Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 320

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 320 (NJ DDR 1986, S. 320); 320 Neue Justiz 8/86 setzbuchs haben vor allem die Spezialisten iim Ministerium, aber auch die Richter, Staatsanwälte und andere Juristen einen bedeutenden Anteil. In den 91 000 Versammlungen, an denen 3,5 Millionen Bürger teilnahmen, haben sich etwa 500 000 zu Wort gemeldet. 24 500 Bürger haben ihre Vorschläge der bei der Volkskammer gebildeten Gesetzgebenden Kommission edngereicht. Das Justizministerium und der Verband der bulgarischen Juristen geben gemeinsam die populärwissenschaftliche Zeitschrift „Gesellschaft und Recht“ heraus, die sich zu einer der gefragtesten Zeitschriften entwickelte. Sie leistet einen bedeutenden Beitrag zur Rechtserzaehung der Bevölkerung. Maßnahmen auf dem Gebiet der Kriminalitätsvorbeugung Im Jahr 1975 hat dar Staatsrat der VR Bulgarien grundlegende Bestimmungen über die Rolle und Tätigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaft in der Periode des Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und das einheitliche Programm des Kampfes gegen Kriminalität und andere Rechtsverletzungen beschlossen. Diese Dokumente konkretisieren die Hauptrichtung der Entwicklung und Vervollkommnung der Tätigkeit der rechtschützenden Organe auf der Grundlage des Programms der BKP, legen die sozialökonomischen, ideologischen, propagandistischen, rechtlichen und vorbeugenden Maßnahmen auf diesem Gebiet fest. Auf dieser Grundlage wurden Regionalprogramme für den Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen ausgearbeitet. Zur Verbesserung der methodischen Anleitung und der Koordinierung der Vorbeugungsarbeit der rechtschützenden Organe, der Volksräte, der Wirtschaftsorgane und gesellschaftlichen Organisationen in den Bezirken und Kreisen wurden Koordinierungsräte geschaffen. In der Zentrale wurde der Rat für Koordinierung und methodische Anleitung der vorbeugenden Tätigkeit bei der Generalstaatsanwaltschaft gebildet. Die Koordinierungsräte der Bezirke und Gemeinden arbeiten auf der Grundlage von Jahresplänen, die unter Mitwirkung der Vorsitzenden der Bezirks- und Kreisgerichte ausgearbeitet werden. Während die Koordinierung im Planungsprozeß der Aufgaben bis hin zu ihrer Verwirklichung sich gut entwickelt, bereitet die Beurteilung der Wirksamkeit rechtspropagandistischer Aktivitäten gegenwärtig noch Schwierigkeiten. Eine gewisse Wirksamkeit der vorbeugenden Tätigkeit kann aus dem Stand der Kriminalität geschluß-folgert werden. Die Kriminalität hat eine sinkende Tendenz und erreichte im Jahr 1984 gegenüber 1962 das niedrigste Niveau. Dazu hat im Zusammenwirken mit anderen Faktoren auch die Vorbeugungsarbeit beigetragen. In der Praxis ist es jedoch schwer, den konkreten Effekt der Vorbeugungsarbedt, so auch der Rechtspropaganda, zu erfassen. Immerhin kann man Angalben verfolgen, wie z. B.: Ort, Zeit und Art der Durchführung, Umfang, Gruppen und Schichten der Bevölkerung, gestellte Fragen, das Niveau des Vortrags u. a. m. Die besten Lektoren werden moralisch und materiell durch die Gesellschaft „G. Kirkov“ und andere gesellschaftliche Organisationen stimuliert. Rechtsprapagandistische Tätigkeit leisten auch die Volksräte, gesellschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsorgane. Ihre zentralen Leitungsorgane legen dem Justizministerium eigene Pläne der Rechtspropaganda zur Abstimmung vor. Es ist beabsichtigt, ein Konsultativorgan aus Vertretern des Justizministeriums, der Generalstaatsanwaltschaft, des Obersten Gerichts und des Komitees für Fernsehen und Rundfunk zu schaffen, um die rechtspropagandistische Tätigkeit in den Massenmedien stärker zu koordinieren. Die rechtspropagandistische Arbeit insgesamt bedarf der ständigen Entwicklung und Vervollkommnung. Die Anstrengungen des Justizministeriums sind in diesem Prozeß vor allem darauf gerichtet, den spezifischen Beitrag der Gerichte, die zusammen mit der Staatsanwaltschaft eine wichtige Kraft bei der Festigung unseres Rechtsstaates sind, weiter zu vergrößern. Auf dem Wege des Erfahrungsaustausches mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Bruderländern, auf dem Wege der ständigen Entwicklung der Formen und Methoden der Arbeit werden immer bessere Resultate in der gerichtlichen Tätigkeit und in der Rechtserziehung der Bürger erzielt werden. Bei anderen gelesen BRD-Oberverwaltungsgericht untersagt Richtern öffentliche Stellungnahme gegen Raketenstationierung In NJ 1986, Heft 4, S. 157 berichteten wir unter der Überschrift „Wie frei dürfen Richter in der BRD ihre Meinung sagen?