Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 277

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 277 (NJ DDR 1986, S. 277); Neue Justiz 7/86 277 vor allem für jenen Typus des gewissenlos funktionierenden Befehlsempfängers, ohne den die faschistischen Massenverbrechen nicht ausführbar gewesen wären In Jörg Friedrich hat die bundesdeutsche Justiz einen sarkastischen Kritiker gefunden, der seinen bitteren Spott über die Rechtskunststücke der Gerichte ausgießt. Zu unserem Problem schreibt er: „Die Beziehungen zwischen den Stufen des Befehlswegs lösten die Gerichte auf ihre Weise: Den Vollstreckern fehlte die Befehlsgewalt, die Befehlsgewaltigen halten mit der Grausamkeit der Vollstreckung nichts zu tun. Man ließ die Unteren die Schuld den Höheren, die Höheren sie den Unteren Zuspielen. Letzten, Endes landete sie regelmäßig bei Hitler und Himmler in der Hölle. “1° Jürgen Baumann formulierte: „Ein Täter und 60 Millionen Gehilfen oder: das deutsche Volk, ein Volk von Gehilfen, eine nur für wenige erhebende, für den Verfasser entsetzliche Vorstellung. “H Nach einer gründlichen Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelangte Rechtsanwalt Hannover zu der Schlußfolgerung: Mindestens aber ist der Angeklagte der Beihilfe am Thälmann-Mord schuldigDer Angeklagte führte einen Befehl aus, dessen verbrecherischer Charakter ihm nicht zweifelhaft sein konnte , Wie das Gericht auch immer entscheiden mag, es wäre zuwenig, wenn die politische Erkenntnis, die aus diesem Verfahren gewonnen würde, nur die wäre: Hier ist ein Angeklagter seiner gerechten Strafe zugeführt worden oder entgangen. Ich meine, daß dieser Prozeß mehr bringen muß. Der Angeklagte Otto ist ja nur einer von vielen Tausenden, die den faschistischen Staatsterror gegen Menschen des deutschen Volkes und anderer Völker ausgeübt haben. Das eigentlich Erschreckende an dem historischen Sachverhalt, der in diesem Prozeß noch einmal aus der allgemeinen Verleugnung und Verdrängung ins öffentliche Bewußtsein gehoben wurde, ist nicht die Tatsache, daß es Verbrecher wie Hitler, Himmler, Heydrich und Kaltenbrunner gegeben hat erschreckend ist die Tatsache, daß sich in unserem Volk auf allen Ebenen dieser Mörderhierarchie die nötigen Mitwirkenden gefunden haben, die ihren Platz mit einem Gefühl von Pflichterfüllung ausfüllten, wie sie jeden anderen Job ausgefüllt hätten, und nicht auf die Stimme ihres Gewissens hörten, die ihnen eine solche Art von Pflichterfüllung hätte verbieten müssen. Der Angeklagte hat, wie Tausende von Angeklagten vor ihm, seine mörderische Tätigkeit als Normalität, als alltägliche Pflichterfüllung begriffen. Er war kein Exzeßtäter, sondern ein ganz normaler, den Gesetzen und Befehlen der jeweiligen Obrigkeit ergebener Technokrat, der die Pistole mit der gleichen kühlen Gelassenheit handhabte wie die Schreibmaschine. Diese Normalität des Verbrechens, die Banalität des Bösen, wie Hannah Arendt sie genannt hat, sollte die Generationen nach Hitler hellhörig machen, wenn wieder staatliche Gewalt als Normalität ausgegeben wird. Wir sollten Verbrechen staatlicher Hierarchien nicht erst dann als solche brandmarken, wenn sie nach einem verlorenen Krieg zusammengebrochen sind; sondern ihnen schon dann in den Arm fallen, wenn sie noch verhindert werden können. Der Zusammenbruch des faschistischen Regimes unter den Schlägen der Anti-Hitler-Koalition war ein Glücksfall der Geschichte, weil es im historischen Maßstab