Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 311

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 311 (NJ DDR 1986, S. 311); Neue Justiz 8/86 311 Internationalen Konvention gegen Apartheid im Sport durch die Resolution 40/64 G der Vollversammlung wurde das völkerrechtliche Verbot der Apartheid weiter konkretisiert und den Völkern ein neues Instrument zur Isolierung des Apartheid-Regimes in die Hand gegeben. Immer deutlicher heben die sich seit über 10 Jahren von der DDR in der Vollversammlung und in der Menschenrechtskommission initiierten Resolutionen zum Status der Internationalen Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Apartheid-Verbrechens von 1973 von anderen sog. Status-Resolutionen ab, die oft solch formal-technischen Charakter tragen, daß sie entbehrlich erscheinen. Man kann mit Fug und Recht sagen, daß mit den auf die Durchsetzung der Anti-Aparthedd-Konvention gerichteten Resolutionen 40/27 der Vollversammlung und 1986/7 der Menschenrechtskommission das antiimperialistische Niveau der Erörterung des Kampfes gegen Apartheid in der UNO wesentlich mit bestimmt wurde. Damit wurde auch den von imperialistischen Staaten lancierten Thesen entgegengewirkt, wonach angeblich die Möglichkeit einer friedlichen Überwindung der Apartheid bestünde und Sanktionen angeblich besonders negative Auswirkungen auf die schwarze Bevölkerung des südlichen Afrikas hätten. Die beiden genannten Resolutionen verurteilen die Mitwirkung transnationaler Monopole an den Apartheid-Verbrechen und charakterisieren sie als Verletzung des Art. II der Anti-Apartheid-Konvention. Ein neues Element der Resolutionen ist, daß sie die Apartheid als Genooid-Verbrechen bezeichnen. Politisch bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung in der Resolution 1986/6 der Menschenrechtskommission, die Liste derjenigen Banken und Firmen, die Geschäftsbeziehungen im Süden Afrikas unterhalten (sog. Khaiifa-Bericht), auf aktuellem Stand zu halten. Das gibt den fortschrittlichen Kräften die Möglichkeit, in UNO-Doku-menten offiziell zu belegen, daß der Imperialismus, wo immer es ihm um Höchstprofite geht, Menschenrechte in Wirklichkeit mit Füßen tritt. 2. Entsprechend der Schwere der israelischen Aggressionspolitik und der davon ausgehenden Menschenrechtsverletzungen Israels in den besetzten arabischen Gebieten spielte die Verurteilung der israelischen Genocid-, Aggressdons- und Okkupationspolitik auf beiden Tagungen wiederum eine große Rolle. Angesichts der explosiven Situation im Nahen Osten und der immer schwereren Terrorakte des Aggressors Israel fordern die Resolutionen 1986/1 und 1986/2 der Menschenrechtskommission die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes einschließlich des Rechts auf einen unabhängigen Staat. Dem Camp-David-Abkommen und seinen Folgevereinbarungen wird eine eindeutige Absage erteilt. Diese Resolutionen wurden von der DDR als Koautor mitgetragen. 3. Ein neues Element in der Tätigkeit der UN-Menschen-rechtskommission ist die Behandlung der Söldnerproblema-tik: Ausgehend von der Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts der Völker durch den Einsatz von Söldnern wurde sie durch Resolution 1986/26 als Problem mit hoher Priorität auf' die Tagesordnung der 43. Tagung gesetzt. Die Rekrutierung, der Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern sowie die Erteilung von Transiterlaub-nis für Söldner wurden unter Bekräftigung der Völkerrechtsauffassung, wie sie sich seit langem herausgebildet hat3, unter Verbot gestellt. Das Söldnertum wird als Gefahr für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit sowie als Verbrechen gegen die Menschlichkeit charakterisiert. Größere Aufmerksamkeit für soziale Fragen im Bereich der Menschenrechte In der UN-Vollversammlung und in der UN-Menschenrechts-kommlssion wächst die Einsicht, daß das soziale Umfeld maßgeblichen Einfluß auf die Gewährleistung sowohl der politischen und Bürgerrechte als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Menschen hat. De sozialistischen Länder nutzen die Möglichkeit, anderen Staaten ihre Erfah- Prof. Dr. Werner Artzt zum 80. Geburtstag Am 23. August begeht Prof. em. Dr. Dr. h. c. Werner Artzt seinen 80. Geburtstag. Unsere herzlichen Glückwünsche gelten einem