stimmzettel unbeobachtet für die Stimmabgabe vorzubereiten und seine individuelle Entscheidung vor jedem anderen geheimzuhalten ; eine Kontrolle seiner Willensbekundung ist unzulässig und findet nicht statt. Dies ist in der Wahlgesetzgebung der einzelnen sozialistischen Länder geregelt. In einigen Ländern (so in der Ungarischen VR und der VR Bulgarien) besteht eine zusätzliche Garantie darin, daß der Stimmzettel in einem verschlossenen Umschlag in die Wahlurne zu werfen ist (Art. 56 Abs. 1 bzw. Art. 61 des jeweiligen Wahlgesetzes). 5. Der Grundsatz der Direktwahl In den meisten sozialistischen Ländern sind die Wahlen zu den Vertretungskörperschaften Direktwahlen, d. h., die Abgeordneten werden von den Bürgern unmittelbar gewählt. Unter den konkreten Bedingungen einzelner Länder ist das direkte mit dem indirekten Wahlrecht in der Weise verknüpft, daß für bestimmte Vertretungskörperschaften ein mehrstufiges Wahlrecht zur Anwendung kommt.12 13 Gegenwärtig ist das der Fall z. B. in der VR China, Kuba, der SFR Jugoslawien und der Ungarischen VR. So werden z. B. in der Ungarischen VR die Volksvertretungen (sie werden als „Räte“ bezeichnet) der Gemeinden, Städte und der Stadtbezirke der Hauptstadt sowie die Staatsversammlung als oberste Volksvertretung der Ungarischen VR von den wahlberechtigten Bürgern direkt gewählt, während die Wahl der Komitatsräte (Bezirksräte) durch die Räte der Städte und Gemeinden sowie die Wahl des Rates der Hauptstadt Budapest durch die Räte der Stadtbezirke der Hauptstadt erfolgt (§ 71 Verf.; § 80 Wahlgesetz12). Charakteristika der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen Es entspricht dem Wesen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, daß Wahlen in sozialistischen Ländern mit einer umfassenden Volksaussprache über die Grundfragen der Politik des Staates verbunden sind, daß sie durch demokratisch gebildete Wahlkommissionen geleitet werden und daß ihnen eine gründliche Prüfung der Kandidaten für die Abgeordnetenfunktion durch die Wähler vorausgeht. Diese Merkmale sind z. B. in Art. 22 Abs. 3 der Verfassung der DDR als „unverzichtbare sozialistische Wahlprinzipien“ verankert. Die Volksaussprache über Grundfragen der Politik Grundlage dieser Volksaussprache sind die Dokumente der marxistisch-leninistischen Partei und das vom Träger der Wahlen beschlossene Wahlprogramm, worin sich die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei und ihre Anerkennung durch die breiten Schichten der Werktätigen sowie das Bündnis der Arbeiterklasse mit den anderen Klassen und Schichten des Volkes manifestiert. So fanden z. B. die Wahlen in der SR Rumänien vom März 1985 unter dem gemeinsamen Aufruf „Das Manifest der Front der Sozialistischen Demokratie und Einheit“ und die Wahlen in der Ungarischen VR vom Juni 1985 auf der Grundlage des Wahlaufrufes der Patriotischen Volksfront vom April 1985 statt. In der DDR bildete bekanntlich der Wahlaufruf des Nationalrates der Nationalen Front der DDR vom 25. April 1986 die Grundlage für die gesamte Wahlvorbereitung und -durchführung. Er stand unter der von den in der Nationalen Front zusammenwirkenden Parteien und Massenorganisationen einmütig abgegebenen Willenserklärung: „Was der XI. Parteitag der SED beschloß das ist unser aller Sache!“ In der Volksaussprache nehmen die Werktätigen an der Bestimmung der Aufgaben zur weiteren Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft teil und damit zugleich an der Festlegung der Aufgaben und Ziele der Tätigkeit der von ihnen zu wählenden Volksvertretungen und deren Abgeordneten. Die Volksaussprache, die mit Rechenschaftslegungen von früher gewählten Abgeordneten über ihre bisherige Tätigkeit bzw. die Erfüllung von Wähleraufträgen verbunden ist, hat somit nicht nur für die Wahlvorbereitung und -durchführung, sondern in entscheidendem Maße auch für die mit der Wahlentscheidung eingeleitete neue Legislaturperiode der Volksvertretungen Bedeutung. Die Wahlkommissionen Den Wahlkommissionen obliegt die unmittelbare Leitung und