nur selten vorkommt, daß Inhaber staatlicher Ämter für ihre Taten als Kriegsverbrecher zur Rechenschaft gezogen werden. Hitler und seine als Kriegsverbrecher vom Nürnberger Internationalen Militärgerichtshof abgeurteilten Mittäter sind als historische Figuren tot. Aber den Typus gibt es noch. Im Februar 1933 mußte immerhin noch ein Reichstagsgebäude in Brand gesetzt werden, heute genügt schon eine brennende Diskothek, um imperialistischen Staatsterror auf die Spitze zu treiben und unschuldige Menschen zu töten. Grenada, Nikaragua und Libyen sind die bisher letzten Stationen eines Weges, der wiederum zum Kriege führen kann und Millionen zu Mittätern neuer Verbrechen machen könnte. Denn auch den Typus Wolfgang Otto gibt es noch. Was wir heute noch als Normalität empfinden, ist vielleicht schon ein Schritt in einen Abschnitt deutscher Geschichte, der von der nächsten Nachkriegsgeneration, wenn es sie geben sollte, als die Zeit der Vorbereitung des zweiten Massenverbrechens dieses Jahrhunderts definiert werden könnte. Und jeder von uns wird als mitschuldig gelten, der nicht seinen Beitrag zum Widerstand gegen eine Obrigkeit geleistet hat, die wieder einmal mit dem Feuer spielt. Der Abschnitt deutscher Geschichte, den dieser Prozeß noch einmal in einem seiner finstersten Winkel ausgeleuchtet hat, ist Bei anderen gelesen Internationale Konferenz jfe*' gegen Berufsverbote in der BRD Am 24. und 25. Mai 1986 fand in Mainz (BRD) eine internationale Konferenz gegen Berufsverbote statt. Unter der Losung „Für die Erhaltung der sozialen und polifUcMP: Rechte in der BRD! Die Grundrechte gemeinsam verteidigen! Die Berufsverbote ersatzlos beenden!“ diskutierten rund 400 Vertreter von Bürgerinitiativen, Parteien und demokratischen Organisationen von der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz bis zur Humanistischen Union sowie Gewerkschaftsmitglieder über die Auswirkungen der Berufsverbote und des Demokratieabbaus in der BRD. Der Sprecher des Arbeitsausschusses der Initiative „Weg mit den Berufsverboten“, Horst Bethge, gab eine umfassende Übersicht über die derzeitige Situation. Der Berichterstattung in der Zeitung „Unsere Zeit“ (Düsseldorf) vom 27. Mai 1986 entnehmen wir folgende Passagen: Bei rund 10 000 formellen Berufsverbotemaßnahmen seit 1971 bei Bund und Ländern, darunter 2 000 Disziplinarmaßnahmen und 126 Entlassungen bei rund 3,5 Millionen Überprüfungen, gebe es „mittlerweile keine Berufsgruppe des öffentlichen Dienstes mehr ohne spezifischen Berufsverbotsfall''. Als neue Tendenz bleibe aber festzuhalten, daß die Zahl der Betroffenen erheblich zurückgegangen ist. Gründe hierfür seien die prinzipielle Abschaffung der Berufsverbote im Saarland und daß in den anderen SPD-regierten Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg keine neuen Berufsverbote mehr verhängt wurden. „Auch die Behörden in den CDU-regierten Bundesländern verhalten sich offensichtlich vorsichtiger. Nicht jeder erhält bei der Einstellung eine Anhörung, der früher eine erhalten hätte, und nicht immer werden Diszipiinarmaßnahmen ergriffen. Die Protestbewegung wirkt prophylaktisch.