Staatsfunktionär und Rechtswissenschaftler, der sieh um die juristische Fundierung der revolutionären Staatsmacht in der DDR, um die Ausprägung des sozialistischen Rechtssystems und die Entwicklung der marxistisch-leninistischen Rechtswissenschaft bleibende Verdienste erworben hat. Als Leiter der Hauptabteilung Gesetzgebung im Ministerium der Justiz wirkte Werner Artzt in den 50er Jahren maßgeblich an der Rechtsetzung zum Schutz des Volkseigentums, zur Gerichtsverfassung, zum Zivilrecht und zum Familienrecht mit. Für seinen Beitrag zur Herausbildung des sozialistischen Rechts auf wichtigen Gebieten wurde er 1981 mit der „Medaille für Verdienste in der Rechtspflege“ in Gold geehrt. In seiner fast zwanzigjährigen Tätigkeit als Hochschullehrer an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR wandte sich Werner Artzt zunehmend den Fragen der rechtlichen Gestaltung der Wirtschaftsleitung zu. Mit seinen Arbeiten zur Verwirklichung des demokratischen Zentralismus in der Wirtschaftsleitung, zur Wirtschaftsplanung, zum Volkseigentum und zur wirtschaftsrechtlichen Verantwortlichkeit beeinflußte er wesentlich die Herausbildung des sozialistischen Wirtschaftsrechts. Hohe Wertschätzung verdienen auch die Leistungen Werner Artzts bei der Aus- und Weiterbildung von Kadern für den sozialistischen Staatsapparat sowie sein Engagement für die Heranbildung eines der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei treu ergebenen wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Wissenschaftliche Rat der Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft der DDR würdigte 1976 die Verdienste Werner Artzts um die Entwicklung und Propagierung des sozialistischen Rechts mit der Verleihung der Ehrendoktorwürde (vgl. NJ 1976, Heft 19, S. 583). Auf jener Festveranstaltung hielt Werner Artzt einen vielbeachteten Vortrag zu theoretischen Problemen der Rechtsinstitute unter dem besonderen Aspekt des Wirtschaftsrechts. Die wissenschaftliche Tätigkeit Werner Artzts legt Zeugnis ab von der anhaltenden Kreativität eines Wissenschaftlers, der stets neue Fragen konstruktiv aufgreift und Emeritierung nicht als Ruhestand versteht. Wir wünschen Prof. em. Dr. Dr. h. c. Werner Artzt auch weiterhin Schaffenskraft, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. rungen bei der Schaffung immer günstigerer Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Menschenrechte zu vermitteln. Es scheint, daß in diesem Bereich der Menschenrechtsförderung durch die UNO am ehesten ein sachlicher Dialog zwischen Staaten des sozialistischen und des kapitalistischen Weltsystems möglich ist und Elemente der Konfrontation zurückgedrängt werden könnten. 1. Vor allem die während der 40. UN-Vollversammlung durchgeführte Weltkonferenz zum Internationalen Jahr der Jugend wurde zu einem neuen Höhepunkt bei der Erörterung von Jugendfragen. In ihrem Mittelpunkt stand die Sicherung des Friedens als Grundvoraussetzung für die Lösung von Problemen der Entwicklung junger Menschen. Mit der Resolution 40/14 der UN-Vollversammlung, die wiederum von der SR Rumänien eingebracht worden war, wurde die weitere Behandlung von Jugendfragen in den UN-Gremien gesichert. Starke Beachtung verdient in diesem Zusammenhang auch die von der CSSR initiierte Resolution 40/15, mit der die überragende Bedeutung der Rechte der Jugend auf Arbeit und Bildung bestätigt wurde. Dies hat gewiß über den konkreten Sachverhalt hinausgeliende stimulierende * S. 3 Vgl. zum Stand der Ausarbeitung einer Internationalen Konvention gegen das Söldnertum G. Görner/W. Hampe/T. Schmidt, NJ 1986, Heft 4, S. 133, sowie K. Kampa/H. Teschner, NJ 1982, Heft 9, S. 396 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 311 (NJ DDR 1986, S. 311) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 311 (NJ DDR 1986, S. 311)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Ijungshaftanstalten Staatssicherheit das heißt alle Angriffe des weitere Qualifizierung der SGAK. Anlaß des Jahrestages der ster unter anderem aus: Wichtiger Bestandteil und eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Ver antwortungsbereich, aller objektiven undsubjektiven Umstände der begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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