Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 290

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 290 (NJ DDR 1986, S. 290); 290 Neue Justiz 7/86 erkennung als „Betrieb bzw. Kollektiv der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“, vielfältige Initiativen zum Schutz und zur sparsamsten Nutzung des sozialistischen Eigentums und seiner Fonds zu entwickeln. Dabei gibt es natürlich im einzelnen noch Unterschiede im Niveau des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Leiter. Das spiegelt sich in dem einen oder anderen Vorbehalt gegenüber einer bestehenden rechtlichen Regelung, in mitunter noch nicht ausreichenden Rechtskenntnissen und auch darin wider, daß Rechtsnormen und -ansprüche nicht immer konsequent genug durchgesetzfwerden. Mehr rechtliche Kenntnisse und Fähigkeiten sind den Leitern vor allem noch zum Bodenrecht, zur Landeskultur und zum Umweltschutz, zum Vertragsrecht sowie auch in angemessenem Umfang zum Staats-, Zivil- und Strafrecht zu vermitteln. Es ist insbesondere auf eine prinzipiellere Haltung zur disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit zu achten, wenn die sozialistische Arbeitsdisziplin schuldhaft verletzt und das sozialistische Eigentum geschädigt wurde. Aber auch in den Beziehungen zu den Vertragspartnern ist die Durchsetzung der aus Vertragsverletzungen resultierenden Ansprüche und Forderungen weiter zu verbessern. Der von einigen Leitern dazu teilweise noch vertretene Standpunkt, daß die Durchsetzung von Sanktionen die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Betriebe beeinträchtige, muß überwunden werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen weisen auch darauf hin, daß die örtlichen Staatsorgane mit ihrer anleitenden Tätigkeit (§§ 29, 47, 70 GöV) sowie die in der Landwirtschaft arbeitenden Justitiare und Juristischen Dienste noch stärker zur Erhöhung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Leiter in den LPGs, VEGs und kooperativen Einrichtungen beitragen können. Die Justitiare und Juristischen Dienste in den LPGs, VEGs und kooperativen Einrichtungen sollten sich dabei nicht zu einseitig auf die Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche und Forderungen in den Betrieben beschränken. Ein wesentlicher Schwerpunkt ihrer Arbeit besteht auch darin, noch wirksamer auf die Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Leiter und der in den Kollektiven tätigen Genossenschaftsbauern und Arbeiter Einfluß zu nehmen (Abschn. III Ziff. 3 des Rechtsarbeitsbeschlusses; §§ 2, 5 der JustitiarVO vom 25. Mai 1976 [GBl. I Nr. 14 S. 204]). Dabei muß der Justitiar auch solchen hin und wieder anzutreffenden Auffassungen von Leitern entgegentreten, daß die Arbeit mit dem Recht in erster Linie eine Sache der Spezialisten (Juristen) sei. Erfahrungen des Juristischen Dienstes Apolda Immer mehr werden auch in der sozialistischen Landwirtschaft die LPGs, VEGs und kooperativen Einrichtungen ständig durch Justitiare betreut. Das entspricht im zunehmenden Maße den Bedürfnissen der Praxis, da vor allem im Prozeß der Arbeitsteilung und weiteren Vertiefung und Vervollkommnung der Kooperation und des schrittweisen Übergangs zu industriemäßigen Produktionsmethoden in der sozialistischen Landwirtschaft der DDR der Umfang und die Qualität der durch das Recht zu gestaltenden gesellschaftlichen Beziehungen wesentlich gewachsen und mit denen in der Industrie vergleichbar geworden sind. Bewährt und durchgesetzt hat sich hier in den letzten Jahren die juristische Mehrbetriebsbetreuung. Sie wird aüch in der Landwirtschaft auf der Grundlage der JustitiarVO durchgeführt und erfaßt und durchdringt die gesamte wirtschaftliche und soziale Tätigkeit der LPGs, VEGs und kooperativen Einrichtungen. Eine Form der in der Praxis der sozialistischen Landwirtschaft üblichen juristischen Mehrbetriebsbetreuung ist die Tätigkeit der Juristischen Dienste, wie sie z. B. im Bezirk Erfurt anzutreffen ist. Die Bildung und Tätigkeit der Juristischen Dienste hat sich in den letzten Jahren vor allem deshalb als sehr wirksam und zweckmäßig erwiesen, weil durch den Einsatz von jeweils mindestens zwei Justitiaren eine Konzentration der Kräfte und Mittel erfolgt und zugleich eine engere Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen, insbesondere den Räten der Kreise, verwirklicht wird. Der Juristische Dienst Apolda betreut mit zwei Juristen auf kooperativer Basis insgesamt 20 sozialistische Landwirtschaftbetriebe, gegliedert in vier Kooperationen. Seit dem Bestehen des Juristischen Dienstes hat sich eine gute Partnerschaft zu den betreuten Landwirtschaftsbetrieben herausgebildet, die sich positiv auch auf die Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Leiter auswirkt. ,Ein Schwerpunkt ist dabei die Vermittlung rechtlicher Kenntnisse und Fähigkeiten an die Leiter wie auch an die anderen Genossenschaftsmitglieder und Werktätigen. Dazu werden hauptsächlich die vom Fachorgan des Rates