Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 352

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 352 (NJ DDR 1986, S. 352); 352 Neue Justiz 9/86 sind wir auch für die weitere Profilierung einer dem Bürger verbundenen, überzeugenden, kulturvollen und lebensnahen Gerichtspraxis in jeder Sache und an jedem Tag. In unseren Entscheidungen muß sich die Fürsorge des sozialistischen Staates für die Bürger des Landes widerspiegeln, muß der Geborgenheitsgedanke zum Ausdrude kommen, müssen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit der sozialistischen Gesellschaft jedem einzelnen Menschen gegenüber ihren Niederschlag finden. Eine solche Gerichtspraxis wirkt auf das Vertrauen der Bürger zur. sozialistischen Staatsmacht zurück, fördert ein selbstverständliches Leben nach den Normen der sozialistischen Gesellschaft und hilft, Engagement für Gesetzlichkeit, Ordnung und Disziplin bei vielen Menschen zu erzeugen. Darin besteht ja gerade ein Wesensmerkmal unserer humanen sozialistischen Rechtsordnung. Leitungsverantwortung des Obersten Gerichts Wie in allen gesellschaftlichen Bereichen die Anforderungen an die Leitungstätigkeit gewachsen sind, so trifft das auch für die Leitung der Rechtsprechung der Haupttätigkeit der Gerichte vor allem in Ansehung der erwähnten größer gewordenen Aufgaben zu. Gemäß Artikel 93 der Verfassung ist das Oberste Gericht das höchste Organ der Rechtsprechung. Ihm obliegt die Verantwortung zur Leitung der Rechtsprechung auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der DDR. Das Oberste Gericht hat die einheitliche Rechtsanwendung durch alle Gerichte zu sichern. Aus diesem generellen Verfassungsauftrag und aus jahrzehntelanger Erfahrung werden wir vor allem folgende Linie der Leitung der Rechtsprechung weiter verfolgen und ausbauen: Die Herausarbeitung der grundlegenden Anforderungen an die Rechtsprechung der Gerichte gemäß der herangereiften gesellschaftlichen Entwicklung, vor allem durch die langfristig angelegte, konstruktive Arbeit des Plenums des Obersten Gerichts; die Verallgemeinerung der Gerichtspraxis auf der Grundlage vielfältiger Analysen mit dem Ziel, die Einheitlichkeit und Wirksamkeit der Rechtsprechung im ganzen Lande durchzusetzen; der Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen, von Orientierungen und Standpunkten durch die Kollektivorgane des Obersten Gerichts, die eine Rechtsprechung nach einheitlichen Maßstäben gewährleisten sollen. Die Leitung der Rechtsprechung ist eine politische Führungsfrage ersten Ranges, geht es doch darum, den Gleichklang der Anwendung der Gesetze der Republik mit den Erfordernissen der Gesellschaftsentwicklung zu sichern. Daher ist es natürlich, daß eine effektive Leitung der Rechtsprechung die konsequente Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus auch im sozialistischen Gerichtswesen bedingt. Anders sind die Einheitlichkeit und der Gleichheitsgrundsatz nicht zu verwirklichen. Selbstverständlich sind wir für eine sinnvolle Verbindung von zentralen Vorgaben mit den Gegebenheiten im Territorium. Die Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus widerspricht nicht dem Verfassungsgebot der Unabhängigkeit der Richter (Art. 96). Wie schon vorher betont, ist die Eigenverantwortung der Richter in der sozialistischen Gesellschaft außerordentlich hoch. In der Behandlung des Einzelfalls haben unsere Richter auch die Schöffen auf der Grundlage der Gesetze einen weiten Ermessensraum; in der generellen Linie der Rechtsprechung haben sie jedoch den auf der Grundlage der Gesetze erlassenen zentralen Richtlinien, Beschlüssen und Orientierungen zu folgen. i Das Oberste Gericht der DDR wird als Garant der Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit in der Rechtsprechung der Gerichte auch weiterhin alles unternehmen, daß die vom XI. Parteitag der SED den Gerichten gestellten Aufgaben als Beitrag zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfüllt werden. Informationen Die Leitung des Obenten Gerichts der DDR Dr. Günter Sarge Präsident Dr. Werner Strasberg 1. Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht Dr. Gerhard Körner Vizepräsident und Vorsitzender des Kollegiums für Strafrecht Generalmajor Lothar Penndorf Vizepräsident und Vorsitzender des Militärkollegiums Nach der Wahl der Richter des Obersten Gerichts durch die Volkskammer am 17. Juni 1986 wurden nachstehende Berufungen und Einsetzungen vorgenommen: Der Präsident des Obersten Gerichts hat am 18. Juni 1986 gemäß § 42 Abs. 2 GVG zu Oberrichtern des Obersten Gerichts berufen Rudi Beckert Leiter der Grundsatzabteilung und Vorsitzender des Entschädigungssenats Joachim Ermisch Vorsitzender des 1. Strafsenats Dr. Herbert Pompoes Vorsitzender des 2. Strafsenats Dr. Rolf Schröder Vorsitzender des 3. Strafsenats Dr. Rudolf Biebl Vorsitzender des 4. Strafsenats Dr. Joachim Schlegel Stellvertreter des Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Kollegiums für Strafrecht sowie Vorsitzender des 5. Strafsenats Dr. Wilhelm Huribeck Stellvertreter des Vizepräsidenten . und Vorsitzenden des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht sowie Vorsitzender des L Zivilsenats Gottfried Hejhal Vorsitzender des 2. Zivilsenats Walter Rudelt Vorsitzender des Senats für Arbeitsrecht Dr. Ursula Rohde Vorsitzende des Senats für Familienrecht. Gemäß § 20 der Militärgerichtsordnung wurden mit Zustimmung des Ministers für Nationale Verteidigung zu Militäroberrichtern berufen Oberst Fritz Nagel Vorsitzender des 1. Militärstrafsenats Oberst Dr. Lothar Baier Vorsitzender des 2. Militärstrafsenats. Oberst Nagel wurde durch Befehl des Ministers für Nationale Verteidigung gleichzeitig als Erster Stellvertreter und Oberst Dr. Baier als Stellvertreter des Vorsitzenden des Militärkollegiums eingesetzt. Auf Vorschlag des Präsidenten des Obersten Gerichts hat der Staatsrat die vorgenannten Oberrichter gemäß § 40 Abs. 4 GVG zu Mitgliedern des Präsidiums des Obersten Gerichts berufen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 352 (NJ DDR 1986, S. 352) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 352 (NJ DDR 1986, S. 352)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Staatssekretariat für Staatssicherheit - Stellvertreter des Staatssekretärs - Dienstanweisung für den Geheime Verschlußsache . StU, Dienst und die Ordnung in den Untersuchungs-Haftanstalten, des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes gewährleistet. Die Postenbereiche sind mit Signal-, Sprech-, Alarm- und Beleuchtungsanalagen sowie notwendigen Inventar auszustatten. Die spezifischen Aufgaben in den Posten- und Sicherungsbereichen. Wach- und Sicherungsposten.

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