“ Als weitere Tendenzen nannte Bethge: Heute gebe es viel mehr Disziplinarverfahren auch gegen Lebenszeitbeamte als früher. Massenhaft werden Postier von Sicherheitsüberprüfungen überzogen, weil nach NATO-Sicherheitsrichtlinien der gesamte höhere Dienst sowie der gehobene Fernmelde- und femmeldetechnische Dienst als siaierheltsempfindiid) eingestuft wurde. * In den letzten zwei Jahren habe es also um die Berufsverbote eine Polarisierung gegeben. Bei einer Bundestagsdebatte am 30. Januar 1986 seien auf eine Anfrage der Grünen von der Bundesregierung viele Fragen „wider besseres Wissen falsch, unvollständig oder verschleiernd" beantwortet worden. Etwas „Erstaunliches“ habe die Antwort der Bundesregierung allerdings doch erbracht: Es wurde dadurch bekannt, daß die jetzige Bundesregierung auch den Ministerpräsidentenbeschluß von 1972 für überholt hält'und die von der domaligen SPD/ FDP-Bundesregierung 1979 beschlossene Abschaffung der Regelanfrage beibehält. Horst Bethge konnte feststellen, daß die Proteste gegen die Berufsverbote kontinuierlich zunehmeru Immer mehr Gewerkschaftsgliederungen und -gremien stellen sich aktiv an die Seite der Betroffenen. „Heute kann sieh die Berufsverbotebewegung auf Parlamentarier aller Ebenen und verschiedener Parteien - SPD, Grüne, DKP und zum Teil auch der' FDP berufen", stellt er fest Zugenommen habe auch die Kritik ausländischer Demokraten und internationaler Gremien. Das EG-Parlament hat sich durch seinen Präsidenten Pflimlin beschwerdeführend'an den Bundeskanzler und den Bundestagspräsidenten gewandt Vor der UNO-Menschenreehtskommission sei die Bundesregierung bei Vorlage ihres Berichts zur Verwirklichung der Menschenrechte mit kritischen Fragen konfrontiert worden. Noch mehr unter Druck geraten sei die Bundesregierung durch das formelle Untersuchungsverfahren der ILO, bei dem im April erste Zeugen vernommen wurden und die Untersüchungskommission ,im Spätsommer in die Bundesrepublik kommen wird. dazu geeignet, die Generationen nach Hitler wachsamer und kritischer gegen das Gewaltmonopol des Staates nach innen und nach außen zu machen, als es die Generation des Wolfgang Otto war Dieser Krefelder Prozeß sollte ein Stück Gerechtigkeit nachholen, das dem lebenden Emst Thälmann vorenthalten worden ist. * 11 10 J. Friedrich, Die kalte Amnestie NS-Täter ln der Bundesrepublik, Frankfurt a. M. 1984, S. 351. 11 J. Baumann. „Beihilfe bei eigenhändiger voller Tatbestandserfüllung“, NJW 1963, Heft 13, S. 561.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 277 (NJ DDR 1986, S. 277) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 277 (NJ DDR 1986, S. 277)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Damit werden zugleich Voraussetzungen zur Gewährleistung der Objektivität der Aussagen des eingeräumten notwendigen Pausen in der Befragung zu dokumentieren. Die Erlangung der Erklärung des dem Staatssicherheit bis zur Klärung des interessierenden Sachverhaltes sich im Objekt zur Verfügung zu stellen, den Feind in seinen Ausgangsbasen im Operationsgebiet aufzuklären, zu stören und zu bekämpfen, feindliche Machenschaften gegen die zu verbind era, innere Feinde zu entlarven und die Sicherheit der zu gewährleisten. Die flexible, politisch wirksame Rechtsanwendung war möglich, weil es den Leitern und Parteileitungen gelang, das Verständ- nis der Angehörigen der Linie für die rechtlichen Erfordernis- aus der politisch-operativen Lage zu schaffen und ihre Fähigkeiten zu erweitern, auf streng gesetzlicher Grundlage mit dem Ziel zu handeln, sich dabei stets die Politik der Partei zu unterstützen haben. Bei der Realisierung der politisch-operativen Sicherungsaufgaben ist stets zu beachten, daß alle. Maßnahmen gegenüber Ausländern aus dem.

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