des Kreises organisierten wöchentlichen Winterschulungen für die Vorsitzenden und Hauptbuchhalter, mittleren Leitungskader der Pflanzen- und Tierproduktion sowie die Vorsitzenden der Kommissionen für Ordnung und Sicherheit, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz und die Sicherheitsinspektoren der LPGs, der VEGs und der kooperativen Einrichtungen genutzt. In den vergangenen Jahren hat der Juristische Dienst Apolda jährlich rund ein Drittel aller Beschäftigten im Rahmen der Winterschulungen oder in den Schulen der genossenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet des sozialistischen Rechts mit neuen Rechtsvorschriften vertraut gemacht bzw. mit ihnen die praktische Umsetzung des sozialistischen Rechts in den Arbeitskollektiven beraten. Dabei hat sich gezeigt, daß insbesondere auch solche Themen wie die konsequente Durchsetzung der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit auf reges Interesse bei den Genossenschaftsbauern und Arbeitern stoßen. Die Schulungen der Leiter zum Wirtschaftsrecht haben in den betreuten Landwirtschaftsbetrieben maßgeblich dazu beigetragen, die Qualität der Vertragsgestaltung und Vertragsverwirklichung zu verbessern. Eine wesentliche Unterstützung für die Leiter ist auch die vom Juristischen Dienst erarbeitete „Handakte sozialistisches Recht“, in der u. a. Vertragsmuster, Rechtsinformationen und konkrete rechtliche Handlungsanleitungen enthalten sind, die die Leiter in die Lage versetzen, selbständig und effektiv ihre rechtliche Verantwortung wahrzunehmen. Auftretende Konflikte werden auf der Basis der kameradschaftlichen Zusammenarbeit, auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der abgeschlossenen Verträge zwischen den Partnern eigenverantwortlich geregelt, so daß die Gerichte nur sehr selten in Anspruch genommen werden mußten. Die Arbeit der Leiter mit dem sozialistischen Recht wird auch wesentlich von der Arbeit des Fachorgans des Rates des Kreises beeinflußt (§47 Abs. 5 GöV). Der Leiter des Juristischen Dienstes nimmt regelmäßig an den Dienstberatungen des Abteilungsleiters des Fachorgans teil und berichtet dort über die Tätigkeit des Juristischen Dienstes. Jährlich organisiert das Fachorgan eine Sicherheitskonferenz zur Vermittlung der besten Erfahrungen im Kampf um die Anerkennung als „Vorbildlicher Betrieb“ bzw. „Kollektiv der Ordnung und Sicherheit“ sowie der dazu im sozialistischen Wettbewerb erreichten Ergebnisse. Dazu bildet die vom Juristischen Dienst erarbeitete Analyse der Rechtsarbeit in den Betrieben, in der vor allem die vorhandenen Probleme konkret herausgearbeitet werden, eine wichtige Grundlage. Bewährt hat sich auch, daß im Kreis Apolda der Leiter des Juristischen Dienstes gewähltes Mitglied des Rates für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft ist und dessen Kommission Ordnung und Sicherheit, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz leitet. Diese Kommission führt jährlich auf der Basis eines Jahresarbeitsplans schwerpunktmäßig Komplexkontrollen durch. Grundlage dieser Komplexkontrollen bildet eine Überprüfungskonzeption, die den Betrieben vorab zugeschickt wird. Durch Nachkontrollen wird überprüft, inwieweit festgestellte Mängel beseitigt wurden. Dr. GERHARD DÖRING, Leiter des Juristischen Dienstes Apolda Dozent Dr. sc. HANS-JOACHIM LUDEWIG, Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften, Meißen Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Prof. Dr. sc. Manfred PremBler/Dr. Aribert Ondrusch: Kampf um soziale Rechte in der BRD (Eine aktuelle Analyse) 144 Selten; EVP (DDR): 9,80 M Ausgehend von den Krisenerscheinungen in der BRD in der ersten Hälfte der 80er Jahre befassen sich die Autoren zunächst mit der neuen sozialpolitischen Strategie der herrschenden Kräfte und der Rolle des Arbeitsrechts dabei. In dem umfangreichen 2. Kapitel werden die Angriffe des Monopolkapitals auf die Rechte der Werktätigen analysiert: Negierung des Rechts auf Arbeit, Aushöhlung des Rechts auf gewerkschaftliche Koalition und des Tarifrechts, Einengung des Streikrechts, Auseinandersetzungen um die Mitbestimmung der Werktätigen. Das 3. Kapitel ist der unzureichenden rechtlichen und materiellen Sicherung einzelner Gruppen von Werktätigen gewidmet. Untersucht werden die bedrohte Existenz der Arbeitslosen, die Diskriminierung der Frauen im Arbeitsleben, der schlechte soziale und rechtliche Status ausländischer Arbeitskräfte In der BRD, die Berufsausbildungsmisere und der Lehrstellenmangel mit ihren drastischen Auswirkungen auf die Lage junger Menschen. Im letzten Kapitel wird dieser Entwicklung in der BRD die sozialpolitische Alternative der demokratischen Kräfte entgegengestellt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 290 (NJ DDR 1986, S. 290) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 290 (NJ DDR 1986, S. 290)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung.

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