“ über den Fall der 35 Richter und Staatsanwälte des Landgerichtsbezirks Lübeck, die in einer Zeitungsanzeige die Stationierung der US-amerikanischen Erst-schlagswaffen Pershing 11 und Cruise Missile auf dem Territorium der BRD als Verstoß gegen das Grundgesetz der BRD bezeichnet hatten und denen daraufhin vom Präsidenten des Landgerichts eine schriftliche Ermahnung wegen Verletzung der Dienstpflicht erteilt worden war. Aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 10. Dezember 1985 5 A 43/85 (Neue Juristische Wochenschrift [München/Frankfurt a. M.] 1986, Heft 17, S. 1126), das diese Disziplinarmaßnahme für gerechtfertigt erklärte, veröffentlichen wir einige Passagen zur „Mäßigungspflicht von Richtern bei politischer Betätigung“. Sowohl das Deutsche Richtergesetz als auch das über §6 des Richtergesetzes des Landes Schleswig-Holstein entsprechend anwendbare Landesbeamtengesetz gehen davon aus, daß eine politische Betätigung von Richtern und Beamten die Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung und Verwaltung nicht beeinträchtigt, wenn sich Richter und Beamte bei dieser Betätigung mäßigen und zurückhalten Die vom Kläger mitverantwortete Zeitungsanzeige wird der erwähnten Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung nicht gerecht Zwar kann der Richter seine politische Überzeugung in Wort und Schrift äußern und vertreten. Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung ist aber bei Beamten und Richtern nur insoweit gewährleistet, als es nicht unvereinbar ist mit seinem in Art33VGG verankerten, färt.die Erhaltung einer funktionsfähigen Rechtsprechung unerläßlichen Pflichtenkreis. , Zu diesen Pflichten zählt vor allem, daß der Richter sein Amt in völliger Unabhängigkeit, also auch politisch neutral, als Diener des Rechts wahrzunehmen hat Diese Bedeutung seines Amtes hat für den Richter persönlich zur Folge, daß er sich innerhalb und außerhalb des Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten hat, daß das Vertrauen in seine durch Art. 97 I GG garantierte Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Meinungsäußerungen eines Richters in der Öffentlichkeit sind danach verfassungsrechtlich nur dann durch Art. 51 GG geschützt, wenn sie nicht mit dieser aus der besonderen Stellung des Richters folgenden, durch Art. 33 V GG gebotenen Pflicht zur Zurückhaltung unvereinbar sind Der Vorwurf beschränkt sich darauf, daß der Kläger - gemeinsam mit den übrigen Unterzeichnern die-Anzeige mit einer Überschrift versehen bat, in der die Berufe als Richter und Staatsanwälte besonders hervorgehoben werden, ferner darauf, daß im Text auf daS berufliche Selbstverständnis Bezug genommen wird . Der Eingriff in das Grundrecht des Klägers auf Freiheit der Meinungsäußerung ist gerechtfertigt durch den vom gesetzlichen Mäßigungsgebot verfolgten Zweck, das Ansehen der Justiz und das Vertrauen der Bevölkerung in die politische Neutralität und Unabhängigheit der Justiz zu wahren Von Zurückhaltung und Mäßigung, wie sie das Gesetz im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz verlangt, kann keine Rede sein, wenn Richter und Staatsanwälte eine einseitige Auffassung zu rechtlich und politisch umstrittenen Fragen in sehr verkürzter Form unter einer plakativen Überschrift veröffentlichen, in der sie ihre dienstliche Stellung hervorkehren ln der BRD-Zeitschrift „Betrifft JUSTIZ“ (Michelstadt) Nr. 6 vom Juni 1986 glossiert Xaver Berra diese Ent-, Scheidung des Oberverwaltungsgerichts als „dürftig“ in der Argumentation und „weitschweifig“ in der Form. Er kommt zu folgendem Ergebnis: Das Urteil-verdeckt keineswegs den politischen Charakter. Es will offensichtlich Pflöcke Setzen; es zitiert, erkennbar auf die „Friedensrichter" gemünzt: „Zum Rechtsfrieden, für den der Richter verantwortlich ist, gehört die Absage an jede Art von Fanatismus“(l). Die Antwort kann nur eine politische sein: Die richterliche Meinungsfreiheit kann nicht als Einzelkämpfer und über die Gerichte erstritten werden, sondern durch politische Aktionen Demonstrationen, Anzeigen im ständigen Zusammenwirken von Richtern und Richterinnen mehrerer Bundesländer. ';
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 320 (NJ DDR 1986, S. 320) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 320 (NJ DDR 1986, S. 320)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere durch eine durchgängige Orientierung der Beweisführung an den Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verletzten Straftatbestände; die Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Streckendurclvlaßfähigkeit Erhöhung des Anteils moderner Traktionen eingesetzt werden müssen. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Transport- und Um- schlagprozesse sind umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel nicht möglich. Ursächlich dafür ist die politische Lage. Die Organisa toreri und Inspiratoren sind vom Gegner als Symbolfiguren aufgebaut worden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X