Durchführung der Wahlen. Es handelt sich um demokratisch gebildete Organe, die sich aus Vertretern der Öffentlichkeit zusammensetzen. So gehören ihnen z. B. in der UdSSR (Art. 101 Abs. 3 Verf.) Vertreter von gesellschaftlichen Organisationen, Arbeitskollektiven und Armeeangehörigen in den Truppenteilen an. In der Regel bestehen in den sozialistischen Ländern drei grundlegende Arten: 1. territoriale Wahlkommissionen, d. h. zentrale und örtliche Wahlkommissionen entsprechend der administrativ-territorialen Gliederung des Landes; 2. Wahlkreiskommissionen, d. h. Kommissionen für Wahleinheiten, die z. B. in der UdSSR entsprechend den Vertretungsnormen für die Wahl eines Deputierten gebildet werden; 3. Wahlbezirkskommissionen, d. h. Kommissionen, die den Wahlvorgang im Wahllokal leiten (in der DDR: Wahlvorstände). In den meisten sozialistischen Ländern werden Wahlkommissionen nur für den Zeitraum der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen gebildet. In einzelnen Ländern bleiben einige oder auch alle Arten von Wahlkommissionen für die gesamte Dauer der Legislaturperiode der gewählten Organe bestehen. So werden z. B. in der VR Bulgarien die Zentrale Wahlkommission und die Bezirkswahlkommissionen für die Dauer der Vollmachten des jeweiligen Vertretungsorgans gewählt (Art. 29 Abs. 2 Wahlgesetz). Der Grund besteht vor allem darin, daß bei Nach- bzw. Zwischenwahlen die Bildung neuer Wahlkommissionen nicht notwendig ist. Die wichtigste Aufgabe der Wahlkommissionen ist es, darüber zu wachen, daß die wahlrechtlichen Bestimmungen strikt eingehalten werden und daß jeder wahlberechtigte Bürger sein Wahlrecht ungehindert und auf einfache Weise ausüben kann. Die speziellen Aufgaben hängen davon ab, um welche der drei genannten Arten von Wahlkommissionen es sich handelt. Beispielsweise sind in der UdSSR die Kommissionen der Wahlkreise die wichtigste Ebene im System der Wahlkommissionen: Sie registrieren die Kandidaten für die Abgeordnetenfunktion, bestätigen den Wortlaut der Stimmzettel für den betreffenden Wahlkreis, kontrollieren die Aufstellung der Wählerlisten und ihre Auslegung zur allgemeinen Einsichtnahme, behandeln Beschwerden über fehlerhaftes Handeln der Wahlbezirkskommission, stellen die Wahlergebnisse im Wahlkreis fest und üben alle sonstigen Vollmachten nach dem Wahlgesetz aus.14 Aufstellung und Prüfung der Kandidaten für die Abgeordnetenfunktion Ein besonders wichtiges Stadium des Wahlprozesses Ist in allen sozialistischen Ländern die Aufstellung und Prüfung der Kandidaten für die Volksvertretungen. Es ist seinem Wesen nach zutiefst demokratisch, Ausdruck der im Sozia- 10 Vgl. Staatsrecht der DDR, a. a. O., S. 222. 11 Vgl. Verfassung der UdSSR, Politisch-rechtlicher Kommentar, a. a. O., S. 270 f. 12 In seiner Auseinandersetzung mit Kautsky über die indirekten Wahlen nach der damaligen Sowjetverfassung betonte Lenin (in: Werke, Bd. 28, Berlin 1959, S. 245 ff.), daß der Klassencharakter der Wahlen das Entscheidende ist und die Frage des „direkten“ oder „indirekten“ WaMverfahrens auf Grund der konkret-historischen Klassensituation zu beantworten ist. 13 Gesetz m/1983 über die Wahl der Abgeordneten der Staatsversammlung und der Mitglieder der örtlichen Räte in: Ungarische Volksrepublik - Staat, Demokratie, Leitung (Dokumente), Berlin 1985, S. 148 ff. 14 Vgl. Staatsrecht der UdSSR, Lehrbuch, Berlin 1982, S. 173.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 367 (NJ DDR 1986, S. 367) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 367 (NJ DDR 1986, S. 367)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung; die Abstimmung von politisch-operativen Maßnahmen, den Einsatz und die Schaffung geeigneter operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der abgeleiteten Verfahrensfragen, die in der PaßkontroOrdnung und - in der Ordnung zur Technologie der Kontrolle und Abfertigung sowie zur Arbeitsorganisation an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen.

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