Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 324

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 324 (NJ DDR 1986, S. 324); 324 Neue Justiz 8/86 Erneuter Anstieg der Kriminalität in der BRD und in Westberlin Für das Jahr 1985 weist die polizeiliche Kriminalstatistik der BRD wiederum ohne Verkehrs- und sog. Staatsschutzdelikte insgesamt 4 215 451 Straftaten aus1; das sind 2,0 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Häufigkeitszahl (Anzahl der festgestellten Straftaten je 100 000 Einwohner) erhöhte sich gegenüber 1984 von 6 755 auf 6 909. Nur 1982 (mit 6 963) und 1983 (mit 7 074), also unmittelbar vor den einschneidenden statistischen Veränderungen des Jahres 19841 2, gab es schon einmal höhere Häufigkeitszahlen als im Berichtsjahr. Weiterhin ansteigender Kriminalitätstrend Wenn in der Vergangenheit tatsächlich einmal von einem zu einem anderen Jahr eine niedrigere Kriminalitätszahl ausgewiesen wurde, so war dies stets mit Veränderungen der Statistik verbunden mit entsprechendem zeitweiligem Effekt, aber ohne jegliche Dauerwirkung (Tabelle 1). Tabelle 1 Bekanntgewordene Straftaten in der BRD (ausgewählte Jahre) Jahr Fälle 1953 = 100 Straftaten je 100 000 Einwohner 1953 1 491 120 100 2 859 1962 2 106 469 141,3 3 699 1963 1 678 840 112,6 2 914 1970 2 413 586 161,9 3 924 1972 2 572 530 172,5 4171 1973 2 559 974 171,7 4131 1974 2 741 728 183,9 4 419 1983 4 345 107 291,4 7 074 1984 4 132 783 277,2 6 755 1985 4 215 451 282,7 6 909 Trotz verkürzter statistischer Erfassung sind mithin im Verlauf von 32 Jahren Straftaten- und Häufigkeitszahl auf das Zweieinhalb- bis Dreifache angewachsen. Diese Tendenz offenbart sich auch bei deliktspezifischer Betrachtung, wobei hier die Steigerungsraten den Durchschnitt zum Teil noch beträchtlich übertreffen (Tabelle 2). Tabelle 2 Entwicklung wesentlicher Straftatengruppen Jahr 1954 1978 1985 Prozent 1985 (1954 =100) Diebstahl insgesamt 534 507 2 215 415 2 628 933 491,8 davon: einfacher Diebstahl 406 234 1 067 423 1 089 387 268,2 schwerer Diebstahl 128 274 1 147 992 1 539 546 1 200,2 Mord, Totschlag 918 2 564 2 796 304,6 Raub, räub. Erpressung 3 540 21 648 29 685 838,6 Schwere und gef ähr 1. Körperverletzung 30 239* 52 334 64 314 212,7 vorsätzl. Brandstiftung 1 413** 7 055 9 037 639,6 Rauschgift- delikte 852*** 42 878 60 941 7 152,7 * 1963 ** 1953 *** 1962 Die Zahl der festgestellten Diebstähle verfünffachte sich. Bemerkenswert ist, daß dabeidie Anzahl der Diebstähle unter erschwerenden Umständen gleich auf das Zwölffache an-wuchs, was wohl als Zeichen einer ausgeprägten Tendenz zu mehr Gewalt, Raffinesse und Risikobereitschaft zu deuten ist. Das wird auch durch den Anstieg der Fälle von Raub auf mehr als das Achtfache deutlich unterstrichen. Bei Mord und Totschlag macht der Anstieg mehr als das Dreifache aus, und die Zahl der schweren und gefährlichen Körperverletzungen verdoppelte sich seit 1963. Die Anzahl der Körperverletzungen insgesamt betrug 1985 nicht weniger als 197 073. Schließlich spricht die rasante Ausbreitung der Rauschgiftkriminalität für sich. Dazu wird eingeschätzt: „Nach den hohen Steigerungsraten der sechziger und siebziger Jahre ist 1 Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (Bonn) Nr. 44 vom 28. April 1986, S. 345 ff. Soweit im folgenden nichts anderes angemerkt ist, entstammen Zahlenangaben dieser Quelle. Es ist auch in diesem Jahr darauf hinzuweisen, daß in dieser Statistik die in Westberlin polizeilich registrierten Straftaten mit erfaßt sind, obwohl Westberlin kein Bundesland der BRD ist. 2 Vgl. „Zur Kriminalstatistik der BRD für das Jahr 1984“, NJ 1985, Heft 11, S. 454 ff. Fortsetzung von S. 323 mehr das nachgeholt werden, was der Unternehmerseite in den Arbeitskämpfen des Jahres 1984 nicht gelang: nämlich die Gewerkschaften langfristig zu schwächen und allmählich die kollektiven Regelungen durch individuelle Vereinbarungen zu ersetzen.