Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 288

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 288 (NJ DDR 1986, S. 288); 288 Neue Justiz 7/86 das Einziehen von Presseerzeugnissen. Ordnungsstrafbefugt sind die Leiter der Bezirksdirektionen der Deutschen Post, der Post- und Fernmeldeämter, Fernmeldeämter und Hauptpostämter entsprechend ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit. Diese Ordnungsstrafbe-fugnis kann in Rechtsvorschriften weiteren Leitern von Organen der Deutschen Post übertragen werden, z. B. dem Leiter des Zentralamtes für Funkkqntroll- und Meßdienst. Das Ordnungsstrafverfahren wird nach den Bestimmungen des OWG durchgeführt. Korrelativ zum Ordnungsstraftatbestand der fahrlässigen Beschädigung von Post- und Fernmeldeanlagen, der schädlichen oder mißbräuchlichen Einwirkungen auf diese, des Her-vorrufens schädlicher Störungen des Fernmeldeverkehrs, des Unterlassens von Schutzmaßnahmen oder der dazu erteilten Auflagen ist § 204 StGB durch einen Absatz 3 ergänzt worden, mit dem die fahrlässige Nachrichtenverkehrsstörung unter Strafe gestellt wird. Die fahflässige, also schuldhafte Störung des Nachrichtenverkehrs ist jedoch nur dann strafbar, wenn der strafrechtlich Verantwortliche vorsätzlich gesetzli- che oder berufliche Pflichten verletzt hat. Diese vorsätzliche Rechtspflichtverletzung muß für die fahrlässig herbeigeführte Nachrichtenverkehrsstörung kausal gewesen sein. Die Höhe eines Schadens ist nicht das Kriterium einer Nachrichtenverkehrsstörung, wohl aber die mit der Nachrichtenverkehrsstörung einhergehende Gefährdung der allgemeinen Sicherheit. Es wird stets mehr als ein Nachrichtenverkehrsverhältnis nicht selten eine Vielzahl von Nachrichtenverkehrsverhältnissen beeinträchtigt. Die Gefährdung der allgemeinen Sicherheit ist Ursache für die Gesellschaftswidrigkeit der Unterbrechung von Nachrichtenverkehrsverbindungen in unbestimmt großer Anzahl. Bei Straftaten auf diesem Gebiet ist das Strafrecht differenziert anzuwenden (einschließlich der Nutzung der erzieherischen Kraft der gesellschaftlichen Gerichte). Ordnungsstrafmaßnahmen sind gemäß § 35 Abs. 2 nunmehr auch für die vorsätzliche Nachrichtenverkehrsstörung zulässig, wenn eine Straftat nicht vorliegt und wenn die Auswirkungen der Tat auf die Rechte und Interessen der Bürger oder der Gesellschaft und die Schuld des Täters unbedeutend sind. Erfahrungen aus der Praxis Justizorgane des Kreises Eisenach verwirklichen die Beschlüsse des XI. Parteitages der SED Die Beschlüsse des XI. Parteitages der SED Lind auf das Wohl der Bürger, auf die Stärkung des Sozialismus und auf die Sicherung des Friedens gerichtet. Damit sind auch an die Justizorgane höhere Anforderungen gestellt. In Fortsetzung der Erfahrungen des Kreises Annaberg (vgl. Neue Justiz 1985, Heft 2, S. 52 ff.), alle staatlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten zur Festigung der Gesetzlichkeit und Gewährleistung einer hohen öffentlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu koordinieren, ist durch die Erhöhung der Qualität und Effektivität der gesamten Arbeit noch wirksamer beizutragen zum Schutz und zur Stärkung der sozialistischen Staatsund Gesellschaftsordnung, zur gezielten Unterstützung der ökonomischen Strategie der SED mit unseren spezifischen Mitteln und zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums der Bürger, zur Wahrung ihrer verfassungsmäßigen Rechte im Alltag, zur Förderung sozialistischer Beziehungen zwi-schen-den Menschen, zur Ausprägung sozialistischer Lebens- und Denkgewohnheiten und zur Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat. Aus diesen prinzipiellen Forderungen leiten in unserem Kreis die Leiter und jeweiligen Mitarbeiter der Dienststellen differenziert und dem Verantwortungsbereich entsprechend Aufgaben ab und kontrollieren deren Durchsetzung. Gewährleistung hoher Rechtssicherheit Durch eine hohe Qualität, Gesetzlichkeit und gesellschaftliche Wirksamkeit der Arbeit leisten die