Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 320

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 320 (NJ DDR 1986, S. 320); 320 Neue Justiz 8/86 setzbuchs haben vor allem die Spezialisten iim Ministerium, aber auch die Richter, Staatsanwälte und andere Juristen einen bedeutenden Anteil. In den 91 000 Versammlungen, an denen 3,5 Millionen Bürger teilnahmen, haben sich etwa 500 000 zu Wort gemeldet. 24 500 Bürger haben ihre Vorschläge der bei der Volkskammer gebildeten Gesetzgebenden Kommission edngereicht. Das Justizministerium und der Verband der bulgarischen Juristen geben gemeinsam die populärwissenschaftliche Zeitschrift „Gesellschaft und Recht“ heraus, die sich zu einer der gefragtesten Zeitschriften entwickelte. Sie leistet einen bedeutenden Beitrag zur Rechtserzaehung der Bevölkerung. Maßnahmen auf dem Gebiet der Kriminalitätsvorbeugung Im Jahr 1975 hat dar Staatsrat der VR Bulgarien grundlegende Bestimmungen über die Rolle und Tätigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaft in der Periode des Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und das einheitliche Programm des Kampfes gegen Kriminalität und andere Rechtsverletzungen beschlossen. Diese Dokumente konkretisieren die Hauptrichtung der Entwicklung und Vervollkommnung der Tätigkeit der rechtschützenden Organe auf der Grundlage des Programms der BKP, legen die sozialökonomischen, ideologischen, propagandistischen, rechtlichen und vorbeugenden Maßnahmen auf diesem Gebiet fest. Auf dieser Grundlage wurden Regionalprogramme für den Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen ausgearbeitet. Zur Verbesserung der methodischen Anleitung und der Koordinierung der Vorbeugungsarbeit der rechtschützenden Organe, der Volksräte, der Wirtschaftsorgane und gesellschaftlichen Organisationen in den Bezirken und Kreisen wurden Koordinierungsräte geschaffen. In der Zentrale wurde der Rat für Koordinierung und methodische Anleitung der vorbeugenden Tätigkeit bei der Generalstaatsanwaltschaft gebildet. Die Koordinierungsräte der Bezirke und Gemeinden arbeiten auf der Grundlage von Jahresplänen, die unter Mitwirkung der Vorsitzenden der Bezirks- und Kreisgerichte ausgearbeitet werden. Während die Koordinierung im Planungsprozeß der Aufgaben bis hin zu ihrer Verwirklichung sich gut entwickelt, bereitet die Beurteilung der Wirksamkeit rechtspropagandistischer Aktivitäten gegenwärtig noch Schwierigkeiten. Eine gewisse Wirksamkeit der vorbeugenden Tätigkeit kann aus dem Stand der Kriminalität geschluß-folgert werden. Die Kriminalität hat eine sinkende Tendenz und erreichte im Jahr 1984 gegenüber 1962 das niedrigste Niveau. Dazu hat im Zusammenwirken mit anderen Faktoren auch die Vorbeugungsarbeit beigetragen. In der Praxis ist es jedoch schwer, den konkreten Effekt der Vorbeugungsarbedt, so auch der Rechtspropaganda, zu erfassen. Immerhin kann man Angalben verfolgen, wie z. B.: Ort, Zeit und Art der Durchführung, Umfang, Gruppen und Schichten der Bevölkerung, gestellte Fragen, das Niveau des Vortrags u. a. m. Die besten Lektoren werden moralisch und materiell durch die Gesellschaft „G. Kirkov“ und andere gesellschaftliche Organisationen stimuliert. Rechtsprapagandistische Tätigkeit leisten auch die Volksräte, gesellschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsorgane. Ihre zentralen Leitungsorgane legen dem Justizministerium eigene Pläne der Rechtspropaganda zur Abstimmung vor. Es ist beabsichtigt, ein Konsultativorgan aus Vertretern des Justizministeriums, der Generalstaatsanwaltschaft, des Obersten Gerichts und des Komitees für Fernsehen und Rundfunk zu schaffen, um die rechtspropagandistische Tätigkeit in den Massenmedien stärker zu koordinieren. Die rechtspropagandistische Arbeit insgesamt bedarf der ständigen Entwicklung und Vervollkommnung. Die Anstrengungen des Justizministeriums sind in diesem Prozeß vor allem darauf gerichtet, den spezifischen Beitrag der Gerichte, die zusammen mit der Staatsanwaltschaft eine wichtige Kraft bei der Festigung unseres Rechtsstaates sind, weiter zu vergrößern. Auf dem Wege des Erfahrungsaustausches mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Bruderländern, auf dem Wege der ständigen Entwicklung der Formen und Methoden der Arbeit werden immer bessere Resultate in der gerichtlichen Tätigkeit und in der Rechtserziehung der Bürger erzielt werden. Bei anderen gelesen BRD-Oberverwaltungsgericht untersagt Richtern öffentliche Stellungnahme gegen Raketenstationierung In NJ 1986, Heft 4, S. 157 berichteten wir unter der Überschrift „Wie frei dürfen Richter in der BRD ihre Meinung sagen?