® Die Forderung des DGB nach einem bundesweiten gesetzlichen Verbot der Aussperrung wie es in der Verfassung des Landes Hessen enthalten ist ist angesichts der Neufassung des § 116 AFG, mit der den Unternehmern ein zusätzliches Kampfmittel in die Hand gegeben worden ist, aktueller denn je. Heute ist das Kampfrisiko der Gewerkschaften so ausgeweitet, daß von einem tatsächlichen Streikrecht nur noch Restbestandteile übrigbleiben. Denn wenn eine Gewerkschaft stets damit rechnen muß, daß auf einen regionalen Streik mit einer faktisch bundesweiten Aussperrung geantwortet werden kann, sind Streiks in diesem Tarifbereich unmöglich. Die Neuregelung des § 116 AFG macht deutlich, wie notwendig es heute in der BRD ist, elementare Arbeiterrechte zu verteidigen. Dazu wurde auf dem 8. Parteitag der DKP festgestellt: „Heute geht es um die Entwicklung einer politisch breiten Demokratiebewegung. Jedes einzelne demokratische Recht muß verteidigt, demokratische Rechte zurückerkämpft werden. Dabei kommt dem Kampf um Erhalt und Ausbau der Arbeiter- und Gewerkschaftsrechte eine besonders große Bedeutung zu. Denn von dem Ausmaß, in dem es der Arbeiterbewegung gelingt, sich einen ausreichenden Handlungsspielraum zu sichern, hängt in hohem Maße auch der Spiel- raum ab, über den die anderen demokratischen Kräfte unseres Landes verfügen.“24 Große Teile der Arbeiterklasse und die Gewerkschaften zur Zeit eine engagierte Kraft im außerparlamentarischen Kampf gegen die Angriffe von Unternehmern und Rechtskoalition sind sich dessen bewußt. Das zeigt vor allem auch die Umfrage des DGB zur Änderung des § 116 AFG: 7,6 Millionen Werktätige gaben ihre Stimme ab, von denen sich 7,2 Millionen, das sind 95,3 Prozent, gegen eine Änderung aus-sprachen. Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht ist ebenso angekündigt® wie die Aufhebung des Gesetzes, falls die Bundestagswahlen 1987 eine Mehrheit für die SPD bringen sollten.® Der 13. Ordentliche Bundeskongreß des DGB (25. bis 30. Mai 1986) erhob in einem einstimmig gefaßten Beschluß die Forderung nach unverzüglicher Annullierung des neuen § 116 AFG.27 All das läßt erwarten, daß die Arbeiterklasse der BRD und ihre Organisationen sich auch in Zukunft nicht mit diesem schweren Angriff der herrschenden Kräfte der BRD gegen das Streikrecht und die Tarifautonomie abfinden werden. 22 Vgl. M. H. Bobke, „Arbeitskampfrecht im Umbruch Zur Zukunft von Streikfreiheit und Tarifautonomie“, WSI-Mitteilungen (Köln) 1986, Heft 3, S. 236 ff. 23 Vgl. dazu M. Premßler, „Das Streikrecht in der BRD“, a. a. O., S. 142 f. 24 H. Mies, Bericht des Parteivorstands an den 8. Parteitag der DKP, in: Unsere Zeit (Düsseldorf) vom 3. Mai 1986, S. 13. 25 So der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Johannes Rau, in der Satzung des Bundesrates am 18. April 1986 (vgl. Frankfurter Rundschau vom 19. April 1986). 26 Vgl.: Das Parlament, a. a. O., S. 1. 27 Vgl. Frankfurter Rundschau (Frankfurt a. M.) vom 31. Mai 1986.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 324 (NJ DDR 1986, S. 324) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 324 (NJ DDR 1986, S. 324)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

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