Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 300

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 300 (NJ DDR 1986, S. 300); 300 Neue Justiz 7/86 (§ 65 Abs, 3 StGB) Jugendlicher zu klären sind. Es enthält auf der Grundlage der genannten Anleitungsmaterialien des Obersten Gerichts außerdem wichtige Hinweise zur Abgrenzung der Zurechnungs- von der Schuldfähigkeit Jugendlicher. Auch die Aufbereitung psychischer Probleme und Abläufe vor allem im Zusammenhang mit außergewöhnlichen subjektiven Umständen im Sinne der §§ 14 und 113 Abs. 1 Ziff. 3 StGB, der Notwehr und des Affekts verdient Aufmerksamkeit. Schließlich werden Fragen der psychologischen Begutachtung der Glaubwürdigkeit unter persönlichen und deliktspezifischen Anforderungen beantwortet, die insbesondere unter dem Aspekt der Beurteilung der Aussagen von Kindern als Zeugen zu beachten sind. Wer Probleme der forensischen Psychologie im Zusammenhang mit seiner praktischen Arbeit zu lösen hat, sollte dieses Buch zur Standardliteratur machen. Dr. MARGOT AMBOSS, Richter am Obersten Gericht Dr. Gyula Deczi/Dr. Sändor Karczay (Hrsg.): Wörterbuch der Rechts- und Wirtschaftssprache deutschrussisch Akademiai Kiado, Budapest, und Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München, 1985; 725 Seiten Die Herausgeber leisteten mit diesem Wörterbuch einen gewichtigen Beitrag zur Schließung einer von vielen Praktikern empfundenen Lücke hinsichtlich der Übersetzung juristischer Fachtexte aus dem Deutschen ins Russische. In der DDR gab es bisher lediglich das „Juristische Wörterbuch Deutsch-Russisch“ aus dem Jahre 1975, zusammengestellt von Leo von Lingen. Das nunmehr in Budapest erschienene Wörterbuch enthält wesentlich mehr Stichwörter, und die einzelnen Stichwörter sind mit mehr Anwendungsbeispielen angereichert. Die in dem vorliegenden Wörterbuch verwendete deutschsprachige Terminologie richtet sich grundsätzlich nach der Rechtssprache der BRD; jedoch wurde die spezielle juristische Terminologie der DDR, Österreichs und der Schweiz ebenfalls einbezogen, insbesondere soweit sie die staatliche Organisation, die Justiztätigkeit sowie bedeutende neue Gesetze betrafen. Gleichwohl waren sich die Herausgeber bewußt, daß es keine leichte Aufgabe ist, für juristische Begriffe unterschiedlicher Rechtssysteme verläßliche Äquivalente für ein zweisprachiges Wörterbuch zu finden, ohne dabei Gefahr zu laufen, des Inhalts bzw. der juristischen Idee dieser Begriffe verlustig zu gehen. Daneben enthält das Wörterbuch allerdings auch einige Ungenauigkeiten und Fehler, die seinen Wert in gewissem Maße schmälern. So wird zum Beispiel zu dem Stichwort „Berufsverbot“ erläutert, daß dieser Begriff in der BRD für Extremisten gebraucht wird. Diese nur einseitige Betrachtungsweise hätte natürlich vermieden werden sollen. Einige Begriffe sind im Deutschen falsch gebraucht, wie z. B. Büro der Exekutive (es geht um den RGW) statt Büro des Exekutivkomitees; sozialistische wirtschaftliche Integration statt sozialistische ökonomische Integration oder transferierbarer Rubel statt transferabler Rubel. Manche Begriffe wiederum hätten eingehender erläutert werden sollen, wie z. B. CDU, die es nach diesem Wörterbuch nur in der BRD gibt. Unter dem Stichwort Oberschule wird der für die DDR spezifische Begriff POS erläutert, eine Übersetzung des Begriffs EOS fehlt jedoch. Unverständlich ist, warum die NDPD genannt, nicht aber auch die LDPD und DBD enthalten sind. Einige Begriffe wurden mit dem Hinweis versehen, daß sie nur für das Rechtssystem der DDR typisch sind. Einige Erläuterungen irritieren, denn z. B. die folgenden Begriffe; Betriebskampfgruppe, Bezirksanwalt, Bezirksarbeitsgerichte, Deutsche Notenbank oder Schiedsstelle beim Ministerium für Arbeit sind in unserem Rechtssystem nicht oder nicht mehr bekannt. Abschließend seien noch beispielhaft einige gängige Stichwörter aufgeführt, die in dem in der DDR erschienenen Fachwörterbuch enthalten sind, jedoch in das vorliegende Buch aus unverständlichen Gründen keine Aufnahme gefunden haben; Aufbaugrundschuld, Aufführungsvertrag, Augenzeuge, Bankdarlehen, Baufreiheit, Beseitigungsklage, Bodensteuer, Ressortabkommen. Trotzdem ist das Wörterbuch eine wertvolle Unterstützung für alle Übersetzer, die juristische Fachtexte aus dem Deutschen ins Russische zu übersetzen haben. HORST WILHELM, '„ wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz COAEP5KAHHE B. BAHXEJIET 3agaan rocygapcrBO- h npaBOnefleHHH nocae XI crte3fla CEnr 262 X. KPErEP / B. nErrEJIb / X. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 300 (NJ DDR 1986, S. 300) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 300 (NJ DDR 1986, S. 300)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit -der verantt jg.r.t,Uihnn Arwjnhfii ijteT ijj streb -dor Porson-selbst ontterer unbeteüigt-er Personen gefährden könnterechtzeitig erkannt und verhindert werden. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme bildet generell dfs Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei für die Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen, rechtlich relevanten Hand-lungen. Die rechtlichen Grundlagen und einige grundsätzliche Möglichkeiten der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die Befugnisse des Gesetzes können nur wahrgenommen werden, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundenen unumgänglichen Einschränkungen seiner Rechte und seine damit entstehenden Pflichten und Verhaltensanforderungen im Untersuchungshaftvollzug kennenzulernen, als Voraussetzung für ihre Einhaltung.

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