Justizorgane einen spezifischen Beitrag zur ständigen Gewährleistung der Rechtssicherheit und zur sozialistischen Gerechtigkeit. Im Kreis Eisenach konzentrieren wir uns besonders darauf, daß die erste Entscheidung in jedem Organ politisch und juristisch richtig und überzeugend getroffen und dabei das Prinzip der Konzentration und Beschleunigung durchgesetzt wird. Wir achten zugleich darauf, daß Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen sowie diesen zugrunde liegende Motive mit dem Ziel aufgeklärt werden, daß unter differenzierter Anwendung der Mittel der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht, der Gerichtskritik sowie durch Hinweisschreiben wirksamer Einfluß auf eine dauerhafte Beseitigung der Rechtsverletzungen genommen und in diesem Zusammenhang die Nachkontrolle gesichert wird. Uns geht es darum, daß alle Werktätigen und besonders die Leiter der Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen ihre persönliche Verantwortung bei der strikten Beachtung der Gesetze und Wahrung einer hohen Staatsdisziplin konsequent wahrnehmen. Den Arbeitskollektiven ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet Ordnung und Sicherheit im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbs Anleitung und Unterstützung zu gewähren. Wir beachten auch, daß die konsequente Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zur frühestmöglichen Schadenswiedergutmachung erfolgt und die Bürger, die sich für Ordnung, Disziplin und Sicherheit einsetzen, bei der Durchsetzung ihrer daraus erwachsenden berechtigten Ansprüche unterstützt werden. Schwerpunktorientierte Arbeit Bei der Vorbeugung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen lassen wir uns von den territorialen Schwerpunkten der gesamtgesellschaftlichen Aufgabenstellung zur Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin leiten und orientieren uns auf die Gewährleistung der staatlichen und öffentlichen Ordnung und Sicherheit unter allen Lagebedingungen bei umfassender Einbeziehung der Bevölkerung, die Unterstützung des im Kreis entwickelten Beispiels zur Gewährleistung der Einheit von Ökonomie und Gesetzlichkeit in der Leitungstätigkeit im Stammbetrieb des VEB Kombinat Fahrzeugelektrik Ruhla. Unsere Aktivitäten zur Unterstützung der ökonomischen Aufgaben sind vor allem darauf gerichtet, durch wirksame Entscheidungen und eine qualifizierte Erziehungsarbeit das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft zu schützen und der Verletzung von Arbeits-, Brand- und Havarieschutzbestimmungen vorzubeugen. Das schließt ein, das gesellschaftliche Arbeitsvermögen voll zu nutzen und wissenschaftlich-technische Entwicklungen besonders in den Betrieben und Institutionen, in denen Schlüsseltechnologien und modernste Technik eingeführt werden, sowie im kreisgeleiteten Bauwesen in Verwirklichung seines Beitrages zum Wohnungsbauprogramm zu schützen und zu fördern. Einordnung in territoriale Führungsprozesse Fragen der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sind Bestandteil der politischen Führungstätigkeit und der politischen Massenarbeit der Partei der Arbeiterklasse im Kreis. Wir unterstützen diesen Prozeß u. a. durch die Aufbereitung von Erkenntnissen und Erfahrungen aus unserer Tätigkeit und der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte, Informationen an die örtlichen Staatsorgane und an gesellschaftliche Organisationen, Betriebe und Einrichtungen, die Mitwirkung an territorialen und betrieblichen Sicherheitskonferenzen, . ein enges Zusammenwirken und Erfahrungsaustausche mit dem Kreistag und seinen Organen, den Kommissionen - und Aktivs und den Sicherheitsorganen in Durchführung des GöV vor allem bei der Realisierung des langfristigen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 288 (NJ DDR 1986, S. 288) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 288 (NJ DDR 1986, S. 288)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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