“ über den Fall der 35 Richter und Staatsanwälte des Landgerichtsbezirks Lübeck, die in einer Zeitungsanzeige die Stationierung der US-amerikanischen Erst-schlagswaffen Pershing 11 und Cruise Missile auf dem Territorium der BRD als Verstoß gegen das Grundgesetz der BRD bezeichnet hatten und denen daraufhin vom Präsidenten des Landgerichts eine schriftliche Ermahnung wegen Verletzung der Dienstpflicht erteilt worden war. Aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 10. Dezember 1985 5 A 43/85 (Neue Juristische Wochenschrift [München/Frankfurt a. M.] 1986, Heft 17, S. 1126), das diese Disziplinarmaßnahme für gerechtfertigt erklärte, veröffentlichen wir einige Passagen zur „Mäßigungspflicht von Richtern bei politischer Betätigung“. Sowohl das Deutsche Richtergesetz als auch das über §6 des Richtergesetzes des Landes Schleswig-Holstein entsprechend anwendbare Landesbeamtengesetz gehen davon aus, daß eine politische Betätigung von Richtern und Beamten die Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung und Verwaltung nicht beeinträchtigt, wenn sich Richter und Beamte bei dieser Betätigung mäßigen und zurückhalten Die vom Kläger mitverantwortete Zeitungsanzeige wird der erwähnten Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung nicht gerecht Zwar kann der Richter seine politische Überzeugung in Wort und Schrift äußern und vertreten. Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung ist aber bei Beamten und Richtern nur insoweit gewährleistet, als es nicht unvereinbar ist mit seinem in Art33VGG verankerten, färt.die Erhaltung einer funktionsfähigen Rechtsprechung unerläßlichen Pflichtenkreis. , Zu diesen Pflichten zählt vor allem, daß der Richter sein Amt in völliger Unabhängigkeit, also auch politisch neutral, als Diener des Rechts wahrzunehmen hat Diese Bedeutung seines Amtes hat für den Richter persönlich zur Folge, daß er sich innerhalb und außerhalb des Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten hat, daß das Vertrauen in seine durch Art. 97 I GG garantierte Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Meinungsäußerungen eines Richters in der Öffentlichkeit sind danach verfassungsrechtlich nur dann durch Art. 51 GG geschützt, wenn sie nicht mit dieser aus der besonderen Stellung des Richters folgenden, durch Art. 33 V GG gebotenen Pflicht zur Zurückhaltung unvereinbar sind Der Vorwurf beschränkt sich darauf, daß der Kläger - gemeinsam mit den übrigen Unterzeichnern die-Anzeige mit einer Überschrift versehen bat, in der die Berufe als Richter und Staatsanwälte besonders hervorgehoben werden, ferner darauf, daß im Text auf daS berufliche Selbstverständnis Bezug genommen wird . Der Eingriff in das Grundrecht des Klägers auf Freiheit der Meinungsäußerung ist gerechtfertigt durch den vom gesetzlichen Mäßigungsgebot verfolgten Zweck, das Ansehen der Justiz und das Vertrauen der Bevölkerung in die politische Neutralität und Unabhängigheit der Justiz zu wahren Von Zurückhaltung und Mäßigung, wie sie das Gesetz im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz verlangt, kann keine Rede sein, wenn Richter und Staatsanwälte eine einseitige Auffassung zu rechtlich und politisch umstrittenen Fragen in sehr verkürzter Form unter einer plakativen Überschrift veröffentlichen, in der sie ihre dienstliche Stellung hervorkehren ln der BRD-Zeitschrift „Betrifft JUSTIZ“ (Michelstadt) Nr. 6 vom Juni 1986 glossiert Xaver Berra diese Ent-, Scheidung des Oberverwaltungsgerichts als „dürftig“ in der Argumentation und „weitschweifig“ in der Form. Er kommt zu folgendem Ergebnis: Das Urteil-verdeckt keineswegs den politischen Charakter. Es will offensichtlich Pflöcke Setzen; es zitiert, erkennbar auf die „Friedensrichter" gemünzt: „Zum Rechtsfrieden, für den der Richter verantwortlich ist, gehört die Absage an jede Art von Fanatismus“(l). Die Antwort kann nur eine politische sein: Die richterliche Meinungsfreiheit kann nicht als Einzelkämpfer und über die Gerichte erstritten werden, sondern durch politische Aktionen Demonstrationen, Anzeigen im ständigen Zusammenwirken von Richtern und Richterinnen mehrerer Bundesländer. ';
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit gemäß Gesetz. Die Einziehung von Sachen gemäß dient wie alle anderen Befugnisse des Gesetzes ausschließlich der Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen von ihrem momentanen Aufenthaltsort zu einer staatlichen Dienststelle gebracht wird. In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfolgt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die. Des t-nahme auf der Grundlage eines Haftbefehls durchführen zu können. Die Durchfülirung von Befragungen Verdächtiger nach im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten Sofern bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge ein Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten erforderlich ist, haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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